Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

, •>, * » { FREITAG, 17. DEZEMBER 2004 
VOLKS) 
IIVII AlVin INVESTMENTUNTERNEHMEN I I M LMIv \J LANDTAG IN KÜRZE BLATT LANDTAG IN KÜRZE Stipendiengesetz konkretisiert VADUZ - Einhellig und ohne inhaltliche Dis­ kussion wurde das erst beschlossene Stipen­ diengesetz vom Landtag konkretisiert. Ein Ar­ tikel, der anlässlich der Abschlusslesung vom Landtag 
aus dem Gesetz gestrichen wurde, konnte gestern wieder eingefügt werden. Im Sinne der Sache und der Klarheit wurden gleich alle Lesungen durchgeführt und die Ge­ setzesänderung einhellig verabschiedet. Einzig Ivo Klein (VU) wehrte sich dagegen, alle Le­ sungen unmittelbar hintereinander durchzu­ führen. Helmut Konrad (FBP) und Rudolf Lampert (FBP) zeigten indessen die Argumen­ te auf, welche die Abschlusslesung rechtfertig­ ten. Auch Peter WolfF (VU) konnte die Argu­ mente nachvollziehen. (pk) Verbesserter Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten VADUZ - Der Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung die Unterzeichnung eines UNO-Proto- kolls, das den Rechtsschutz von Kindern in Kriegsgebieten verbessern soll, einhellig gut- geheissen. Das Protokoll verbessert den Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten in wesentlichen Punkten: Es hebt das Mindest­ alter für die obligatorische Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkei­ ten auf 18 Jahre an. Es verpflichtet die Ver­ tragsstaaten, das Mindestalter für die Rekrutie­ rung von Freiwilligen durch staatliche Streit­ kräfte auf mindestens 16 Jahre zu erhöhen. Ferner müssen sie alle durchführbaren Mass­ nahmen treffen, damit bewaffnete Gruppen unter keinen Umständen Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder in Feinseligkeiten ein­ setzen. Die Ratifizierung des Fakultativproto­ kolls durch Liechtenstein ist als Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements im Rah­ men seiner Aussenpolitik im Menschenrechts­ bereich und speziell im Bereich der Kinder­ rechte zu verstehen, wie es im Bericht der Re­ gierung heisst. Durch die Ratifizierung des Protokolls ergibt sich für Liechtenstein kein rechtlicher Anpassungsbedarf. Bisher haben 30 Staaten das Protokoll unterzeichnet und be­ reits 86 Staaten haben es ratifiziert. (mr) Protokollratifikation gutgeheissen VADUZ - Liechtenstein ist seit September 1982 Vertragspartei der Europäischen Men­ schenrechtskonvention (EMRK). Diese bildet die wichtigste Grundlage des Menschrechts­ schutzes in Europa. Liechtenstein hat seither neben dem EMRK auch einige deren Proto­ kolle ratifiziert. Gestern hat der Landtag grü­ nes Licht zur Ratifikation zweier weiterer Protokolle gegeben. Die beiden Protokolle zielen darauf, die in der EMRK festgeschrie­ benen Menschenrechtsgarantien um weitere wichtige bürgerliche und politische Rechte zu ergänzen. Unter anderem handelt es sich da­ bei um Rechte, die schon im Internationalen Pakt von 1966 enthalten sind, jedoch nicht in der EMRK. Angesichts der Tatsache * dass Liechtenstein ebenfalls Vertragsstaat des Internationalen Paktes ist, erachtete die Re­ gierung den Zeitpunkt gekommen, auch die betreffenden Protokolle zur EMRK zu unter­ zeichnen. Dies nicht zuletzt auch, da Liech­ tenstein 2004 seinen ersten Länderbericht über die Umsetzung des Paktes vorgestellt hat und der Menschenrechtsausschuss der UNO eine zum grossen Teil umgesetzte Rechtslage in Liechtenstein konstatiert hat, wie es im Be­ richt und Antrag der Regierung heisst. Landtagsvizepräsident Peter Wolff wollte "unter anderem von der Regierung wissen, wie die Erklärung «zum grasen Teil» zu verstehen ist. Regierungsrat Emst Walch führte dazu aus, dass die Prüfungskommission unter ande­ rem Verbesserungspotenzial sieht, was die liechtensteinischen Vorbehalte zu Pakt zwei angeht. Es handle sich dabei um eine Standardempfehlung, welche bei allen Ver­ tragsparteien angebracht wird, die Vorbehalte geltend 
machen. Liechtenstein hat zu ver­ schiedenen Punkten Vorbehalt angemeldet, wie der Aussenminister gestern kurz aufzähl­ te. Dass insgesamt kein dringlicher Handlungs­ bedarf betreffend EMRK bestehe, zeige die Tat­ sache, dass der Menschenrechtsausschuss Liechtenstein bis 2009 Zeit einräume, um einen neuen Länderbericht zu präsentieren. (mr) 
Feilschen um Fristen Landtag: Kurze Bewilligungszeit soll Wettbewerbsvorteil für Fondsplatz sichern Für die FBP-Landtagsabgeordneten Markus Büchel, Rudolf Lampert und Alois Beck Ist klar: Die Trumpf karte schneller zu sein als andere muss ge­ spielt werden. VADUZ - Der Spielraum in der EU ist klein für Investment- Unternehmen. Die Trumpfkarte des Kleinstaats Liechtenstein sind kurze Bewilligungsverfah­ ren. Die will das Parlament im Uberarbeiteten Fondsgesetz festgehalten wissen. «Kornella Pfeltfe r «Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes Liechtenstein zu sichern und zu stärken.» Dies unterstrich Regierungschef Otmar Hasler am Donnerstag im Landtag bei der ersten Lesung der Totalre­ vision des Gesetzes vom 3. Mai 1996 über Investmentunternehmen (IUG). Das EWR-Land Liechten­ stein passt sein Fondsgesetz dem EU-Recht an und übernimmt die EU-Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG. Beide Richtlinien betreffen Investmentunternehmen für Wertpapiere. EU-kompatibles und liberales Gesetz Der Vertrieb von Fonds in der EU wird damit einfacher, auch können Fondsleitungen nun Vermögensver­ waltungen übernehmen. Zugleich werden die Anlagemöglichkeiten erweitert, so um Dach- und Index- fonds. In Zukunft muss überdies je­ de Verwaltungsgesellschaft ein Ri­ sikomanagement einführen und die Risiken der Anlageinstrumente be­ rechnen. Bereits im März 2002 hat­ te die Regierung eine Arbeitsgrup­ pe beauftragt, die Gesetzesände­ rung zu erarbeiten. Praktiker aus der Finanzwirtschaft und das Amt für Finanzdienstleistungen brach­ ten ihre Positionen ein. Das Fondsgesetz von 1996 hat sich bewährt: Das in Liechtenstein verwaltete Fondsvolumen ist von. 409 Millionen Franken 2004 auf 14,9 Milliarden Franken gestiegen. Das neue Gesetz wird auch EU- kompatibel, liberal und innovativ sein. Der Spielraum für den Fonds­ platz Liechtenstein im Wettbewerb beschränkt 
sich damit allerdings auf steuerliche Rahmenbedingun­gen, 
die professionelle Finanz­ marktaufsicht und kurze Bewilli­ gungsverfahren. Europäisches Fondsgeschäft hat Potenzial «Trotz der formellen Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Fonds ist dieser Markt noch bei weitem nicht integriert», benannte der Finanzfachmann Alois Beck (FBP) die' Chancen.. «So werden gemäss Presseberichten kaum zehn Prozent aller harmonisierten Fonds ausserhalb ihres Heimatmarktes verkauft. Im europäischen Fonds­ geschäft liegt also noch viel Poten­ zial.» Den Standortvorteil der kur­ zen Wege gelte es deshalb konse­ quent auszunutzen. Will sich der Fondsplatz Liech­ tenstein als Alternative zu den Fondsplätzen Schweiz und Luxem­ burg positionieren, müsse diese Trumpfkarte gespielt werden. Darüber waren sich die Abgeordne­ ten im Landtag einig. Es sei wich­ tig, mit der Möglichkeit, schneller als andere Länder zu sein, auch ganz offiziell werben zu künnen, 
betonte der Finanzexperte Rudolf Lampert (FBP). Auch der VU-Ab- geordnete Ivo Klein setzte sich da­ für ein, die Bewilligungsfristen nochmals zu überdenken. Und Re­ gierungschef Hasler stimmte zu, bis zur zweiten Lesung des Geset­ zes die Fristen für Fondsbewilli­ gungen überprüfen zu lassen. Sorgfalt trotz Schnelligkeit Knackpunkt ist der neue Artikel 57 im revidierten IUG. Die Regie­ rung legt mit ihrem Gesetzesvor­ schlag einen Kompromiss vor, weil sie Fehler aufgrund zu kurzer Fris­ ten vermeiden will, die dann im gesamten EWR scharfer Kritik ausgesetzt wären. Sie schlug eine Frist von zwei Monaten vor, in der die Finanzmarktaufsicht (FMA) Anträge für standardisierte Fonds­ produkte bewilligen oder ablehnen müsse. Anlagefondsverband und Bankenverband bestehen aber auf drei Wochen, sobald die FMA das Gesuch innerhalb von zehn Tagen bestätigt hat. Weder Länder wie Deutschland, Österreich, Luxemburg, Grossbri­tannien, 
Irland oder die Schweiz hätten eine solche Frist festge­ schrieben noch sei dies in der euro­ päischen Richtlinie vorgesehen, be­ wertet die Regierung es als Wettbe­ werbsvorteil, der FMA eine Frist von zwei Monaten aufzuerlegen. Eine Frist gar von zwei Wochen, wie die Verbände ursprünglich ge­ fordert hatten, sei «übertrieben ehr­ geizig» und würde zusätzliche Kos­ ten verursachen. Wettbewerbsvorteil Auch in Absatz 5 des neuen Arti­ kel 56 sieht die Regierung einen klaren Wettbewerbsvorteil. Danach muss die FMA die Bewilligung von Verwaltungsgesellschaften in drei Monaten erteilen oder ablehnen: In der Hälfte der Zeit, die die europä­ ische Richtlinie vorschreibt. In be­ sonderen Fällen könnte diese Frist auf sechs Monate nach Eingangs­ datum des Gesuches ausgedehnt werden, wie Absatz 6 vorsieht. Der neue Artikel 58 regelt das Bewilligüngsverfahren für die In­ vestmentunternehmen für andere Werte und Immobilien. Während der Anlagefondsverband und Ban­ kenverband eine Frist von zwei Monaten forderten, schlägt die Re­ gierung eine Frist von vier Mona­ ten vor. ANZEIGE Regierungschef Otmar Hasler: Ziel Ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes Liechtenstein zu sichern und zu stärken.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.