DONNERSTAG, 18. NOVEMBER 2004
VOLKS I IIYII
A Mn ALPENKONFERENZ BLATTI
IIVLMIXU KINDERRECHTE
9 Schutz der Kinderrechte VADUZ - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen Uber die Rechte des Kindes. Das Fakultativ protokoll trat am 12. Februar 2002 in Kraft. Es wurde im Rahmen der UNO ausgearbeitet und ergänzt die Kinderrechtskonvention na mentlich Artikel 38 im Bereich Kindersolda ten. Artikel 38 sieht für die Rekrutierung und die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkei ten ein Mindestalter von 15 Jahren vor und stellt damit gerade in der Extremsituation von. bewaffneten Konflikten eine Ausnahme von dem in der Kinderrechtskonvention statuier ten Grundsatz dar, wonach jeder Person bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr ein beson derer Kinderschutz zukommt. Das Fakultativ- protokoll verbessert den Schutz der Kinder in bewaffneten . Konflikten in wesentlichen Punkten: Es hebt das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die unmittel bare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre an. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Rekrutierung von Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre Zu erhöhen und in einer verbindlichen Erklärung darzulegen, welches Mindestalter für diese Rekruticrüngsfonn auf ihrem Territorium gilt. Ferner müssen sie alle durchführbaren Massnahmen treffen, damit bewaffnete Gruppen unter keinen Umstünden Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder in Feindseligkeiten einsetzen. Es nimmt schliesslich die Vertragsstaaten in die Pflicht, Massnahmen für die Demobilisierung, Reha bilitation und die soziale Wiedereingliederung von Kindern, die als Soldaten an bewaffneten Konflikten beteiligt waren, zu ergreifen. Da mit leistet es einen bedeutenden Beitrag zu ei nem rechtlichen und tatsächlichen Schutz der Kinder
als der schwächsten Glieder der Ge sellschaft in bewaffneten Konflikten. Die Ra tifikation des Fakultativprotokolls durch Liechtenstein ist als Fortsetzung des liechten steinischen Engagements im Rahmen seiner Aussenpolitik im Menschenrechtsbereich und speziell
im Bereich der Kinderrechte zu ver stehen, Zu der auch die regelmässige Unter stützung von Aktivitäten im internationalen Rahmen zählt. Bisher haben 30 Staaten das" Fakultativprotokoll unterzeichnet und 86 Staaten haben es ratifiziert. Liechtenstein hat das Fakultativprotokoll am 8. September 2000 anlässlich des Millenniums- Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der UNO- Generalversammlung vom 6. bis 8. Septem ber 2000 in New York unterzeichnet, fpafl)
Umsetzung verstärken Stellungnahme von Umweltminister Alois Ospelt bei der VIII. Alpenkonferenz GARMISCH-PARTENKIRCHEN - Die Alpenländer wollen Anreize für die Verlagerung des Güterver kehrs von der Strasse auf die Schiene schaffen. Dies entschie den die neun Mitglieder der AI-: penkonvention in ihrer Schlusser- klärung am Dienstag. Umweltmh nister Alois Ospelt vertrat Liech tenstein an der Konferenz. Nach stehend Auszüge aus seinen dort gemachten Ausfüllungen. Zwar haben wir mit der Alpenkon vention seit 1991 ein umfassendes Rechtsinstrument: • Ein Rechtsinstrument, wciches zu den umweltrelevanten Politiken für den Alpenraum in gesamtheit licher Betrachtung zukunftsgerich- tete und breit abgestützte Strate gien, Konzepte und Handlungsan weisungen vorgibt. • Ein Rechtsinstrument auch, wel ches für den unabdingbaren Aus gleich der Interessen der Ökonomie und der Ökologie, ein langfristig tragfähiges Fundament bereitstellt. • Ein Rechtsinstrument schliess lich, welches einem ausgewogenen Miteinander von Schutz- und Ent- wicklungszielen Rechnung zu tra gen vermag. •Und dennoch ist bei der Umset zung der DurchfUhrungsprotokolle auch bei uns aus vielfältigen Grün den zu Vieles unterblieben. Gerne nehmen wir deshalb zur Kenntnis, dass dazu mit der Einrichtung eines funktionierenden Sekretariats eine trag- und entwicklungsfähige. Grund lage geschaffen wurde. Wir danken für den unter der zielstrebigen Lei tung des Herrn Generalsekretär ge leisteten Einsatz. Umso mehr halten wir es nun aber für dringend geboten, im Interesse der.Glaubwürdigkeit des Alpenprozesses die gleichermassen energische und ernsthafte, alpenstaa- tenübergreifende Umsetzung der ver schiedenen Protokollinhalte anhand konkreter und draussen sichtbarer Projekte zu verstärken. Liechtenstein begrüsst deshalb die im mehrjährigen Arbeitspro gramm in Aussicht gestellten
UmUmweltmlnlster
Alois Ospelt (2. von rechts) vertrat Liechtenstein an der Konferenz der Umweltmlnlster der neun Vertragsstaaten der Alpenkonvention. setzungsprioritäten; um diesen aber zielgerecht nachzukommen, hat der Ständige Ausschuss seine Rolle als Lenkungs- und Koordinierungsor gan noch entschiedener wahrzu nehmen. E.s gilt, das mehrjährige Arbeitsprogramm als einen rollen den Prozess zu verstehen: Konkrete Programme und Projekte müssen dort vertieft formuliert werden, wo in der gemeinsamen Umsetzung Synergien gewonnen werden kön nen. Die zielgerechte Formulierung von Programm- oder Projektzielen sowie die sorgfältige Prüfung der dazu notwendigen personellen, or ganisatorischen und finanziellen Ressourcen können dann ebenso Grundlage bilden für ein überzeu gendes Jahres- und Mchrjahresar- beitsprogramm als für ein nachvoll-. zichbares Jahres- und Mehrjahres budget; insbesondere aber können sie auch Grundlage sein für eine langfristig berechenbare Art der Umsetzungsarbeiten und die Kon trolle der Zielerreichung. Konkrete Ergebnisse, wie sie bei spielsweise mit der «Plattform Na turgefahren» unter dem Dach des Bergwaldprotokolls, mit dem «Netzwerk alpiner Schutzgebiete» unter dem Dach des Naturschutz protokolls oder mit dem «Ski-Au-dit»
unter dem Dach des Touris musprotokolls erarbeitet wurden, belegen nicht nur dieSinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer institu tionalisierten, internationalen Zu sammenarbeit im Alpenraum; sie bringen insbesondere das Konzept Alpenkonvention mit greifbaren Resultaten zu den Leuten. Die Fortführung dieser Tätigkei ten unterstützen wir gerne. Seitens des Ständigen Ausschusses sollten dazu wohl vermehrt innovative An sätze zur verstärkten Nutzung von Expertenwissen gesucht werden. Ergebnisse solcher informellen Ex-. pertentreffen zwecks Entwicklung konkreter Umsetzungsprogramme, -projekte und -massnahmen ver möchten die politische Umset zungsarbeit im Ständigen Aus schuss zweifellos zu befrachten Ein beherztes Engagement für den Schutz der natürlichen Lebens grundlagen auf regionaler Ebene ist gerade für einen Kleinstaat unver zichtbar. Liechtenstein ist sich Uber auch seiner Verantwortung gegenü ber benachteiligten Regionen in an deren Berggebieten bewusst. Insbe sondere betreffend Initiierung grif figer Massnahmen zu einer nach haltigen Entwicklung, kommen da bei Prozessen oder Partnerschaften
ausserordentlich bedeutende Rol len zu. Liechtenstein ist es deshalb eine besondere Verpflichtung, sol che Prozesse und Partnerschaften national und international im Rah men seiner Möglichkeiten zu unter stützen. Es ist deshalb nur konse quent, dass die Regierung in ange messenem Masse Bestrebungen unterstützt, welche mit bergspezifi schen
Aktivitäten einerseits das Verständnis für Schutz- und Ent- wicklungsmassnahmen stärken-und andererseits
gleichzeitig die Ein sicht in die für Liechtenstein exis tentielle Bedeutung nachhaltiger Berggebietspolitik fördern; wir be- griissen deshalb ganz besonders die konkrete Zusammenarbeit in Um setzungsprojekten innerhalb der in Johannesburg gegründeten Interna tionalen Partnerschaft für Bergge biete. Mit einem herzlichen Danke schön an Österreich für die Über nahme der Präsidentschaft wün schen wir allen am' Prozess Alpcn- konvention beteiligten die Kraft und die Ausdauer, den heute mit dieser Alpenkonferenz bewiesenen Schwung zur nachhaltigen Entwik- klung des Alpenraums und
der Berg gebiete allgemein 2u erhalten und nach Möglichkeit auszubauen, (pd)