Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

MITTWOCH, 7. JULI 2004 VOLKSI 
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A IVI H PERSONENFREIZÜGIGKEIT BLATTl 
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LM IM 1/ VERKEHRSDISKUSSION VERKE H RS D IS KU SSI 0 I M Verkehr Anwohner in Schaan schützen SCHAAN - Die öffentliche Verkehrsdis- kussion ist lanciert und das gemeinsa­ me Ziel, weiches alle Beteiligten verfol­ gen, ist klar: Es geht darum, Lebens­ qualität zu erhalten, ohne den Wirt- schaftsstandort zu gefährden. Auch Schaanerinnen und Schaaner wollen ih­ re Quartiere entlasten. • i »Peter Klndla Die Diskussion um eine Verbannung von unnötigem Verkehr'aus den Schaaner Quar­ tieren ist nicht neu, das Volksblatt berichtete von einer entsprechenden Unterschriften­ sammlung bereits am 26. Mar dieses Jahres. Vor allem die Quartiere Besch, Eschner­ strasse, Zagalzel, Speckibündt, Äscherle, Bcndercrstrasse und Forst leiden unter Mehrverkehr, welcher von den Industrie- und Gewerbezonen angezogen wird. Sicherheit für Anwohner In einem-Schreiben an den Gemeinderat und an Vorsteher Daniel Hilti wird gefor­ dert, dass die Sicherheit von Schulkindern und Fussgängern verbessert wird. Ebenso soll mit geeigneten Massnahmen erreicht werden, dass die steigenden Larmemissio- nen bekämpft werden und die damit verbun­ dene Lebensqualität wieder steigt. Konkrete Massnahmen prüfen Konkret wird dem Gemeinderat vorge­ schlagen, die Entlastung der Siedlungsge­ biete vom Pendler- Und: Zubringerverkehr durch eine Verbindung der Industriezonen zu erreichen. Weiter soll die Gemeinde die Erarbeitung eines tragbaren, nachhaltigen Verkehrskonzeptes für die Industriegebiete in Zusammenarbeit mit Gewerbe und In­ dustrie prüfen. Als Sofortlösung wird der Gemeinde vorgeschlagen, die Schliessung des Bahnübergangs iin Äscherle zu prüfen. Durch 
die Quartiere solle eine Geschwin­ digkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro .ff. 
» ,;»y . * Stunde gelten. Als weitere prüfenswerte Massnahmen wird die Parkplatzbewirt­ schaftung und die entsprechende Förde­ rung des öffentlichen Verkehrs gesehen. Das Ziel des Schreibens wird folgender- massen umschrieben: «Wir bitten Sie, unse­ re Anliegen zu überprüfen und Massnahmen für die Sicherheit der Kinder, Fussgänger, Radfahrer und den Erhalt bzw. die Wieder­ herstellung der Lebensqualität in diesen Wohnquartiercn zu veranlassen.» • 
Beschränkungen fallen Hans Peter Walch, Leiter Ausländer- und Passamt, zur Regelung mit der Schweiz VADUZ - Was bedeutet die für 2005 geplante volle Freizügig­ keit für Liechtenstein in der Schweiz? Hans Peter Walch, Leiter des Ausländer- und Pass­ amtes und zugleich Delega­ tionsleiter der Verhandlungen mit der Schweiz, gibt Auskunft. »Martin Frammet t  - Volksblatt: Herr Walch, die Schwciz gewährt Liechtenstein voraussichtlich per 1. Januar 2005 die volle Personenfrcizügig- keit: was bedeutet das konkret? Hans Peter Walch: Liechtenstei­ nische Staatsangehörige können dann neu ohne irgendwelche Be­ schränkungen in der Schweiz Wohnsitz nehmen. Bisher konnten Liechtensteiner in der Schweiz 
in- Ohne irgendwelche Be­ schränkungen Wohnsitz nehmen in der Schweiz der Regel nicht selbstständig sein und dort wohnen. Das gilt auch für eine Wohnsitznahme ohne Erwerb. Wenn also jemand in der Schweiz wohnen und in Liechtenstein arbei­ ten will, dann wird auch das in Zu­ kunft ohne Probleme möglich sein. Dies ist seit 1981, als Liechtenstein das Freizügigkeitsabkomnien mit der Schweiz suspendiert hat. nicht mehr möglich. Aussenminister Ernst Walch sag­ te, dies bringe viele Vorteile für Gewerbe, Industrie und unsere Dienstleister in der Schwciz: Was für Vorteile sind dies vor allem? Durch das geplante Abkommen wird auch die vorübergehende Dienstleistungsfreiheit verwirk­ licht. Iii der ersten Phase, das heisst per 1. Juni 2003, war diesbezüglich nur das Gewerbe berücksichtigt worden, neu werden es alle 
Dienst- Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit leistungsbcrufc sein. Bisher gab es dafür keine beziehungsweise nur ei­ ne ungenügende rechtliche Grund­ lage. Unser Heimatmarkt ist ja sehr beschränkt. Mit der Neuregelung wird unser Markt nun erheblich ver- grössert. Liechtensteiner Dienstleis­ ter werden bei einer Dienstleistung von einer Dauer bis zu 90 Tagen keine Bewilligung mehr benötigen und vor allein müssen sie keine Bussen befürchten. Gerade zu wirt­ schaftlich angespannten Zeiten hat man über die Verhältnisse viel kon­ trolliert, was die Dienstleister dann als Schikane empfunden haben. Aber die Neuregelung gilt nur für die «vorübergehende» und nicht für die permanente Dicnst- leistungscrbringung... Richtig, es geht um Dicnstleis- tungscrbringungen von bis' zu 90 Arbeitstagen. Die Erleichterungen sind aber dennoch sehr gross, denn Dienstleistungserbrin- gungen von bis zu 90 Arbeitstagen innerhalb von drei Monaten kann man während acht Arbeitstagen im anderen Land eine Dienstleistung 
«Vorteilhaftes Abkommen»: Hans Peter Walch, Leiter des Ausländer- und Passamtes und zugleich Delegations­ leiter der Verhandlungen mit der Schweiz. erbringen, ohne dass man sich dort melden musji. Über das Jahr ge­ rechnet kann man also 32 Arbeits­ tage jenseits der Grenze tätig sein, ohne dass diese Dienstleistung melde- oder bcwilligungspflichtig ist. Hier ist einfach wichtig, dass es in sich abgeschlossene Leistungs­ erbringungen sind, die nur über ei­ nen bestimmten Zeitraum gcheii. Zum Beispiel? Ein Hausbau, der in der Regel nach einigen Monaten fertig ist, ein Bauführungsauftrag für einen Ar­ chitekten oder ein Mandat für einen Rechtsanwalt in der Schweiz. Wich­ tig: 
Diese Dienstleistungsfreiheit betrifft nicht nur den Unternehmer, sondern auch seine Mitarbeiter. Ein Liechtensteiner Unternehmer 
be- Für Unternehmer und seine Mitarbeiter schUftigt beispielsweise auf einer Baustelle in Buchs Mitarbeiter aus Liechtenstein, der Schweiz, Öster­ reich und aus einem Nicht-EWR- Land, so ist dies kein Problem. Le­ diglich bei Letzteren gilt, dass diese Mitarbeiter mindestens bereits ein Jahr in der Unternehmung arbeiten 
müssen, denn man möchte verhin­ dern, dass speziell für einen Auftrag «billigere» Arbeitskräfte in so ge­ nannten Drittstaaten rekrutiert wer­ den und zum Einsatz gelangen. Wie sieht es im Bereich der dau­ ernden grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung aus? In der Schwciz wird in diesem Fall eine Grenzgängerbewilligung erteilt. Selbstständige 
Grenzgänger können Bewilligung für selbst­ ständige Grenzgänger in der Schweiz eine Geschäftsstelle eröffnen. In Liechtenstein dagegen ist eine Geschäftsstelle für eine Be­ willigung zwingend erforderlich. Liechtensteiner Grenzgänger werden künftig wie EWR-Grenz- gänger behandelt: Was bedeutet dies Tür den Wochenaufenthalt? Früher hat man den Wochenauf­ enthalt nur kantonsweise gekannt. Neu können Liechtensteinerinnen oder Liechtensteiner, die einer Grenzgängertätigkeit nachgehen, als so genannte Wochcnaufcnthalter die 
ganze Arbeitswoche dort blei­ ben. Der Wochenaufenthalt ist zwar Traditionell gute Beziehungen: Offizielle Gesprächsrunde zwischen Liech­ tenstein und der Schweiz Ende Juni In Vaduz. 
melde- aber nicht bewilligungs- pflichtig. Die Schweizer Behörden wollen einfach wissen, wer sich bei ihnen aufhält. Die Bewilligungen für EWR-An- gehörige in Liechtenstein wer­ den zur HUIfte per Loscntschcid erteilt: Wird , dies auch für Schweizer der Fall sein? Nein, denn der Aufwand wäre zu gross. Alle Bewilligungen werden durch die Regierung vergeben. Die Regierung kann somit den Bedürf­ nissen der Wirtschaft nach qualifi­ zierten Arbeitskräften gezielter nachkommen als bei einem Losentscheid. Wie sieht es mit dem Zuzug von Lebenspartnern aus?. Der Familiennachzug ist ge­ währleistet. Im Falle von nicht ver- . heirateten Lebenspartnern gelten für Schweizer bei uns die gleichen Bedingungen wie für EWR-Ange- hürigen. Liechtensteiner in der Schwciz müssen sich nach den Schweizer Regelungen richten. In Liechtenstein wird unter anderem ein Mindestalter von 30 Jahren, 
ci- Zuzug von Lebenspartnern ne Wohnsitzdauer (des in Liech­ tenstein lebenden Partners) von mindestens 15 Jahren sowie der Nachweis von mindestens fünf Jahren gelebter Partnerschaft ver­ langt. • WWW.APA.LLV.LI Infos im Internet Die Details zum Lebenspartner- nachzug und. viele andere nützli­ che Informationen zu den Aufga­ ben des 
Ausländer- und Passam­ tes findet man auf der Homepage: www.apa.liv.li
	        

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