Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

MONARCHIE Es gilt, neue Ansätze für die Staatsaufgaben zu berücksichtigen. Der Staat muss fit gemacht werden, sagen Sie immer wieder. Wie stellen Sie sich Re­ formen vor? Das lässt sich nicht in einem Streich erledi­ gen. Vielmehr gilt es, die Strukturen im Staat transparent und einfach verständlich zu ma­ chen, und die Bevölkerung zu ermutigen, neue Ansätze zur Bewältigung der Staatsaufgaben zu berücksichtigen. Um dies zu erleichtern, soll­ ten wir das Steuersystem verbessern, die Ge­ meindeautonomie generell stärken und im Spe­ ziellen die Gemeinden mit mehr Finanzautono­ mie ausstatten. Die Konzentration auf die Kernkompetenzen betrifft nicht nur die Frage Staat oder privat, sondern auch die Frage Land oder Gemeinden. Fit 
machen heisst auch nicht einfach abspecken, sondern wie ein Ath­ let Kräfte am richtigen Ort aufbauen. 
Noch stehen in Liechtenstein einem Rent­ ner drei AHV-Beitragszahler gegenüber. Wo muss Liechtenstein ansetzen? Liechtenstein hat ähnlich wie die Schweiz mit dem Drei-Säulen-Modell ein sehr gutes Vorsor­ gesystem. Trotzdem besteht Reformbedarf, und je länger man zuwartet, um so schwieriger wird eine Umstellung. Der wichtigste Schritt ist, eine längere Lebensarbeitszeit wieder attraktiver zu machen. Es war sicher ein Fehler, Frühpensio­ nierungen so attraktiv zu machen, dass sich län­ geres Arbeiten finanziell oft nicht wirklich lohnt. Heute lassen sich viele Menschen früh pensio­ nieren, die durchaus noch arbeiten konnten. Dies fällt dann der Gesellschaft doppelt zur Last: Einerseits reduzieren sich dadurch die Beitrags­ zahlungen für die Altersvorsorge und anderer­ seits erhöhen sich die Pensionszahlungen. Die Sozialsysteme und die Sicherung der Neu soll ein Kabinettsdirektor Sie bei der Renten werden Zukunftsthemen sein. Prüfung von Gesetzesvorlagen unterstüt­zen 
und «bereits in einem möglichst frühen Stadium des Gesetzwerdungsver- fahrens mitarbeiten». Kommen Sie da nicht dem Landtag in die Quere? Nein, das bedeutet keine Neuerung des Ge- setzwerdungsverfahrens. Zu wichtigen Geset­ zesvorhaben gab es im Vorfeld der Vernehm­ lassungen schon immer Diskussionen zwi­ schen dem Fürsten und Vertretern der ver­ schiedenen staatlichen Institutionen. Der Fürst oder sein Stellvertreter sind oft schon lange involviert, bevor ein Entwurf als Bericht und Antrag an den Landtag geschickt wird. Schliesslich gelangen ja auch gemäss Verfas­ sung fast alle Gesetzesentwürfe offiziell als In­ itiativen 
des Fürsten in der Form von Regie­ rungsvorlagen an den Landtag Der Kabinetts­ direktor wird daher nicht dem Landtag in die Quere kommen, sondern vielmehr eine besse­ re Zusammenarbeit von Fürst, Landtag und Behörden ermöglichen.
	        

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