Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 18. DEZEMBER 2004 
VOLKSI IIVII ALVIN VADUZER KONVENTION BLATTI I IM LH IM U VERMESSUNGSGESETZ 
3 LANDTAG FMA-Beschwerdekommission bestellt VADUZ - Gemäss Finanzmarktaufsichtsge- setz hat der Landtag in seiner gestrigen Sit­ zung die Beschwerdekommission gewühlt. Drei ordentliche Mitglieder und ein Ersatz­ mitglied wurden bestellt. Zum Präsidenten wählte der Landtag Stefan Wenaweser, Schaan. Vizepräsidentin der FMA-Be­ schwerdekommission wird Susanne Zwiefel- hofer aus Vaduz und als drittes ordentliches Mitglied wurde Roswitha Schafhauser- Kiichler aus Eschen bestellt. Als Ersatzmit­ glied wählte der Landtag 
Margot Kranz, Eschen. (mr) IN KÜRZE Unterhaltungsabend des FC BALZERS - Am 26. Dezember um 20 Uhr findet der alljährliche Unterhaltungsabend des FC Balzers im Gemeindesaal Balzers statt. Dieses Jahr erwartet Sie ein amüsanter Comedy-Abend mit. folgenden Kabarettis­ ten: Denise & Simon Beck Leander Marxer & Alexander Biedermann Sven Kemmler (Co-Autor von Michael Mit­ termeier) Eintrittspreis: 15 Franken. Eintritt unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Der FC Balzers freut sich auf einen unterhaltsa­ men Comedy-Abend mit Ihnen. (PD) Passivkonzert der Harmoniemusik Schaan i' SCHAAN- Am Stephanstag, 26. Dezem- Lber, um 20 Uhr, findet im Rathaussaal das ' .Passivkonzert der Harmoniemusik Schaan • statt. Die Harmoniemusik Schaan freut sich, Sie alle zum traditionellen Passivkonzert am Stephanstag in den Rathaussaal Schaan ein­ laden zu dürfen. IJnter der Leitung des Diri­ genten Klaus Beck konnte die Harmoniemu­ sik ein vielfältiges Programm einstudieren und möchte mit dieser Darbietung alle Besu­ cherinnen und Besucher aufs Beste unterhal­ ten. In der ersten Programmhälftc hören Sie verschiedene Stücke mit jüdisch inspirierten Tänzen, die grösstenteils auf Klezmermusik basieren. Der zweite Teil des Konzertes ist ein kompleter Gegensatz mit ausschliesslich lateinamerikanischen Rhythmen wie Rumba, Bossa-Nova, Cha-Cha-Cha. Auch fehlt ein fetziger Samba nicht. Die musikalische Be- grüssung gestaltet die Jugendmusik Schaan unter der Leitung von Daniel Oehry. Vor, während und nach dem Konzert ist für das leibliche Wohl gesorgt und selbstver­ ständlich fehlt auch dieses Jahr die traditio­ nelle Tombola nicht. Die Harmoniemusik Schaan würde sich freuen, am Stephanstag viele-Zuhörerinnen und Zuhörer im Rathaus­ saal begrüssen zu dürfen. (PD) Weihnachtskonzert VADUZ —Der Trachtenchor Vaduz lädt am Sonntag, 19. Dezember um 17 Uhr zum tra­ ditionellen Weihnachtskonzert in den Rat­ haussaal in Vaduz ein. Umrahmt wird das Konzert von zauberhaften Harfenklängen von Stefanie Beck. (PD) Abschlussveranstaltung Weihnachtsgeschichten SCHAAN - Am kommenden Sonntag, 19. Dezember, findet um 11 Uhr im Haus Stein- Egerta in Schaan die Abschlussveranstaltung des Schweibwettbewerbes statt, welcher im Rahmen der Jubiläumsaktion «Advent in cler Stein-Egerta» gemeinsam von Erwachsenen­ bildung Stein-Egerta und Radio Liechten­ stein organisiert und durchgeführt wurde. An dieser kleinen Feierstunde werden die drei besten Geschichten bekannt gegeben. Diese werden am Donnerstag, 23. Dezember, zwischen 13 und 14 Uhr auf Radio Liechten­ stein ausgestrahlt. Die Feier wird musika­ lisch umrahmt von Dario Kleeb (Hackbrett) und Nadja Bissegger (Harfe). Es werden be­ sinnliche Advents- und Weihnachtstexte vor­ gelesen. Anschliessend Apöro. Alle Interes­ sierten sind herzlich eingeladen. (PD) 
Vaduzer Konvention: Gegen Grenzen und Hemmnisse Personenfreizügigkeit: Mehrere Änderungen ab 1. Januar 2005 VADUZ - Die Schweiz gewährt Liechtenstein die volle Freizü­ gigkeit gemäss der Vaduzer Konvention. Gleichzeitig ge­ währt Liechtenstein Schweizern - wenn auch in sehr beschränk­ tem Masse - die Zulassung der Wohnsitznahme in unserem Land. Gestern informierte Re- gierungschef-Stelivertreterin über die Neuerungen. Oer ver­ antwortliche Aussenminister Walch weilte derweilen an der EFTA-Ministerkonferenz. » Peter Klndl e Transparente Information an den Landtag: Für den im Ausland wei­ lenenden Aussenminister Ernst Walch informierte Regierungschef- Stellvertreterin Kieber-Beck ges­ tern umfassend über die neuesten Regelungen bezüglich freiem Per­ sonenverkehr. Liechtensteiner dürfen künftig frei in der Schweiz Wohnsitz neh­ men. Diese Freizügigkeit gewäh­ ren die Eidgenossen ab dem l. Ja­ nuar 2005. Im Gegenzug dazu ge­ währt auch Liechtenstein den Schweizer Bürgern einen einge­ schränkten Zuzug nach Liechten­ stein. Die Vergabe erfolgt durch 
die Regierung und wird gemäss Auskunft von Regierungschef Ot­ mar Hasler die jetzt bereits geleb­ te Praxis nicht übersteigen. So werden 12 erwerbstätige Schwei­ zer eine Wohnsitzerlaubnis erhal­ ten und maximal weitere 5 Nicht-' Erwerbstätige. Die entsprechende Personenverkehrsverordnung wur­ de von der Regierung bereits vor kurzer Zeit, entsprechend ange- passt. Auch Dienstleistungen über die Grenzen Während die grenzüberschreiten­ de Dienstleistungserbringung für das Gewerbe bereits seit dem Jahr 2003 Gültigkeit besitzt, konnte nun in der Phase II (ab Januar 2005) ei­ ne identische Regelung für freie Be­ rufe gefunden werden. Ausgenom­ men davon sind Rechtsanwälte. Nur natürliche Personen Insgesamt betrifft die Phase II der Vaduzer Konvention nur natür­ liche Personen. Juristische Perso­ nen sind von der Regelung ausge­ nommen. Somit kann ein schwei­ zerischer Staatsangehöriger ohne Wohnsitz in_Liechtenstein auch kein Geschäftsführermandat einer juristischen Person ausüben. 
Informierte über den freien Personenverkehr für den Im Ausland wellen­ den Aussenminister Ernst Walch: Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kleber-Beck. An Bewährtem ausrichten Neues Vermessungsgesetz: Eintretensdebatte und erste Lesung VADUZ - Das liechtensteinische Vermessungsgesetz soll der heutigen Praxis angepasst wer­ den. Eintreten auf die entspre­ chende Gesetzesvorlage war ges­ tern im Landtag unbestritten. • Martin fllsc h Das bestehende liechtensteinische Vermessungsgesetz stammt aus dem Jahre 1945. Seither haben sich die Anforderungen an die Amtliche Vermessung stark verändert. Die intensivere Nutzung des Bodens führte zu einer zunehmenden Rege- lungsdichte. Der Bedarf an umfas­ senden Daten Uber Grund und Bo­ den ist entsprechend angestiegen. In Liechtenstein wurden in den letzten Jahren die Vermessungswer­ ke gemäss den Schweizer Vorschrif­ ten erstellt. In der Schweiz wurden diese Vorschriften in den 90er-Jah- ren den Anforderungen einer mo­ dernen Vermessung angepasst, was zu neuen Verordnungen führte. Die­ se Rechtsordnung wird seither auch in Liechtenstein als Massstab ge­ nommen und die Ingenieur-Geome- ter in Liechtenstein orientieren sich danach. Das liechtensteinische Ver­ messungsgesetz soll nun deshalb in rechtlicher wie auch in technischer Hinsicht an den Schweizer Normen ausgerichtet werden. Zeitgerechte Grundlage Die neue Gesetzesvorlage beruhe auf den praktischen Erfahrungen der letzten zehn Jahre und habe sich bewährt, sagte Landtagsabgeordne­ ter Elmar Kindlc (FBP) gestern während der Eintretensdebatte im Landtag. Das Eintreten auf die Ge­ setzesvorlage der Regierung war deshalb sowohl für ihn wie auch al­ le anderen Abgeordneten kein The­ ma. Kindle begrüsste die Gesetzes­ vorlage im Bereich der Amtlichen Vermessung. Das neue Gesetz brin­ ge die erforderliche 
Rechtsgrundla-Landtagsabgeordneter 
Elmar Klndle (FBP) zeigte sich  sehr.erfreut.Uber die vorliegende Gesetzesvorlage betreffend Vermessung. ge für die künftige Erstellung/Ver­ waltung und Nachführung der Grundbuchervermessung und bilde eine wertvolle, zeitgerechte Grund­ lage für eine moderne Verwaltung des Grundeigentums. Durchaus positiv waren auch die Reaktionen auf die Vernehmlas­ sung der neuen Gesetzesvorlage. Wie viel Information ist sinnvoll? «Dennoch steht die eine oder an­ dere Frage noch im Raum», stellte der Abgeordnete Elmar Kindle ges­ tern in den Raum. Er äusserte Be­ denken zum vorgeschlagenen Ge­ setzesartikel zur Informationsebene «Dienstbarkeiten». Eine Dienstbar­ keit ist beispielsweise ein Wegrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Gemäss Kindle müssten alle Einschränkungen eines Grundei­ gentums vollständig erfasst werden. Gerade im Baugebiet sei es für die Baubewilligungsbehörde unerläss- lich, alle Informationen überprüfen zu können. Die Gesetzesvorlage sieht jedoch nur das Erfassen jener Daten vor, die «auf Gesuch der Be­ teiligten» vermessen werden. 
Regierungschef Otmar Halser er­ klärte dazu, dass es nicht in jedem Fall sinnvoll sei, wenn jede Dienst­ barkeit im Plan eingetragen werde. Die Übersichtlichkeit ginge schnell einmal verloren. Ausserdem: «Die Regierung hat dafür zu sorgen, dass dem Bürger nur Leistungen aufer­ legt werden, die notwendig sind», sagte der Regierungschef. Der wirt­ schaftliche Nutzen müsse in einem vernünftigen Verhältnis zu den Auf­ wendungen stehen. So wäre es nicht sinnvoll, wenn man eine Briefkas­ tenanlage von Gesetzes wegen ein­ tragen müsste. Ein Eintrag wäre teurer als die Anlage selbst und ei­ nen Nutzen hätte niemand. • '•# Mutationen: Zustimmung der Baubewilligungsbehörde? Gemäss Bericht und Antrag der Regierung benötigt eine Mutation die Zustimmung der Baubewilli­ gungsbehörde. Das würde heute je­ doch bedeuten, dass neben der Ge­ meinde neu auch das Land einer Mutation zustimmen müsste, wie der Abeordnete Donat Oehri fest­ hielt. Regierungschef Hasler gab 
Öehri Recht und sagte, dass der ent­ sprechende Artikel bis zur zweiten Lesung noch einmal überprüft wer­ de. Denn: «Es ist nicht sinnvoll, wenn zwei Behörden zustimmen müssen.» Was die Rechnungsstellung an­ belange, so sei es richtig, dass bis­ her die Landeskasse Rechnung ge­ stellt habe, meinte der Regierungs­ chef. Für den Abgeordneten Elmar Kindle (FBP) sollte dies auch so bleiben, denn nur so sei eine Kon­ trollfunktion gewährleistet. Mit der bisherigen Regelung bot die Landeskasse den Geometer-Bü- ros eine Dienstleistung. Ganz im Gegensatz zu anderen Einrichtungen, die im Auftrag des Landes Konroll­ funktionen ausüben und auch selber dafür Rechnung stellten, wie der Regierungschef dazu ausführte. Da­ her ist es gemüss Regierung sinn­ voll, wenn neu auch die Geometer eigenständig Rechnung stellen. Das führe zu einer Entlastung und Ein­ sparungen bei der Landeskasse. Bis zur zweiten Lesung wird die Vorlage hinsichtlich den Anregun­ gen und Fragen überprüft. ANZEIOE
	        

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