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:;upZ DIENSTAG, 31. AUGUST 2004
VOLKS BLATT
INLAND KÖRPERVERLETZUNG VERDACHT DOPINGHANDEL BRANDSCHUTZ Brand heiss! SCHAAN - Brandschutz ist ein Thema, das mit der Einführung der neuen Bestimmun gen aufkommenden Januar heisser ist denn je. Nicht
nur die Bestimmungen werden ein-, heitlicher geregelt und schärfer kontrolliert, sondern auch die Bezeichnungen werden der (europäischen Norm angepasst. Deshalb organisierte die Firma «ALL- Holz Senti» mit dem BWI (Berufliches Wciterbildungsinstitut) im Schreiner-Kurs- zentrum
einen Brandschutzkurs mit den Themenblöcken: Neue Normen und Be stimmungen, Türen und deren Anforderun gen im Brandschutz, die Aufgabe des Leims im Brandschutzbereich und Brandschutzgläser.. Durch die Anpassung an die EU-Normen werden die alten Bezeichnungen «T30», «R30» usw. der Vergangenheit angehören. Die neuen Abkürzungen sind aber europa tauglich und in allen Ländern der EU diesel ben. Eine «EI 30»-Tiire wird damit in der , Schweiz, wie in Deutschland und Frank reich dieselben Anforderung erfüllen müs sen. Das bringt den Vorteil, dass eine in Liechtenstein hergestellte, zertifizierte Türe auch in den anderen Ländern anerkannt wird. Durch die Normierung der Zertifikats prüfung ist der Prüfort nicht mehr entschei dend. Wissen schafft Vorsprang Beim voll belegten Kurs im Schreiner- Zentrum hatten die Teilnehmer die Möglich keit, den praxiserfahrenen Referenten bren nende Fragen zu stellen. Herr Sacher von der Firma Svedex-Kellpax zeigte, wie sich die Tendenzen in der Türenindustrie in den nächsten Jahren entwickeln werden. Ein wichtiger Punkt ist die Haftungsfrage bei Bränden. Weil diese, durch die Herstellung des Türblatts als Halbfabrikat, auch auf den Produzenten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass die Elemente nur an geschul te Betriebe abgegeben werden. Über die richtige Anwendung und Auswahl der Lei me referierte Herr Huber von der Firma Collano., Es gibt "«starre» und «flexible» Leime. Das zu verleimende Material und deren Funktion ist massgebend für die Leimbestimmung. Die Kunst ist zu wissen, wann welcher Leim verwendet werden kann. Über das Thema «Brandschutzglä ser» berichtete Herr Kroh von der Firma GlasTrösch: Glas wird im Innenausbau immer öfter eingesetzt. Dadurch verändern sich auch die Ansprüche an die Gläser. Wie das Glas aufgebaut wird und wo die heiklen Punkte bei der Glasanwendung liegen, konnten die Teilnehmer anhand von Grafiken se hen. «Wissen schafft Vorsprung» - darüber sind sich alle Kursteilnehmer und die Refe renten bewusst
und haben den Samstagmor gen für die Weiterbildung genutzt. Doch al les zu wissen ist auch im Brandschutzbe reich nicht möglich. Deshalb wird die Fach planung immer wichtiger. Der Vorteil für die Kursteilnehmer ist auch die Tatsache, dass sie wissen, wo die Informationen geholt werden können. (PD) Reges Interesse zeigten die Teilnehmer der Informationsveranstaltung «Brandschutz» Im Schrelner-Kurszentnim Schaan.
Schläger verurteilt Landesgericht verhandelte gestern über eine Schlägerei vom Juli VADUZ - Angeklagt waren ein ir Liechtensteiner i 19-jährigeiei ein 20-jähriger Österreicher, die beide in Liechtenstein wohnhaft IIVIlAw III •IVVIIIwBlwlVIIIIVWIllllllllk sind. Sie wurden beschuldigt, im Juli 2004 bei einem Fest in Mauren zwei Schüler verletzt zu haben. Der Hauptangeklagte verurteilt, der Zweitbeschuldig te wurde .freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nifcht rechtskräftig. Während knapp zweieinhalb Stun den vernahm Richter Andrea Can- tieni sowohl die Täter als auch die Opfer und zahlreiche weitere Zeu gen. Einige Aussagen waren teils widersprüchlich oder unklar, am Ende hatte sich jedoch eine Version der Ereignisse herauskristallisiert. Der Hauptangeklagte erklärte sich zu Beginn der Verhandlung teil weise schuldig in allen drei Ankla gepunkten; der Zweitbeschuldigte, der nur der Mitwirkung beim ersten Punkt beschuldigt wurde, erklärte sich für unschuldig. Am 1. Juli dieses Jahres haben die Realschüler des Schulzentrums Unterland ein Fest bei einer Feuer stelle in Mauren veranstaltet. Die beiden Angeklagten gingen dorthin und einer der beiden - der Zweitbe schuldigte - provozierte einen
an-Bei
der gestrigen Verhandlung wurde einer der zwei Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt. wesenden Realschüler wegen sei-
: ner Frisur. Daraufhin ging der Hauptangeklagte auf den Schüler los und warf ihn über eine Mauer, woraufhin er kopfvoran auf den Boden fiel. Es blieb jedoch unklar, ob die im Landeskrankenhaus fest gestellte Schulterverletzung von diesem Sturz stammte. Faustschläge ins Gesicht Daraufhin verliess das Opfer den Tatort, wurde jedoch vom Hauptan- geklagten eingeholt und erhielt • mehrere Faustschläge ins Gesicht.
Dabei erlitt der Realschüler eine «Prellung am linken Stirn- und Au genbereich», wie. der zustündige Arzt in seiner* Zeugenaussage zu Protokoll gab. Später an jenem Abend verletzte der Hauptange klagte «wegen einer Verwechs lung», wie er selbst aussagte, noch einen zweiten Realschüler. Er packte ihn am Kragen und schlug ihm mit der Stirn auf den Kopf. Eine halbe Stunde nach Ende der Verhandlung verkündete der Rich ter dann sein Urteil: Der Hauptan geklagte wurde in allen drei Punkten
schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe in 220 Tagessät zen zu je 30 Franken verurteilt. Der Zweitbeschuldigte wurde aufgrund der unklaren Zeugenaussagen nach der Devise «in dubio pro reo» frei gesprochen. Der Richter ermahnte die beiden jedoch, im Hinblick auf ihre bereits bestehenden Vorstrafen in Zukunft vorsichtig zu sein. Der Hauptangeklagte kündigte an, seine gesetzliche Bedenkzeit von vier Tai gen in Anspruch zu nehmen, um zu überlegen, ob er das Urteil anneh men werde.. Schon beim Versuch gescheitert Schweizer wollte Dopingmittel nach Liechtenstein einführen VADUZ - Die Olympischen Spiele sind am Sonntag mit 23 offiziel len Dopingfällen zu Ende gen. In den «Benuss» von F mittein wollte aucn ein in tenstein wohnhafter Schweizer kommen. Er hat allerdings schon, heim «Import» von Anabolika und Testosteron nach Liechtenstein versagt und ist gestern wegen tintunr scnuioig der versuchten Den 29-Jährigen, der sich vor Landrichter Lothar Hagen verant worten musstc, als redensartliche «Bohnenstange» zu bezeichnen, ist schlichtweg
falsch. Im Gegenteil: Von den Zuschauerplätzen des Ge richtssaales aus konnte man einen Rücken erblicken, der - gehüllt in
ein schwarzweiss-kariertes Hemd - durchaus das Attribut «breit» ver dient. W()zu dann überhaupt Ana bolika und Testosteron? Laut dem Verurteilten, der ohne Rechtsan walt zur Verhandlung erschienen ist, auf jeden Fall nur für den eige nen Gebrauch und keinesfalls zum Weiterverkauf bestimmt. Per Post aus Thailand Zum Tathergang: Der Schweizer, IT-Supporter von Beruf, hat im März und April dieses Jahres ver sucht, insgesamt 4200 Tabletten und 20 Ampullen per Post von Thailand nach Liechtensteirr einzu führen. Aufgeflogen ist die ver suchte Einfuhr deshalb, weil das Zollinspektorat Zürich bei einer Stichprobe auf die Mittel aufmerk- sanv
geworden ist, diese analysiert und identifiziert hat.
«Ich habe gewusst, dass es sich um Dopingmittel handelt. Ich war aber gemäss Informationen, die ich im Internet gefunden habe, der Meinung, dass der persönliche Ge brauch nicht strafbar ist», erklärte der 29-Jährige vor Gericht. Er habe die Mittel mit der Post verschickt, um eventuellen Problemen am Zoll zu entgehen. «Die hätten ja meinen können, dass ich irgendwelche här teren Drogen dabei habe.»
Der bislang unbescholtene Schwei zer wurde von Landrichter Lothar Hagen zu 100 Tagessätzen h 90 Franken, bedingt auf drei Jahre Probezeit, verurteilt. Das heisst, dass sich der junge Mann innerhalb der nächsten drei Jahre nichts zu Schulden kommen lassen sollte, sonst müsste er die Strafe tatsäch lich bezahlen. Ein
Rat Keine Fragen von Brigitte Kai ser, der Vertreterin der Staatsan waltschaft, keine Zeugen, die ver nommen werden mussten und ein vollumfängliches Geständnis im Vorfeld des Prozesses machten es möglich: Die Verhandlung war nach angenehm kurzen 20 Minuten vorbei - inklusive Schuldspruch.
Wenn die Staatsanwaltschaft innerhalb der nächsten vier Tage keine Berufung einlegt, ist das Ur teil rechtskräftig. Was dem 29-Jäh- rigen, der das Urteil bereits ange nommen hat, bleibt, sind die Pro zesskosten in Höhe von '300 Fran ken und ein weiser Rat, den ihm Richter Lothar Hagen mit auf den Weg gegeben hat: «Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!» AbwechslungsreichesRuggeller Gebiet Wanderung der amtierenden und vormaligen Vorsteher mit dem Erbprinzen RUGGELL - Bei herrlichem Son nenschein fand am Samstag die tra ditionelle Wanderung der Gemein devorsteher mit dem fürstlichen Gast, seiner Durchlaucht Erbprinz Alois, statt. Auf abwechslungsrei chen Wegen wurde die Gemeinde Ruggell erkundigt. Nach der' Durchwanderung der Kanalrenatu- rierung, der Naturschutzgebiete Schneggenäule und Riet ging es weiter auf dem «Hensileweg» durch Ruggeller Wald steil bergauf zur Burgruine VorderscheHenberg, die auf Schellenberger Gebiet steht. Nach dem Abstieg überquerte die fröhliche, 40 Personen starke Wan dergruppe die «unbekannte Rug geller Alpe Studa». Vor dem ver dienten, gemütlichen Ausklang stat tete die Gruppe dem Küefer-Mar- tis-Huus einen Besuch ab. (PD)
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