DONNERSTAG, 2. JUNI 2005
VOLKSI ||M| AMH PARTNERSCHAFT
BLATTI IlllLMIlll/ NACHRICHTEN
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Nachrichten
Uissenministerin besucht
jBundesrätin Calmy-Rey
VADUZ - Am 6. Juni 2005 wird Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eid
genössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten (EDA), ihre liechtensteini
sche Amtskollegin, Regierungsrätin Rita Kie-
ber-Beck, zu einem offiziellen Arbeitsbesuch
im Von-Wattenwyl-Haus in Bern empfangen.
Es handelt sich um den ersten offiziellen Ar
beitsbesuch der neuen liechtensteinischen
Aussenministerin bei Frau Bundesrätin Cal
my-Rey. Gesprächsthemen bilden die Zu
sammenarbeit zwischen der Schweiz und
Liechtenstein in der UNO und anderen inter
nationalen Gremien sowie im Bereich der hu
manitären Hilfe. Seit Jahren unterstützt das
Fürstentum Liechtenstein humanitäre Projek
te der Direktion für Entwicklung und Zu
sammenarbeit (DEZA) des EDA. Der Besuch
! findet unmittelbar nach dem Abstimmungs-
j Wochenende am 5. Juni in der Schweiz statt,
j Die Abkommen zwischen der Schweiz und
! der EU über Schengen/Dublin werden darum
| ebenfalls Gesprächsgegenstand sein. Dieser
i Besuch ist Ausdruck der ausgezeichneten
; freundschaftlichen Beziehungen, die die bei-
i den Nachbarstaaten verbinden. (pafl)
Straßensperrung
auf dem Rheindamm
j VADUZ - Wegen Bauarbeiten im Bereich
:t der Einmündung Rhfcindamm-Rheinbrü-
! ckenkreuzung muss der Rheindamm auf dem
I Abschnitt zwischen Vaduz und Triesen vor-
! übergehend für jeden Verkehr gesperrt wer-
i den. Die Sperrung dauert von Montag, den 6.
| Juni bis und mit Freitag, den 17. Juni. Eine
I entsprechende grossräumige Umfahrung
; über die Landstrasse - Kreisel McDonalds
; wird empfohlen. Während der Sperrung wird
j die Zufahrt zum Industriegebiet über die In-
I jflustriestrasse jederzeit möglich sein, (pafl)
Gravierende
Verbisseinwirkungen
VADUZ - In den Sommermonaten 2004
Wurde in Liechtenstein zum vierten Mal nach
1992, 1996/1997 und 2000 die Verbissbelas
tung an jungen Waldbäumen mittels Ver-
jlleichskontrollzäunen erhoben. Dabei wur
den insgesamt 91 Vergleichsflächen unter
sucht, welche Uber alle Jagdreviere und Wald
gesellschaften verteilt sind. Auf 63 Prozent
Üieser Kontrollzaunflächen war eine objekti
ve Erhebung und Bewertung betreffend der
Verbisseinwirkungen von Rothirsch, Reh und
Gämse möglich. Gesamthaft weisen 73 Pro
zent der nach einem einheitlichen Schema
ausgewerteten Verjüngungsflächen derartige
iVerbisseinwirkungen auf, dass diese aus
I waldbaulicher Sicht in hohem Masse proble
matisch sind. Das Veijüngungsziel für die be
treffenden Wäldbestände lässt sich hier nicht
erreichen. Auffallend ist, dass der Wert von
73 Prozent um 10 Prozent höher liegt als der
jenige der Erhebungen des Jahres 2000. Be
sonders gravierend sind die Verbisseinwir
kungen in der Höhenstufe zwischen 800 und
1200 m ü. d. M. Hier sind über 90 Prozent der
auswertbaren Verjüngungsflächen so stark
geschädigt, dass das Waldbauziel dieser Wäl
der ohne weitere Massnahmen nicht erreicht
werden kann. In den Höhenlagen über 1200 m
ü. d. M. weisen 65 Prozent der Flächen gleich
starke Verbisseinwirkungen auf. Diese Ergeb
nisse sind sehr ernst zu nehmen, da sich 'ab ei
ner Höhe von 800 m ü. d. M. die Schutzwälder
befinden, die für die Gemeinden am Fusse des
rheintalseitigen Westhanges von enormer
Wichtigkeit sind. In den tieferen Lagen unter
800 m ü. d. M. sind 60 Prozent der Probeflä
chen waldbaulich untragbar geschädigt, (pafl)
Benachteiligung abbauen
Auch Liechtenstein blickt auf Schweizer Abstimmung Uber Partnerschaftsgesetz
VADUZ - Da auch In Liechten
stein die Rächt« und Pflichten
gleichgeschlechtlicher Paare
noch nicht geregelt sind, blickt
auch unser Land gespannt auf
die Schweizer Abstimmung am
kommenden Sonntag über das
Partnerschaftsgesetz. Das FBP-
Prüsidium hat sich diese Woche
mit dem Thema befasst.
»Martin Ffownwtt
Gleichgeschlechtliche Paare sollen
in der Schweiz im Erbrecht, bei der
beruflichen Vorsorge, im Sozialver
sicherungsrecht, im Steuerrecht
oder auch bei so selbstverständ
lichen Dingen wie dem Spitalbe
suchsrecht gegenüber heterosexuel
len Paaren nicht mehr diskriminiert
werden. Bundesrat und Parlament
haben deshalb das Bundesgesetz
vom 18. Juni 2004 über die einge
tragene Partnerschaft gleichge
schlechtlicher Paare (Partner
schaftsgesetz) beschlossen, um die
se Ungleichbehandlung zu beseiti
gen. Nachdem das Referendum er
griffen worden ist, kommt die Vor
lage nun am Sonntag zur Abstim
mung. Mit guten Chancen: Laut
übereinstimmenden Umfragen wird
eine Zustimmung im Bereich einer
Zweidrittels-Mehrheit erwartet.
Signalwirkung für Liechtenstein
Die Schweizer Abstimmung
dürfte Signalwirkung für Liechten
stein haben, umso mehr als die Re
gierung vor zwei Jahren festhielt,
dass sie allenfalls «den Lösungsan
satz wie er in der schweizerischen
Botschaft zum Bundesgesetz Uber
die eingetragene Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare vorge
sehen ist» «favorisieren» würde.
Ernstzunehmende Argumente
In der Antwort auf eine entspre
chende FL-Initiative ist die Regie-
Nodi «breites MehHingsapektnim»: Das FBP-PiüsWIum (rechts PrlsklBirt
Johannas Matt, links Geschäftsführer Marcus Vsgt) hat tieft mit der Fra
ge der rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare befasst
rung am 15. April 2003 «zum
Schluss gelangt, dass für die Schaf
fung einer Möglichkeit der recht
lichen Möglichkeit Anerkennung
gleichgeschlechtlicher Lebensge
meinschaften durchaus ernstzuneh
mende Argumente bestehen». Der
Landtag ist in seiner Sitzung vom
14. Mai 2003 jedoch bei nur 10 Ja-
Stimmen nicht auf Initiative einge
treten. Das Parlament folgte damals
mehrheitlich der Ansicht der Regie
rung, dass man zuerst die Entwick
lungen und Erfahrungen im benach
barten Ausland abwarten wolle.
Breites Meinungsspektrum
Wie FBP-Geschäftsführer Mar
cus Vogt gestern auf Volksblatt-An-
frage sagte, hat sich das Präsidium
der Bürgerpartei in seiner Sitzung
vom Montagabend mit dem Thema
befasst: «Die Diskussion hat aufge
zeigt, dass es innerhalb des Präsidi
ums ein breites Meinungsspektrum
zu diesem Thema gibt. Es geht nun
darum, alle Aspekte zu beleuchten
und nach eingehendem Abwägen
zu einem tragfähigen Lösungsvor
schlag zu kommen.» Persönlich
zeigt sich Vogt sehr offen: «Ganz
wichtig erscheint mir herauszu
streichen, dass es hier um partner
schaftliche Rechte und Pflichten
geht und nicht um die Frage der Se
xualität. Staat und Gesellschaft ha
ben meiner persönlichen Meinung
nach dicht das Recht, eine gleich
geschlechtliche Beziehung gerin
ger zu schätzen als eine heterose
xuelle Beziehung.»
»ai m M | ÜB ■ !■■■■!■ nh
was sunt im roi UMiscrans"
gesetz - und was nicht
Was bringt die schweizerische
Vorlage zum Partnerschaftsgesetz
für gleichgeschlechtliche Paare?
Die wichtigsten Fakten:
e Wer sich eintragen lässt, erhält
verschiedene Rechte und Pflichten'
gegenüber der Partnerin/dem Part
ner, Dritten und dem Staat
• FUr Behörden, Versicherungen
und Vermieter herrschen fortan kla
re und bekannte Regeln im Um
gang mit eingetragenen Paaren.
• Eingetragene Partnerinnen/Part
ner werden gegenseitig unterstüt
zungspflichtig.
• Es entstehen gegenseitige Ren
tenansprüche; wie bei Ehepaaren
beträgt die Paar-Altersrente ISO
Prozent statt 2 x 100 Prozent.
• Eingetragene Partnerinnen/Part
ner werden gegenseitig erb- und
pflichtteilsberechtigt.
• Sie werden im Steuemecht gleich
wie Ehepaare gemeinsam veran
lagt.
• Das Partnerschaftsgesetz braucht
keine neuen Behörden; die Eintra
gung erfolgt auf dem Zivilstands
amt, die Auflösung vor dem Ge
richt.
Narar Unterschied zur Ehe
Das unterscheidet die eingetrage
ne Partnerschaft von der Ehe:
• Das Partnerschaftsgesetz ändert
nichts am Eherecht.
• Adoption und künstliche Befruch
tung sind ausdrücklich verboten.
• Es besteht kein Anspruch auf
den Pass oder auf erleichterte Ein
bürgerung.
• FUr eingetragene Paare gibt es
weder eine Verlobung noch ein Ja-
Wort.
• Den neuen Zivilstand «eingetra
gene Partnerschaft» können nur
gleichgeschlechtliche Paare einge
hen, so wie nur heterosexuelle Paa
re heiraten dürfen.
• Eingetragene Paare dürfen kei
nen gemeinsamen Namen führen
und erhalten auch kein gemeinsa
mes Bürgerrecht.
Argumente für und gegen Partnerschaftsgesetz in der Schweiz
Der Schweizer Bundesrat befür
wortet die F&itnerocbaftsgesetzes''
vorläge insbesondere aas folgen
den Gründen:
• Im lpterestt der Gesellschaft:
Es ist eine gesellschaftliche Tfctsa-
. che, dass gleichgeschlechtliche
zusammenleben. Für dieses
enleben gibt«« aber bis-
keinen genügenden recht*
lieben Schotz. fylit dem heuen Ge-
setzl^önnen nun jzwei Personen
' ver-
ger Fütk luul^^^lforsorge eingeheh.
Das l^i&Inttresge von Staat
WdGttellsihaft.
e BeaMhteittfUBMn besessen:
Gteichgeschlechtliche Paare sind
beule Vielfach benachteiligt. So
hat bäspielsweise ein Mann, der
seinem Freupd jahrelang den
Haushalt flibrt, bei dessen Tbd
von Gesetzes wegen kein Anrecht
auf einen Erbteil, Eine Frau, die
ihre berufliche Tätigkeit aufgibt,
um ihre kranke Freundin jabre-
che Paare rechtlich besserzustel
len. Wi?il diese Gesetze nur für
das Kantonsgebiet gelten, können
Wohnortswechsel zu Problemen
führen. Vor allem aber lassen sich '
wichtige Lebensbereiche nicht im
kantonalen Recht regeln. Deshalb
braucht es eine Bundeslösung.
•Ehe wird nicht gefährdet: Mit
der Eintragung festiget! zwei er
wachsend gleichgeschlechtliche
Mensoton/ihre Lebensgemein
schaft Siefegen damit jedoch kei
ne Basis für die Gründung einer
Familien dasie von der Adoption
und von Verfahren der medizi
nisch unterstützten Fortpflanzung
Meinung <fe$ Referendumskomi-
teea gerodet daher eine solche
Purtiljei^e^ ltfie' Ehe nicht
DasPai^iwrebaftsgesetz selbst
WfV
Aufwand % Anpassung de*
sa^ der jBeziehung ohne Vntep.
h^ltszahlungep initot gcritfiqfcßi
ist darum ander ait^die-rpraHU-
cbe Stellung solcher (W*zu ver
bessern. 4 M
ßfi UtttersehledHrhf Gfesetse:
denist vertretbar, , , '
• lecht»teadrak&M.'DieeiQ-
ii tjtt aatv,
rötliche
Oidnii
gleichj
erlassen, um gleichgeschlechtig