Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

MITTWOCH, 15. DEZEMBER 2004 BLATT 
I INLAND FORUM 
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SA N 5 BUCHTIPP 40 Krimis aus Liechtenstein SCHAAN - Im Rah- men des Wettbewerbs «Liechtenstein sucht den Krimi 04» haben sich die Volksblattle- ser als Krimiautoren versucht. Nach dem Finale am Donnerstag, bei welchem Marlies Wehrli zum Schreib­ star 04 gekürt wurde, ist nun auch das Buch «40 Krimis aus Liechtenstein» in allen Post­ stellen und beim Volksblatt erhältlich. Um den Lesern einen Vorgeschmack auf die spannenden Kurzkrimis zu geben, wel­ che in dem Band abgedruckt sind, veröffent­ licht das Volksblatt in einer kleinen Serie ei­ nen kleinen Vorabdruck aus den Geschichten der acht 
Finalisten, welche den Sieger unter sich ausmachten. Daneben gibt es einige interessante Informationen zu den Autoren selbst und ihrer Motivation,.am Schreibwett-- bewerb teilzunehmen. (mh) Werner Josef Ender Alter: 43 Jahre jung Wohnort: Schaan Hobbys: Alles, was schön ist und Spass macht (essen, trinken, Musik, reisen) Krimis: Blut- und Leberwurst Was hat Sie dazu bewegt, am Krimiwctt- bewerb teilzunehmen? «Ich war neugierig und wollte Erfahrungen sammeln.» Worum geht es in Ihrem Kurzkrimi? «Vordergründig um einen «einfachen» Mord, mit einfachen Motiven - der Schloss­ koch wird ermordet, weil er keine Blut- und Leberwürste vom Metzger, der ein Walser war, abnehmen will. Bei genauerem Durch­ lesen sollte man sich auch einmal in die han­ delnden Personen hineindenken - den Koch, den Metzger Walser.» So beginnt der Krimi von Werner Josef Ender: «Die Lederriemen des geflochtenen Wei­ denkorbes schnitten mir wie immer in meine Schultern, als ich den steinigen Weg hoch zum Schloss hinaufging. Die Kartoffeln, die für die Küche des Schlosses bestimmt waren, mussten zeitgerecht zugestellt werden. Es war einer dieser typischen Herbsttage, die et­ was Melancholisches in sich bargen, Herbst­ farben, das Laub fiel von den Bäumen, ein warmer Wind zog durch den Wald.» KOMÖDIE Unterhaltungsabend des FC Balzers BALZERS - Am 26. Dezember um 20 Uhr findet der alljährliche Unterhaltungsabend des FCB im Gemeindesaal Balzers statt. Die­ ses Jahr erwartet Sie ein amüsanter «Come- dy-Abend» mit folgenden Kabarettisten: - Denise & Simon Beck - Leander Marxer & Alexander Biedermann - Sven Kemmler (Co-Autor von Michael Mittermeier) Kartenvorveriouf: Heute Abend von 18 bis 19.30 Uhr Uhr, im Gemeindesaal Balzers. Eintrittspreis: 15 Franken. Eintritt ab 16 Jahren - Ausweiskon­ trolle. Der FC Balzers freut sich auf einen unterhaltsamen Comedy-Abend mit Ihnen. Weitere Infos unter  www.fcbalzers.li .  (PD) • 
Für Hanfanbau verurteilt Landgericht verhängt milde Strafe wegen Cannabisanbau und IVIarihuanakonsum VADUZ - Der Angeklagte hatte über mehrere Monate hinweg grosse Mengen an Hanf an zwei Orten angebaut und Marihuana konsumiert. Der Verdacht des Drogenhandels konnte nicht er­ härtet werden; das Landgericht verurteilte ihn zu einer beding­ ten Freiheitsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 600 Franken. • Martin Hasler In der ellenlangen Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten einiges vor: Neben dem Anbau von Hanfpflanzen im grossen Stil und der Produktion -von Marihuana und Haschisch auch Drogenkonsum sowie gewerbsmäs­ sigen Handel oder zumindest die Absicht, diesen zu betreiben. Die Verteidigung trat den Anschuldi­ gungen entschieden entgegen. Der Beschuldigte bekannte sich einzig in dem Punkt des Marihuanakon­ sums schuldig, dessen Häufigkeit er mit «gelegentlich» angab. Teilweise hoher THC-Gehalt Es wurde angegeben, die Hanf­ pflanzen seien nur zur Produktion von Handcreme verwendet worden, was bei 
dem in Balzers angebauten Feld mit einem THC-Gehalt von ei­ nem Prozent oder darunter noch glaubwürdig erscheint. Die in einer Indoor-Plantage im Triesner Indu­ striegebiet sichergestellten Pflan­ zen hingegen wiesen einen Anteil von bis zu 9,3 Prozent dieses Can- nabinoids auf; der Staatsanwalt war sicher, dass dieses Material zum Drogenkonsum und Verkauf be­ stimmt war. Er konnte letzteres je­ doch nicht beweisen. Landrichter Uwe Öhri stand also vor einer schwierigen Situation: Einerseits konnte kein Handel mit den Hanfprodukten bewiesen wer­ den. Andererseits konnten die sicher­ gestellten Mengen - in Triesen wa­ ren es nicht weniger als 588 Pflan­ zen - auch nicht allein dem Eigen­ konsum des Beschuldigten dienen. Brisant war in diesem Fall auch die Frage des THC-Gehalts: Hatte 
Die in der Indoor-Plantage des Angeklagten sichergestellten Cannanisptlanzen wiesen einen THC-Anteil zwi­ schen 4,9 und 9,3 Prozent auf. der Angeklagte wirklich nur Faser­ hanf zur industriellen Nutzung be­ ziehungsweise der Herstellung von Salbe angepflanzt? Oder hatte er be- wusst verschiedene Sorten gekreuzt, um den hohen Anteil an THC herbei zuführen? Neue Beweise Diesen Fragen konnte nicht wirklich auf den Grund gegangen werden, da der Beschuldigte - ab­ gesehen vom Bekenntnis zum Ei­ genkonsum - von seinem Aussage­ verweigerungsrecht Gebrauch machte. Die Verteidigung hatte zwar neue Beweise vorgelegt - ei­ ne Bestellung des Angeklagten von Zutaten 
zur Salbenherstellung so­ wie Cremedosen, welche bei einer Hausdurchsuchung nicht sicherge­ stellt worden waren. Beide Seiten beharrten aber auf ihren Stand­ punkten. Nachdem Richter Öhri die Be­ weisanträge des Verteidigers abge­ lehnt hatte, welche nach Einwand des Staatsanwalts nur der Prozess­verzögerung 
dienten, wurden die Schlussplädoyers vorgetragen. Der Staatsanwalt bekräftigte noch ein­ mal, dass bei den Hausdurchsu­ chungen keine Hinweise auf die Herstellung einer Salbe gefunden worden waren. Zudem wies er da­ rauf hin, dass die aufwändige Ein­ richtung einer Indoor-Anlage nur dann sinnvoll und rentabel sei, wenn der Hanf zur Drogenherstel­ lung verwendet werde. Das Ziel habe stets darin bestanden, die Er­ trüge als Betäubungsmittel zu ver­ kaufen. Kein Handel vorliegend Der Verteidiger räumte in seiner Abschlussrede ein, dass der Ange­ klagte zwar Marihuana konsumiert und dies auch zugegeben habe; es liege jedoch kein Handel mit den Produkten der Ernte vor, zudem sei das in Balzers sichergestellte Mate­ rial sowieso untauglich für den Markt. Er bekräftigte den Zweck des Anbaus für die Salbenherstel­ lung und beantragte deshalb eine 
milde Strafe für den Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und ei­ nen Freispruch in allen anderen Punkten. Bedingte Freiheitsstrafe Schliesslich sprach der Richter sein Urteil: Wegen vorsätzlich un­ befugtem Hanfanbau wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese Strafe wird jedoch auf eine Probe­ zeit von drei Jahren ausgesetzt. In seiner Begründung für das milde Urteil gab Uwe Öhri an, dass der Cananbis zwar zu Betäubungsmit­ telzwecken gepflanzt worden war. jedoch keine Hinweise auf Handel vorlägen. Zudem wurde dem Beschuldig­ ten aus «generalpräventiven Grün­ den» eine unbedingte Geldstrafe vori 600 Franken für den Drogen­ konsum auferlegt. Auch die Pro­ zesskosten, welche sich auf 2000 Franken belaufen, müssen von ihm übernommen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. FORUM Neuregelung dringend notwendig Stellungnahme AG Schwangerschaftskonflikte zur heutigen Landtagsdebatte In seiner heutigen Sitzung wird sich der Landtag mit der Interpella­ tionsbeantwortung der Regierung betreffend die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (Entkriminali- sierung des Schwangerschaftsab­ bruchs) befassen. Als Mitglieder der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte danken wir der Regierung für ihre ausführ­ liche Stellungnahme zu einem schwierigen ethischen Problem. Da in der Interpellationsbeantwortung die Arbeitjmserer AG Schwanger- schaftsk^nflikte mehrfach positiv gewürdigt wird, möchten wir die Gelegenheit nutzen, um nochmals kurz die Eckpunkte unserer Arbeit zusammenzufassen: Die Eckpunkte In Liechtenstein ist der Schwan­ gerschaftsabbruch streng unter Strafe gestellt. Trotzdem lassen nach ärztlicher Schätzung rund 50 Frauen aus Liechtenstein jährlich eine Schwangerschaft im Ausland abbrechen. Das Strafgesetz ist also kein taugliches Mittel, um Schwan­gerschaftsabbrüche 
zu verhindern. Gleichzeitig werden die betroffe­ nen Frauen kriminalisiert und in ei­ ner Notlage weitgehend alleine ge­ lassen. Es besteht darum Hand­ lungsbedarf. Aus diesem Grunde hat sich vor gut zwei Jahren eine überparteiliche Arbeitsgruppe «Schwangerschaftskonflikte» zu­ sammengefunden und Eckpunkte für eine Neuregelung des Schwan­ gerschaftsabbruchs in - Liechten­ stein erarbeitet. Bewusst wollte die Arbeitsgruppe keinen fertigen Ent­ wurf präsentieren, sondern Anstös- se für eine breite Diskussion geben. Als Konsens wurde festgehalten: • Grundsätzlich soll der Schwan­ gerschaftsabbruch strafbar bleiben. Innerhalb einer Frist von 12 Wo­ chen nach der Empfängnis soll der Schwangerschaftsabbruch 
unter bestimmten, klar definierten Bedin­ gungen aber straffrei sein (Fristen­ regelung). 6 Eine zentrale Rolle spielt die Be*n ratung bei Schwangerschaftskon­flikten. 
Nach Auffassung der Ar­ beitsgruppe sollte den betroffenen Frauen ein plurales Beratungsange­ bot offen stehen (Wahlmöglichkei­ ten zwischen verschiedenen Stellen im In- und Ausland). Offen blieb für unsere Arbeits­ gruppe, ob eine Beratung freiwillig in Anspruch genommen werden kann (Modell der Schweiz) oder verpflichtend sein muss (Modell in Deutschland). In jedem Fall wird eine umfassende Beratung alle Aspekte des Themas beleuchten, d.h. sowohl das Lebensrecht des Kindes als auch die Situation der betroffenen Frau bzw. des Paares. Der Entscheid über die Fortsetzung einer Schwangerschaft kann aber nur bei der betroffenen Frau liegen (ergebnisoffene Beratung). Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Interpellationsbeantwor­ tung der Regierung unser Anliegen, Schwangerschaftsabbrüche zu ent­ kriminalisieren und möglichst zu verhindern, positiv aufgenommen hat, Auch wir sehen die Notwen­ digkeit der Fortführung einer brei­ten, 
sachlich geführten Diskussion in der kommenden Zeit. Konkrete Vorarbeiten im Hinblick auf eine Gesetzesänderung sollten aber un­ ter Einbeziehung aller politischen Kräfte möglichst parallel dazu vor­ genommen werden. Wir sind uns bewusst, dass es ei­ ne Lösung in dieser schwierigen ethischen Frage nicht geben kainn, allenfalls eine gesetzliche Neurege­ lung, die allen Betroffenen besser gerecht wird als die derzeit beste­ hende. Für die Arbeitsgruppe Schwan­ gerschaftskonflikte: Alice Aerne, Verein Bildungsarbeit für Frauen; Alexandra Bongardt, Informations­ und Kontaktstelle für Frauen; Katja Gey, Frauenunion; Gabi Jansen, In- formations- 
und Kontaktstelle für Frauen; Helen Konzett-Bargetze, Freie Liste; Patricia Matt, Fachstel­ le 
für Sexualfragen und HIV-Prä­ vention; Eva Niggli, Berufsverband der Psychologinnen und Psycholo­ gen; Pfarrerin Karin Ritter, Evan­ gelische Kirche im FL; Rainer Wol­ finger, Ärzteverein Liechtenstein
	        

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