DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN
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SAHM494*£>CHAAN SAMSTAG, 21; AUGUST 2004 KOALITION Wie sich die Parteispitzc der FBP zu Koalitions aussagen äussert und wer als FBP-Partner re levant sein kann. 3 SM IX Sechs Oldtimer zerstört OBERRIET - Beim Brand einer Garage der ehemaligen Ziegelfabrik Kellen in Oberriet sind am Freitag sechs Oldtimer, mehrere neuere Autos und. Motorräder sowie Gerät schaften zerstört worden. Die Brandursache ist noch nicht bekannt. Das Feuer brach kurz vor 13 Uhr in einer Mehrfachgarage aus. In der Garage, in der auch die Oldtimer stan den. waren kurz, zuvor Schweissarbeiten aus geführt worden. Die Flammen breiteten sich rasch auf weitere Räume aus. (sda) Wespenangriff HAMBURG' - Wegen eines Wespenan griffs i\uf eine Kindergartengruppe sind in Hamburg vier Rettungswagen und ein Hub schrauber alarmiert worden. Bei einem Aus flug in ein Waldstück war die Gruppe von elf Kindern und zwei Betreuerinnen versehent lich in ein Wespennest geraten, wie Feuer-, wehrsprecher Gerd Bramfeld berichtete. «Da haben die Wespen natürlich gleich los gelegt.» Die Kinder und ihre Betreuerinnen aus dem Kindergarten seien in Hals, Gesicht, Arme und Hände gestochen worden, (sda) VOLKI SAGT: «D Rcyii'rig iscli aso schniill uf'Wag ^se, dass i mtl amnl null rir Sprint j>ufs l'otilc ^schallt ha.» VOLKS BLATT
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STIFTUNG Warum Anpassungen im Stiftungsrecht not wendig sind und wann der Landtag eine Ent scheidung finden soll.g
* SPRAYER Was die Sprayer vom Schaaner Postgebäude im Interview zu sagen hatten und was hinter dem Graffito steckt.
REVANCHE Warum der FC Vaduz in der Auswärtspartie gegen La Chaux-de- Fonds auf Revanche sinnt. 21 Soziales Gerichtsurteil Neue Praxis bei Ergänzungsleistungen vorgeschrieben VADUZ - Der Verwaltungsge richtshof griff korrigierend in die Berechnungspraxis für Ergän zungsleistungen ein. Die AHV hatte dieses Gerichtsurteil um zusetzen und änderte die Praxis für die Berechnung der AHV-IV- Ergänzungsleistungen entspre chend. Ziel des Urteils: Mehr so ziale Gerechtigkeit. «Peter KIndl e Ergänzungsleistungen werden von der AHV ausbezahlt, um den Le bensbedarf zu sichern. Ergänzungs- leistungen verfolgen dementspre chend den Zweck, finanzielle Lücken von bedürftigen Rentnern zu schliessen. Die Berechnung erfolgt nach kla ren, gesetzlich verankerten Berech- nungsmeth^den: Die Einnahmen von Rentnern werden den gesetzlich anerkannten Ausgaben gegenüber gestellt; dabei wird auch ein Teil des Vermögens' angerechnet. Ist ein Ausgabenüberschuss festzustellen,
so besteht Anspruch auf die Ergän zungsleistungen. Diese Komponen te war für den Verwaltungsgerichts hof in seinem Urteil unbestritten. Viel mehr beschäftigte sich das Ge richt mit der Komponente des Ver mögens. In diesem Bereich wurde korrigierend eingegriffen und die bisherige Praxis als falsch befunden. Welcher Wert zählt? Bei der Berücksichtigung des Vermögens hat die AHV bisher den so genannten «Steuerschätzwert» Von Liegenschaften zur Berech nung von allfalligen Ergänzungs- leistungen herangezogen. Der Vcr- waltungsgerichtshof hat nun ent schieden, dass nicht dieser «Steuer schätzwert». sondern der Verkehrs wert
von Gebäuden und Grund stücken ausschlaggebend ist. Es entspricht der gängigen Praxis, dass Grundstücke und Liegenschaf ten einen Steuerschätzwert von vielleicht 2000 Franken aufweisen, in der Praxis es sich aber um nicht zu unterschätzende Vermögen handelt,
welche tatsächlich mnd l Mil lion Franken wert sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun festgestellt, dass für die Be rechnung der Ergänzungsleistun gen nicht der tiefe Steuerschätzwert herangezogen werden darf, sondern der tatsächliche Wert, also der Ver kehrswert,
für die Bemessung aus schlaggebend sei. Zahlreiche Kürzungen Das Urteil des Verwaltungsge richtshofes hat der AHV nun die Aufgabe auferlegt, sämtliche Bezü gerinnen und Bezüger von Ergän zungsleistungen auf Werte ihrer Grundstücke oder Gebäude hin zu überprüfen und Korrekturen im Sinne des Urteils vorzunehmen. Per l. August konnte die AHV die se Aufgaben abschliessen. In ca. 100 Fällen führte diese neue - ge richtlich festgelegte - Praxis zu Kürzungen oder zur Streichung der Ergänzungsleistungen. Das Gerichtsurteil bringt ein'hö heres Mass an sozialer Gerechtigkeit
für Rentnerinnen und Rentner. Damit wird erreicht, dass bei der Berechnung von Ergänzungsleis- tungen jene Personen, die nur Bar- vermögen
haben, jenen Personen mit Grundstücksvermögen gleich-. gestellt werden. Mehr soziale Gerechtigkeit Ergänzungsleistungsbezüger, welche Grundstücke oder Liegen schaften mit hohem Verkehrswert besitzen und als wohlhabend oder vermögend bezeichnet wer den dürfen - werden in Zukunft ihr hohes Vermögen für die Gestaltung ihres Lebensunterhaltes einbezie hen müssen, sofern die Liegen schaft nicht zum persönlichen Wohngebrauch genutzt wird. Der Verwaltungsgerichtshof hat also korrigierend eingegriffen und fest gestellt, dass Ergänzungsleistun gen nicht dazu da sind, ohnehin hohe Vermögenswerte für Einzel personen und deren Nachkommen auf Kosten des Steuerzahlers erhal tend zu sichern. .Mwr
r'.rTiÄar Sücka-Alpkäse nicht konsumtauglich Die alleinige Verantwortung liegt beim zuständigen Käser SÜCKA - Der Alpkäse von der Alpe Sücka ist nicht konsum tauglich. In vier Käseproben wurde das Toxin des Bakteri- ums Staphylococcus aureus nachgewiesen. Lebensmittelbetricbe und Privat haushalte sind daher aufgefordert, den von der Alpe Sücka bezogenen beziehungsweise stammenden Kä se weder abzugeben noch zu kon sumieren oder anderweitig zu verwerten.
Das Amt für Lebensmittel- kontrolle und Veterinärwesen liess im Zusammenhang mit zwei in jüngster Vergangenheit aufgetrete nen Fällen von LebensmittelvergifT tung
Käseproben auf das hitzesta- bile Gift untersuchen. Erbrechen und Durchfall .Dieses Gift führt in der Regel nach 2 bis 4 Stunden zu Erbrechen und Durchfall. Charakteristisch sind Kreislaufsymptome, in schweren
Fällen entwickeln sich regel rechte Schockzustände. Der Käse wurde gestern in der Kehrrichtsverbrennungsanlage in Buchs vernichtet. Letzteres gilt auch für den Sauerkäsc und die Butter, welche ebenso Hygiene- mängcl aufweisen. Ursächlich wurden Defizite bei der Qualitätssicherung in der Milchproduktion und bei der Käse herstellung zusammen mit Män geln in der Produktionshygiene ermittelt
sowie die nicht gegebene Beachtung von behördlichen Auf lagen. Die Staatsanwaltschaft wur de über den Sachverhalt in Kennt nis gesetzt. Die Milchprodukte der anderen einheimischen Kuhalpen wurden bei den hygienisch-mikrobiologi schen Kontrollen des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veteri närwesen nicht beanstandet, (pafl) Die Presscmittciiung der Alpvögte auf Seite 3