Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

FREITAG, 26. NOVEMBER 2004 
VOLKS BLATT 
HOCHSCHULGESETZ • HOCHSCHULE LIECHTENSTEIN LESERMEINUNG «Qual der Wahl» Antwort auf den Leserbrief von Jakob Qua- derer vom 25. November .2004 im Volks­ blatt: . , Sehr geehrter Herr Quaderer Sie stellen in Ihrem Leserbrief, fest, dass meine Frau - eine Gamprinerin - und ich ge­ meinsam ein Haus in Gamprin bauen. Sie schliessen daraus, dass ich definitiv" nach Gamprin ziehen werde und somit dem Wahl­ kreis Unterland zuzurechnen sei. Diese Überlegung trifft nicht zü! Natürlich war ge­ plant, das neue Haus in Gamprin nach Fer­ tigstellung zu beziehen. Dann aber kam die Anfrage des Regierungschefs, ob ich mich als Kandidat für das Amt des Regierungsra­ tes zur Verfügung stelle. Diese Anfrage hat mich sehr geehrt und ich bin mir der Bedeu­ tung dieses Amtes bewusst. Ich habe die Anfrage mit "meiner Frau da­ her intensiv besprochen; auch die (daraus möglichehveise resultierende Konsequenz der Wohnsitznahme. Uns schien jedoch die Chance und.die Herausforderung, sich für Liechtenstein als Regierungsmitglicd einset­ zen zu dürfen, bedeutender als die Frage des Wohnsitzes. So kann ich Sie beruhigen: ich werde gemäss meinem heutigen Kenntnis­ stand weiterhin in Schaan wohnen, wo ich übrigens auch aufgewachsen bin. Im Übrigen sind mir die von Ihnen zitierten Bestimmun­ gen der Verfassung bestens bekannt. Sollten Sie aber wieder einmar ähnliche Unklarheiten bezüglich meines Privatlebens haben, so lade ich Sic gerne ein, anstatt einen Leserbrief zu schreiben, persönlich bei mir nachzufragen. Mit freundlichen Griissen Martin Meyer; Bahnhofstrasse. 15a, Schaan NACHRICHTEN Verordnung zum Sozial- hilfegesetz wird abgeändert VADUZ - Die Regierung hat eine Abände­ rung der Verordnung zum Sozialhilfegesetz beschlossen. Die Abänderungen betreffen im Wesentlichen die Direktzahlüngen der Kran- kenkassenprämien. In Zukunft sollen die Kos­ ten für die medizinische Grundversorgung direkt von der Sozialhilfe den Krankenkas­ sen vergütet werden. Weiters wird die Be­ rechnung des Grundbcdarfcs II bei Haushal­ ten mit unterstützten und nicht unterstützten Personen neu geregelt." Ein weiterer Punkt betrifft den Frührcntenbczug Bei Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfc. Damit Klien-, ten, welche die Möglichkeit hätten, vom fle­ xiblen Rentenalter (Frühpension) Gebrauch, zu machen, nicht mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützt werden, wird die Sozialhilfe um den möglichen Re'ntenbetrag reduziert, (pafl) Voranschlag 2005 der Finanzmarktaufsicht VADUZ - Die Regierung hat den Voran­ schlag 2005 der Finanzmarktaufsicht (FMA) zuhanden des Landtags verabschie­ det. Der Landesbeitrag für das Jahr 2005 wird sich bei geplanten Gesamtkosten in der Grössenordnung von ca. 6,09 Mio. Franken und Gesamteinnahmen von 2,0 Mio. Franken auf 4,09 Mio. Franken bezif­ fert. Dabei wird für das Jahr 2005 von ei­ nem gegenüber dem Jahr 2004 unveränder­ ten Personalbestand von insgesamt 26 Voll- zeit-Stellen und aufgrund der Zunahme der unterstellten Ünternehmen im Versicher rungs^ und Fondsbereicft von leicht höheren Gebühreneinnahmen ausgegangen. Mit dem Gesetz über die Finanzmarktaufsicht wur­ den die Grundlagen für die Errichtung einer Finanzmarktaufsichtsbehörde geschaffen, welche am 1. Januar 2005 RechtSnachfolge- rin der bisherigen Aufsichtsbehörden in den Bereichen Banken, investmentunterneh­ men, Freie Berufe, Versicherungsunterneh­ men und Vorsorgeeinrichtungen sowie Sorgfaltspflichtrecht wird und deren Aufga­ ben übernimmt. Zu diesem Zweck-wurde unter der Bezeichnung «Finanzmarktauf­ sicht» eine selbstständige Anstalt des öf­ fentlichen Rechts mit eigener Rechtsper­ sönlichkeit eingerichtet. (pafl) 
Hochschulrahmengesetz einhellig verabschiedet VADUZ - Erfolg für den Biidungs- platz Liechtenstein: Einhellig und ohne; tiefgreifende Diskus­ sion verabschiedete gestern der' Landtag in abschliessender Le­ sung das Hochschulgesetz. Die Rahmenbedingungen für den heimischen Hochschulbereich wurden somit geschaffen. «Pater MndU Bereits anlässlich der ersten Le­ sung vom Mai dieses Jahres wurde die Neuregelung des Hochschulwe­ sens in Liechtenstein durch die Bank aller im Landtag vertretenen Parteien begrüsst. Die Stellungnah­ me der Regierung, welche auf­ grund der verschiedenen Anregun­ gen und Fragen der Abgeordneten aufbereitet wurde, fand gestern im Parlament ebenso breite Zustim­ mung und Anerkennung. ' Ein Rahmengesetz Beim Hochschulgesetz handelt es sich um ein Rahmengesetz, welches sämtliche "Hochschulen, Universitäten und auch hochschul­ ähnliche Einrichtungen ein- schlicsst. So wurde auf die zweite Lesung ebenfalls deutlich statu­ iert, dass das Liechtenstein-Insti­ tut als hochschulähnliche.Einrich­ tung zu betrachten sei und in den Hochschulverbund aufgenommen wird. Um diese Wertigkeit, zu er-, reichen, wurde die Gesetzesvorla­ge 
auf die zweite Lesung entspre­ chend angepasst. ' Eigenständigkeit des Bildungsstandortes . Im Hochschulgesetz wird vor al­ lem auf das heimische Hochschur­ angebot abgestellt/ Dies einerseits als Beitrag an *den Wirtsctfafts- standort-Liechtenstein, andererseits . als Beitrag an die Region. Das Ge­ setz postuliert ebenso das quantita- • tive Gleichgewicht zwischen der Anzahl liechtensteinische Studie­ render im Ausland und der im Land angebotenen Studienplätze. Gründung Jederzeit möglich Mit dem neuen Gesetz legt das Land Liechtenstein ein deutliches Bekenntnis ' zum Bildungsplatz ' Liechtenstein ab. Die Gründung neuer - qualifizierter - Hochschu­ len ist jederzeit möglich. Ebenso klar wird iim Rahmengeset/, gere­ gelt, wie und für welche Leistun­ gen Titel und Diplome vergeben werden können. Ein wesentliches Merkmal des Gesetzes nimmt auch die Qualität der Bildungsinstitute ein, welche sich im Hochschulverbund verei­ nen. Im Turnus von sechs Jahren müssen die Hochschulen auf eige­ ne Kosten ihren Qualitätsstandard evaluieren lassen lind-entsprechend Zeugnis ablegen. Ebenso ist jähr­ lich über das Quulitätsmanagement Bericht zu erstatten. 
Freut sich über das neue Hochschulrahmengesetz: Bildungsministerin Ri­ ta Kleber-Beck. Jetzt Hochschule Liechtenstein Name «University of Liechtenstein», bleibt für Fachhochschule reserviert' VADUZ - Die Fachhochschule Liechtenstein darf sich künftig Hotiischule Liechtenstein nen­ nen. Einstimmig hat der Land­ tag das Gesetz dazu verab­ schiedet. • Kornella Pfeiffer In Lehre und Forschung sind Uni­ versitäten und Fachhochschulen näher zusammengerückt. Immer mehr Fachhochschulen in Deutsch­ land und der Schweiz nennen sich Hochschulen. Das neue Gesetz über die Hochschule Liechtenstein, über das der Landtag am Donners­ tag in zweiter Lesung beriet, ent­ spricht dieser Entwicklung. " Auf Englisch soll die Hochschu­ le in Vaduz noch bis 2009 «Uni­ versity öf Applied Sciences Liech­ tenstein» heissen. Bildungsminis­ terin Rita Kieber-Beck bleibt da­ bei, wie es in der Schweiz und 
Gaiu einfach ohne «Fach» im Namen: Die Hochschule Liechtenstein. Österreich für Fachhochschulen Usus ist. Fremdsprachige Bezeich­nungen 
legt die Regierung per Ver­ ordnung fest. Dabei sind sich die 
Abgeordneten aller Parteien einig, dass der englische Name «Univer­ sity of Liechtenstein» für die staat­ liche Hochschule reserviert blei­ ben muss und nicht von einer pri­ vaten Institution verwendet wer­ den darf. Die Hochschule Liechtenstein wird künftig mehr Gewicht auf die. iaogewandtc Forschung und Erit- . Wicklung legen, dje Lehre soll aber Hauptaufgabe bleiben. Die Weiterbildung soll eine unterneh­ merische Herausforderung sein. Die Hochschule kann Bachelor-, Mastergrade und Diplome verlei­ hen; Doktorgrade bleiben, wie international üblich, Universitäten vorbehalten. Für Doktoratsstu- diengänge ,muss die Hochschule daher auch künftig mit einer Uni­ versität zusammenarbeiten. Bisher "verliehene Titel können nicht in akademische Grade nach neuem {lecht umgewandelt werden. «600 Stunden bieten genügend Flexibiltät» Arbeitsgesetz-Abänderung in zweiter Lesung beraten und verabschiedet VADUZ - Der Landtag hat die Abänderungen im Arbeitsgesetz gestern genehmigt Zuvor wa­ ren zwei Änderungsanträge klar abgelehnt.worden. »Martin Midi Mit der gestern verabschiedeten GesetzesabUnderung im Arbeitsge­ setz kommt Liechtenstein EWR- rechtlichen Verpflichtungen nach. Gleichzeitig werden Änderungen der schweizerischen Arbeitsgesetz­ gebung nachvöllzogen. Der Nach­ vollzug beinhaltet unter anderem den Lohnanspruch für schwangere 
vp und stillende Frauen, deren Be­ schäftigung für beschwerliche und gefährliche Arbeiten untersagt wird und keine gleichwertige Ersatzar­ beit zugewiesen werden kann. Zu dieser Anpassung des Arbeitsgeset­ zes gab es gestern kein Einwände. , Diskussionen gab es bezüglich des Schwellenwertes bei Nachtar­ beit. Bereits in erster Lesung der Vorlage war die Festlegung auf 600 Stunden pro Kalenderjahr vom Landtagsabgeordneten Markus Bü­ chel (FBP) als zu restriktiv kriti­ siert worden. Der entsprechende Artjkel lautet: «Wird der Arbeit­ nehmer in der Regel mindestens 
drei Stunden seiner täglichen Ar- trag Büchel. Es gehe auch um die beit oder mehr als 600 Stunden pro . Standortsicherung -und den Erhalt Kalenderjahr in der Nachtzeit be- vdn Arbeitsplätzen. Regierungsrat schUftigt, darf die tägliche Arbeits­ zeit'in jedem Fall im Durchschnitt von einem Jahr acht Stunden nicht überschreiten.» Büchel erklärte, dass mit der Festlegung auf die 600 Stunden die Flexibilität der Arbeit­ geber als auch der Arbeitnehmer unnötig eingeschränkt werde. Ge­ rade in Betrieben mit saisonalen • Schwankungen falle Nachtarbeit nifcht regelmässig an. Büchel stellte deshalb Antrag, den Schwellenwert auf 800 Stunden festzulegen. Wal­ ter Vogt (VU) unterstützte den An-Frick 
erklärte darauf, dass aus Sicht der Regierung die Flexibilität für, fortschrittliche Arbeitszeitmodelle auch mit 600 Stunden gegeben sei. Bei geregelten 3-Schichtbetriebcn falle ein Arbeitnehmer nicht unter die verschärften Regelungen. Der Antrag BUchcl wurde abgelehnt. . Ein weiterer Änderungsantrag vom Abgeordneten Marco Ospelt (FBP) betreffend Bekanntgabe von sen­ siblen .Arbeitnehmerdaten erhielt ebenfalls nicht die Zustimmung ei;, ner Mehrheit
	        

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