MITTWOCH, 4. MAI 2005
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BLATTI InlLMnlU SCHWARZARBEITER
9
Abstimmung in Schaan
40 Millionen: Abstimmung
am 10. und 12. Juni
SCHAAN - Wie die Gemeinde Schaan mit
teilt, findet am 10. und 12. Juni die Abstim
mung Uber die Zentmmsgestaltung mit ei
nem Dorfsaal und Dorfplatz statt. Die Bürge
rinnen und Bürger werden über 40 Millionen
Pranken entscheiden.
Der Schaaner Gemeinderat hat die Kredit
vorlage für Abstimmung vom 10. und 12. Ju
ni Uber die Zentrumsgestaltung mit einem
Dorfsaal und Dorfplatz genehmigt
Für den neuen Mehrzwecksaal sind 23,5
Millionen Pranken und flir den Bau einer
Tiefgarage einschliesslich der Erschliessung
8,5 Millionen Franken veranschlagt. Der
Uberdeckte Aussenbereich mit 1,5 Millionen
Franken sowie die Integration des Senioren
treffs und eines Cafls mit ebenfalls 1,5 Milli
onen Franken runden die baulichen und ge
stalterischen Massnahmen auf dem Rathaus
areal ab. Im Abstimmungskredit enthalten
sind zudem CHF 1 Million für die Neuge
staltung des Dorfplatzes und eine Bauherren
reserve von CHF 3 Millionen.
Die Gemeinde teilt in einem Newsletter
mit, dass die Kostenberechnungen und die
vorgesehene Durchführung des Projektwett
bewerbs auf einer vertieften Machbarkeits
studie und fundierten Vorabklärungen durch
die Ortsplanungskommission basieren.
Der Parkierungsbedarf für den Dorfsaal
wird mit der Realisierung von rund 120
Parkplätzen in der Tiefgarage unterhalb des
Saals gedeckt. Die Kosten fUr die Parkgarage
und die unterirdische Erschliessung über das
Marktplatzareal seien in den 40 Millionen
der Abstimmungsvorlage enthalten.
«Aus wirtschaftlichen Gründen und im
Sinne einer Vorinvestition hat der Gemeinde
rat beschlossen, im Zuge der Erschliessung
unterhalb des Marktplatzes eine zweite, ein
geschossige Tiefgarage zu bauen. Diese wird
massgeblich zur Zentrumsentwicklung bei
tragen und mittelfristig den Bedarf der Bau
felder um den Marktplatz decken. Die Park
garage geht im Rahmen dieser Überbauun
gen unter Rückerstattung der Baukosten
weitgehend in Privatbesitz Uber. Deshalb ist
die Vorinvestition von 3,6 Millionen nicht
Teil des Abstimmungskredits», so wörtlich
aus dem Newsletter der Gemeinde.
InlinutluMtand am 24. Mal;
Die Gemeinde führt am 24. Mai 2005, 19
Uhr, im Rathaussaal einen Informations
abend durch, bei dem sich die Stimmbürge
rinnen und Stimmbürger Uber die Hinter
gründe und Ziele der Neugestaltung des
Ortskerns mit Dorfsaal und Dorfplatz orien
tieren können. Im Vorfeld der Veranstaltung
geht zudem eine detaillierte Informations
broschüre an alle Haushalte. (pk)
Erfolgreiche zwischenstaatliche Zusammenarbeit - Zwei Monate Bauzeit
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Wer von Balzers her Uber die St
Luzisteig fährt, bemerkt seit kur
zem im Waldhang des Flfischer
Bergs, etwa auf halbem Weg zwi
schen der Landesgrenze und der
Festungskaserne, Gerüste und
Schutzdächer der Baustelle auf dem
Burghügel von Grafenberg. Die
dortigen Ruinen, besser bekannt un
ter dem volkstümlichen Namen
Mörderburg, sind ein beliebtes Aus
flugsziel, bereiteten aber den
verantwortlichen Denkmalpflegern
und Archäologen aus GraubUnden
und Liechtenstein seit langem Sor
gen wegen akuter Einsturzgefahr.
Die bedrohlichen Ausbrüche im
Mauerfuss der 25 Meter langen und
zweieinhalb Stockwerke hohen
Mauer sind im Rahmen der laufen
den Sicherungskampagne bereits
geschlossen worden. Damit ist de
ren Standsicherheit wieder gewähr
leistet. Gegenwärtig wird an der Fes
tigung der seitlichen Mauerabbrü-
che und der Mauerkrone gearbeitet.
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Nach weiteren sichtbaren Mauer
resten zu schliessen, scheint die
Hauptmauer zu einem mächtigen
Bau mit einer Grundfläche von 11
auf 42 Metern zu gehören. Er
thronte einst auf dem Felshügel und
beherrschte die Strasse von den
Bündner Alpenpässen zum Boden
see. Direkt unter der Burg sperrte
eine Letzimauer, deren Reste im
dortigen Waldstreifen noch gut zu
erkennen sind, den Weg und das Tal
an seiner schmälsten Stelle ab. Die
Burg wird zu ihrer Zeit in keiner
Urkunde erwähnt. Der besondere
Mauerwerkscharakter ihrer Haupt
mauer, mit den gegenläufig schräg
gestellten Steinschichten - dem so
genannten Kornährenveifcand lässt
jedoch darauf schliessen, dass sie
im 13. Jahrhundert errichtet wor
den sein muss. FUr die jetzt dort ar
beitenden, auf Burgensicherungen
spezialisierten Handwerker ist es
eine grosse Herausforderung, die
notwendigen Ergänzungen exakt in
Anlehnung an dieses zeittypische
Mauerbild auszuführen. Bauleute
und Auftraggeber warten gespannt
auf das Urteil des Publikums.
Die Tatsache, dass die Ruine auf
Fläscher Boden, also in Graubün
den und somit in der Schweiz steht,
dieser Boden aber Eigentum der
liechtensteinischen Gemeinde Bal
zers ist, führte nach einer jahrelan
gen Vorbereitungszeit zu einer er
folgreichen zwischenstaatlichen
Zusammenarbeit. Es wird mit einer
Bauzeit von zirka zwei Monaten
gerechnet. Ab etwa Anfang Juni
wird wieder ein sicherer Besuch
der Burgruine Grafenbeig/Mörder-
burg möglich sein. (pafl)
Rotes Licht für Schwarzarbeiter
*
Landespolizei und Ausländer- und Peesamt stellen Schwarzarbeiter
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Autllndar- und Paasamtas
sehiftigungsfeastlminungan
und das AufantkaltsracMfasL
In den frühen Moigenstunden des
28. April 2005 führten Beamte des
Ausländer- und Passamtes gemein
sam mit der Landespolizei Routi
nekontrollen auf diversen Baustel
len durch. Im Rahmen dieser Kon
trollen wurden diverse Widerhand
lungen gegen die Aufenthalts-, Ein
reise und Arbeitsbestimmungen'
festgestellt. In drei Fällen erfolgt
eine Anzeige.
OurchHncM
dar KantroSa antzoyan
Bei der Kontrolle vom 28. April
wurden insgesamt 53 Personen
festgestellt, welche bei 21 Firmen
beschäftigt sind. Vereinzelt ver
suchten sich Personen der Kontrol
le durch Verstecken oder Flucht zu
entziehen.
Gemäss ersten Ermittlungser
kenntnissen ist davon auszugehen,
dass bei einer Person, welche kei
nen legalen Aufenthaltsstatus und
keine Aibeitsbewilligung hatte, ei
ne professionelle Schlepperei vor
liegt. Der Mann sei gemäss Aussa
gen im Kosovo angeworben wor
den, in der Schweiz für 15 Franken
pro Stunde zu arbeiten. Für die il
legale Einreise in die Schweiz
musste der Mann 1000 Euro dem
Schlepper bezahlen, welcher an
schliessend den Reisepass einzog
und ihn an einen «Arbeitgeber»
vermittelte. In den vorliegenden
Fällen werden sowohl die Perso
nen angezeigt, die über keine gülti
gen Papiere verfügten, als auch de
ren Arbeitgeber.
Die festgestellten Widerhandlun
gen steifen- ein neues Phänomen
dar. Als Folge des EWR-Abkom-
mens und der Vaduzer Konvention
können von Staatsangehörigen der
Schweiz und des EWR Dienstleis
tungen in Liechtenstein angeboten
werden. Unter diesen Dienstleis
tungserbringern sind diese selbst
und deren Mitarbeiter mit Wohnsitz
im EWR oder in der Schweiz zu
verstehen. Eine Minderheit dieser
Firmen versucht offensichtlich mit
klassischer Schwarzarbeit in Liech
tenstein Aufträge zu erledigen, ein
Verhalten, das in jeder Hinsicht ab
solut unerwünscht ist und entspre
chend geahndet wild.
Gemäss geltender Gesetzeslage
werden dem Schweizer Unterneh
mer sowohl die anfallenden Haft-
kpsten als auch die Ausschaffung
des betroffenen Arbeiters in den
Kosovo in Rechnung gestellt. (Ipfl)