Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 30. OKTOBER 2004 VOLKSI IMI A IVI H IM GESPRÄCH MIT BLATTl 
IlM LMIM Li GENERALVIKAR WALSER NACHRICHTEN Budget Basversorgung VADUZ - Die Regierung hat den Voran­ schlag 2005 der Liechtensteinischen Gasver­ sorgung genehmigt und zuhanden des Land­ tags verabschiedet. Die Einschätzung der Preissituation für das kommende Jahr bereitet wegen den derzeitigen Turbulenzen auf dem Energiemarkt erhebliche Schwierigkeiten. Die Preise können sich schlagartig markant ändern. Daher ist die Budgetierung der Ein­ kaufs- und Verkaufspreise für das kommende Jahr zum jetzigen Zeitpunkt mit grossen 
Un­ sicherheiten verbunden. Für das Jahr 2005 sind-fUrLnormaleJnvestitionen-2-Mio_Fran-- ken sowie Sonderinvestitionen von 650 000 Franken vorgesehen. Davon werden 600000 Frankep filr die Erneuerung der technischen Anlagen in der DRM-Station in Bendern ver­ wendet. 
50 000 Franken werden zur Weiter­ bearbeitung des Projektes Biogas verwendet. Der budgetierte Reingewinn beträgt 520 000 Franken. Dem geplanten Aufwand von 17,83 Mio. Franken steht ein Gesamtertrag von 18,35'Mio; Franken gegenüber. (pafl) Besetz über die Hochschule VADUZ - Die Regierung hat eine Stellung­ nahme zur Schaffung eines Gesetzes Uber die Hochschule Liechtenstein und die Abände­ rung des Beschwerdekommissionsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. In der Stellungnahme Wehlen 
die Anregungen und Fragen beantwortet, die während der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag aufgewor­ fen wurden. Die Schaffung dieses Gesetzes Uber die Hochschule Liechtenstein wurde im Landtag allgemein begrüsst. Mit dem Gesetz über die Hochschule Liechtenstein soll der organisationsrechtliche Rahmen für die Hochschule den veränderten Rahmenbedin­ gungen, die sich durch innere und äussere Entwicklungen ergeben haben, angepasst werden. Zusammen mit dem geplanten neu? en Rahmengesetz «Gesetz über das Hoch­ schulwesen» wird der Hochschulbereich in Liechtenstein gesetzlich neu geregelt. Diese Neuregelung, wurde durch die dynamische Entwicklung in der europäischen Hochschul­ landschaft ausgelöst. ' - (pafl) Neuregelung Hochschulwesen VADUZ - Die Regierung hat eine Stellung­ nahme zur Neuregelung des Hochschulwe­ sens (Hochschulgesetz) zuhanden des Land­ tags verabschiedet. In der Stellungnahme werden die Anregungen und Fragen beant­ wortet, die während der ersten Lesung im Landtag aufgeworfen wurden. Zur Klarstel­ lung des Geltungsbereiches hat die Regie­ rung die Gliederung des Gesetzes überarbei­ tet: Im ersten Teil, den allgemeinen Bestim­ mungen, wird der Geltungsbereich definiert, im zweiten Teil folgen die gesetzlichen Re­ gelungen für Hochschulen und im dritten Teil diejenigen für hochschulähnliche Ein­ richtungen. Diese Gliederung ermöglicht es, hochschulähnliche Einrichtungen ins Gesetz zu integrieren," ohne dass damit Abgren­ zungsschwierigkeiten gegenüber den Hoch­ schulen verbunden sind. Grundsätzlich gilt für die liechtensteinische Hochschulpolitik, dass Wert auf ein eigenes Hochschulangebot gelegt wird. Ein eigenes Hochschulangebot stellt einerseits einen Beitrag an den Wirt­ schaftsstandort Liechtenstein und anderer­ seits einen Beitrag an die Region und über diese hinaus dar. Hochschulangebote sollen sich schwergewichtig auf die Bereiche kon­ zentrieren, in denen das Land oder die Re­ gion eigene Kompetenzen anzubieten haben oder die für das Land oder die Region von besonderer Bedeutung sind. Liechtensteins Angebot konzentriert sich derzeit auf die Fachhochschule Liechtenstein, die als öffent­ lich-rechtliche Stiftung mit staatlichen Mit­ teln gefördert wird; Eine staatliche Förde­ rung von privaten Hochschulen ist künftig mit Leistungsvereinbarungen möglich, dies, setzt aber ein öffentliches Interesse an der von der Hochschule zu erbringenden Leis­ tung voraus. Das neue Hochschulgesetz re­ gelt unter anderem die Abläufe und Voraus­ setzungen, um neue Hochschulen gründen zu können. Primäres Anliegen dabei ist es, für den Bildungsplatz Liechtenstein Sorge zu tragen. Deshalb wird dem Qualitätserforder­ nis grosse Bedeutung beigemessen. (pafl) 
Generälvikar Markus Walser zum Thema Erdbestattung/Kremation SCHAAN - Audi in Liechtenstein Ist ein klarer Itond In Richtung Feuerbestattungen festzustellen, obwohl 
dies für die katholische Kirche lange nicht in Frage kam. In Vaduz waren vergangenes Jahr bereits drei Viertel aller Be­ stattungen Urnenbeisetzungen. Wir wollten von Generalvikar Markus Walser wissen, ob nun gläubige Christen eine Sünde begehen oder die Kremation auch von Katholiken toleriert 'wird.. »NadlnaKraia Volksblatt: Herr Generalvikar, wie ist der Standpunkt der Kirche zum Thema Feuerbestattung? Markus Walser: Sowohl bei den Gläubigen des Alten wie des Neuen Testamentes ist die Erdbestattung die selbstverständliche Praxis. Im Alten Testament wird die Feu­ erbestattung als schwere Schande und Strafe betrachtet. Sogar Feinde hatten 
ein Anrecht auf Erdbestat­ tung. In vorchristlicher Zeit finden sich in Rom beide Formen der Be­ stattung. Unter dem Einfluss der, Kirche setzte sich bei den Römern und Germanen die Erdbestattung, durch. Christus wurde nicht verbrannt ;• Die: Ehrfurcht der Kirche vor dem toten menschlichen Körper ba­ siert 
auf der jüdischen Tradition und dem Vorbild der Grablegung Christi: Der Leichnam Christi wur­ de am Karfreitag nicht verbrannt, sondern in ein Grab gelegt. Es war und ist den Christen grundsätzlich ein Anliegen, in der Nachfolge Christi und in der Erwartung der Auferstehung des Leibes beim jüngsten Gericht in der Erde bestat­ tet und nicht kremiert zu werden. Die Kirche hat nie verkannt, dass es Verhältnisse geben kann, in denen eine Feuerbestattung gerechtfertigt sein kann (z. B. zur Abwehr einer Seuche). Nachdem aber im Jahre 1869 der internationale Freimaurerkongress in Neapel die Feuerbestattung zu einem Kampfmittel gegen die Kir­ che gemacht hat, um dadurch expli­ zit die Unsterblichkeit der Seele und den Glauben an die Auferste­ hung der Toten zu leugnen, führte dies zum ausdrücklichen Verbot der Feuerbestattung und zur Verweige­ rung des kirchlichen Begräbnisses im Falle einer Kremation. Die Kirche zieht die Erdbestattung vor Dieses Verbot wurde 1963 auf­ gehoben, nachdem man glaubte, feststellen zu können, dass die Feuerbestattung den Charakter ei­ ner Leugnung der Auferstehung der Toten weitgehend verloren hat. Die 
katholische Kirche verbietet die Feuerbestattung nicht mehr strikte, es sei denn, sie wird aus Gründen gewählt, die der christ­ lichen Glaubenslehre widerspre­ chen. Allerdings zieht die katholi­ sche Kirche wegen des entspre­ chenden Symbolcharakters .die Erdbestattung vor und empfiehlt diese ausdrücklich. 
«Unter dem Einfluss der Kirche setzte sich bei den Römern und Germanen die Erdbestattung durch», so Gene­ ralvikar Markus Walser Im Gespräch mit dem Volksblatt Wie sehen Sie die Tendenz in Liechtenstein? Nachdem bis vor wenigen Jahr­ zehnten die Feuerbestattung in Liechtenstein keine nennenswerte Rolle spielte, hat sie in den letzten Jahren zugenommen. Der Erzbi- schof hat schon als ehemaliger Kanzler des Bistums Chur sehr da­ für plädiert, dass die Erdbestattung beibehalten werden soll und dass die Kremation keine Förderung er­ fahren dürfe. Stimmt es, daiss der Staat eine Feuerbestattung subventioniert? Liegt der Grund hierfür Ihrer Ansicht nach beim eventuellen Platzmangel auf Friedhöfen? Für die benachbarten Länder Schweiz und Österreich trifft dies sicher insofern zu, als die Kremato­ rien mit Geldern der öffentlichen Hand gebaut sowie betrieben wer­ den und nicht «kostendeckend» ar­ beiten. Dasselbe trifft auch wenigs­ tens teilweise auf die Erdbestattung auf den öffentlichen Friedhöfen zu. Vereinzelt mag es Platzmangel auf den Friedhöfen gegeben haben, im Allgemeinen jedoch sind genügend Erdgräber vorhanden. Welches sind Ihrer Meinung nach Vor- und Nachteile einer Feuerbestattung? Aus der Sicht des christlichen Glaubens sehe ich keine Vorteile der Feuerbestattung. Vom Symbol­ charakter her und auch im Hinblick auf ein bewusstes Abschied-Neh­ men von den Verstorbenen und die damit zusammenhängende «Trau­ erarbeit» ist die Erdbestattung vor­ zuziehen. Wie sieht es in der Zukunft aus? Werden Platzmängel auf Fried­ höfen auftreten? Aufgrund der seit Ende der 60er- Jahre stark zurückgegangenen Ge­ burtenrate ist schon in wenigen Jahrzehnten in unseren Breitengra­ den mit einem deutlichen Rück­ gang der Bevölkerungszahl und der Todesfälle zu rechnen. In allen mir bekannten Pfarreien bzw. Dörfern im deutschen Sprachraum konnten die Friedhöfe in dem Masse er­weitert 
werden, dass kein akuter Platzmangel herrscht und auch kein Platzmangel abzusehen ist. Im Übrigen ist noch anzumerken, dass für die Bestattung von Muslimen und Juden meines Wissens ohnehin r̂ur das Erdbegräbnis in Frage kommt. Bei zunehmender Zahl von Menschen mohammedanischer Re­ ligion 
muss die öffentliche Hand somit für genügend Erdbestat- tiingsmöglichkeiten sorgen. Wie hoch sind die Kosten für eine Feuerbestattung, verglichen mit einer Erdbestattung? Genaue Angaben sind schwer zu machen, da nur die Beträge ange­ geben werden können, welche von den Hinterbliebenen bezahlt wer­ den müssen. Dabei sind aber die von der öffentlichen Hand oder der Kirche aufgebrachten Kosten für Bau und Unterhalt von Erdgräbern, Urnennischen oder -gräbern und die Errichtung von- Krematorien nicht berücksichtigt. Doch sollte ei­ gentlich das Geld nicht das Haupt­ argument werden. Denn es geht bei der Bestattung um einen heiligen Ritus, also um den Ausdruck unse­res 
Glaubens, der uns auch etwas wert sein soll, ohne dass-dadurch die Beerdigung zu einer pompösen Angelegenheit werden muss. Sind negative gesundheitliche oder umw'elttechnische Auswir­ kungen von Bestattungsarten be­ kannt? Mir sind bei der Erdbestattung, wenn sie sachgerecht vorgenommen wird, keine nennenswerten Proble­ me für die Gesundheit oder das Erd­ reich bekannt. Jedenfalls konnte man über viele Jahrtausende damit «leben». Bei der Feuerbestattung ist eine allfällige Luftverschmutzung durch die Abgase in Betracht zu zie­ hen. Mir 
sind aber dazu keine Unter­ suchungen bekannt. Problematisch ist sicher nicht der menschliche Körper als solcher. Probleme können jedoch von ihm aufgenommene. Medikamente oder Implantate wie Herzschrittmacher usw. verursachen, die rein tech­ nisch gesehen als «Problemstoffe» betrachtet werden müssten. Doch eigeben sich daraus nach meinem Wissensstand auch keine grossen Schwierigkeiten. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Kremierung und somit für ein Urhengrah anstatt eines Grabes.
	        

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