FREITAG, 20. MAI 2005
VOLKS
BLATT
INLAND
FONDSGESETZ
VERMESSUNGSGESETZ
Nachrichten
Quellentag Im Kloster
SCHAAN - Quellentage sind eine Auszeit
inVriitten der Hektik und Unruhe des Alltags;
Spirituelle Impulse, die sich am Wort Gottes
ausrichten; Zeit für Stille und Gebet; kreati
ve Elemente, gemeinsame Feier des Gottes
dienstes; Möglichkeit zum persönlichen Ge
spräch. Der nächste Quellentag findet am
Samstag, 28. Mai, zum Thema «Jesus und
seine Jüngerinnen - nach seiner Auferste
hung» statt. Zu diesem Tag möchten wir Sie
herzlich einladen. Anmeldung erforderlich,
Telefon 239 64 57. (PD)
Mehr Helm - mehr Sicherheit!
VADUZ - Gemäss Angaben der Schweizeri
schen Beratungsstelle für Unfallverhütung
(BfU) enden jährlich zwischen 40 und 50 Ve
lounfälle tödlich. 1600 Personen erleiden
Schädel- und Hirnverletzungen. Die Kom
mission für Unfallverhütung unterstützt seit
Jahren den Ankauf von Velohelmen mit ei
nem Betrag von CHF 30.-. welcher direkt im
Liechtensteiner Fachhandel vom Gesamt
preis abgezogen wird. Um auf die Gefahren
hinzuweisen und die Helmdichte bei Fahr
radlenkern zu erhöhen, schloss sich die Lan
despolizei der Kampagne der BfU an und
plakatierte flächendeckend im ganzen Land
neuen Plakate.
rwnfäPe mit fehnüdem .
Liechtenstein ereignet! ftob JBlIrUctt&a.
30 Unfälle mit Fahrradlenkern. Über 80 Pro
zent der Unfälle haben Verletzungen mindes
tens einer beteiligten Person zur Folge. Dies
entspricht einer sehr hohen Verletzungsrate,
wenn man die Zahlen mit der Gesamtunfall
statistik vergleicht, bei welcher der Ver
gleichswert bei ca. 20 Prozent liegt. (Ipfl)
Abgabe von
Liechtenstein-Büchern
VADUZ - Die Regierungskanzlei verfügt
über zum Teil grössere Mengen Liechten-
stein-Bücher, welche in den Achtziger und
Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts
publiziert und von der Landesverwaltung ge
lagert winden.
Dieses Bücherlager wird nun aufgelöst
und die interessierte Bevölkerung ist eingela
den, die Bücher am Freitag, 20. Mai 2005,
von 16.00 bis 19.00 Uhr, direkt ab dem La
ger in der Messinastarasse 5 in Triesen zu be
ziehen. Der Bezug sämtlicher Bücher ist kos
tenlos (solange Vorrat). Die Bücher können
sofort mitgenommen werden.
Insgesamt werden 14 verschiedene Publi
kationen abgegeben, darunter «125 Jahre
Landtag», «Der Landesfürst», «Die Thron
folge», «Thronreden», «Liechtenstein 1978
1989» «Liechtenstein-Almanach 1987» und
«Liechtenstein Almanach 1989» Die voll
ständige Inventurliste ist auf der Inter
netseite der Regierungskanzlei unter
www.rk.llv.li abrufbar. (pafl)
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Kontrollierter Werbeeffekt
Landtag: Neues Fondsgesetz sichert Wettbewerbsvorteile für Fondsplatz
VADUZ - Als Binzig«* Land in
Europa bietst Liechtenstein kur
ze Bewiliigungsfristen für In-
vestmentunternohmen par Be
satz. Das Parlament beschloss
mit dem neuen Fondsgesetz ei
nen Kompromlss.
• KanwAa PMffar
Ein einziger nicht gründlich genug
geprüfter Fall kann dem Image des
Finanzplatzes Liechtenstein schwer
schaden. Regierungschef Otmar
Hasier blieb daher am Donnerstag
im Landtag dabei, dieses Risiko so
gering wie möglich zu halten. Das
Parlament stimmte dem überarbei
teten Gesetz über Investmentunter
nehmen (IUG) und somit einem
kontrollierten Werbeeffekt zu. Da
mit hat die Finanzmarktaufsicht
(FMA) höchstens sechs Wochen
Zeit, um ein neues Investment
unternehmen für Wertpapiere zu
bewilligen oder abzulehnen. In be
sonderen Fällen kann sie die Frist
auf zwölf Wochen erhöhen. Dies
besagt Artikel 57 des IUG, der auch
in der zweiten Lesung des Gesetzes
ein Diskussionspunkt blieb.
Staat trägt Konsequenzen
«Einen Quantensprung» erwartet
der VU-Abgeordnete Harry Quade
rer für den liechtensteinischen
Fondsplatz. Dennoch beantragte er
vergeblich eine Frist von fünf Wo
chen, in der die Finanzmarktauf
sicht (FMA) Anträge für standardi
sierte Fondsprodukte bewilligen
oder ablehnen..«tfisse. Auch der
FBP-Abgeordnet» Alois Beck hob
kürze Bewilligungsfristen als inter
nationale TrumjiftÄrte Liechten
steins hervor. Er appellierte an die
Kontrollorgane, Bearbeitungszei
ten zwar so kurz wie möglich zu
halten, jedoch ohne Abstriche in ih
rer Verantwortlichkeit zu machen.
Nur schneller als andere Länder zu
Alois Beck (FBP): FMA soll schnall, aber verantwertuiigslMwiisst
sein, darauf allein wollten die Par
lamentarier nicht setzen. Würde die
Frist auch nur in einem Fall über
schritten, so der Regierungschef,
könnte als Konsequenz der Staat in
die Verantwortung genommen wer
den.
Fonds für die EU
Die Regierung hatte ursprünglich
eine Höchstfrist von zwei Monaten
vorgeschlagen, Anlagefondsver
band und Bankenverband aber auf
drei Wochen bestanden, sobald die
FMA das Gesuch innerhalb von
zehn Tagen bestätigt hat. Der nun
vom Parlament bewilligte Kompro-
miss von sechs Wochen stärke die
Wettbewerbsfähigkeit des Fonds
standortes Liechtenstein, so Otmar
Hasler. Mit der Totalrevision des
Gesetzes vom 3. Mai 1996 über In
vestmentunternehmen passt Liech
tenstein sein Fondsgesetz dem EU-
Recht an und übernimmt die EU-
Richtlinien 2001/107/EG und
2001/108/EG.
Der Vertrieb von Fonds in der EU
von Liechtenstein aus wird damit
einfacher, auch können Fondslei
tungen nun Vermögensverwaltun
gen übernehmen. Zugleich werden
die Anlagemöglichkeiten erweitert,
so um Dach- und Indexfonds. In
Zukunft muss überdies jede Ver
waltungsgesellschaft ein Risikoma
nagement einführen und die Risi
ken der Anlageinstrumente berech
nen. Der Spielraum für den Fonds
platz Liechtenstein im Wettbewerb
liegt in steuerlichen Rahmenbedin
gungen, der professionelle Finanz
marktaufsicht und kurzen Bewilli
gungsverfahren.
Weder Länder wie Deutschland,
Österreich, Luxemburg, Grossbri
tannien, Irland oder die Schweiz
haben fixe Bewilligungsfristen im
Gesetz festgeschrieben. Noch ist
dies in der europäischen Richtlinie
vorgesehen. Für den Fondsplatz
Liechtenstein spielt dieser Wettbe
werbsvorteil auf dem Weg, sich als
Option zu den Fondsplätzen
Schweiz und Luxemburg zu posi
tionieren, zumal die kürzeste Bear
beitungsdauer der FMA sogar nur
bei 13 Kalendertagen lag. Auch in
Absatz 6 von Artikel 56 ist ein
Wettbewerbsvorteil festgehalten.
Danach muss die FMA die Bewilli
gung von Verwaltungsgesellschaf-
ten in drei Monaten erteilen oder
ablehnen: In der Hälfte der Zeit, die
die europäische Richtlinie vor
schreibt.
GPS löst den Zollstock ab
Landtag stimmt modernisierter Vermessungsgesetzgebung zu
VADUZ - Liechtenstein erhält
ein neues, zeitgemSsses Ver-
msssungsgesetz. Der Landtag
hat den entsprechenden Bericht
und Antrag der Regierung ges
tern in zweiter Lesung behan
delt und ohne Diskussion verab
schiedet.
1 Martin Ritdi
In Liechtenstein wurden in den
letzten Jahren die Vermessungs-
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werke gemäss den Schweizer Vor
schriften erstellt. In der Schweiz
wurden diese Vorschriften in den
90er-Jahren den Anforderungen ei
ner modernen Vermessung ange-
passt, was zu neuen Verordnungen
führte. Diese Rechtsordnung wird
seither auch in Liechtenstein als
Massstab genommen und die Inge-
nieur-Geometer in Liechtenstein
orientieren sich danach.
Das Gesetz orientiert sich an den
neuen technischen Gegebenheiten.
Es wurde während der Vernehmlas
sung durchwegs begrüsst und
untersützt.
Die Gesetzesvorlage wurde ges
tern vom Landtag in kürzester Form
behandelt. Nachdem der Abgeord
nete Elmar Kindle (FBP) erklärte,
dass seine in erster Lesung aufge
worfenen Fragen und Anregungen
vollumfänglich in der Stellung
nahme der Regierung beantwortet
und eingeflossen seien, wurde eine
verkürzte zweite Lesung beschlos
sen. Gebhard Negele (VU) sagte
ensprechend, das vorliegende Werk
sei unbestritten. Er begrüsse, dass
dank der klaren gesetzlichen Vorga
ben der frühere Monopolismus im
Vermessungsbereich wegfalle. Dies
könne nicht zuletzt auch kostensen
kende Wirkung haben.
Neuerungen
Voraussetzung der Erstellung des
Vermessungswerkes bleibt die Ver-
ZufriedMi mit dem
markung der Liegenschaften. Das
Verfahren über die Feststellung des
Grenzverlaufes wird jedoch neu
ausschliesslich im Vermessungsge
setz geregelt.
Weiter wird die Vermessung
neu nicht mehr ausschliesslich
auf die Beschreibung der Grund
stücke zwecks Aufnahme in das
Grundbuch ausgerichtet sein.
Sondern sie soll auch dazu die
nen, die öffentlichrechtlichen Ei
gentumsbeschränkungen (geome
trisch) zu dokumentieren. Damit
soll gleichzeitig ein landesweites
Landinformationssystem aufge
baut werden.
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Sicherheit
verlieren?
Arbeitsplatz
verlieren?
Wir sind doch
nicht blöd!
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