Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 24. JANUAR 2004 BLATT 
INSERATE FÜR LIECHTENSTEIN 
31 Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 2013.J80 2014 280 
EX.2002.7451 - ON 13 In der Exekutionssache gegen die verpflichtete Partei: Mario Kaiser, geboren am 07.12.1948, 9492 Eschen, Eschestrasse 32 wird der Termin für die Durchführung der bewilligten zwangsweisen öffentlichen Liegenschaftsversteigerung auf Donnerstag, 5. Februar 2004, 09.00 Uhr, VH-Saal Nr. 3 im Fürstlichen Landgericht, Vaduz, anberaumt. Zur Versteigerung gelangen die Liegenschaften Grundstück Nr. S7354, Plan 19, Böschfeld, Grundbuch Eschen, Stockwerkeigentum, 205/1000-Miteigentum an Nr. 1501 mit Sonderrecht an der 4-Zimmerwohnung im Erdgeschoss, mit einem Schätzwert von CHF 465 000.-, das geringste Gebot für diese Liegenschaft beträgt CHF 232 500.-, und Grundstück Nr. S7355, Plan 19, Böschfeld, Grundbuch Eschen, Stockwerkeigentum, 205/1000-Miteigentum an Nr. 1501 mit Sonderrecht an der 4-Zimmerwohnung im Obergeschoss, mit einem Schätzwert von CHF 458 000-, das geringste Gebot für diese Liegenschaft beträgt CHF 229 000.-. Gebote, die diesen Betrag nicht erreichen, können bei der Versteigerung nicht berücksich­ tigt werden. Jeder Bieter hat ein Vadium in Höhe von 10% des Schätzwertes in bar, in liechtensteini­ schen Wertpapieren oder in Form einer Garantie einer Liechtensteinischen Bank zu erlegen und sich vor Beginn der Versteigerung darüber auszuweisen, dass er zum Erwerb von Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung keiner Genehmigung nach dem Grund­ verkehrsgesetz bedarf. Für die Durchführung der Zwangsversteigerung gelten die in den Artikeln 96-105 der Exekutionsordnung angeführten Bedingungen. Der Grundbuchsauszug und das Schät­ zungsprotokoll können während der Amtsstunden beim gefertigten Gericht, Zimmer 114, eingesehen werden. Rechte an dem Grundstück, welche die Zwangsversteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens vor Beginn der Versteigerung beim gefertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteilö'eines gutgläubigen Erstehers nicht mehr geltend gemacht werden können. Die zur Versteigerung gelangende Liegenschaft kann am Dienstag, 03.02.2004, zwischen 14.00 Uhr und 14.30 Uhr in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers besichtigt werden. Vaduz, 23. Januar 2004 Fürstliches Landgericht In der Exekutionssache gegen die verpflichtete Partei: Carmen Wyss, 9497 Triesenberg, Rietli 720 wird der Termin für die Durchführung der bewilligten zwangsweisen öffentlichen Liegenschaftsversteigerung auf Donnerstag, 5. Februar 2004, 10.00 Uhr, VH-Saal Nr. 3 im Fürstlichen Landgericht, Vaduz, anberaumt. Zur Versteigerung gelangt die Liegenschaft Tbg. Parz. 1578, Plan 18. Rietli, Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten, mit einem Schätzwert von CHF 1 557 000.-. Das geringste Gebot beträgt CHF 778 500.-. Gebote, die diesen Betrag nicht erreichen, können bei der Versteigerung nicht berücksichtigt werden. Jeder Bieter hat ein Vadium in Höhe von 10 % des Schätzwertes in bar, in liechtensteini­ schen Wertpapieren oder in Form einer Garantie einer Liechtensteinischen Bank zu erlegen und sich vor Beginn der Versteigerung darüber auszuweisen, dass er zum Erwerb von Grundstücken im Wege der Zwangsversteigerung keiner Genehmigung nach dem Grund­ verkehrsgesetz bedarf. Für die Durchführung der Zwangsversteigerung gelten die in den Artikeln 96-105 der • Exekutionsordnung angeführten Bedingungen. Der Grundbuchsauszug und das Schät­ zungsprotokoll können während der Amtsstunden beim gefertigten Gericht, Zimmer 114, eingesehen werden. Rechte an dem Grundstück, welche die Zwangsversteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens vor Beginn der Versteigerung beim gefertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers nicht mehr geltend gemacht werden können. Die zur Versteigerung gelangende Liegenschaft kann am Dienstag, 03.02.2004, zwischen 16.00 Uhr und 16.30 Uhr in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers besichtigt werden. Vaduz, 
23. Januar 
2004 Fürstliches Landgericht 
V*^ LIECHTENSTEINISCHE BEVÖLKERUNG IIW ^ : :«dECHTENSTEIN MUSEUM» IN WIEN I Im Rahmen der Eröffnung des «Liechtenstein Museums» in Wien findet am 27. März 2004 auf Einladung S.D. des Landesfürsten ein Tag der offenen Türe statt. Aus diesem Anlass wird der Bevölkerung Liechtensteins von der Regierung das nachstehende Angebot unter­ breitet: • Reise mit einem Sonderzug von Feldkirch nach Wien. Hinfahrt ist am Freitag, 26. März 2004, um 08.18 Uhr, ab dem Bahnhof in Feldkirch. Die Rückfahrt ab Wien Westbahnhof erfolgt am Sonntag, 28. März 2004, um 10.00 Uhr. Geplante Ankunft in Feldkirch ist um 18.15 Uhr; für die Fahrt am Freitag nach Feldkirch und am Sonntag zurück nach Liechtenstein werden Busse zur Verfügung stehen; • zwei Übernachtungen in einem Vier-Stern-Hotel; • zwei Tageskarten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel in Wien; • Besuch des «Liechtenstein Museums» am Samstag, 27. März 2004; • die Reise wird zu einem reduzierten Preis von CHF 180 pro Person angeboten; • im Sonderzug stehen 800 Plätze zur Verfügung, eine entsprechende Anzahl Hotelbetten wurde vorreserviert; • teilnahmeberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner des Fürstentums Liechten­ stein sowie im Ausland wohnhafte Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Sofern mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldun­ gen nach dem Datum des Eingangs berücksichtigt; • die Anmeldungen müssen mit dem nachstehenden Formular erfolgen: ANMELDUNG zum Tag der offenen Türe im «Liechtenstein Museum» in Wien NameA/orname: _ __ _  . ' • '  .  " Wohnadresse:  . ' •' - ?. Telefon nu mmer: _  • ____________  . _ Datum: ____ •  ' . .  , ' . , - • • . Familien und Gruppen, welche im selben Hotel untergebracht werden möchten, haben die Möglichkeit, nachstehend bis zu fünf weitere Personen anzumelden, wobei die Rechnungs­ stellung und die weiteren Informationen in diesem Fall an die oben bezeichnete Person er- . folgen: NameA/orname: EX 2002 3112 - ON 27 .1017.400 
Wohnadresse: NameA/orname: Wohnadresse: Name/Vorname: Wohnadresse: Name/Vorname: Wohnadresse: Name/Vorname: Wohnadresse: Bitte hier Anzahl der Personen angeben, welche den Bus nach Feldkirch und zurück nach Liechtenstein benutzen werden: ___ Personen Es können nur Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis 
13. Februar 2004 bei der Regierungskanzlei, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, eingetroffen sind. Weitere Formulare können bei der Regierungskanzlei bezogen werden. Über die Internet-Seite der Regierungskanzlei  (www.rk.llv.li ) kann das Formular direkt ausgefüllt und weitergeleitet werden. Personen, welche nur das Museum besuchen wollen (ohne Zugfahrt und Über­ nachtungen) können sich telefonisch (236 60 30) oder per E-Mail  ( info@rk.llv.li ) ebenfalls bei der Regierungskanzlei anmelden. Regierung des Fürstentums Liechtenstein 55 Bethlehems Familien eine Zukunft geben £4 Im Caritas Baby Hospital erhalten Kinder medizi­ nische Pflege, Mütter lernen die Säuglingspflege, junge Frauen werden zu Krankenschwestern ausge bildet und die Sozial­ arbeiterinnen betreuen bedürftige Familien. KINDERHILFE BETHLEHEM CARITAS BABY HOSPITAL 
Helfen Sie mit! Spenden Sie für die Kinder von Bethlehem! Wir Informieren Sie gern Kinderhilfe Bethlehem Wesemlinstrasse 2 6000 Luzern 6 Tel. 041 420 57 88 ^ www.khb.ch p-: kinderhilfe@khb.ch ^ Spendenkonto: PC 60-20004-7 VonderZEWO als gemeinnützig anerkannt 
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