Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

DONNERSTAG, 30. SEPTEMBER 2004 
VOLKS! IIVII A IVin BRIEFMARKEN BLATT 
INLAND MEDIENGESETZ NACHRICHTEN Vierte Nachtragskreditvorlage an den Landtag VADUZ - Die Regierung hat die vierte summarische Nachtragskredit-Sammelvor­ lage für das laufende Jahr im Umfang von 960 000 Franken zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Vorlage umfasst drei Nachtragskredite von 935 000 Franken und eine Kreditüberschreitung von '25 000 Franken. Der Gesamtumfang der zusam­ men mit dieser Vorlage in diesem Jahr be­ antragten Nachtragskredite und Kredit­ überschreitungen beliiuft sich auf 18 055 000 Franken, was 2,2 Prozent des ursprünglich bewilligten Ausgabenrah- mens entspricht. Mit der Aufnahme der Tä­ tigkeiten der neuen Finanzmarktaufsicht auf den 1. Januar 2005 muss die notwendi­ ge Infrastruktur bereitgestellt werden. Um den Start der neuen Finanzmarktaufsicht? auf Beginn des Jahres zu gewährleisten, müssen die Anpassungen im gemieteten Gebäude noch im Jahr 2004 vorgenommen werden. Deshalb beantragt die Regierung beim Landtag einen Nachtragskredit von 520 000 Franken um die notwendigen An­ passungsarbeiten durchführen zu können. Aufgrund einer Praxisänderung auf den 1. Juli 2004 werden die vom Land bevor- schussten Publikationskosten des Öffent­ lichkeitsregisters sowie die Publikationsge­ bühren neu nach dem Brutto-Prinzip ausge­ wiesen. Um die mit dieser Änderung einherge­ hende höhere Transparenz zu ermöglichen, ist für den Ausweis der Publikationskosten ein Nachtragskredit von 400 000 Franken' beantragt. (pafl) Verordnung über die Qualität von Wasser erlassen VADUZ - Die Regierung hat in ihrer Sit­ zung vom 28. September die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch genehmigt. Die Verordnung dient hauptsächlich dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor den nach­ teiligen Einflüssen, die sich aus der Verun­ reinigung von Trinkwasser ergeben. Zu­ gleich wird damit die Trinkwasserrichtlinie der EG umgesetzt. Dabei fasst die Verordnung Trinkwasser relevante Bestimmungen des schweizeri­ schen Lebensmittelrechts zusammen, die bereits bis anhin in verschiedenen Erlassen enthalten und bei uns auf der Grundlage des Zollvertrages anwendbar sind. Punktuell enthält die Verordnung ergänzende bzw. darüber hinausgehende Bestimmungen. Neu ist die Ausdehnung der Anforderun­ gen auf Wasser, das auch zur Körperpflege und -reinigung bestimmt ist. Die Verord­ nung richtet sich in erster Linie an die Be­ treiber von Wasserversorgungsanlagen, aber auch an die Behörden. Die Wasserver­ sorgungen müssen die allgemeinen Anfor­ derungen, mikrobiologische Parameter und chemische Anforderungen an Wasser ein­ halten. Sie werden grundsätzlich zur Selbstkontrolle und zur regelmässigen Überwachung des Trinkwassers verpflich­ tet und müssen dem Amt für Lebensmittel­ kontrolle und Veterinärwesen als Kontroll­ behörde Mängel in der Wasserqualität mit­ teilen. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird mit der Überwachung der Trinkwasserqualität in öffentlichen Ein­ richtungen beauftragt, im Weiteren werden die Befugnisse, Pflichten und Kompetenzen bezüglich der anzuordnenden Massnahmen gegenüber den Betreibern von Wasserver- sörgungsanlagen umschrieben. (pafl) Maurer Wochenmarkt zum letzten Mal MAUREN - Dieses Jahr findet der Maurer Wochenmarkt zum letzten Mal am Freitag, den 1. Oktober von 8.30 bis 1 Uhr beim Pa­ villon im Weiherring statt. Es hat uns viel Spass gemacht, den Markt durchzuführen, und wir bedanken uns ganz herzlich Ijei al­ len treuen Kundinnen und Kunden und freu­ en uns aufs nächste Jahr. Das Projektteam: Ute, Vera, Irene, Miriam und Sigrid 
Briefmarkenwesen im Wandel Frühzeitiges Überprüfen der Strukturen in Liechtenstein sichert Weiterbestand VADUZ - Vor rund 25 Jahren war das Briefmarkenwesen eine der wichtigsten Einnahmequellen Liechtensteins. Neue Technolo­ gien und gesellschaftlicher Wandel haben aber zu einem kontinuierlichen Rückgang der Erlöse geführt. Um Liechten­ steins Briefmarkenwesen lang­ fristig zu erhalten, muss es da­ her an die veränderten Bedin­ gungen angepasst werden. Deshalb prüft eine Arbeitsgrup­ pe nun die Zusammenführung der betroffenen Stellen. • Martin Frommelt Die bestehende Struktur des liech­ tensteinischen Briefmarkenwesens geht auf eine Zeit zurück, in wel­ cher der Briefmarkenverkauf noch massgeblich zu den Staatseinnah­ men beigetragen hat. So sind zwei unterschiedliche Amtsstellen der Liechtensteinischen Landes Verwal­ tung in das Briefmarkenwesen in­ volviert: Die Postwertzeichenstelle ist zuständig für den Verkauf der liechtensteinischen Briefmarken; das Amt für Briefmarkengestaltung wiederum ist unter anderem mit der Gestaltung und Beschaffung der Briefmarken betraut. Immer weniger Verkäufe Die Philatelie befindet sich heute weltweit in einer veränderten Situa­ tion, die sich stark von den damali­ gen Verhältnissen unterscheidet: Es gibt einerseits immer weniger Brief­ markensammler und andererseits verliert die Briefmarke im Zeitalter von E-Mail und SMS auch in der all­ täglichen Kommunikation zuse­ hends an Bedeutung. Diese Entwick-. lung spiegelt sich in den Absatzzah­ len der liechtensteinischen Philatelie wider (vgl. Tabelle). Der 
kontinuier-Die 
Entwicklung seit 1961 zeigt den offensichtlichen Handlungsbedarf: Während die Kosten für das Briefmar­ kenwesen mehr oder weniger konstant sind, sinken die Einnahmen kontinuierlich. liehe Rückgang der Verkaufserlöse macht daher deutlich, dass die Struktur des liechtensteinischen Briefinarkenwesens überprüft wer­ den muss, damit es langfristig er­ halten werden kann und seine Funk­ tion als Kulturträger Liechtensteins auch weiterhin erfüllt. Jetzt Zukunft sichern Vor diesem Hintergrund hat die Regierung eine Arbeitsgruppe ein­ gesetzt, welche unter Mitarbeit der betroffenen Amtsstellen sechs Sze­ narien erarbeitet hat, um das Brief­ markenwesen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Eines dieser Szenarien sieht vor, das Briefmarkenwesen künftig in der Liechtensteinischen Post AG zusammenzufassen. Die Post AG, 
die zwar ein eigenständiges Unter­ nehmen ist, sich aber nach wie vor zu 100 Prozent im Staatsbesitz be­ findet, ist nach Ansicht der Regie­ rung ein geeignetes Gefäss, um die Zukunft des liechtensteinischen Briefmarkenwesens zu sichern. Da­ her wird dieses Szenario in den nächsten Monaten im Detail ge­ prüft. Die eingehende Überprüfung dieser einen Variante ist aber auch insofern sinnvoll, da gleichzeitig alle Fragen geklärt werden können, welche sich auch in anderen Teilva- rianten stellen können. In den kom­ menden Detailabklärungen werden somit organisatorische, rechtliche, personelle und finanzielle Fragen umfassend geklärt. Ausschlaggebend für die Wahl dieses Szenarios waren Effizienz­überlegungen, 
schliesslich können auf diese Weise alle mit dem Brief­ markenwesen in Verbindung ste­ henden Tätigkeiten und staatlichen Institutionen zusammengeführt werden. Arbeitsplätze bleiben erhalten Hinter der seit dem Jahr 2001 lau­ fenden Überprüfung des Briefmar­ kenwesens steht das Bestreben, einer absehbaren Verschärfung der Proble­ matik entgegenzuwirken und früh­ zeitig eine Lösung auszuarbeiten. Auf diese Weise können im Inter­ esse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeignete Vorkehrun­ gen getroffen werden. Schliesslich wird es durch die Überprüfung des Briefmarkenwesens zu keinem Ab­ bau von Arbeitsplätzen kommen. Wer alles soll Medienförderung erhalten? Regierung legt Landtag Totalrevision des Medienrechtes vor VADUZ - Die Begiening hat ei­ nen Bericht zur Totalrevision des Medienrechts- und Schaf­ fung eines Mediengesetzes zu­ handen des Landtages verab­ schiedet. Neu geregelt werden soll dabei auch die Medienför­ derung. «Martin frömmel t Wie Regicrungschef-Stellvertrete- rin Rita Kieber-Beck gestern vor den Medien sagte, muss sich auch die liechtensteinische Rechtsord­ nung den epochalen Veränderungen im ganzen Medienwesen stellen. Da das bestehende liechtensteinische Medienrecht einerseits teilweise zersplittet, unübersichtlich und an­ dererseits in zahlreichen Punkten revisionsbedürftig ist, hat die Re­ gierung im Juli 2003 eine interdiszir plinäre Arbeitsgruppe einberufen, um ein Konzept für eine Revision des Medienrechts auszuarbeiten. Arbeitsgruppe steht einstimmig hinter dem Bericht Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im März 2004 fertig gestellt. In der Folge hat die Regierung einen um­ fassenden Bericht in die Vernehm­ lassung geschickt. Die Vernehmlas- sungsergebnisse sind inzwischen ausgewertet. Im Oktober kann sich der Landtag nun mit dem äusserst umfangreichen Bericht beschäfti­ gen. Wie die Regierungschef-Stell- vertreterin betonte, steht die Ar­beitsgruppe 
einstimmig hinter dem Bericht. Stärkung der Medienrechte Zu den inhaltlichen Schwerpunk-. ten des Mediengesetzes zählt die Stärkung der Rechte der. Medien und Medienschaffenden, die Nor­ mierung der Aufgaben und Pflich­ ten der Medien sowie die Stärkung des Persönlichkeitsschutzes. Ein Anliegen der Vorlage ist auch die Stärkung der Transparenz im Me­ dienbereich. Eine unklare oder ano­ nyme Urheberschaft von Medienin­ halten sei nicht im Sinne der von Medienkonsumenteri gewünschten Transparenz, heisst es im Bericht. Positive Rückmeldung Wie Rita Kieber-Beck sagte, ist der Bericht der Regierung in der Ver­ nehmlassung von den Vemehmlas- sungsteilnehmern «insgesamt ganz grundsätzlich begrüsst worden», wo­ bei in einzelnen Bereichen verschie­ denste Änderungsvorschläge unter­ breitet worden seien. Am unter­ schiedlichsten diskutiert worden sei das Thema Medienförderung. • Neue Medienförderung Das bestehende Medienförde­ rungsgesetz wurde zwar erst im Jah­ re 2000 in Kraft gesetzt, allerdings weist es derartige Unzulänglichkei­ ten auf, dass eine tiefgreifende No­ vellierung ein dringendes Bedürfnis der Praxis, und zwar sowohl der Vollziehung als auch der 
Medien-Das 
neue Mediengesetz soll auch für Medienschaffende mehr Klar­ heitbringen. Unternehmungen, darstellt. Leis­ tungsvereinbarungen soll es künftig nicht mehr geben. Durch die Neure­ gelung werde die Effizienz und Ef­ fektivität der Medienförderung ver­ bessert, sagte Rita Kieber-Beck. Kla­ re Priorität: Die.Förderung der mei­ nungsbildenden liechensteinspczifi- schen Berichterstattung. Wer erhält Medienförderung? Nach Aussagen der Regierungs­ chef-Stellvertreterin seien in der Vernehmlassung die Meinungen naturgemäss bei den Kriterien, wel­ che die Unternehmen förderungs­ berechtigt machen, auseinander ge­ gangen. Das Mediengesetz sieht vor, dass private Medien «grund­sätzlich 
privat zu. finanzieren» sind (Art. 83 MGL), Die Medienförde­ rung unterstützt Medienunterneh­ men, «die . permanente liechten­ steinspezifische Berichterstattung bieten, da diese Leistungen ohne Förderbeiträge kaum oder nicht in diesem Umfang geliefert werden können» (Art. 84ff MGL). «Täglich oder wöchentlich» Wie oft aber muss ein Medium erscheinen, um nun als förderungs- würdig eingestuft zu werden? Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe und die Regierung 
tendieren hier zu ei­ ner täglichen oder wöchentlichen Erscheinungsweise. Begründung der Regierung: Damit einem Me­ dium eine meinungsbildende Be-. deutung zukommen kann, braucht es eine gewisse Periodizität. Das Ziel soll ja die Meinungsbildung über liechtensteinische Themen sein, und dies sei bei einem täg­ lichen oder wöchentlichen Erschei­ nen der Fall. Wie Rita Kieber-Beck sagte, ist in anderen Rechtsordnun­ gen (z.B. Österreich) ein tägliches Erscheinen gefordert, In Österreich ist es gar so, dass das medienstürks- , te Unternehmen keine Medienför­ derung erhält. Zu den Kriterien der Förderungswürdigkeit sollen ins­ künftig auch zählen, dass das Haiiptyerbrcitungsgebiet des Medi­ ums Liechtenstein ist und dass für die inhaltliche Gestaltung mindes­ tens zwei hauptberufliche Medien­ schaffende tätig sind, 
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