Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

• -:i. ;• - Vm: • -rt' - •-!' V -».•»r.: is®wf§ FREITAG, 23. JANUAR 2004 BLATT I 
INLAND IMBU-FACTBOX IMBU-FACTBOX Die NBU auf einen Blick NBU = Nichtberufsunfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; obli­ gatorische Versicherung für Freizeitunfälle. Versicherte = alle Arbeitnehmer und Ar- beitnehmerinnen in Liechtenstein, ein­ schliesslich Grenzgänger-Zupendler. (Die Nichterwerbstätigen sind gegen Freizeitun­ fälle über die Krankenversicherung abge­ deckt und bezahlen keine NBU. Die Versi­ cherungsabdeckung wird von der Kranken­ kasse verrechnet.) Prämie = 1,287 Prozent des versicherten Lohnes (bis zum Maximum von 106 800 Franken Jahresverdienst). Auf Grund des Schadensverlaufs der vergangenen zehn Jahre haben die Versicherungen für die drei­ jährige Tarifperiode 2004-2006 Antrag auf Reduktion der NBU-Prämie gestellt. Staats­ beitrag: 1/3 der Prämie. Prämien-Beispiele: Bei einem Monatsjohn von 4000 Franken betrügt die NBU-Prämie 51.50 Franken pro Monat, davon übernimmt der Arbeitnehmer 34.35 Franken und das Land 17.15 Franken. - Bei einem Monatslohn von 8900 Fran­ ken (dies entspricht dem maximal versicher­ ten Verdienst) beträgt die NBU-Prämie 114.55 Franken pro Monat, davon über­ nimmt der Arbeitnehmer 76.35 Franken und das Land 38.20 Franken. Dieses Beispiel zeigt, dass niedrige Ein­ kommen vom Staatsbeitrag weniger profi­ tieren als hohe Einkommen, Hotline für Fragen Die Regierung wird.die Bevölkerung in den nächsten Wochen umfassend informie­ ren. Fiir Fragen zur NBU und zum NBU-Re- ferendum stehen die Telefon-Hotline 236 64 64, die Mail-Adresse  nbu@avw.llv.li und die Internetseite  www.avw.ilv.li zur Verfü­ gung. 
«Für gezielte Sozialpolitik» Abschaffung der NBU-Subvention schmälert Leistungen nicht VADUZ - Die Regierung gab be­ reits bekannt, dass die Volksab­ stimmung über das Referen­ dumsbegehren gegen die Auf­ hebung des Landesbeitrages an die Prämien der Nichtberufsun­ fallversicherung (NBU) am Wo­ chenende vom 2./4. April 2004 stattfindet. Die Regierung unterbreitete schlagkräftige Ar­ gumente, welche für eine 
Ab­ lehnung des Referendums spre­ chen. »Pater Klndla Regierung und Landtag haben ent­ schieden, die Subvention für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) 
abzuschaffen: Die Argu­ mente für die Gründe liegen auf der Hand: In keinem anderen Staat werden Subventionen für die Versi­ cherung, welche Unfälle in der Freizeit abdeckt, finanziell unter­ stützt. «Damit soll eine undifferen­ ziert ausgeschüttete staatliche Sub­ vention abgeschafft werden», so Regierungsrai Hansjörg Frick. Zielgerichtete Sozialpolitik «Die Regierung will die Sozialleistungen vermehrt zielge­ richtet für die einkommensschwä­ chere Bevölkerung einsetzen», hält Regierungsrat Hansjörg Frick fest. «Mit der Aufhebung des Landes­ beitrages an die NBU-Prämie der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin­ nen wird somit kein Sozialabbau beirieben», stellt der Sozialminister klar. Leistungen bleiben Regierungsrat Hansjörg Frick be­ tont weiter, dass die Leistungen der 
Regierungsrat Hansjörg Frick : «Die Regierung will die Sozialleistungen vermehrt zielgerichtet für die einkom­ mensschwächere Revölkerung einsetzen.» obligatorischen Versicherung auch nach einer Abschaffung der staat­ lichen Subvention unverändert bleibt. Die bewährte obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Un­ fälle ausserhalb der beruflichen Tä­ tigkeit (Freizeitunfälle) und deren Leistungskatalog bleiben identisch. Die versicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten nach Ansicht der Regierung - wie in der Schweiz - die Prämie von 1,287%. des versicherten Lohnes vollum­ fänglich alleine tragen. Rückläufige Staatsfinanzen Ein weiterer Grund, welcher für die Abschaffung der - überall sonst unüblichen Subventionie­ rung - spricht: Die Staatsfinanzen 
unseres Landes entwickeln sich seit einigen Jahren negativ. Dazu Hansjörg Frick: «Während die Aufwendungen des Landes trotz massiven Sparanstrengungen weiterhin steigen, sind massive Rückgänge bei den Staatseinnah­ men zu verzeichnen. Durch früh­ zeitige Korrekturmassnahmen will die Regierung diese Scherenbewe­ gung zwischen Aufwand und Er­ trag im Staatshaushalt wieder ins Lot bringen.» Jährlich 171 Millionen für Sozialleistungen Des Weiteren spricht sich die Re­ gierung klar gegen einen Abbau von Sozialleistungen aus: Die Sozi­ alausgaben machen mit 171 Millio­ nen Franken im Jahre 2004 den 
grössten Anteil im Staatshaushalt aus. «Die Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich sind in den vergangenen Jahren am meisten ge­ stiegen», erklärt Regierungsrat Hansjörg Frick. Bei einem Rück­ gang der Staatseinnahmen um 11 Prozent in den Jahren 2000 bis 2004 ist eine Steigerung um 46 Prozent der Sozialausgaben im gleichen Zeitraum zu verzeichnen. «Es müssen daher auch diese Aus­ gaben geprüft werden. Die Regie­ rung will das hohe Niveau des liechtensteinischen Sozialversiche­ rungssystems auf jeden Fall auf­ rechterhalten.» Die für die langfristige Sicherung des Staatshaushaltes notwendigen Korrekturen sollen daher sozialver- träglich sein. 
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DIE POLIZEI WARNT Neue Betrugsmasche mit Ferienimmobilien VADUZ - Betrügergruppen haben eine neue Zielgruppe entdeckt. Die Besitzer von Ferienimmobilien sollen mittels fingiertem Mietinteresse dazu gebracht werden, dass Personalien, Kontodaten und Unterschrift der Besitzer übermittelt werden. Die Zielgruppe der Täter sind neuerdings Personen, die Ferienwohnungen und Fe­ rienhäuser zur Vermietung anbieten. Die Be­ trüger nehmen telefonisch Kontakt mit den Vermietern auf und bitten diese um Über­ sendung eines Mietvertrages, einer unter­ schriebenen Buchungsbestätigung und Um Mitteilung der Kontonummer, um angeblich die fällige Miete überweisen zu können. Tat­ sächlich jedoch überweisen die Täter nichts, sondern senden ein Telefax an die Bank des Vermieters und bitten um Überweisung ei­ nes Geldbetrages von jeweils über tausend Euro. Auffallend ist, dass es sich dabei im­ mer um ungerade Beträge handelte. Bisher wurden in Deutschland fünf Fälle bekannt, in denen eine Überweisung durch eine Bank tatsächlich erfolgte. Dabei ent­ stand ein Schaden von knapp 9 000 Euro. In drei weiteren Fällen gelang es den Tätern nicht, die Bank zu einer Überweisung zu veranlassen. Fast täglich gehen Meldungen über neue Betrugsanbahnungen beim BKA ein. Auch aus der Schweiz liegen bereits Meldungen vor. Die Fälle zeigen, dass die Betrüger sehr flexibel reagieren und großen Einfallsreich­ tum beweisen, um an die Kontodaten ihrer Opfer zu gelangen. Die Täter selbst eröffnen bei diversen Banken in Spanien immer neue Kontien mit neuen Konteninhabern und leeren diese Konten sehr schnell, um an ihre Beute zu gelangen. Opfl) 
NBU: Was gilt nun? Neue Rechnungen werden versandt VADUZ - Nach dem Zustande­ kommen des Referendums ge­ gen die geplante Aufhebung der NBU-Subvention eröffneten sich für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer verschiedene Fragen. Das Amt für Volkswirt­ schaft beantwortet alle auftre­ tenden Fragen über die speziell eingerichtete Hotline. «Peter Klndla Am Mittwoch publizierte das Amt für Völkswirtschaft im Volksblatt eine amtliche Publikation, in wel­ cher Arbeitgeber und Arbeitneh­ mer über die nun geltende Rege­ lung der NBU-Beiträge informiert werden. Fakt ist, dass mit dem Zustande­ kommen des Referendums Umtrie­be 
für die Beteiligten entstehen, welche mit verschiedenen Fragen behaftet sind. Hubert Büchel, Lei­ ter des Amtes für Volkswirtschaft erläuterte dem Volksblatt die nun geltende Situation: «Jedem Arbeit­ nehmer wird derzeit automatisch die um die bestehende Subvention verminderte Prämie direkt vom Lohn abgezogen.» Jedoch habe sich der Prämiensatz aufgund der versicherungstechnischen Berech­ nungen nach unten verändert. Es gelte der Richtwert von 1,287 Pro­ zent, wobei dem Arbeitnehmer le­ diglich 0,858 Prozent des Monats­ lohnes abgezogen werden. Arbeitgeber hätten die Möglich-' keit, bis nach der Entscheidung über das Referendum den oben ge­ nannten Richtsatz von 0.858 Pro­ zent abzuziehen und diesen Satz 
nach Erhalt der neuen Prämien wieder zu korrigieren. Die zweite Möglichkeit besteht darin, bislang keine Umstellung zu machen und die NBU wie im Jahre 2003 abzu­ rechnen. «Der Abzug ist dann allerdings zu hoch und wäre nach 
Bekanntgabe der korrekten Prä­ mien an die Arbeitnehmer zurück­ zuerstatten». Die zweit genannte Variante hätte den Vorteil, dass Ar­ beitgeber rein adminstrativ nur ei­ ne einzige Umstellung vorzuneh­ men haben. ANZEIOl: lllgi Information der Regierung zum NBU-Referendum NBU ... was soll das wieder heissen? Die Abkürzung NBU steht für NichtBerufsUnfallversicherung. Verständlicher ausgedrückt handelt es sich also um die Ver­ sicherung von Unfällen ausserhalb der beruflichen Tätigkeit (sogenannte Freizeitunfälle). Über die NBU sind Arbeitneh­ merinnen und Arbeitnehmer (einschliesslich Grenzgänger) gegen die Folgen von Freizeitunfällen abgesichert. Nichterwerbstätige sind über die Krankenversicherung abgedeckt und zahlen keine NBU. JA Hubert Büchel, Leiter des Amtes fiir Volkswirtschaft, erklärt die gelten­ de Situation in Sachen NBU-Verslcherung. 
zur Abschaffung der staatlichen NBU-Subventionierung Antwort auf Ihre Fragen erhalten Sie unter der Telefon-Hotline +423 / 236 64 64 nbu@avw.llv.li •  www.avw.llv.li 
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