FREITAG, 17. SEPTEMBER 2004
INLAND äee
lefon, 3 LANDTAG IM KÜRZE Iransnationale europäische Genossenschaften ; VADUZ - Der Landtag hat zwei Beschlüsse des gemeinsamen EWR-Ausschusses be- \ treffend der Verordnung über das Statut der ; Europäischen Genossenschaft (SCE-Statut)
i und einer EG-Richtlinie zur Ergänzung die- i ses Statutes gutgeheissen. Der Schwerpunkt \ der Verordnung liegt darin, eine neue Form j einer transnationalen Genossenschaft auf \ der Grundlage des Gemeinschaftsrechts zu i schaffen. FBP-Äbgeordneter Wendelin } Lampert (Bild) führte diesbezüglich aus: • . «Der Vorteil einer solchen transnatiqnalen i Genossenschaft liegt darin, dass diese euro- ; paweit agieren kann.» Damit soll den natio- nalen Genossenschaften die Möglichkeit er- } öffnet werden, die Vorteile des Binnenmark-
; tes nutzen zu können, was wiederum zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ge- [ nossenschaftlicher Tätigkeiten führen kann. ; Ob sich mit der Verordnung über das SCE-Statut für Liechtenstein neue Ge- ' schüftsfelder eröffnen werden, sei heute i noch nicht abschliessend absehbar, meinte : Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber- Beck auf eine entsprechende Frage des Ab- ' geordneten Lampert. Die Steuerpflicht einer ' SCE bestimmt sich nach dem jeweiligen na- tionalen Recht. Bis heute'verfügt Liechten stein nur über wenige und zudem bis heute nur national tätige Genossenschaften. Die Verordnung über das Statut des SCE ; gilt ab dem 18. August 2006 unmittelbar in jedem .Mitgliedstaat. Die nationale Umset- < zung bedarf in Liechtenstein Anpassungen in verschiedener gesetzlicher und recht- ; licher Anpassungen. - • (mr) • Konglomerate-Aufsicht zum Schutz von Ein- und Anleger VADUZ - In seiner gestrigen Sitzung hat der Landtag der Übernahme einer EG- Richtlinie zugestimmt, welche eine wirksa- ; • nie grenzüberschreitende und branchen übergreifende Beaufsichtigung von Finanz- ; konglomeraten zum Ziele hat. Die Richtli- nie. schafft eine EWR-verbindliche Defini- : j tion des Begriffs Finanzkonglomerat und ; legt dabei spezifische Anforderungen für ein solches Konglomerat fest wie beispiels weise adäquate Eigenkapitalausstattung, Solvenz, Risikokonzentration etc.. Damit i soll ein Beitrag zur Stabilität des Finanzsek- • ' tors geleistet werden sowie vor allem auch ; Einleger, Anleger und Versicherungsnehmer • besser geschützt werden. Bei der Diskussion ; der Richtlinie wurden im Landtag Fragen ; dahingehend geäussert, es könnte im Zuge ; der möglichen Beaufsichtigungen von Fi- i nanzkonglomeraten (durch Austausch von ; Kundeninformätionen) zu einer Aufwei- | chung des Bankgeheimnisses kommen. Re- ; gierungschef Otmar Hasler betonte dazu, < dass die diskutierte Richtlinie eine Ergän- I zung der bestehenden und bereits umgesetz- ) ten Richtlinien im Banken- und Versiehe- 1 rungsbereich ist. Ein Eingriff in die Kun- ; dendaten werde von der Richtlinie nicht vorgesehen: «Das Bankgeheimnis bleibt | von dieser Richtlinie unangetastet.» Da im ; Moment in Liechtenstein kein Finanzkon-
j glomerat gemäss Definition der Richtlinie
j ihren Hauptsitz hat, muss Liechtenstein j auch keine Koordinatorfunktion wahrneh- \ men, wie sie in der Richtlinie festgeschrie- < ben steht. Sollte in Zukunft ein Hauptsitz ei nes Finanzkonglomerates in Liechtenstein : entstehen, müsste man diese Koordinations-
: funktion natürlich wahrnehmen, wie Hasler j erklärte. Die entsprechende Richtlinie soll in enger Zusammenarbeit mit den betroffe nen Verbänden in einem eigenen Umset- ; zungsgesetz geregelt werden. (mr)
Opposition «falsch verbunden» Grundsatzerklärung zur Mobilkommunikation zur Kenntnis genommen Grundsatzerklärung zur Mobiltelefonle: Elmar Kindle (FBP) beschäftigte Glänzte mit themenfremden Äusserungen: Der Verdacht liegt nahe, dass sich mit den Inhalten, Peter Sprenger (VU) mit Wahlpropaganda. Walter Hartmann (VU) vorbereitend eine andere Vorlage gelesen hat. VADUZ - Nein, es wurde keine Regierungsvorlage zum Ge sundheitswesen debattiert und es handelte sich auch nicht um eine Vorlage eines Immissions schutzgesetzes, welches im Landtag diskutiert wurde: es ging lediglich um die Grundsatz erklärung zur nationalen
Mobil- telefonie, welche gestern vom Parlament zur Kenntnis genom men wurde. Einzelne Opposi tionspolitiker nutzten ihre phy sische Präsenz aber zu billiger Wahlwerbung. »Pater Klndl a ' Iii unveränderter Manier sowie mit belehrender Arroganz versuchte Walter Hartman n erneut, der Regie rung den «schwarzen Peter» im Be reich
der Mobiltelefonie in die Schuhe zu schieben. Die Grundsatz erklärung, welche vom Landtag zur Kenntnis genommen wurde, bein halte lediglich ein «flammendes Bekenntnis zur Wirtschaft» und widerspiegle die Sorglosigkeit und Arroganz der Regierung gegenüber der Gesundheit der Bevölkerung. Hartmann weiter in seiner Brandre de: Es sei unverantwortlich, dass die Regierung der Bevölkerung Ei genverantwortung
übertragen wol le, welche zu einem sorgsamen Umgang mit der mobilen Kommu nikation aufrufe. Es sei angezeigt, dass die Regierung mit Gesetzen - auch zu Lasten der Wirtschaft - die Bevölkerung schütze, zumal die Schädlichkeit der Mobilkoniniuni- kation bewiesen sei. Insgesamt handle es sich um eine Kapitulation der Regierung vor der Wirtschaft. Ebenso vermisste Hartmann die Umsetzung des von der Regierung angekündigten Sofortprogrammes. «Das NIS-Gesetz hat den Weg in die Schublade gefunden und wird dort seinen Winterschlaf halten», so Hartmann in seinem Votum. Billige Vorwahlpropaganda Und auch Peter Sprenger (VU) versuchte, die Mühlen der Vorwahlpropagandamaschine
kräftig anzu kurbeln: Obwohl er attestieren müsse, dass die Wissenschaft keine Anhaltspunkte zu einer konkreten GesundheitsgefUhrdung gebe, habe die Regierung Schindludcr mit der Befindlichkeit der Bevölkerung ge trieben. Roland Büchel, stellvertre tender Unions-Parlamentarier, hielt ebenso fest, dass die Grundsatzer klärung den Gesundheitsaspekt zu wenig .berücksichtige. Im Gegen satz zu seinen Fraktionskollegen formulierte Büchel aber einen gang baren Ansatz, welcher prüfenswert ist. An Schulen müsse Aufklärung über die mögliche Gefährdung von "Handys betrieben vverden. Diesem Anliegen wird die'Regierung ge recht werden: Ein Informationsllyer sei bereits in Ausarbeitung, welcher dann im Sinne der Aufklärung ver teilt werden wird. Gesundheit ist das höchste Gut Auf rund 20 Seiten der Grundsatz erklärung macht die Regierung um fassende Ausführungen zum ge sundheitlichen Aspekt des Mobil funkes. In der früheren Grundsatz erklärung aus dem Jahre 1999 ver lor die Regierung Frick im Übrigen kein einziges
Wort zum Thema Ge sundheit. Verwundert ob den Aus sagen aus den Parlamentsbänken der VU (hat man die Vorlage viel leicht gar nicht gelesen?), dass die ser As
;pekt nicht berücksichtigt werde, oder nur marginal Eingang in die Grundsatzerklärung gefun den habe, hielt FBP-Fraktionsspre- cher Markus Büchel fest, dass der Appell der Regierung nach Eigen verantwortung nicht - wie von Walter Hartmann formuliert - als «Schwachsinn» bezeichnet werden könne. Es könne nicht angehen, dass sich jeder gemütlich zurück lehne und die Regierung dafür ver antwortlich gemacht werde, dass die Handys abgestellt und die Strahlung der Masten abgestellt werde. Büchel: «Es braucht Eigen verantwortung in Kombination mit der Aufklärungspolitik der Regie rung». Und Elmar Kindle (FBP) zu Rudolf Lampert (FBP) erkannte den Sinn der' Mobilfunk-Grundsatzer klärung.
Telekommunikationsminlsteiin Rita Kleber-Beck: Alle Hausaufgaben erledigt.
diesem Thema: «Sind wir bereit, Eigenverantwortung zu überneh men. In diesem Zusammenhang ist es wichtig und auch von zentraler Bedeutung, dass die Bevölkerung im Bereich des Mobilfunkes lau fend aufgeklärt und sensibilisiert wird. Nur so ist es der Gesellschaft möglich, Eigenverantwortung zu leben.» Die laufende Aufgabe einer umfassenden Aufklärung im Be reich der mobilen Kommunikation ist für den FBP-Abgeordneten El mar Kindle ein wesentlicher Be standteil einer nachhaltigen Kom- munikationspolitik. Zu wenig Lobby «In Liechtenstein sind 24500 Handys im Einsatz. Wo bleibt hier der Unmut?», stelle Marco Ospelt (FBP) fest. Sämtliche Parlamenta rier müssten sich den Vorwurf ge fallen lassen, dass die Lobby für den Gesundheitsschutz zu klein sei. «Dies kann man nicht einfach so auf die Regierung abschieben.» Der Bericht sei eine gute Orientie rung, um die Bevölkerung in Ei genverantwortung über die ange messene Nutzung der Handys zu sensibilisieren. VU mit falscher Vorlage? Rudolf Lampert (FBP) hielt dezi- diert fest, dass die Diskussion, wel che von einigen VU-Abgeordneten geführt wurde, nicht zum eigent lichen Themenbereich gehöre. «Das ist kein Gesundheitsbericht und kei ne Vorlage über Strahlenwerte.» Es handle sich bei der Grundsatzerklä rung
nur über Angaben, wie der Mobilfunk organisiert werde und wo die Stossrichtungen liegen. In den Fragen der Gesundheit sei er der Regierung dankbar, dass alle Interessensvertreter/-in die Ausar beitung eines funktionierenden Ge setzes einbezogen würden. Es wurde gearbeitet - und wie! Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck verstand es, die anfallenden Fragen der Abgeordne ten umfassend zu beantworten. Gleichzeitig zeigte sie auf, dass der Vorwurf aus den Oppositionsbän ken, dass in den vergangenen Jah ren nichts geschehen sei, absurd und unbegründet ist. So zeigte sie auf, dass der Ge sundheitsaspekt der Mobilkommu nikation nicht in dieser Grundsatz erklärung im Zentrum stehe, son dern im NIS-Gesetz, welches in Ausarbeitung ist. Diese Gesetzes vorlage wurde unter Einbezug aller Interessengruppen vorbereitet und bereits
in Vernehmlassung ge schickt. Die Resonanz der Ver-•nehmlassungsteilnehmer
sei durch wegs positiv. Darüberhinaus habe die Regie rung die so genannte Indoor-Lö- sung geprüft und sei zur Erkenntnis gekommen, dass eine solche Lö sung technisch - wenn auch mit ho hen Kosten verbunden - realisier bar wäre. Wermutstropfen dieser Lösung: Nicht nur hohe Kosten würden für Käufer anfallen, son dern pro Anbieter müsste in jedem Haus ein separater Repeater instal liert werden, um die Signale in den Gebäuden zu verstärken. Das Amt für Kommunikation habe ein entsprechendes Papier dazu ange fertigt, welches mit den Parteien diskutiert werden sollte. Trotz Bemühen der FBP sei ein solcher Termin aber noch nicht zustande gekommen. Des Weiteren sei sich die Regie rung klar darüber, dass bei einer Senkung der Grenzwerte unser Land mit Signalen aus dem benach barten Ausland überstrahlt würde. Hohe Roaminggebühre'n und Han dys - mit Vollleistung direkt am Ohr der Nutzer - wären Konse quenzen dieser Herabsetzung. FACTBOX Die Grundsatzerklä rung «Mobilfunk» VADUZ - Was beinhaltet die Grundsatzerklärung «Mobil funk»? • Richtungsgebung für Märkt teilnehmer, Marktbetreiber und Investoren • Orientierungshilfe für Bür gerinnen und Bürger • Orientierunghilfe für Wirt schaft • Erfahrungen in der Mobil kommunikation • Entwicklungen in der Mo bilkommunikation • Versorgungsdichte • Wettbewerb und Regulie rung • Marktaufsicht • Grössenverhältnisse Liech tensteins • Künftige Anforderungen Was beinhaltet die Grundsatzerklärung nicht? • Festlegung der Grenzwerte • Strahlungswerte (Immis sionsschutz) • Wissenschaftliche Aussagen über Gesundheitsschutz. Für diese Aspekte ist das NIS- Gesetz zuständig, welches in Ausarbeitung ist und dem Land tag vorgelegt werden Wird, (pk)