Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

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U&£Al£«»J DIENSTAG, 26. OKTOBER 2004 
VOLKS BLATT 
REGION FORMATIO NACHRICHTEN 
25 NACHRICHTEN Weiterbildung über betriebs­ wirtschaftliches Basiswissen SARGANS - Am 11. Januar 2005 gibt es an der MKS Marketing- und Kaderschule wie­ der Einstiegsmöglichkeiten in das praxisna­ he, betriebswirtschaftliche Studium «Wirt­ schaftsdiplom mit MKS-Zertifikat». Die mo- dular aufgebaute Weiterbildung gibt interes­ sierten Berufsleuten einen aktuellen Einblick in wirtschaftswissenschaftliche Fachgebiete sowie in die Grundzilge der Managementleh­ re. Verteilt auf ein Jahr, kann sich jedermann sein individuelles Studium zurechtlegen. Zur Auswahl stehen die Module Seif Manage­ ment, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Organisationslehre, Marketing, Human Resources Management, Controlling und Rechtslehre, wobei auch die Belegung' einzelner Managementmodule möglich ist. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen erhalten die Teilnehmer das begehrte Wirtschaftsdiplom. Das Wirt­ schaftsdiplom berechtigt auch zur Weiterfüh­ rung des Studiums Marketing und Betriebs­ wirtschaft, welches mit dem MKS-Diplom in Betriebsökonomie abschliesst. Weitere Infor­ mationen erhalten Sie bei der Weiterbil­ dungsberatung Tel. 081 720 41 81 oder auf www.mks-online.ch .  • (Anzeige) Blutspendeaktion BALZERS - Wir möchten die Bevölkerung von Balzers und der Region auffordern, an unserer Blutspendeaktion am Donnerstag, 28. Oktober, teilzunehmen. Wir sind im Ge- meindesaal stationiert und stehen .von 16.30 bis 20.30 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Blutspendedienst des ORK zur Abnahme be­ reit. Samaritervercin Balzers 
Unterschiedliche Talente Comenius-Schulentwicklungsprojekt der Formatio TRIESEN - Jeder Pädagoge kennt das Problem und in den letzten Jahren scheint es, wenn man den Aussagen der Fachleu­ te Glauben schenken darf, noch an Schärfe zugenommen zu ha­ ben: Die Rede Ist von den sich immer stärker bemerkbar ma­ chenden Begabungs- und Leis­ tungsunterschieden zwischen Schülerinnen und Schülern in einzelnen Schulklassen. Auch Pisa, die internationale Stu­ die über die Effektivität der diver­ sen Schulsysteme im OECD-Raum hat gezeigt, dass die Heterogenitüt in den Klassenzimmern enorm ist: In Liechtenstein etwa betrug der Überlappungsbereich in der Lese­ kompetenz zwischen Oberschule und Gymnasium stattliche 15, in der mathematischen Grundbildung sogar 16 Prozent. ANZEIGE CREDIT SUtSSE Massgeschneiderte Lösungen für Immobilieninvestoren. Sprechen Sie mit mir. Roland Schlegel Firmenkundenberater für das Rheintal Telefon 071 226 32 08 
Im Rahmen einer Tagung erarbeiteten Lehrpersonen aus ganz Europa Strategien zur Veränderung des Schulalltags. Vor diesem Hintergrund be­ schlossen Leitung und Kollegium der Privatschule Formatio diesem Problem in den kommenden Jahren verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken und nach Mitteln und Wegen zu suchen, die einen opti­ malen Umgang mit heterogenen Schulklassen ermöglichen. Nachdem im vergangenen Juni das von der Formatio koordinierte, dreijährige Comeniusprojekt «Per­ spectives of European Youth» zu Ende gegangen war, und mehr oder weniger alle beteiligten Partner­ schulen an einer weiteren Zu­ sammenarbeit Interesse gezeigt 
hatten, beschlöss man, ein neues Projekt, diesmal auf einer höheren Ebene, ein sogenanntes Schul­ entwicklungsprojekt, zum Thema Heterogenität durchzuführen. Vom 8. bis 15. September trafen sich da­ her Delegationen aller beteiligten Schulen in Robertsfors, Schweden, um die Zielsetzung und Vorgehens­ weise für die gemeinsame Arbeit in den nächsten drei Jahren zu bespre­ chen. Im herbstlichen Norden Skandinaviens berieten Pädagogin­ nen und Pädagogen aus Liechten­ stein, Deutschland, Schottland, Portugal, Schweden und Lettland Uber die Details des neuen Schul­entwicklungsprojekts, 
mit dem Ti­ tel «Erfolg für jeden: Umgang mit unterschiedlichen Begabungen». Während der Projektphase sollen Erfahrungen ausgetauscht und ge­ meinsam erarbeitete Lösungsmög­ lichkeiten getestet und evaluiert werden. Das Ziel des Projekts be­ steht darin, das methodische Reper­ toire jeder einzelnen Lehrperson zu erweitern und gegebenenfalls auch organisatorische Strukturen inner­ halb der einzelnen Schulen so weit zu verändern, dass im Endeffekt den Bedürfnissen, Ansprüchen und Begabungen jedes Schülers und je­ der Schülerin höchstmöglich ent­ sprochen werden kann. Ein wesentlicher Faktor in die­ sem Projekt bildet die Einbezie­ hung der Lernenden um gemein­ sam mit ihnen sowohl eine Pro­ blemanalyse durchzuführen, als auch Lösungsvorschläge zu erar­ beiten. (PD) ANZEIGE ~ " ANZEIGE Fürstentum Liechtenstein AüsschreibunqzumReferendum »•fÄüa^ii i^I Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2004 beschlossen: - Finanzbeschluss vom 20..Oktober 2004 über die Gewährung eines Landesbei­ trags für die Jahre 2005 bis 2007 sowie die Genehmigung eines Nachtragkredits für die International School Rheintal - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die staatlichen Ausbildungsbeihilfen (Stipen­ diengesetz; StipG) - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Abänderung des Beschwerdekommis­ sionsgesetzes - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Abänderung des Bankengesetzes - Gesetz vom 20. Oktober 2004 betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Abänderung des Gesetzes gegen den un­ lauteren Wettbewerb (UWG) - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit mit dem Internationa­ len Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten (ZIGG) - Gesetz vom 20. Oktober 2004 über die Abänderung des Telekommunikations­ gesetzes (TelG) Gemäss Art. 66 Abs. 1 der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBI. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 3. Mai 1996, LGBI. 1996 Nr. 85, und Art. 75 des Ge­ setzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesan­ gelegenheiten, LGBI. 1973 Nr. 50, in der Fassung des Gesetzes vom 15. November 1984, LGBI. 1985 Nr. 4, und des Gesetzes vom 3. Mai 1996, LGBI. 1996 Nr. 84, kann dagegen in­ nerhalb von 30 Tagen nach dieser Kundmachung, das ist bis zum 
25. November 2004 einschliesslich, das Referendum ergriffen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1000 stimmberechtigte Landes­ bürger oder wenigstens drei Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversamm­ lungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen, Sammelbegehren um ei­ ne Volksabstimmung müssen nebst der Angabe der Gemeinde von den das Begehren stel­ lenden Stimmberechtigten durch eigenhändig unterzeichnete Eingaben, die mit dem An­ fangsdatum der Unterschriftenzeichnung auf jedem Bogen versehen sein müssen, bei der Regierung eingereicht werden, wobei Stimmberechtigung und Unterschrift von der Ge- meindevorstehung derjenigen Gemeinde, in welcher dieselben ihre politischen Rechte aus­ üben, 
bescheinigt sein muss. Landtagsbeschlüsse können bei der Fürstlichen Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden. Vaduz, 26. Oktober 2004 
gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef 1703.410 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
1702.410 
Amtliche Kundmachungen Ausschreibung zum Referendum Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2004 beschlossen: - Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 - Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe - Übereirikommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Aner­ kennung vom 1. Juli 1985 (Haager Trust-Übereinkommen; «HTÜ») - Beschluss Nr. 99/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie 2002/98/EG vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Si­ cherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG) - Beschluss Nr. 110/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Übernahme der Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesell­ schaft) Gemäss Art. 66 
1" der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBI. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 15. März 1992, LGBI. 1992 Nr. 27, und Art. 70a und 75a des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, LGBI. 1973 Nr. 50, in der Fassung des Gesetzes vom' 17. Septem­ ber 1992, LGBI. 1992 Nr. 100, kann dagegen innerhalb von 30 Tagen nach dieser Kund­ machung, das ist bis zum 
25. November 2004 einschliesslich, das Referendum ergriffen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1500 stimmberechtigte Landes­ bürger oder wenigstens vier Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversamm­ lungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen. Sammelbegehren um ei­ ne Volksabstimmung müssen nebst der Angabe der Gemeinde von den das Begehren stel­ lenden Stimmberechtigten durch eigenhändig unterzeichnete Eingaben, die mit dem An­ fangsdatum der Unterschriftenzeichnung auf jedem Bogen versehen sein müssen, bei der Regierung eingereicht werden, wobei Stimmberechtigung und Unterschrift von der Ge- meindevorstehung derjenigen Gemeinde, in welcher dieselben ihre politischen Rechte aus­ üben, bescheinigt sein muss. Landtagsbeschlüsse können bei der Fürstlichen Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden. Vaduz, 26. Oktober 2004 
gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef Regierung des Fürstentums Liechtenstein
	        

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