Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 14. AUGUST 2004 
VOLKS I I |V I I A IVI r> GEDANKEN ZUM STAATSFEIERTAG BLATT I 
UM LA IM LS NACHRICHTEN 
3 NÄCHRICHTEN Fürstliche Verordnung zur Einsetzung des Erbprinzen V<\DUZ - Anlässlich des diesjährigen Staatsfeiertages morgen Sonntag wird Fürst Hans-Adam II. den Erbprinzen mit der Aus­ übung der ihm als Fürsten zustehenden Ho­ heitsrechte im Sinne der Verfassung betrau­ en. Der Fürst wird am 15. August 2004 nachstehende Fürstliche Verordnung betref­ fend die Einrichtung einer Stellvertretung erlassen: «Im Sinne von Art. 13bis der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGB1. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 16. Mär/. 2003, LGBI.2003 Nr. 186, betraue Ich mit Wirkung ab heutigem Tage Meinen zukünftigen Nachfolger Seine Durchlaucht Erbprinz Alois zur Vorbereitung für die Thronfolge als Meinen Stellvertreter mit der Ausübung aller Mir zustehenden Hoheits- rechte. Über wichtige Landesangelegenheiten wird Mir Mein Stellvertreter Bericht erstat­ ten. Mein Stellvertreter wird wie folgt unter­ zeichnen: «In Stellvertretung des Landesfürsten: Alois. Erbprinz gez. Hans-Adam gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef. Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 10. August 2004 vom Inhalt dieser Fürst­ lichen Verordnung Kenntnis genommen. Der Regierungschef wird diese Verordnung mich Unterzeichnung durch den Fürsten gegenzeichnen. Die Verordnung wird am Montag, 16. August 2004, im Landesgesetz­ blatt publiziert. (pafl) Staatsfeiertag: Übertragung der Ansprachen VADUZ - Die Ansprachen des Erbprinzen und des Landtagspräsidenten nach der Feldmesse am Staatsleiertag, 15. August, werden aufgezeichnet und über den Lan­ deskanal all jenen zugänglich gemacht, welche die offizielle Feier am Vormittag des Staatsfeiertags nicht besuchen werden. Die Ausstrahlung erfolgt am Abend des 15. August um 19.30 Uhr, eine Wiederho­ lung am 16. August ebenfalls um 19.30 Uhr. • (pafl) Botschafter akkreditiert VADUZ - Am Freitag, 13. August 2004, überreichten die Botschafterin von Brasi­ lien, Celina Maria Assunipv'äo do Valle Pe- reira, der Botschafter der Bolivarischen Republik Venezuela, Jorge Miguel Sierr- aalta Zavarce und der Botschafter der Re­ publik Korea, Won-hwa Park, Fürst Hans- Adam II. von und zu Liechtenstein auf Schloss Vaduz ihre Beglaubigungsschrei­ ben. Vor der Überreichung der Beglaubi­ gungsschreiben statteten die Botschafter Regierungsrat Ernst Walch einen Höflich­ keitsbesuch im Regierungsgebäude ab. (pafl) GEMEINDE TRIESEN Oskar Werner: Grab wird aufgelöst TRIESEN - Die Grabesruhe von Oskar Werner wird gestört: Dies berichtet die österreichische Tageszeitung «der Stan­ dard». Der Grund für die Meldung der re­ nommierten Wiener Presse liegt darin, dass gemäss der Triesner Friedhofsordnung Grä­ ber nach einer Minimaldauer von 20 Jahren aufgelöst werden. Schauspieler Oskar Wer­ ner lebte in den Jahren zwischen 1951 und dem 23. Oktober 1984 bis zu seinem Tode in Triesen, wo auch beerdigt wurde. Werner hatte testamentarisch festgehalten, dass er auf ein Ehrengrab in Wien verzichte. Nach Aussagen seiner Nachkommen wird dies auch so bleiben. Werners Tochter Eleonore Werner-Lengyel erklärte jüngst gegenüber dem «Standard»: «Wir Kinder werden si­ cher das tun, was im Sinne unseres Vaters ist.» Das Grab des bekannten Schauspielers wird in den kommenden .Monaten - aufgrund des herrschenden Platzmangels - auf dem Triesner Friedhof aufgelöst werden. (pk) 
• • Beginn einer neuen Ära Gedanken zum Staatsfeiertag 2004 von FBP-Parteipräsident Johannes Matt Der Staatsfeiertag 2004 wird als besonderer Tag in die Geschichte unseres Landes eingehen, bedeutet doch die Übernahme der Amtsge­ schäfte durch S.D. Erbprinz Alois den Beginn einer neuen Ära für un­ ser Land. Federführend für die Souveränität Liechtenstein konnte sich in sei­ ner Vergangenheit immer auf die Fürstenfamilie verlassen. Sie war es, welche sich federführend für die Souveränität unseres Landes einge­ setzt hat. Dem Engagement der re­ gierenden Fürsten ist es zu verdan­ ken, dass Liechtenstein heute als souveräner Staat anerkannt und als Mitglied der internationalen Staa­ tengemeinschaft geschätzt wird. Bereits S.D. Fürst Franz Josef II. war sich dieser Problematik be- wusst, weshalb er sich für den Bei­ tritt zum Europarat im Jahre 1978 eingesetzt hat. S.D. Fürst Hans-Adam II. setzte die Politik der Absicherung der Souveränität Liechtensteins nahtlos fort. Unter seiner Zeit wurde Liech­ tenstein Mitglied verschiedener internationaler politischer und wirt­ schaftlicher Organisationen. Diese Mitgliedschaften sind es, welche massgeblich zum Wirtschafts­ wachstum und somit zum Wohl­ stand in unserem Land beigetragen haben und immer noch beitragen. Erfolgreiche, aber auch schwere Zeit Mit dem morgigen Staatsfeiertag geht die 20-jährige Amtsführung von S.D. Fürst Hans-Adam II. zu Ende. Rückwirkend betrachtet war es für Liechtenstein eine sehr er­ folgreiche, politisch aber auch sehr schwere Zeit. Neben dem Ausbau der Souveränität stand die Abände­ rung unserer Verfassung im Zent­ rum seiner Amtsperiode. Mit der deutlichen Zustimmung der Liech­ tensteiner Bevölkerung zü den 
Ver­Gedanken 
zum Staatsfeiertag von FBP-Präsident Johannes Matt: «Ich wünsche dem Erbprinzen für seine zu­ künftige Aufgabe alles Gute und Gottes Segen. fassungsvörschlägen des Fürsten­ hauses und dem damit verbundenen Ende der langjährigen Verfassungs­ diskussion hat S.D. Fürst Hans- Adam II. die Grundlagen geschaf­ fen, dass Liechtenstein optimistisch in die Zukunft blicken kann. Liech­ tenstein kann nur erfolgreich sein, wenn die beiden Souveräne vereint nach aussen auftreten und zusam­ men die Zukunft unseres Landes gestalten. Mit dem Ende der Ver­ fassungsdiskussion ist diese Grundlage wieder geschaffen wor­ den. Möchte mich für das Engagement bedanken Ich möchte mich im Namen aller 
Liechtensteinerinnen und Liechten­ steiner bei S.D. Fürst Hans-Adam II. für das Engagement im Sinne unseres Landes während den letz­ ten 20 Jahren bedanken. Er hat mit seiner Politik mass­ geblichen Anteil daran, dass Liech­ tenstein nach innen wie nach aussen gefestigt und international anerkannt ist. Damit hat er die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft unseres kleinen Fürsten­ tums geschaffen. Ich bin überzeugt davon, dass trotz dieses Wechsels in der Amts­ führung Kontinuität und Stabilität gewahrt bleiben und S.D. Erbprinz Alois die Politik seines Vaters und Grossvaters fortsetzen wird. Ich ha­ be keinerlei Zweifel, dass auch für ihn - wie für alle seine Vorgänger auch - alles Handeln darauf ausge­richtet 
sein wird, unserem Land zu dienen und nur das Beste zu wol­ len. Ihm gebührt unser aller Ver­ trauen und die Chance, seine Ideen und Vorstellungen zur Entwicklung unseres Landes einbringen und um­ setzen zu können. Kontinuität und Stabilität bleibt gewahrt Dann wird seine Amtszeit eines Tages ebenso positiv und gewinn­ bringend für unser Land betrachtet, wie jene seiner Vorgänger. Ich wünsche dem Erbprinzen für seine zukünftige Aufgabe alles Gu­ te und Gottes Segen. DAS FÜRSTENHAUS MELDET Neue Verordnung Pressemitteilung aus dem Fürstenhaus 
ANZf'IC: VADUZ - Am 15. August 2004 wird der Fürst von Liechten­ stein den Erbprinzen gemäss Art. 13bis der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein zur Vorbereitung für die Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betrauen. Die Stellvertretung wird umfas­ send und auf Dauer sein, d. h. der Erbprinz wird auf unbeschränkte Zeit alle Aufgaben des Staatsober­ hauptes übernehmen. Der Erbprinz wird somit ab dem 15. August 2004 sowohl national als auch international die Aufgaben des Staatsoberhauptes des Fürstentums, Liechtenstein übernehmen. Der 15. August ist ein Staats­ feiertag wie jeder andere auch, mit dem einzigen Unterschied, dass der Erbprinz bereits die Aufgaben des Staatsoberhauptes wahrnimmt und somit auch die übliche Ansprache des Staatsoberhauptes hält. Nach­ folgend der Te\t der Fürstlichen 
Verordnung vom 15. August 2004 betreffend die Einrichtung der Stellvertretung: Fürstliche Verordnung vom 15. August 2004 betreffend die Einrichtung einer Stellvertretung. Im Sinne von Art. 13bis der Verfassung vom 5. Okt­ ober 1921, LGBI. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgeset- zes vom 16. März 2003, LGBI. 2003 Nr. 186, betraue Ich mit,Wir­ kung ab heutigem Tage Meinen zu­ künftigen Nachfolger Seine Durch­ laucht Erbprinz Alois zur Vorberei­ tung für die Thronfolge als Meinen . StcllvertretcrmiLdecAusübung al­ ler Mir zustehenden Hoheitsrechte. Über wichtige Landesangelegen­ heiten wird Mir Mein Stellvertreter Bericht erstatten. Mein Stellvertre­ ter wird wie folgt unterzeichnen: «In Stellvertretung des Landesfürs­ ten: Alois, Erbprinz» gez. Hans-Adam gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef (pafl) m
	        

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