Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DONNERSTAG. 14. JULI 2005 
uatt UNLAND 
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Nachrichten 
i Bekämpfung nuklear- 
terroristischer Handlungen 
VADUZ - Die Regierung hat in ihrer Sitzung 
vom 12. Juli 2005 beschlossen, das Überein 
kommen zur Bekämpfung nuklearterroristi 
scher Handlungen zu unterzeichnen. Die 
Unterzeichnung soll durch Regierungschef 
Otmar Hasler im Rahmen des Gipfeltreffens 
der Staats- und Regierungschefs vom 11. bis 
16. September 2005 in New York, anlässlich 
der 60. UNO-Generalversammlung, erfolgen. 
Das Übereinkommen wurde am 13. April 
2005 nach siebenjähriger Verhandlungsdauer 
von der UNO-Generalversammlung verab 
schiedet. Es verlangt von den Vertragspar 
teien, den Besitz und die Verwendung von 
Nuklearmaterial oder die Schädigung einer 
Nuklearanlage zu bestrafen, wenn der Täter in 
der Absicht handelt, Menschen zu töten oder 
zu verletzen, Eigentum oder die Umwelt er 
heblich zu schädigen oder eine natürliche oder 
juristische Person, eine internationale Organi 
sation oder einen Staat zu einem Tun oder 
Unterlassen zu nötigen. Das Übereinkommen 
verpflichtet die Staaten, bei der Bekämpfung 
von Nuklearterrorismus zusammenzuarbeiten 
und sich gegenseitig Rechtshilfe zu gewähren. 
Beim Übereinkommen zur Bekämpfung nu- 
I klearterroristischer Handlungen handelt es 
sich um das erste internationale Vertragswerk 
gegen den Terrorismus, welches die General 
versammlung seit den Anschlägen vom 11. 
September 2001 verabschiedet hat. In seinem 
Reformbericht vom 21. März 2005 hatte der 
UNO-Generalsekretär die Staats- und Regie 
rungschefs noch eindringlich aufgefordert, 
unverzüglich ein Übereinkommen über Nu 
klearterrorismus abzuschliessen. Das Über 
einkommen ergänzt die bisherigen zwölf uni- ! 
verseilen Übereinkommen gegen den Terro 
rismus, welche Liechtenstein alle ratifiziert 
hat. Mit der Unterzeichnung setzt Liechten 
stein ein klares Zeichen für die Bekämpfung 
eines der abscheulichsten Verbrechen über- ! 
haupt. Terroranschläge mit Massenvernich 
tungswaffen können militärische Ziele und die 
Zivilbevölkerung unterschiedslos treffen und 
die Zahl der Opfer aufgrund der hohen Zer- ! 
störungskraft und möglicher Langzeitfolgen j 
ins Unermessliche steigern. (pafl) j 
i 
Gesetz über das öffentliche 
Auftragswesen 
VADUZ - Die Regierung hat die Stellungnahme 
zu den anlässlich der ersten Lesung zur Abände 
rung des Gesetzes über das öffentliche Auftrags 
wesen und zur Abänderung des Beschwerde- 
i kommissionsgesetzes sowie zum Gesetz über 
das öffentliche Auftragswesen im Bereich der 
j Sektoren aufgeworfenen Fragen zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Die Vorlage wurde ein- 
: hellig positiv gewürdigt und das Eintreten auf 
j die Gesetzesvorlage war unbestritten. Nachdem 
| es sich beim öffenüichen Auftragswesen um ei- 
j ne äusserst dynamische Materie handelt und sich 
seit der ersten Lesung bereits neue Fragestellun- 
| gen und Erkenntnisse ergeben haben, sind auch 
j diese in die Gesetzesvorlage übernommen und 
| entsprechend kommentiert worden. (pafl) 
Hilfe für Überschwemmungs- 
| opfer in Rumänien 
i VADUZ - Liechtenstein stellt der Caritas 
Schweiz einen Beitrag von 50 000 Franken zur 
Unterstützung des Projekts «Überschwemmun 
gen Banat» zur Verfügung. Der Betrag wird zu 
gleichen Teilen von der Regierung und vom 
Liechtensteinischen Entwicklungsdienst über 
nommen. Starke Regenfälle zusammen mit der 
Schneeschmelze im Gebirge verursachten ins 
besondere im Westen Rumäniens im April die 
ses Jahres weiträumige Überschwemmungen. 
Gebäude und 40 000 Hektaren landwirtschaft- 
| liehe Bächen mit den darauf befindlichen land- 
| wirtschaftlichen Kulturen wurden zerstört. Das 
| Projekt der Caritas Schweiz über insgesamt 
150 000 Franken umfasst die Anlage eines Ge 
müsegartens für 700 Familien und den Aufbau 
und die Versorgung einer Hühnerzucht für 300 
Familien. Es zielt damit auf die möglichst ra 
sche Wiederherstellung der Eigenversorgung 
und Selbstständigkeit der Betroffenen und ver 
bindet somit wirkungsvoll die kurzfristige Not 
hilfe mit der längerfristigen Entwicklungshilfe. 
Neben Liechtenstein beteiligt sich die Schwei 
zer Glückskette mit 100 000 Franken an der Fi 
nanzierung des Projekts. (pafl) 
Alpsommer durchschnittlich 
2004: Alpaufzug verzögerte sich - Gute Bestossung 
Der Alpsommer 2004 war durchschnittlich. Schafriichter wünschen sich aber «Ina Möglichkeit für alna Inlindisdie Sdiafsttmmening Im AJpengeMet 
SCHAAN - Dar Alpsommer des 
vergangenen Jahres war durch 
schnittlich. Aus dem Rechen 
schaftsbericht geht dennoch 
hervor, dass die Erträge trotz 
nasser Witterung gut gewesen 
sind. Knapp 2500 Tiere ver 
brachten den Sommer In den 
helmischen Alpen. 
«Das Wetter blieb während der ge 
samten Alpzeit kühl und nass. Das 
wirkte sich vor allem auf den zwei 
ten Aufwuchs aus, der sehr spärlich 
ausfiel», heisst es im Rechen 
schaftsbericht der Landesverwal 
tung für das Jahr 2004. Trotz des 
dürftigen Graswuchses mussten die 
Tiere keinen Hunger leiden: Es sei 
keinerlei Futtermangel entstanden 
und die Alpzeit habe auch nicht 
verkürzt werden müssen, geht aus 
dem Bericht weiter hervor. Ebenso 
konnten sich im vergangenen Som 
mer die Erträge der Milchproduk 
tion sehen lassen «und die Qualität 
der Alpkäse war mit Ausnahme der 
Produktion auf der Alpe Sücka gut 
bis sehr gut», v.. 
Viel Milch und Küse 
Insgesamt verbrachten 237 Kühe 
ihre «Sommerfrische» auf den 
Kuhalpen mit Milchverarbeitung. 
Insgesamt wurden 228 787 Kilo 
gramm Milch produziert. Aus 
dieser Milch wurden insgesamt 
17 691 Kilo Fett-Alpkäse sowie 
3429 Kilo Sauerkäse gewonnen. 
Reine Milch aus den Alpen wurden 
ebenso gewonnen: An die örtlichen 
Sammelstellen wurden insgesamt 
87 695 Kilo bester Alpenmilch ge 
liefert. 
Rindvieh, Pferde, Esel und Schafe 
Die inländischen Alpen sowie die 
zu Liechtenstein gehörenden Vor 
arlberger Alpen beherbergten ne 
ben Kühen auch mehr als 2000 
Stück Rindvieh, zahlreiche ^ferde, 
Esel und 156 Schafe. Aus der Sta 
tistik geht zudem hervor, dass es 
zahlreiches «Grenzgänger-Vieh» 
gibt, die den Sommer auf heimi 
schen Alpen verbringt. 36 Prozent 
des in Liechtenstein gealpten Viehs 
kommt aus der Schweiz (Minus 
von 4 Prozent gegenüber 2003). 
Auf den Eigenalpen in Vorarlberg 
waren 40 Prozent des Viehs aus der 
Schweiz und aus Österreich. Hier 
wurde gar ein Zuwachs von 10 Pro 
zent registriert. 
Vorarlberger Alpen kartiert 
Im Berichtsjahr 2004 konnten die 
Vorarlberger Eigenalpen kartiert 
werden, um die künftigen Bestos- 
sungszahlen festzulegen. Die Re 
gierung hatte im Sommer 2003 den 
Auftrag erteilt, diese Alpen - eben 
so wie die liechtensteinischen Ge 
biete - kartieren zu lassen. Nach 
Auswertung der Ergebnisse, so der 
Rechenschaftsbericht, sollen die 
Differenzen bei der Bestossung 
ausgeglichen werden. 
Wunsch nach mehr Alpschafen 
Ebenso wurde von Schafhaltern 
der Wunsch geäussert, im Inland ei 
ne Alpungsmöglichkeit zu finden. 
Der Wunsch zielte in die Richtung, 
die Triesner Alpe Lawena für eine 
Schafsömmerung vorzusehen. 
Sofort zur Stelle 
Schweizerische Mobiltelefone werden bei Notruf sofort lokalisiert 
In der Schweiz gilt: Notruf* per Handy werden na dea JUanazeatralefl 
sofort lokalWorL 
SCHAAN - In der Schweiz mel 
den Mobiltelefone künftig auto 
matisch Ihren ungefähren 
Standort bei der Wahl einer 
Notrufnummer. Ob und wie 
Liechtenstein diese schweizeri 
sche Regelung übernehmen 
wird, steht noch nicht fest, wie 
das Amt für Kommunikation 
dam Volksblatt mitteilte. 
• NMHiw Kmu 
Die auf den 1. Juli vom Bundes 
amt für Kommunikation einge 
führte Regelung trifft alle Mobil 
funkbetreiber in der Schweiz. Für 
die Netzbetreiber bedeutet dies, 
dass die Funkzelle angegeben 
werden muss, aus welcher ein 
Notruf kommt. Auf dem Land ha 
ben die Zellen einen Durchmesser 
von mehreren Kilometern, in der 
Stadt sind sie auf 50 Meter be 
schränkt. Die Lokalisation wird 
auch funktionieren, wenn die 
Rufnummer beim Handy unter 
drückt ist. Diese neue Bestim 
mung soll es den Rettungsteams 
erleichtern, möglichst schnell vor 
Ort zu sein. 
In Liechtenstein bleibt 
vorerst altes beim Alten 
Ob diese Regelung bald auch in 
Liechtenstein eingeführt wird, ist 
noch unklar. Dies erklärte Herbert 
Huser, stellvertretender Leiter des 
Amtes für Kommunikation, auf 
Volksblatt-Anfrage. «Momentan 
führen wir Marktuntersuchungen 
durch und klären ab, wie und wann 
sich die schweizxrische Bestim 
mung auf das liechtensteinische 
Handynetz auswirken kann», meint 
Huser. Zum momentanen Zeitpunkt 
können jedoch noch keine Angaben 
gemacht werden. Für das liechten 
steinische Handynetz und Schwei 
zer Mobilfunkanbieter in Liechten 
stein bleibt somit vorerst alles beim 
Alten. Was mit liechtensteinischen 
Handynummern in der Schweiz 
passiert, ist auch noch nicht geklärt. 
Riskanter Notruf via Internet 
Ein Problem konnten bisher auch 
die Schweizer nicht in den Griff be 
kommen: Anrufe auf Notfallnum 
mern via Internet müssen zwar ab 
dem 1. August lokalisiert werden, 
aus technischen Gründen ist jedoch 
nicht erkennbar, von wo man sich 
ins Internet einwählt. Somit ist eine 
Lokalisation nur dann möglich, 
wenn vom Ort des abgeschlossenen 
Abonnementsvertrags angerufen 
wird, da nur dieser Platz angezeigt 
wird. Aus diesem Grund müssen die 
Anbieter von Internetteiefonie ihre 
Abonnenten ausdrücklich informie 
ren, dass Notrufe an eine falsche 
Notrufzentrale gelangen können 
oder eine korrekte Identifikation ih 
res Standortes nicht gewährleistet 
ist. Betroffen sind beispielsweise 
Kunden, welche ihr Internettelefon 
ins Ferienhaus mitnehmen. 
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