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SAMSTAG, 21. MAI 2005
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Kompakt
US Airways und
America West fusionieren
PHOENIX - Die amerikanischen Flugge
sellschaften US Airways und America West
wollen sich zu einem landesweiten Anbieter
von Billigflügen zusammenschliessen. Die
bislang siebt- und achtgrössten Fluglinien
der USA wollen danach den Namen US Air
ways annehmen, wie beide Unternehmen am
späten Donnerstagabend mitteilten. Für US
Airways dürfte der Zusammenschluss ein
Ausweg aus dem im vergangenen Jahr einge
leiteten Insolvenzverfahren bedeuten. Die
Fluggesellschaft hatte 2004 zum zweiten
Mal innerhalb von nur zwei Jahren Gläubi
gerschutz beantragen müssen. (AP)
Toyota weltweit
zweitgrösster Autoliersteller
NEW YORK - Der global stark expandieren
de japanische Autokonzern Toyota ist in der
Weltrangliste der verkaufsstärksten Autoher-
steller 2004 auf den zweiten Platz nach Gene
ral Motors (GM) aufgerückt. Toyota verdräng
te Ford nach Berechnungen der amerikani
schen Fachzeitschrift «Automotive News» da
mit auf Platz drei. GM verkaufte demnach im
vergangenen Jahr 8,1 (Voijahr: 8,0) Millionen
Autos, Toyota 6,7 (6,1) Millionen und Ford 6,4
(6,5) Millionen Stück. (sda/dpa)
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Gesetz vom 3. Mal 1996 über Investmentuntemehmen (IUG)
Mitteilung an die Aktionäre von
UBS (Lux) Key Selection Slcav
Der Verwaltungsrat der UBS (Lux) Key SelectIon Slcav hat beschlossen, den Verkaufsprospekt der
Gesellschaft in folgenden Punkten abzuändern:
Neben einigen formellen Anpassungen wurde insbesondere die Anlagepolltik der Subfonds der
UBS (Lux) Key SelectIon Sicav - Global Allocation (USD), UBS (Lux) Key SelectIon Sicav - Global
Allocation (EUR), UBS (Lux) Key Selection Sicav - Global Allocation (CHF) und UBS (Lux) Key Se
lectIon Sicav - Global Allocation (GBP) um die Anlagemöglichkeiten der „Mortgage Backed Secu
rities" und „Asset Backed Securtttes" erweitert. Im Weiteren wurden Jene Teile betreffend die In
vestitionen in OGAs und OGAWs neu geregelt. Bei den Investitionen in OGAs und OGAWs, die von
UBS AG oder durch eine Gesellschaft, mit der sie durch eine gemeinsame Verwaltung oder Be
herrschung oder Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder Stimmen verbunden Ist, wurde
die Doppelbelastung der Kommissionen und Aufwendungen in solche OGAs und OGAWs neu ge
regelt. Zudem wurden auch die Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Aktien, Netto-
inventarwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis, Bestimmungen in den Anlagegrundsätzen sowie der
Teil betreffend Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
zum Gegenstand haben, neu geregelt. Neu wird zudem das Geschäft zur effizienten Steuerung des
Kreditrisikos geregelt mittels der Nutzung von „Credit Default Swaps".
Im Einzelnen präsentieren sich die Änderungen wie folgt:
Verkaufsprospekt
AniagezM und AiHagepoHUk der Subfonds
Anlagepolltik
Die Absätze bis 7 lauten neu:
„Unter Beachtung der nachfolgenden Anlagegrundsätze darf jeder Subfonds Terminkontrakte und
Optionen kaufen und verkaufen, Tauschgeschäfte (Swaps, Total Return Swaps, Credit Default
Swaps) auf Finanzinstrumente gemäss den Anlagegrundsätzen Punkt 1 g tätigen sowie Geschäf
te betreffend Optionen auf Wertpapiere abwickeln, welche mit einem anderen Ziel als der Absi
cherung getätigt werden.
Die Märkte in Optionen, Terminkontrakten und Swaps sind volatll und die Möglichkeit Gewinne zu
erwirtschaften, sowie das Risiko Verluste zu erleiden, ist höher als bei Anlagen in Wertpapieren.
Diese Techniken und Instrumente werden nur eingesetzt, sofern sie mit der Anlagepolitik der ein
zelnen Subfonds vereinbar sind und deren Qualität nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt auch für
Optionsscheine auf Wertpapiere.
Auf akzessorischer Basis kann Jeder Subfonds flüssige Mittel halten.
Die Subfonds achten zudem auf eine breite Verteilung (Diversifikation) aller Anlagen nach Märk
ten, Branchen, Schuldnern, Ratings und Gesellschaften. Zu diesem Zweck können die Subfonds,
sofern nichts anders In der Anlagepolitik der einzelnen Subfonds definiert ist, maximal 10% ihres
Nettovermögens in bestehende OGAWs und OGAs investieren.
Die Anlagepolitik der Subfonds UBS (Lux) Key SelectIon Sicav - Global Allocation (USD), UBS (Lux)
Key Selection Sicav - Global Allocation (EUR), UBS (Lux) Key SelectIon Sicav - Global Allocation
(CHF) und UBS (Lux) Key Selection Sicav - Global Allocation (GBP) lautet neu:
Zu diesem Zweck investieren diese Subfonds direkt oder via bestehende OGA und OGAW weltweit
in Aktien, aktienähnllchen Kapitalanteilen wie etwa Genossenschaftsanteile und Partizipations
scheine (Beteiligungspapiere und -rechte), kurzfristigen Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten,
Genussscheinen, Obligationen, Notes, ähnliche fest- und vartabetverzinslichen Wertpapieren (For-
derungspapiere und -rechte), Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen und Options
scheinen auf Wertpapieren. Dabei können Investitionen bis max 20% in Obligationen getätigt wer
den, die ein Rating zwischen BBB- und C (Standard & Poors), ein vergleichbares Rating einer an
deren anerkannten Rating-Agentur oder - sofern es sich um Neuemissionen handelt, für die noch
kein offizielles Rating existiert - ein vergleichbares UBS internes Rating aufweisen, jedoch maxi
mal 10% In Obligationen mit einem Rating zwischen CCC und C. Anlagen mit einem Rating zwi
schen BB+ und C können gegenüber Investitionen toi Titel erstklassiger Schuldner eine
überdurchschnittliche Rendite, aber auch ein grössere« BontttarMko aufweisen.
Zudem können die Subfonds bis maximal 30% ihres Nettovermögen In «Mortgage Backed Secu
rtttes« (Hypothekar-Wertschrlften) und andere «Asset Backed Securtttes», die von der Regierung
der Vereinigten Staaten, von privaten Wirtschattsuntemehmen und dem Agency-Sektor begeben
werden, Investieren. Hypothekar-Wertschrtften werden von privaten Unternehmen emittiert und
sind durch Hypothekarkredite auf Immobilien gedeckt. Die Zahlungen der einzelnen Immobilien
anlagen dienen der Begleichung der Zinsen und der Tilgung der Anleihen. Asset Backed Securities
sind zur Refinanzierung verwendete, durch Rating-Agenturen bewertete Wertpapiere, die durch ei
nen Pool von gleichartigen Forderungen bzw. Vermögenswerten gedeckt sind und deren Rückzah
lung aus dem Ertrag des Pools getragen wird. Forderungen in diesem Zusammenhang können
sein: Hypothekardarlehen, Kreditkartenforderungen, Kredite an Unternehmen, Leasingforderun
gen.
Es folgt ein Überblick über die allgemeinen Risiken, die mit einem Engagement in „Mortgage
Backed Securities" und „Asset Backed Securities" verbunden sind (nicht abschließende Aufzäh
lung):
• Vorzeitige Rückzahlung
• Verändertes Gegenparteienrisiko
Die vorgenannten Wertpapiere entsprechen Wertpapieren nach Artikel 41 des Luxemburger Ge
setzes vom 20. Dezember 2002.
Die Anlagen der Subfonds werden in der Währung getätigt, welche sich für die Wertentwicklung
optimal eignet, und aktiv gegenüber der Rechnungswährung verwaltet.
Im Rahmen einer effizienten Vermögensverwaltung können die Subfonds gemäss den Bestim
mungen des Kapitels „Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktin
strumente zum Gegenstand haben" in sämtliche dort angeführten derivativen Instrumente gemäss
den dortigen Richtlinien investieren. Als Basiswerte sind insbesondere die dort unter Punkt 1 .g an
geführten Instrumente zulässig..
Beim UBS (Lux) Key Selection Sicav - Global Allocation (EUR) werde# für Rechnung der Anteile der
Klasse B, die In CAD notiert, Devisen-Termingeschäfte getätigt, um den in EUR berechneten Net-
toinventarwert dps Subfonds Klasse B gegenüber dem CAD abzusichern. Obgleich es nicht mög
lich sein wird, den gesamten Nettoinventarwert der Klasse B (CAD hedged) vollständig gegenüber
Währungsschwankungen des EUR'gegenüber dem CAD abzusichern, beabsichtigt der Subfonds,
unter normalen Umständen mittels oben genannten Geschäften eine Währungsabsicherung von
EUR in CAD in der Höhe von 90% bis 110% des Nettoinventarwertes durchzuführen. Änderung des
Wertes der abzusichernden Teile des Portfolios sowie der Umfang der Zeichnungs- und Rücknah
meanträge für die Anteile der Klasse B (CAD hedged) können dazu jedoch führen, dass der Grad
der Währungsabsicherung zeitweise ausserhalb der genannten Grenzen liegen.
Um eine breite Verteilung (Diversifikation) aller Anlagen nach Märkten, Branchen, Schuldnern, Ra
tings und Gesellschaften zu erreichen, können die Subfonds bis zu 100% ihres Nettovermögens in
bestehende OGA und OGAW Investieren. Diese Anlagevariante und die damit verbundenen Kosten
sind im Abschnitt „Investitionen in OGA und OGAW" beschrieben."
Investitionen in OGA und OGAW
Dieser Teil wurde neu in einem eigenen Absatz geregelt. Insbesondere wurde eine Anpassung be
züglich Investitionen in eigene OGAs und OGAWs vorgenommen. Dieselbe Anpassung wurde zu
dem Im Teil „Kosten zu Lasten der Gesellschaft, Ziffer 4" und im Teil „Risikostreuung, Ziffer 2.4.
lit. c)" vorgenommen.
Die Anpassung lautet:
"Die oben beschriebene Doppelbelastung der Kommissionen und Aufwendungen darf sich bei In
vestitionen in solche OGAs und OGAWs ausschliesslich auf die administrativen Kosten beziehen
und höchstens 0,25% p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des jeweiligen Subfonds
betragen."
Beteiligung an UBS (Lux) Key Selection Slcav
Bedktgungen für die Ausgabe und Rücknahme von Aktien
Dieser Abschnitt wurde um folgende Passagen ergänzt
„Für bei Vertriebsträgem im In- und Ausland platzierte Anträge können zur Sicherstellung der
rechtzeitigen Weiterlettung an die Administrationsstelle oder die zentrale Abwicklungsstelle der
UBS Investment Bank in der Schweiz frühere Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese
können beim jeweiligen Vertriebeträger in Erfahrung gebracht werden.
Für Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bei der Administrationsstelle oder der zentralen Ab
wicklungsstelle der UBS Investment Bank in der Schweiz - einer Einheit der UBS AG - nach 16:00
(Mitteleuropäische Zeit) an einem Geschäftstag erfasst werden, gilt der nächstfolgende Ge
schäftstag tfs Auftragstag.
Gleiches gilt für Anträge zur Konversion von Aktien des Subfonds in Aktien anderer Subfonds der
UBS (Lux) Key Selection Sicav welche auf Basis der Nettovermögenswerte der betreffenden Sub
fonds getätigt werden."
PMMmentaiwert, Auegebe und Rficknehmeprsii
HL a) und b) wurden neu mit dem Zusatz „Dertvat" ergänzt
lit. c) lautet neu:
,c) Die Bewertung von Derivaten, die nicht an einer Börse notiert sind (OTÖ-Dertvate), er
folgt anhand unabhängiger Preisquellen. Sollte für ein Derivat nur eine unabhängige
Preisquelle vorhanden sein, wird die PlausibiWtät dieses Bewertungskurses mittels
Berechnungsmodellen, die von der Gesellschaft und dem Wirtschaftsprüfer der Ge
sellschaft anerkannt sind, auf der Grundlage des verkehrswertes des Basiswertes,
von dem das Derivat abgeleitet ist, nachvollzogen."
Antagegrundeitze
1. Zulässige Anlagen der Gesellschaft
1.1. Die Anlagen der Gesellschaft bestehen vorwiegend aus:
IIL 0 erstes Lemma und letzter Absatz lauten neu:
diese anderen OGA nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Auf
sicht unterstellen, welche nach Auffassung der CSSF derjenigen nach dem Ge
meinschaftsrecht gleichwertig ist, und ausreichende Gewähr für die Zusammenar
beit zwischen den Behörden besteht. Dies ist gegenwärtig bei allen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, Japan, Hongkong, USA, Kanada, Schweiz und Norwegen
der Fall.
Ilt. f) letzter Absatz lautet neu:
„Sofern in der Anlagepolitik des jeweiligen Subfonds nicht anders definiert, Investiert der Subfonds
nicht mehr als 10% seines Vermögens in andere OGAW oder OGA."
IIL g) erstes Lemma lautet neu:
„- es sich bei den Basiswerten um Instrumente Im Sinne des Absatzes 1 a) und b) oder
um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die Gesellschaft direkt
oder via andere bestehende OGA/OGAW investieren darf."
4. Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und GeMmaiktlnstru-
mente zum Gegenstand haben
4.1. Optionsgeschäfte auf Wertpapiere lit. b) Absatz 1 und 2 lauten neu:
,b) VerKauf von Optionen
Für den Subfonds können Call-Optionen verkauft werden, sofern die Sum
me der Ausubungspreise solcher Optionen zum Zeitpunkt des Verkaufs
25% des Nettofondsvermögens nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der
Subfonds zum Zeltpunkt des Verkaufs dieser Call;Optionen die zu Grunde
liegenden Titel oder gleichwertige Call-Optionen oder andere Instrumente
(z.B. Optionsscheine), die zur angemessenen Absicherung seiner Ver
pflichtung aus den Verträgen geeignet sind, im Bestand hat. In diesem Fall
dürfen die zugrundeliegenden Titel während der Laufzelt der Optionen
nicht veräussert werden, es sei denn, dass diese durch entgegengesetzte
. • Optionen oder andere Instrumente, die sich im Nettovermögen befinden,
abgedeckt sind; letztgenannte dürfen ebenfalls nicht veräussert werden.
Verkauft der Subfonds Put-Optionen, so muss der Subfonds während der
gesamten Laufzeit der Optionen über ausreichende Mittel verfügen, um
den Verpflichtungen aus dem Optionsgeschäft nachkommen zu können."
4.2. Termingeschäfte, Tauschgeschäfte und Optionen auf Finanzinstrumente lit a) und c)
lauten neu:
,,a) Geschäfte zur Absicheruno der Risiken im Zusammenhang mit der Ent
wicklung an den Börsen
Zur Absicherung gegen eine ungünstige Entwicklung der Finanzmäikte
(beinhaltet Renten-, Aktien und Devisenmärkte) kann die Gesellschaft für
jeden Subfonds Call-Optionen und Futures verkaufen, Put-Optionen kau
fen oder Swap-Kontrakte abschliessen, wobei sich alle genannte Instru
mente auf Renten- Aktienindizes oder auf Währungen sowie sonstige Fi
nanzpapiere und -Indizes gemäss Paragraph lg richten.
Dabei muss eine hinreichende Korrelation zwischen den zugrundeliegen
den Basiswerten der eingesetzten Instrumente (Optionen, Futures und
Swaps) sowie einzelnen Wertpapieren und/oder der Struktur der abzusi
chernden Wertpapierportfotios. Die aus diesen Geschäften entstandenen
Verpflichtungen dürfen den Wert der abzusichernden Wertpapiere und/oder
Struktur der abzusichernden Wertpapierportfotios nicht übersteigen."
„0 Geschäfte, die mit dem Ziel des effizienten Portfoliomanaoements getä
tigt werden:
Zu anderen Zwecken als der Absicherung dürfen die Subfonds auf jegli
che der in 1 g erwähnten Basiswerte bezogene Finanztermin-, Swap- und
Optionskontrakte kaufen und verkaufen, vorausgesetzt, dass die sich dar
aus ergebenden Verpflichtungen zusammen mit den Verpflichtungen, die
aus Tauschgeschäften hervorgehen, das Nettovermögen des entspre
chenden Subfonds nicht iibersteigen.Verkäufe von Call-Optionen auf
Wertpapiere, für die eine angemessene Absicherung besteht, werden für
die Berechnung nicht berücksichtigt
Des weiteren kann die Gesellschaft Tauschgeschäfte (Swaps, Total Return
Swap, Credit Default Swaps) auf jegliche Art von zulässigen Finanzinstru
menten oder Index-bezogene Swapgeschäfte abschliessen, in denen die
Gesellschaft und die Gegenseite vereinbaren, die durch ein Wertpapier
oder Geldmarktinstrument, ein Finanzinstrument, einen Finanzindex ge
mäss 1 .g oder einen Wertpapier- oder Indexkorb erzielten Erträge gegen
die Erträge eines anderen Wertpapiers oder Geldmarktinstruments, Fi
nanzinstruments, Finanzindex gemäss l.g oder Wertpapier- oder Index
korbs auszutauschen.
Hierbei muss die Vertragspartei ein erstklassiges Finanzinstitut sein, wel
ches auf diese Art von Geschäften spezialisiert ist Diese Tauschgeschäf
te dürfen aber zu keinem Zeltpunkt getätigt werden, um die Anlagepolitik
der Gesellschaft zu verändern."
4.5. „Geschäfte zur effizienten Steuerung des Kreditrisikos" lautet neu:
, „Ausserdem kann die Gesellschaft «Credit Default Swaps» (cds) benutzen. Ein «cds»
ist eine kurzfristige festverzinsliche Anlage in Form eines standardisierten Derivat
kontrakts, welcher sich punkto Kreditrisiko nicht von einer Anleihe unterscheidet. Die
Gegenpartei muss ein erstklassiges Finanzinstitut sein, welches auf diese Art vdn Ge
schäften spezialisiert ist. Hierbei unterliegen sowohl der Emittent als auch der zu
Grunde liegende Schuldner jederzeit den Anlagegrundsätzen und müssen jeweils der
in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anlagepolitik entsprechen.
Bei einem «cds» bezahlt die eine Gegenpartei der anderen eine Prämie im Austausch
gegen eine Ausgleichszahlung, falls ein vereinbartes Credit Event (z.B. der Ausfall von
Zinszahlungen) hinsichtlich der zu Grunde liegenden Referenzeinheit (z.B. Anleihen,
Schuldverschreibungen) einer Referenzpartei eintritt
Die periodische Zahlung oder Prämie wird usancegemäss in Basispunkten je Nomi
nalwert ausgedrückt.
Grundsätzlich erfolgt die Prämienzahlung für eine Default-Absicherung periodisch, bei
Transaktionen mit kurzer Laufzeit kann sie aber auch im Voraus entrichtet werden.
Die Partelen werden normalerweise als Sicherungskäufer (zahlt die Prämie) und als
Sicherungsverkäufer (leistet die Ausgleichszahlung) bezeichnet. Je nach Vertragsbe
dingungen wird der Sicherungskäufer bei Eintritt eines Credit Events (z.B. der Ausfall
von Zinszahlungen) dem Sicherungsverkäufer die Referenzwerte zum Nominalwert
liefern. Als Alternative kann die Abwicklung auch Im Rahmen des Cash-Settiement
(Differenzbetrag zw. Nominal- und Marktwert) erfolgen.
Die Verpflichtungen, die sich aus «cds» ergeben, werden wie folgt definiert
- die Verpflichtungen entsprechen der Nettoverkaufsposition der zu Grunde liegenden
Referenzeinheit (Referenz Nominalwert + aufgelaufene Zinsen + gezahlte Prämien);
- die Verpflichtungen aus «cds» dürfen 20% des Nettovermögens des Subfonds nicht
überschreiten;
- die Summe der sich aus «cds» ergebenden Verpflichtungen, darf zusammen mit den
Verpflichtungen, die aus den anderen Geschäften unter Punkt 4.2.d) hervorgehen, das
Nettovermögen des Subfonds nicht übersteigen.
Die Vorteile eines Default Swap sind:
- sie werden manchmal mit höheren Spreads (Differenz zwischen An- und Verkaufs
preis) als Anleihen gehandelt aus Gründen, die mit Nachfrage und Angebot oder mit
der Kredit-Spread-Kurve des Landes zusammenhängen,
- sie Steden häufig die einzige Möglichkeit dar, um in festverzinslichen Wertpapieren
mit sehr kurzen Laufzeiten zu investieren.
Die zusätzlichen Risiken von Default Swaps sind:
- zusätzliches Gegenparteirisiko."
Der neue Uarkaufsprospekt von UBS (Lux) Key Selection Sicav kann kostenlos bei UBS
Fund Services (Luxembourg) SA sowie beim Vertreter In Liechtenstein bezogen werden.
Luxemburg und Vaduz, 21. Mai 2005
Zahlstelle und Vertreter in Liechtenstein
UBS Fund Senricee (Luxembourg) SA Liechtensteinische Lartdecbank Aktiengesellschaft
B.P. 91, L-2010 Luxemburg Städtle 44,9490 Vaduz
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