Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 20. MAI 2005 
VOLKS 
BLATT 
INLAND 
FONDSGESETZ 
VERMESSUNGSGESETZ 
Nachrichten 
Quellentag Im Kloster 
SCHAAN - Quellentage sind eine Auszeit 
inVriitten der Hektik und Unruhe des Alltags; 
Spirituelle Impulse, die sich am Wort Gottes 
ausrichten; Zeit für Stille und Gebet; kreati 
ve Elemente, gemeinsame Feier des Gottes 
dienstes; Möglichkeit zum persönlichen Ge 
spräch. Der nächste Quellentag findet am 
Samstag, 28. Mai, zum Thema «Jesus und 
seine Jüngerinnen - nach seiner Auferste 
hung» statt. Zu diesem Tag möchten wir Sie 
herzlich einladen. Anmeldung erforderlich, 
Telefon 239 64 57. (PD) 
Mehr Helm - mehr Sicherheit! 
VADUZ - Gemäss Angaben der Schweizeri 
schen Beratungsstelle für Unfallverhütung 
(BfU) enden jährlich zwischen 40 und 50 Ve 
lounfälle tödlich. 1600 Personen erleiden 
Schädel- und Hirnverletzungen. Die Kom 
mission für Unfallverhütung unterstützt seit 
Jahren den Ankauf von Velohelmen mit ei 
nem Betrag von CHF 30.-. welcher direkt im 
Liechtensteiner Fachhandel vom Gesamt 
preis abgezogen wird. Um auf die Gefahren 
hinzuweisen und die Helmdichte bei Fahr 
radlenkern zu erhöhen, schloss sich die Lan 
despolizei der Kampagne der BfU an und 
plakatierte flächendeckend im ganzen Land 
neuen Plakate. 
rwnfäPe mit fehnüdem . 
Liechtenstein ereignet! ftob JBlIrUctt&a. 
30 Unfälle mit Fahrradlenkern. Über 80 Pro 
zent der Unfälle haben Verletzungen mindes 
tens einer beteiligten Person zur Folge. Dies 
entspricht einer sehr hohen Verletzungsrate, 
wenn man die Zahlen mit der Gesamtunfall 
statistik vergleicht, bei welcher der Ver 
gleichswert bei ca. 20 Prozent liegt. (Ipfl) 
Abgabe von 
Liechtenstein-Büchern 
VADUZ - Die Regierungskanzlei verfügt 
über zum Teil grössere Mengen Liechten- 
stein-Bücher, welche in den Achtziger und 
Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts 
publiziert und von der Landesverwaltung ge 
lagert winden. 
Dieses Bücherlager wird nun aufgelöst 
und die interessierte Bevölkerung ist eingela 
den, die Bücher am Freitag, 20. Mai 2005, 
von 16.00 bis 19.00 Uhr, direkt ab dem La 
ger in der Messinastarasse 5 in Triesen zu be 
ziehen. Der Bezug sämtlicher Bücher ist kos 
tenlos (solange Vorrat). Die Bücher können 
sofort mitgenommen werden. 
Insgesamt werden 14 verschiedene Publi 
kationen abgegeben, darunter «125 Jahre 
Landtag», «Der Landesfürst», «Die Thron 
folge», «Thronreden», «Liechtenstein 1978 
1989» «Liechtenstein-Almanach 1987» und 
«Liechtenstein Almanach 1989» Die voll 
ständige Inventurliste ist auf der Inter 
netseite der Regierungskanzlei unter 
www.rk.llv.li abrufbar. (pafl) 
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Kontrollierter Werbeeffekt 
Landtag: Neues Fondsgesetz sichert Wettbewerbsvorteile für Fondsplatz 
VADUZ - Als Binzig«* Land in 
Europa bietst Liechtenstein kur 
ze Bewiliigungsfristen für In- 
vestmentunternohmen par Be 
satz. Das Parlament beschloss 
mit dem neuen Fondsgesetz ei 
nen Kompromlss. 
• KanwAa PMffar 
Ein einziger nicht gründlich genug 
geprüfter Fall kann dem Image des 
Finanzplatzes Liechtenstein schwer 
schaden. Regierungschef Otmar 
Hasier blieb daher am Donnerstag 
im Landtag dabei, dieses Risiko so 
gering wie möglich zu halten. Das 
Parlament stimmte dem überarbei 
teten Gesetz über Investmentunter 
nehmen (IUG) und somit einem 
kontrollierten Werbeeffekt zu. Da 
mit hat die Finanzmarktaufsicht 
(FMA) höchstens sechs Wochen 
Zeit, um ein neues Investment 
unternehmen für Wertpapiere zu 
bewilligen oder abzulehnen. In be 
sonderen Fällen kann sie die Frist 
auf zwölf Wochen erhöhen. Dies 
besagt Artikel 57 des IUG, der auch 
in der zweiten Lesung des Gesetzes 
ein Diskussionspunkt blieb. 
Staat trägt Konsequenzen 
«Einen Quantensprung» erwartet 
der VU-Abgeordnete Harry Quade 
rer für den liechtensteinischen 
Fondsplatz. Dennoch beantragte er 
vergeblich eine Frist von fünf Wo 
chen, in der die Finanzmarktauf 
sicht (FMA) Anträge für standardi 
sierte Fondsprodukte bewilligen 
oder ablehnen..«tfisse. Auch der 
FBP-Abgeordnet» Alois Beck hob 
kürze Bewilligungsfristen als inter 
nationale TrumjiftÄrte Liechten 
steins hervor. Er appellierte an die 
Kontrollorgane, Bearbeitungszei 
ten zwar so kurz wie möglich zu 
halten, jedoch ohne Abstriche in ih 
rer Verantwortlichkeit zu machen. 
Nur schneller als andere Länder zu 
Alois Beck (FBP): FMA soll schnall, aber verantwertuiigslMwiisst 
sein, darauf allein wollten die Par 
lamentarier nicht setzen. Würde die 
Frist auch nur in einem Fall über 
schritten, so der Regierungschef, 
könnte als Konsequenz der Staat in 
die Verantwortung genommen wer 
den. 
Fonds für die EU 
Die Regierung hatte ursprünglich 
eine Höchstfrist von zwei Monaten 
vorgeschlagen, Anlagefondsver 
band und Bankenverband aber auf 
drei Wochen bestanden, sobald die 
FMA das Gesuch innerhalb von 
zehn Tagen bestätigt hat. Der nun 
vom Parlament bewilligte Kompro- 
miss von sechs Wochen stärke die 
Wettbewerbsfähigkeit des Fonds 
standortes Liechtenstein, so Otmar 
Hasler. Mit der Totalrevision des 
Gesetzes vom 3. Mai 1996 über In 
vestmentunternehmen passt Liech 
tenstein sein Fondsgesetz dem EU- 
Recht an und übernimmt die EU- 
Richtlinien 2001/107/EG und 
2001/108/EG. 
Der Vertrieb von Fonds in der EU 
von Liechtenstein aus wird damit 
einfacher, auch können Fondslei 
tungen nun Vermögensverwaltun 
gen übernehmen. Zugleich werden 
die Anlagemöglichkeiten erweitert, 
so um Dach- und Indexfonds. In 
Zukunft muss überdies jede Ver 
waltungsgesellschaft ein Risikoma 
nagement einführen und die Risi 
ken der Anlageinstrumente berech 
nen. Der Spielraum für den Fonds 
platz Liechtenstein im Wettbewerb 
liegt in steuerlichen Rahmenbedin 
gungen, der professionelle Finanz 
marktaufsicht und kurzen Bewilli 
gungsverfahren. 
Weder Länder wie Deutschland, 
Österreich, Luxemburg, Grossbri 
tannien, Irland oder die Schweiz 
haben fixe Bewilligungsfristen im 
Gesetz festgeschrieben. Noch ist 
dies in der europäischen Richtlinie 
vorgesehen. Für den Fondsplatz 
Liechtenstein spielt dieser Wettbe 
werbsvorteil auf dem Weg, sich als 
Option zu den Fondsplätzen 
Schweiz und Luxemburg zu posi 
tionieren, zumal die kürzeste Bear 
beitungsdauer der FMA sogar nur 
bei 13 Kalendertagen lag. Auch in 
Absatz 6 von Artikel 56 ist ein 
Wettbewerbsvorteil festgehalten. 
Danach muss die FMA die Bewilli 
gung von Verwaltungsgesellschaf- 
ten in drei Monaten erteilen oder 
ablehnen: In der Hälfte der Zeit, die 
die europäische Richtlinie vor 
schreibt. 
GPS löst den Zollstock ab 
Landtag stimmt modernisierter Vermessungsgesetzgebung zu 
VADUZ - Liechtenstein erhält 
ein neues, zeitgemSsses Ver- 
msssungsgesetz. Der Landtag 
hat den entsprechenden Bericht 
und Antrag der Regierung ges 
tern in zweiter Lesung behan 
delt und ohne Diskussion verab 
schiedet. 
1 Martin Ritdi 
In Liechtenstein wurden in den 
letzten Jahren die Vermessungs- 
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Wirtschaftswissenschaften, Informatik, 
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werke gemäss den Schweizer Vor 
schriften erstellt. In der Schweiz 
wurden diese Vorschriften in den 
90er-Jahren den Anforderungen ei 
ner modernen Vermessung ange- 
passt, was zu neuen Verordnungen 
führte. Diese Rechtsordnung wird 
seither auch in Liechtenstein als 
Massstab genommen und die Inge- 
nieur-Geometer in Liechtenstein 
orientieren sich danach. 
Das Gesetz orientiert sich an den 
neuen technischen Gegebenheiten. 
Es wurde während der Vernehmlas 
sung durchwegs begrüsst und 
untersützt. 
Die Gesetzesvorlage wurde ges 
tern vom Landtag in kürzester Form 
behandelt. Nachdem der Abgeord 
nete Elmar Kindle (FBP) erklärte, 
dass seine in erster Lesung aufge 
worfenen Fragen und Anregungen 
vollumfänglich in der Stellung 
nahme der Regierung beantwortet 
und eingeflossen seien, wurde eine 
verkürzte zweite Lesung beschlos 
sen. Gebhard Negele (VU) sagte 
ensprechend, das vorliegende Werk 
sei unbestritten. Er begrüsse, dass 
dank der klaren gesetzlichen Vorga 
ben der frühere Monopolismus im 
Vermessungsbereich wegfalle. Dies 
könne nicht zuletzt auch kostensen 
kende Wirkung haben. 
Neuerungen 
Voraussetzung der Erstellung des 
Vermessungswerkes bleibt die Ver- 
ZufriedMi mit dem 
markung der Liegenschaften. Das 
Verfahren über die Feststellung des 
Grenzverlaufes wird jedoch neu 
ausschliesslich im Vermessungsge 
setz geregelt. 
Weiter wird die Vermessung 
neu nicht mehr ausschliesslich 
auf die Beschreibung der Grund 
stücke zwecks Aufnahme in das 
Grundbuch ausgerichtet sein. 
Sondern sie soll auch dazu die 
nen, die öffentlichrechtlichen Ei 
gentumsbeschränkungen (geome 
trisch) zu dokumentieren. Damit 
soll gleichzeitig ein landesweites 
Landinformationssystem aufge 
baut werden. 
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Sicherheit 
verlieren? 
Arbeitsplatz 
verlieren? 
Wir sind doch 
nicht blöd! 
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