Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

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X DIENSTAG, 21. DEZEMBER 2004 
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BLATT LANDTAGSANFRAGEN Tarmed soll Anfang 2006 eingeführt werden VADUZ - Die Einführung der schweizeri­ schen Tarifstruktur Tarmed für sämtliche am­ bulanten ärztlichen Leistungen im Spital und in der freien Praxis soll in Liechtensten um ein Jahr auf den 1. Januar 2006'verschoben werden. Das sagte Regierungsrat Hansjörg Frick auf eine entsprechende Anfrage des FBP-Abgeordneten Wendelin Lampert. Ende August führte die Ärztekammer in ei­ nem Schreiben an die Regierung verschieden­ ste Gründe, wie Grössenverträglichkeit, Zeit­ faktor der Umsetzung, gegen die Einführung . von Tarmed an. In diesem Schreiben wurde der Regierung zudem mitgeteilt, dass sich die Ärztekammer an einer Plenarversammlung im Juni generell gegen die Übernahme des Tar­ med ausgesprochen und die Mitwirkung an diesem Projekt eingestellt hat. Diese Entscheidung kam für die Regierung überraschend, da die Krankenkassen zur Übernahme des Tarmed bereit waren und schweizerische FMH-Vertreter dem Ressort bestätigten, dass Tarmed in der Schweiz funktioniere. Im Gegensatz dazu stellte sich die Ärztekammer auf den Standpunkt, dass sie selbst an Lösungsmodellen arbeite und diese dem Ressort Soziales und dem LKV unterbreiten wolle. Hansjörg Frick: «Bisher ist die Regierung nicht von der Absicht Tar­ med einzuführen abgewichen. Aufgrund der mangelnden Umsetzung durch den späten Entscheid der Ärztekammer und der Ver­ meidung von Komplikationen für die Versi­ cherten wird das Ressort Soziales aber der Regierung anlässlich der Sitzung am 21.12.2004 den Antrag unterbreiten, die Ein­ führung des Tarmed auf den 01.01.2006 zu verschieben. Ausserdem soll den Tarifpart- nem die Möglichkeit eingeräumt werden, der Regierung Altemativvorschläge zum Tarifsy­ stem zu unterbreiten.» (M.F.) Weiterhin 0,8-Promille-Grenze VADUZ - Paul Vogt wollte von der Re­ gierung wissen, ob die Regierung nun auch in Liechten­ stein die Promille- Grenze anpassen will, oder welche Gründe dagegen sprechen. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kie- ber-Beck führte dazu aus, dass die Schweiz' auf 1. Januar 2005 eine umfangreiche Ände­ rung des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft setze. «In Liechtenstein bleibt der derzeitige Grenzwert von 0.8mg/ml weiterhin gültig.» Die Übernahme der schweizerischen Be­ stimmungen in das liechtensteinische Stras- senverkehrsgesetz und die dazugehörenden Verordnungen wird derzeit geprüft. Da es sich um eine umfangreiche Gesetzesrevision handelt, sollen vorerst die Erfahrungen der Schweiz abgewartet werden. (pk) Personal nicht unzufrieden VADUZ - Peter Sprenger (VU) wollte wis­ sen, dass die Unzufriedenheit bei den Mitar­ beitern des Grundbuch- und Öffentlichkeits­ registeramtes wegen Überstunden_grpss sei. Dazu hielt der Regierungschef fest, dass die meisten Mitarbeiter Überstunden geleistet haben. Der Grossteil dieser'Überstunden ist in der zweiten Jahreshälfte angefallen und steht in direktem Zusammenhang mit dem anfallenden Zusatzaufwand bei der Datener­ fassung. Trotz des Arbeitsaufwandes könne von einer steigenden Unzufriedenheit des Personals nicht die Rede sein. (pk) 
«Überwiegende Mehrheit braucht keine Zusatzversicherung» Zusatzversicherung ist nur eine Ergänzung des erstklassigen Angebotes VADUZ - Mittlerweile ist nun allgemein bekannt, dass die so­ genannte Zusatzversicherung grundsätzlich nicht benötigt wird. Die Ärztekammer rät, «nicht der Zusatzversicherung beizutreten, da dies offensicht­ lich keine Vorteile 
bringt». Glei­ ches brachte nun im Landtag einmal mehr auch Regierunsrat Hansjörg Frick zum Ausdruck. • Martin Frömmelt Der Abgeordnete Helmut Bühler (FBP) wollte von der Regierung wissen, wer tatsächlich eine solche Zusatzversicherung abschliessen sollte, bis wann er sich dafür ent­ scheiden muss und wie allenfalls die Rücktrittsmodalitäten aussehen, falls der Versicherte diese Zusatz­ versicherung wieder stornieren will. Wer braucht nun tatsächlich eine Zusatzversicherung? Hansjörg Frick: «Die überwie­ gende Mehrheit der Versicherten ' braucht die Zusatzversicherung für volle Kostenbeteiligung bei .ambu­ lanter Behandlung durch Ärzte oh­ ne Kassenvertrag nicht. Dies aus dem ganz einfachen Grund, da be­ reits die Grundversicherung in Liechtenstein eine breite Leis- tungspalette und Wahlmöglichkeit bietet. Die Versicherten können aus über 80 Ärzten direkt frei wähfen, ohne dass sie den Umweg über ei­ nen Hausarzt machen müssen.» Viermal grössere Auswahl als in der Schweiz Die Zusatzversicherung ist daher letztlich eine Ergänzung eines an­ sonsten schon als erstklassig zu be­ zeichnenden Angebotes. Schweiz­ weit gibt es aüf 10 000 Einwohner rund 20 Ärzte. Wenn wir in Liech­ tenstein und der Region über 80 Ärzte mit Kassenvertrag haben, die frei aufgesucht werden können, wird dadurch rasch deutlich, dass Welche Rolle spielt «Elisabeth»? VADUZ - «Welche Rolle spielt die Realschule St. Elisabeth in den zukünftigen bildungspolitischen Überlegungen der Regierung?», wollte Hugo Quaderer (VU) von der Regierung wissen. Dazu Bil­ dungsministerin Kieber-Beck: «Die Verhandlungen mit dem Klos­ ter St. Elisabeth über die Weiter­ führung der Realschule Schaan bis 2015 stehen kurz vor dem Ab- schluss. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird diese Schule da­ mit weiterhin als Realschule für den Schulbezirk Schaan/Planken einen festen Bestandteil in der liechtensteinischen Bildungsland­ schaft darstellen.» Mit dem Be- schluss des Landtags für den vier­ jährigen Schulversuch «Sportschu­ le» wurden die Weichen für die nä­ here Zukunft gestellt. (pk) 
Ersuchte die Regierung Im Interesse der Bevölkerung nochmals um klärende Informationen zur sogenannten Zusatzversicherung: Der FBP-Abgeordnete Helmut Bühler aus Gämprin. die liechtensteinischen Versicher­ ten auch künftig eine vergleichs­ weise sehr gute Auswahl haben werden. Nur für Sonderwünsche Die Zusatzversicherung ist daher für jene Versicherten überlegens- wert, die für ambulante Behandlun­ gen insbesondere auch ausländi­ sche Ärzte oder künftige inländi­ sche Ärzte ohne Vertrag aufsuchen wollen. Es scheint daher nur folge­ richtig, dass 
für individuelle medi­ zinische Sonderwünsche nicht die Allgemeinheit aufkommen sollte, sondern der Bezüger selbst - näm­ lich über den Abschluss einer Zu­ satzversicherung, die gewissermas- sen auch spezifische Sonderwün- sche in der Arztwahl abdeckt. Überweisungen an Spezialisten sind nicht von einer Zusatzversi­cherung 
abhängig, denn der behan­ delnde Arzt mit Vertrag kann den Patienten mit einer medizinischen Begründung und der Darlegung, dass die Überweisurtg wohl über­ legt ist und aus einem definierten Grund erfolgt, an einen Spezialis­ ten überweisen und dies bei voller Kostenübernahme durch die Grundversicherung. Frist für vorbehaltlose Aufnahme bis Ende März 2005 verlängert Da derzeit vielleicht noch manch einer unschlüssig ist, ob er diese Zusatzversicherung abschliessen soll, wurde die Frist auf freiwilliger Basis (auch von Versicherten über 64 Jahren) von den Krankenkassen für die vorbehaltlose Aufnahme in die Zusatzversicherung auf Ende März ausgedehnt. Selbstverständ­ lich kann auch später noch eine 
Zu- ZUSATZVERSICHERUNG Studenten brauchen kei­ ne Zusatzversicherung VADUZ - Auch Studenten, die sich im Ausland befinden, brau­ chen keine Zusatzversicherung, weil sie durch die Grundversiche­ rung vollumfänglich versorgt sind. Das sagte Regierungsrat Hansjörg Frick im Landtag auf ei­ ne Anfrage des Abgeordneten Ivo Klein (VU). Personen, die im Ausland stu­ dieren oder eine anerkannte Be­ rufsausbildung absolvieren und ihren gesetzlichen Wohnsitz in Liechtenstein haben, unterliegen. der . obligatorischen Versiche­ rungspflicht. Während, ihres Auf­ enthaltes im 
Ausland können die­ se - wie im Übrigen auch alle an­deren 
in der OKP Versicherten - in dringenden Fällen medizinische Leistungen im Ausland in An­ spruch nehmen.  Die gesetzliche Grundlage hierfür bietet : Art. 18 Abs. 4 KVG iVm Art. 74 KW, welcher .eine Kostenübernahme medizinisch notwendiger Leistun­ gen im Ausland bis zum doppelten Betrag der gesetzlich anwendba­ ren Tarife ermöglicht. Die Leis­ tung ist aber direkt vor Ort durch den Versicherten zu bezahlen, welcher diese in der Folge von der OKP rückerstattt erhält. Für Reisen Ins Ausland Formular mitnehmen Innerhalb der europäischen Union empfiehlt es sich daher, das Formular Elll mitzuführen, das von der 
Krankenkasse ausgestellt 
satzversicherung abgeschlossen werden. Aber bis zum Ablauf die­ ser Frist nehmen die Krankenkas­ sen auch Personen im Rentenalter ohne Vorbehalte auf. Rücktritt problemlos möglich Was die Modalitäten des Rück­ tritts aus der Zusatzversicherung anbelangt, so hat die Regierung die Information erhalten, dass die Rücktrittsmodalitäten der Kassen sehr Versicherten-freundlich 
ausge­ richtet sind. Dies bedeutet, dass diese freiwillige Zusatzversiche­ rung unter Einhaltung einer Kündi­ gungsfirst von 30 Tagen auf Ende des folgenden Monats gekündigt werden kann. Somit haben die Krankenkassen die Modalitäten des Rücktritts den Bedürfnissen der Versicherten entsprechend ausge­ staltet. wird und das die direkte Verrech­ nung der Leistungen durch den ausländischen Leistungserbringer ermöglicht, ohne dass eine Vor- auszahlungspflicht des Versicher­ ten -besteht. Die aufgrund des Formulars El ll zu beziehenden Leistungen sind aber grundsätz­ lich auf medizinische Massnah­ men. beschränkt, die in dem be­ suchten Land erforderlich sind und nicht bis zum. beabsichtigten Zeitpunkt der Rückkehr nach: Liechtenstein zurückgestellt wer­ denkönnen. Bei nicht dringlichen Behand-. lungen im Ausland, beispielswei­ se blossen Kontrolluntersuchun­ gen, empfiehlt sich daher eine' vorgängige Rücksprache mit der. Krankenkasse bezüglich der Kos- tenübemahme. 
(MF) Die FBP Kandidaten jetzt im Internet! www.fbp.li sti
	        

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