Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

MITTWOCH, 11. FEBRUAR 2004 VOLKS I BLATTI 
INLAND INTERVIEW HILFSWERK NACHRICHTEN Gratulationsempfang auf Schloss Vaduz VADUZ - Aus Anlass des Geburtstages von Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechten­ stein am Samstag, 14. Februar, findet am Freitag auf Schloss Vaduz ein Gratulations­ empfang statt. Regierungschef Otmar Has­ ler überbringt dem Landesfürsten die Glück- und Segenswünsche der Behörden und der Bevölkerung. Zum Gratulations­ empfang sind die Mitglieder der Regierung und des Landtags mit ihren Stellvertretern, die Gerichtspräsidenten und Senatsvorsit­ zenden, die Gemeindevorsteher, der Erzbi- schof, der Pfarrer von Vaduz sowie die Prä­ sidenten der im Landtag vertretenen Par­ teien geladen. (pafl) LESERMEINUNGEN Zum Maskenball vom 7. Februar 2004 in Eschen Leider scheint es heutzutage nicht mehr möglich zu sein, eine Veranstaltung durch­ zuführen, an der es keine Ausschreitungen gibt. Es ist der Feuerwehr Eschen seit Jahren ein sehr grosses Anliegen, als gutes Beispiel für Sicherheit und für die Einhaltung des Ju­ gendschutzes zu sorgen, und wir investieren dafür sehr viel Geld und lögistischen Auf­ wand. Trotz dieser Massnahmen ist es jedoch wieder einmal zu Ausschreitungen gekom­ men und der Veranstalter steht als Sünden­ bock in einem schlechten Licht da. Jene, die für Unruhe sorgten, haben anscheinend je­ den Respekt verloren, beschimpfen und be­ spucken Sicherheitsleute, ja sogar die Poli­ zei, welche vom Veranstalter aufgeboten wurde. Eines noch zum Jugendschutz: anschei­ nend ist es vielen Eltern egal, wann ihre Kinder nach Hause kommen. Ist es nicht tra­ gisch, dass die Eltern ihre Verpflichturtg nicht wahrnehmen und nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder, welche noch nicht mal 18 Jahre alt sind, um 23 Uhr zu Hause sind. Und übrigens, wie kommt es, dass 14- und 15-Jährige abends alleine vor den Eintritts­ kontrollen herumstehen und um Einlass bet­ teln. Wo sind da'deren Eltern? Der Veran­ stalter kann viel organisieren und Probleme, versuchen zu verhindern, die Erziehung der Kinder und Jugendlichen liegt jedoch bei den Eltern zu Hause. 
 1 Der Veranstalter Freiwillige Feuerwehr Eschen Festpräsident Alwin Büchel Titel vs. Argumente Sicher ist vielen Zeitungslesern schon auf­ gefallen, dass gewisse «Liechtensteiner» (?) ihre Leserbriefe grundsätzlich und seit eh und je mit ihren diversen Titeln schmücken. Dies im Gegensatz zu den meisten anderen, die erkannt haben, dass hierzulande die An­ gabe von Titeln den Lesern schon längst nicht mehr imponieren kann und eher belä­ chelt wird. Eine Erklärung hierfür liefert vielleicht das Gerücht, dass gewisse Univer­ sitäten, in gewissen Ländern,, gewisse Titel auch aus pekuniären oder religiös motivier­ ten Gründen vergeben. Doch letztlich zäh­ len nur die mehr oder weniger einleuchten­ den Argumente, nicht wahr? Martin Sommerlad, Triesen 
2 VORMITTAGSKURS Italienisch für Anfänger VADUZ - Dieser Kurs ist für Personen be­ stimmt, die keine oder nur geringe Italienisch- Sprachkenntnisse besitzen. Ziel ist es, erste elementare Sprachkenntnissc in alltäglichen Situationen einsetzen zu können. Der Kurs 510 unter der Leitung von Simona Beck be­ ginnt am Montag, den 1. März um 9 Uhr im Vereinshaus Vaduz, Fabrikweg 7. Anmeldung und Auskunft bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta in Schaan, Telefon 232 48 22 oder per E-Mail  info@stein-egerta.li .  (Eing.) 
Von Recht und Strafe Im Gespräch mit Staatsanwalt Robert Wallner zum Diversionsgesetz VADUZ - Das Recht zu strafen ist so alt wie die Gesetze. Den­ noch scheint Strafe allein nicht mehr ausreichend zu sein. Neue Reaktionsformen sind gefragt. Im Gespräch mit Staatsanwalt Robert Wallner, wollten wir mehr über das geplante Diver­ sionsgesetz erfahren. « Karin Kassie r  . Volksblatt: Derzeit läuft die Ver­ nehmlassung des Diversionsge­ setzes. Wie würden Sie einem Laien den Begriff Diversion er­ klären ? Robert Wallncr: Wörtlich heisst Diversion Umleitung. Der staatli­ che Anspruch auf Strafe wird auf eine andere Massnahme umgelei­ tet. Mit dem geplanten Gesetz soll der Staatsanwalt die Möglichkeit bekommen, statt anzuklagen eine andere, im Einzelfall sinnvollere Reaktion zu wählen. Nach erfolg­ reicher Durchführung der Diver­ sion stellt er dann das Strafverfah­ ren ein. Es kommt zu keiner Verur­ teilung durch das Landgericht und zu keiner Eintragung in das Strafre­ gister. Welche neuen Rcaktionsmöglich- keiten soll der Staatsanwalt er­ halten ? Es soll vier Diversionsformen ge­ ben. Einmal kann dem Täter die Bezahlung eines Geldbetrages an­ geboten werden. Zweitens können gemeinnützige Leistungen aufer­ legt werden. Gemeinnützige Leistungen Hier kommen z.B. Arbeitsleis­ tungen .im Landesspital, beim Liechtensteinischen Roten Kreuz, bei der Flüchtlingshilfe, im Hcilpii- dagogischen Zentrum oder bei der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe in Betracht. Drittens kann das Verfahren nach einer Pro­ bezeit von bis zwei Jahren, für de­ ren Dauer bestimmte Weisungen ausgesprochen werden können, eingestellt werden. Als Weisung kommt etwa in Betracht, dass sich der Täter einer ambulanten Drogen­ therapie unterziehen, einen Fahr­ kurs absolvieren muss oder dass ihm verboten wird, ein bestimmtes Gasthaus zu besuchen. Die vierte Diversionsmöglichkeit ist der aussergerichtliche Tatausgleich, bei dem mit 
Hilfe eines geschulten 
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Auffassung, welche Tat Strafe benötigt und welche nicht, hat sich stark gewandelt», so Staatsanwalt Robert Wallner. diators ein Ausgleich zwischen Ge­ schädigtem und Täter herbeigeführt werden soll. Kommt dabei nicht das Opfer zu kurz ? Nein, ganz im Gegenteil. Wäh­ rend beim üblichen Strafverfahren die Verurteilung und Bestrafung des Täters im Mittelpunkt steht, das Opfer 
lediglich als Zeuge auftritt und mit seinen Schadenersatzan­ sprüchen oft auf den Zivilrechts­ weg verwiesen wird; steht bei der Diversion der Täter-/Opferaus- gleich im Mittelpunkt. Bei allen vier Diversionsformen kann zusätz­ lich die Einstellung des Verfahrens von der Schadensgutmachung ab­ hängig gemacht werden. Wo sehen Sie mögliche Anwen­ dungsgebiete der Diversion ? Nach dem geltenden Gesetz ist die Diversion grundsätzlich bei 'al­ len Übertretungen und Vergehen zulässig. Neben anderen Vorausset­ zungen darf die Schuld aber nicht schwer sein, die Tat darf nicht den Tod eines Menschen zur Folge ge­ habt haben und der Sachverhalt muss ausreichend geklärt sein. In der Praxis kommt die Diver­sion 
vor allem in jenen Fällen in Frage, in denen bisher vom Land­ gericht Strafverfügungen erlassen wurden, also z.B. strafbare Hand­ lungen nach dem Strassenverkehrs- gesetz, nach dem Bctäubungsmit- telgesetz, Ladendiebstähle, andere kleine Vermögensdelikte, Familien- streitigkeiten oder Körperverlet­ zungen. Wenn Sie eine Prognose, gestützt auf Zahlen des vergangenen Jah­ res wagen; in wie vielen Fällen könnten Sie sich Diversion als Lösungsmöglichkeit vorstellen ? Im Jahr 2002 hat die Staatsan­ waltschaft beim Landgericht 1429 Bestrafungsanträge gestellt. Das Landgericht hat gegen 1303 Perso­ nen Strafverfügungen erlassen. Al­ le diese Fälle sind potentielle Di­ versionsfälle, die - sollte das Di­ versionsgesetz beschlossen werden - von der Staatsanwaltschaft auf ih­ re Diversionsfähigkeit zu prüfen wären. Die Erfahrungen mit der Di­ version 
in Österreich haben ge­ zeigt, dass die Verurteilungen um ca. ein'Drittel zurückgehen. Was für Auswirkungen hätte die Einführung des Diversionsgeset­zes 
auf die Arbeit der Staatsan­ waltschaft? Der Vollzug dieses Gesetzes brächte für uns einen bedeutenden Mehraufwand. Der Staatsanwalt muss zuerst prüfen, ob sich der Fall für die Diversion eignet, dann muss er eine geeignete Diversionsform auswählen, dem Verdächtigen ein Diversionsangebot stellen, die Durchführung der Diversion über­ wachen und beim Scheitern der Di­ version erst wieder das übliche Straf­ verfahren durchführen. Andererseits würde der Staatsanwalt die Möglich­ keit bekommen, anders und sinnvoll auf Straftaten zu reagieren. Heute kommen wir bei der Prüfung einer Anzeige oft zum Ergebnis, dass we­ der eine Anklage noch eine Einstel­ lung des Verfahrens sinnvoll ist. Inwiefern hat die Einführung des Diversionsgesetzes Auswirkun­ gen auf das Landgericht und an­ dere Amtstelien (Bewährungshil­ fe, Amt für 
Soziale Dienste) ? Das Landgericht würde entlastet, wobei die Entlastung aber nicht ganz dem Arbeitszuwachs bei der Staatsanwaltschaft entsprechen würde. Was die Bewährungshilfe betrifft, so glaube ich nicht, dass es viele zusätzliche Bewährungshilfe- falle geben wird. Belastung - Entlastung Die Abwicklung des ausserge- richtlichen Tatausgleichs (ATA ge­ nannt) und die Vermittlung gemein­ nütziger Leistungen wird Aufgabe des Amtes für Soziale Dienste und der Bewährungshilfe Liechtenstein sein. Auch hier wird der Aufwand aber nicht übermässig gross sein, ich rechne mit nicht mehr als 30 ATA-Fällen im Jahr. ZUR PERSON Name Vorname Zivilstand Alter Staat Werdegang 
Wallner Robert verheiratet 45 Österreich Ausbildung zum Dr. iur. Jus-Studium Uni­ versität Innsbruck, Gerichtspra­ xis, Ausbildung zum Richter, Tätigkeit als Richter mit Zustän­ digkeit Betüubungsmittelgesetz und Verkehrsunfälle. Seit 1. Au­ gust 2000 Leitender Staatsan­ walt in Liechtenstein. Regierung war gestern zu Besuch im Liechtensteinischen Hilfswerk TRIESEN - Dem Liechtensteini­ schen Hilfswerk in Triesen stand gestern hoher Besuch ins Haus. Die Präsidentin Inge Büchel freute sich mit weiteren Vertreterinnen des Vorstandes die Regierung be- grüssen zu dürfen. Die Minister, Rita Kicber-Beck, Alois Ospelt, Hansjörg Frick, Ernst Walch, machten sich mit Regierungschef Otmar Hasler an der Spitze, ein Bild von den Räumlichkeiten und den Tätigkeiten des Liechtensteini­ schen Hilfswerks. Zu diesen gehört beispielsweise das Sortieren der Kleidung nach Regionen, in die sie verschickt werden - die Anforde­ rungen sind in Afrika anders als in 
Sibirien. Das Hilfswerk kann le- hand einer Fotowand wurde den diglich dank 160 Frauen existieren, Regierungsmitgliedern verbild- die ihre Arbeit ehrenamtlich der licht, was für eine grosse Armut in Armut zur Verfügung stellen. An- den Ländern herrscht, in denen das Die Regierung zu Besuch beim Liechtensteinischen Hilfswerk In Triesen. 
Hilfswerk Projekte unterhält. Be­ hinderten- und Mütterheime in Po­ len, Schulen in Moskau um nur 
ei­ nen kleinen Teil der Aktivitäten zu nennen. 
Wie berichtet wurde, ist das Einführen von Hilfsgütern in manchen Ländern ein Spiessrou- tenlauf, An der Grenze nach Rumä­ nien wurde einem LKW des Hilfs­ werks die Einfuhr von gebrauchten Schuhen etliche Stunden verwei­ gert. Zu diesem Zeitpunkt war Ernst Walch! gerade an einem Aussenministertreffen in Rumä­ nien. Eine halbe Stunde nach dem die­ ser informiert wurde und mit dem zuständigen Minister sprach, konn­ te der LKW passieren. (J.J. Wucherer)
	        

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