Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 12. JUNI 2004 VOLKSI IIV11 AMH VOLKSRECHTE-INITIATIVE BLATTl 
IIuLMIMU NACHRICHTEN 
3 FBP-TERMINE FBP Vaduz: Familienwanderung VADUZ - Diesen Sonntag, 13. Juni führt die FBP-Ortsgruppe Vaduz wiederum einen Fa- 
 ; milientag durch. Treffpunkt: I0 Uhr beim ; Bildstöckli / Blockhaus, oberhalb dem Son- • ; nenhof. Von dort aus wandern wir gemeinsam - ca. eine Stunde zur Ruine Wildschloss. Bei ei- , ner Rast erhalten wir dort interessante histori­ sche Informationen über den Werdegang und das Schicksal der Burg Schalun, wie das Wildschloss auch genannt wird. Anschlies­ send wandern wir noch etwa eine halbe Stun- 
 : de weiter, bis wir unser Ziel erreichen. Am Ziel angekommen verpflegen wir uns ge­ meinsam aus dem Rucksack - für Feuer und . ! Getränke ist gesorgt - und verbringen einen gemütlichen Nachmittag am Lagerfeuer. Die Familienwanderung findet bei jeder •. Witterung statt. Es ist keine Anmeldung nötig. Komm auch du mit deiner ganzen Familie zu . unserer kleinen Wanderung und geniess mit uns die wunderschöne Natur in der Umge­ bung von Vaduz! FBP-Ortsgruppe Vaduz FBP Eschen: Infohock ESCHEN - Am Sonntag, den 20. Juni, von 10.45 bis 12 Uhr. lädt die FBP-Ortsgruppe Eschen-Nendeln alle Einwohnerinnen und Einwohner von Eschen und Nendeln zu ei­ nem Infohock ins Cafd Hoop in Eschen ein. Mitglieder des Gemeinderates werden über aktuelle Themen informieren und stehen für  : Fragen zur Verfügung. Neben den Gemeinde- . raten werden auch die Landtagsabgeordneten Jürgen Zech und Monika Bereiter-Amann anwesend sein. Die Ortsgruppenleitung und die Gemeinderatsmitglieder würden sich über zahlreichen Besuch und einen interes­ santen Informations- und Meinungsaus­ tausch sehr freuen! FBP Eschen-Nendeln Vaduzer Traktanden VADUZ - Aulbauend auf den Ideen unseres Wahlprogramms für die letzten Gemeinderats­ wahlen rufen wir eine neue Veranstaltungsrci- he ins Leben: die «Vaduzer Traktanden». Wir bieten damit eine neue Plattform, um alle Interessierten an der Zukunftsentwicklung un­ serer Gemeinde einzubinden. Diese Reihe soll Visionen aufzeigen, welche als Grundlage für • die künftige Entwicklung unserer Gemeinde : in die Politik einfliessen müssen. Die erste Veranstaltung steht unter dem Titel: «Lebens­ raum Vaduz: Wie soll er sich entwickeln?» Für das einleitende Impulsreferat konnten wir mit dem neuen Landesplaner Hubert Ospelt einen ; äusserst kompetenten Fachmann für dieses Thema gewinnen - auf seine Ausführungen und die anschliessende Diskussion darf man • sehr gespannt sein! Wir laden alle Interessierten recht herzlich  s ein, aktiv an der Gestaltung der Gemeinde­ politik teilzunehmen und das Interesse an der künftigen Entwicklung unsere Heimat mit dem Besuch dieser Veranstaltung am Montag den 21. Juni um 19.30 Uhr im Kel- ; lertheater des Vaduzersaals zu bekunden. ' Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen. FBP-Ortsgruppe Vaduz «Ich bin dankbar, dass meine Familie und ich , als Ausländer in einem Land leben dürfen, in dem es keine Verfolgung, keinen Krieg und i keinen Rassismus gibt und in dem wir fried- \ lieh und integriert leben dürfen.» Christine Elsner, Triesenberg : 
«Weshalb Bewährtes durch finanzielle Anreize gefährden?» FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel zur Volksrechte-Initiative der VU-Fraktion VADUZ - Nächste Woche wird sich der Landtag mit einer VU- Initiative zur Abänderung des Volksrechtegesetzes beschäfti­ gen. Ziel dieser Initiative ist es, Initiativen und Referenden mit bis zu 50 000 Franken zu unter­ stützen. FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel kann dieser Ini­ tiative nichts Positives abge­ winnen. »Martin frömmel t  . Volksblatt: Herr Büchel, laut VU-Initiative sollen Referenden und Initiativen künftig mit einem staatlichen Kostcnbeitrag von bis zu 
50 000 Franken unterstützt werden: Was spricht dagegen, auf diese Weise die dircktdemo- kratischen Rechte zu stärken? Markus Büchel: Gegen eine Stärkung der direktdemokratischen Rechte spricht natürlich nichts, im Gegenteil. Man muss sich aber die Frage stellen, ob die VU-Initiative diesem Ziel überhaupt gerecht wird. Wenn man sich die Initiative 
näm- Nichts mit einer Stärkung der Volksrechte zu tun lieh anschaut, merkt man rasch, dass diese nichts mit einer Stärkung der Volksrcchte zu tun hat. Warum nicht? Ziel eines Referendums oder ei­ ner Initiative ist ja, dass die Bevöl­ kerung während einer Legislaturpe­ riode direkt Einfluss nehmen kann auf das politische Geschehen. Im Vergleich zu anderen direkten De­ mokratien sind in Liechtenstein die Hürden dabei 
schon ausserordent­ lich niedrig. Man erreicht mit sehr geringem finanziellem und perso­ nellem Aufwand grosse Teile des Stimmvolks. Das heisst unter ande­ rem, dass finanzielle Überlegungen für ein Volksbegehren in Liechten­ stein kaum entscheidend sind. Es sind in aller Regel andere Gründe, die ausschlaggebend sind. Wenn man aber der Meinung ist, dass die Hürden noch zu hoch sind, dann müssten diese Initianten eine Initiative zur- Reduktion der 
not- Rein populistische Wahlkampfaktion wendigen Unterschriften starten und nicht mit finanziellen Anreizen kommen. Wenn man Rechte bean­ sprucht, sollte man auch gewisse Pflichten oder Konsequenzen auf sich nehmen, um nicht leichtsinnig und ohne Anstrengung ein Referen-. dum oder eine Initiative zu starten. Folglich setzt die VU-Initiative an der falschen Stelle an und es ist aus meiner Sicht eine rein populisti­ sche Wahlkampfaktion. Dennoch ist aber ein Referendum doch mit Aufwand und folglich auch mit Kosten verbunden ... Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es in Liechtenstein nur gerade 1000 Unterschriften. Das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre und Jahrzehnte hat da­ zu geführt, dass die Anzahl der be­ nötigten Unterschriften prozentual stark gesunken ist. Die erforder­ lichen 1000 Unterschriften zu sam­ meln, bedeutet bei mittlerweile 
«Durch die Einführung einer im Endeffekt luxuriösen staatlichen Unterstützung würden lediglich falsche, rein materielle Anreize geschaffen»: FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel. rund 17 000 Stimmberechtigten ge­ rade im Zeitalter des Internets eine wesentlich geringere 
Belastung als noch vor zehn oder fünfzehn Jah­ ren. Was bleibt, sind die Kosten für die Information der Bevölkerung. Dabei kann doch eine staatliche Unterstützung nicht schaden. Es braucht meiner Meinung nach keine zusätzliche Unterstützung, denn es ist heute ohnehin schon so, dass der Staat einen Grossteil 
da- Schon heute staatliche Unterstützung von übernimmt und die Befürwor­ ter und Gegner einer Vorlage auf vielfältige Weise unterstützt. So er­ halten sie etwa in den offiziellen Abstimmungsbroschüren ausrei­ chend Platz, um ihre Position an­ gemessen zu vertreten. Ähnliches gilt bei vielen Abstimmungen für die Diskussionssendungen im Lan­ deskanal. Auch hier erhalten die Befürworter oder Gegner einer Vor­ lage eine öffentliche Plattform, de­ ren Kosten vollumfänglich der Staat trägt. Und diese bestehende Unterstüt­ zung reicht aus? Wenn die Unterstützung, wie in der VU-Initiative vorgesehen, mas­ siv ausgebaut 
wird, laufen wir Ge­ fahr, dass plötzlich nicht mehr die politischen Anliegen im Mittel­ punkt eines Referendums oder einer Initiative stehen, sondern die finan­ zielle 
Unterstützung, von der man profitieren kann. Dies könnte dazu führen, dass die direktdemokrati­ schen Rechte zweckentfremdet und ausgehöhlt werden. Es gilt nämlich zu bedenken, dass eine Unterstüt­ zung von maximal 50 000 Franken bei rund 17 
000 Stimmberechtigten eine ausserordentliche Summe ist - gerade wenn man den Vergleich mit dem Ausland herstellt. Wie sieht es denn in der Schweiz oder in Österreich aus? In der Schweiz ist es aufgrund der Grösse des Landes weit schwie­ riger und komplexer, eine Initiative zu starten und zu bewerben. Trotz­ dem werden keinerlei staatliche 
Beiträge an Initianten ausbezahlt. Es gab zwar schon verschiedene parlamentarische Vorstösse in die­ ser Sache, jedoch blieben diese alle ohne Erfolg. Wenn in Österreich ein Volksbe­ gehren zustande kommt, so erhalten die Initianten nach Abzug zuvor ge­ leisteter Zahlungen insgesamt rund 8700 Euro. Gemessen an der Grösse des Landes und der Wahlbevölke­ rung zeigt sich, dass auch in Öster­ reich die finanzielle Unterstützung im Vergleich zur doch sehr üppigen VU-Initiative bescheiden ist. In Österreich als einzigem Staat mit ei­ ner solchen Unterstützung erhalten die Initianten damit für ein Volksbe­ gehren gerade mal 1,3 Rappen pro Unterschrift. In Liechtenstein wür­ den sie garantierte 25 Franken erhal­ ten, und bei erfolgreichem Ausgang gar 
50 Franken pro Unterschrift oder anders gesagt das 3000fache der Unterstützung in Österreich. Wo liegt das Problem? Die direk­ te Demokratie kann doch von der finanziellen Unterstützung nur profitieren? Wie die Vergangenheit zeigt, funktioniert die direkte Demokratie in Liechtenstein sehr gut. Trotz un­ serer Kleinheit, die es den politi­ schen Institutionen erlaubt, viele Volksanliegen direkt umzusetzen, gibt es in Liechtenstein eine gesun­ de Anzahl an Volksbegehren. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbür­ ger machen immer wieder 
Ge- Falsche, rein materielle Anreize brauch von ihren direktdemokrati­ schen Rechten. Durch die Einfüh­ rung einer im Endeffekt luxuriösen staatlichen Unterstützung, wie sie die VU-Fraktion vorsieht, würden lediglich falsche, rein materielle Anreize geschaffen. Sie können der VU-Initiative also nichts Positives abgewinnen? Grundsätzlich bin ich dagegen, Erfolgreiches und Bewährtes ohne Notwendigkeit zu. ändern. Unsere direkte Demokratie funktioniert, warum also sollten tyir dieses Sys­ tem durch etwas ersetzen, das es 
sonst nirgends gibt, das keine Vor­ teile bringt und darüber hinaus ziemlich teuer ist? Man darf nämlich nicht verges­ sen, dass es der VU-Initiative nicht zuletzt an der Verhältnismässigkeit fehlt. 
In den Jahren 2001 bis 2003 wurden jährlich insgesamt um die 50 000 Franken für Abstimmungs­ und Wahlunterlagen ausgegeben. Mit der von der VU vorgeschlage­ nen Gesetzesänderung würden die­ se 
Beträge künftig um ein Vielfa­ ches zunehmen. Gerade in der heu­ tigen Zeit ist es meines Erachtens der falsche Weg, wenn man dem Staat erhebliche zusätzliche finan­ zielle Lasten auferlegen will. Nach meiner Ansicht trägt die vorliegende Initiative nicht zur Stärkung der direktdemokratischen Rechte bei und es treten dadurch nicht die Inhalte derselben in den Vordergrund, sondern die finanziel­ len Anreize. Sogar die Initianten haben in der Zusammenfassung ganz klar auf diese Gefahr hinge­ wiesen. Indem sie aber die Finan­ zierung eines Begehrens für die po­ litischen Parteien auf einen Vor- stoss pro Jahr einschränken, 
glau- Verkommerzialisierung der Volksrechte ben sie, dass dadurch das Risiko zur Finanzierung eines Teiles der Kosten über die Lancierung von Begehren verhindert werden kann. Ich bin nicht dieser Ansicht! Denn wer kann garantieren, dass hinter Einzelpersonen nicht doch eine po­ litische Partei steckt? Auch wird von den Initianten festgehalten, dass die Ausübung von direktdemokratischen Rechten aus finanziellen 
Überlegungen et­ was Anrüchiges wäre und deshalb nicht zu fördern sei. Was geschieht aber, wenn solche Initiativen indirekt zur Beschaffung von Aufträgen für Medien-, Bera- tungs- oder Marketinguntemehmun- gen angestossen werden? Ich bin der Meinung, dass die Risiken für den Missbrauch zu hoch sind und keine qualitative Stärkung erreicht würde, sondern 
die Gefahr für eine Verkom- merzialisierung der Volksrechte das Ergebnis sein würde.
	        

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