Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

DONNERSTAG, 27. MAI 2004 VOLKSI IIVII AMR INTEGRATION BLATTI I IML.MIMLS TOURISMUSUMLAGE 
3 Aus DER REGIERUNG Staatsbeitrag für Umbau des Theaters am Kirchplatz VADUZ - Die Regierung will an die sub- ventionsberechtigten Kosten von 2 Mio. Franken für den Umbau und die Erweite­ rung des Theaters am Kirchplatz in Schaan einen Staatsbeitrag von 50 Prozent überneh­ men. Die Gesanitkosten des geplanten Um­ baus betragen 2,7 Mio. Franken. Das Theater am Kirchplatz (TaK) hat seit seiner Eröffnung im Oktober 1972 das kul­ turelle Leben des Landes wesentlich und nachhaltig geprägt. Das ehemalige Vereins­ haus der Gemeinde Schaan wurde zu einem räumlich charmanten Kleintheater umge­ baut. Das TaK hat in den vergangenen drei Jahrzehnten seinen festen Platz in der regio­ nalen Kulturlandschaft erhalten. Das Thea­ ter gehört zwar der Gemeinde Schaan, er­ füllt aber eine Aufgabe im Interesse des gan­ zen Landes und der Region. Deshalb leistet der Staat seit Jahren finanzielle Beiträge. Vorgesehen sind der Umbau und die bessere Strukturierung der Künstlergarderoben mit Bühnenaufgängen sowie die Erweiterung des Foyers. Neben diesen Hauptpositionen ergeben sich verschiedene Arbeiten, die mit Blick auf das Erweiterungsprojekt in den letzten Jahren zurückgestellt worden sind. Dies betrifft beispielsweise die Bestuhlung, eine Verbesserung der Haustechnik und eine grundlegende Erneuerung der Sanitäranla­ gen. Im Weiteren werden Massnahmen rea­ lisiert, um die Erdbebensicherheit sowie den Brand- und Arbeitsschutz zu gewährleisten. Als weitere Massnahme wird das Gebäude hehindertengerecht zugänglich gemacht, der VVärmeschutz verbessert und gesamthaft energierechtliche Vorschriften erfüllt. Das Erweiterungs- und Umbaukonzept genügt nicht nur den Grundsätzen der Per­ sonensicherheit, sondern schafft auch besse­ re Spielbedingungen für den Theaterbetrieb. Die geplanten Erweiterungs- und Umbauar- beiten werden so gestaffelt, dass der Thea­ terbetrieb möglichst wenig gestört wird. Mit der Fertigstellung aller Arbeiten wird bis Oktober 2005 gerechnet. (pafl) Krankenversicherung: Landtag legt Staatsbeitrag fest VADUZ - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpfle­ geversicherung für 2005 verabschiedet und beim Landtag beantragt, den Staatsbeitrag für die erwachsenen und jugendlichen Versi­ cherten für 2005 auf 43 Mio. Franken fest­ zulegen. Die Kinder sind in der Grundversi­ cherung prämienbefreit, da der Staat hier die entsprechenden Leistungen übernimmt. Mit dem auf den I. Januar 2004 abgeän­ derten KVG wurde nicht mehr im Gesetz selber festgelegt, dass die Staatsbeilräge für die übrigen Versicherten (Erwachsene und Jugendliche) einem festen Prozentsatz der Gesamtkosten der obligatorischen Kranken­ pflegeversicherung entsprechen. Neu legt der Landtag diese Beiträge auf Antrag der Regierung unter Berücksichtigung der Kos­ tenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Finanz­ lage des Landes jährlich bis spätestens im Juni des Vorjahres fest. Dabei werden die bisher ausgerichteten Staatsbeiträge zur Prä- mienreduktion im Hausarztsystem zu einer entsprechenden Erhöhung der Staatsbeiträ­ ge zugunsten der obligatorischen Kranken­ pflegeversicherung führen. Der vom Land­ tag festgelegte Beitrag bezieht sich auf ein bestimmtes Bemessungsjahr und ist daher nicht identisch mit dem im Landesvoran­ schlag für ein bestimmtes Rechnungsjahr aufgeführten Betrag. Letzterer setzt sich nämlich aus Akontozahlungen für das lau­ fende Rechnungsjahr und aus einer Saldo­ zahlung (Schlusszahlung) für das Vorjahr zusammen. Bei der Berechnung des Staatsbeitrages für die übrigen Versicherten für das Bemes­ sungsjahr 2005 wurde von folgenden Eck­ werten ausgegangen: Die Bruttoleistungen in der OKP werden sich auf 112,8 Mio. Franken im Jahre 2005 belaufen. Bei Netto­ leistungen von 102,7 Mio. Franken wird für den Staatsbeitrag 2005 mit einem Betrag von 43 Mio. Franken gerechnet. (pafl) 
Integration: Dialog Regierung lädt Ausländervereinigungen zum Gedankenaustausch ein VADUZ - Die Regierung wird die in Liechtenstein tätigen Auslän­ dervereine am 23. Juni zu ei­ nem Gespräch zum Thema «In­ tegration in Liechtenstein Sta­ tus Quo, Massnahmen und Per­ spektiven bitten. Ziel der Ge­ spräche ist ein Dialog über die Notwendigkeit, über Inhalte und Reichweite von Integration in Liechtenstein. Teilnehmer sind neben Repräsen­ tanten der Ausländervereinigungen Regierungschef Otmar Hasler, Mit­ arbeiter der Regierung sowie Ver­ treter der Stabsstelle Gleichstel­ lungsbüro, des Amts für Soziale Dienste, des Ausländer- und Pas­ samts und des Schulamts. Integration als gesamtgesell­ schaftliche Aufgabe Integration kann weder allein vom Staat bewältigt bzw. vom Ge­ setzgeber verordnet werden, noch ist sie ausschliesslich Privatsache. Integration betrifft jeden Einzel­ nen in unserer Gesellschaft, wenn auch in unterschiedlichem Masse. «Integration kann nur gelingen, wenn Ausländer wie Inländer ein­ gebunden werden, so Regierungs­ chef Otmar Hasler. . «Integration wird als Zielsetzung von vielen Seiten akzeptiert und formuliert. Wir möchten einen Schritt weiter gehen und einen Prozess zu einer gemeinsamen Verständigung über das, was Integration beinhaltet und ausmacht, einleiten. Die Re­ gierung setzt auf den Einbezug al­ ler relevanter. Parteien, um über' Massnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses sowie die zentralen Zukunftsaufgaben - für die liechtensteinische Integra­ tionspolitik zu diskutieren. Be­ standteil der Gesprächsrunde im Juni werden zudem die.aktuellen' Anliegen, der Ausländervereini­ gungen zum Thema Integration sein, ihre Wünsche an die 
Integra-«Unser 
Ziel ist es, die Diskussion und Aktivitäten rund um Fragestellungen der Integration zu intensivieren», er­ klärt Regierungschef Otmar Hasler. tionspolitik sowie ihre Vorstellun­ gen über ihren eigenen Beitrag zur Integration. Integration als Chance verstehen Integration umlasst alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und findet bei uns zum Beispiel in Verei­ nen, im Zusammenleben mit Nach­ barn, in der Schule wie auch vor al­ lem am Arbeitsplatz statt. «Ziel unse­ rer- Integrationspolitik muss'es sein, Ungleichheiten nach Möglichkeit ab­ zubauen und Chancengleichheit her­ zustellen. Die ausländischen Mitbe­ wohner sollen als wertvoller Teil un­ serer Gesellschaft gesehen werden. Wenn alle gleichbea'chtigt ihre Kom­ petenzen lind Erfahrungen in unsere Gesellschaft einbringen können, wer­ den wir nicht nur Leistung, Wettbe­ werbsfähigkeit und wirtschaftlichen 
Erfolg sichern, sondern auch mehr Lebensqualität hinzugewinnen, zeigt sich Regierungschef Otmar Haslcr, überzeugt/Dafür hat die Regierung bereits in die Schaffung der entspre­ chenden Voraussetzungen investiert. Angebote der Integrationsförderung Liechtenstein bietet bereits eine grosse Anzahl von Integrationsleis­ tungen an. Der hohe Ausländeran­ teil in Liechtenstein setzt sich zwar vorwiegend aus "Personen der um­ liegenden Staaten (Schweiz, Öster­ reich. Deutschland) mit einem ähn­ lichen kulturellen, religiösen und sprachlichen Hintergrund zusam­ men. Dennoch fördert das Land fremdsprachige Personen mit ande­ rem kulturellen Hintergrund und möglichen Integrationsschwierig­ keiten z.B. durch verschiedene 
Massnahmen des Staates. Diese reichen von der psychosozialen und sozialmedizinischen Flüchllingsbe- treuung 
bis hin zur Teilnahme an EÜ-Programmen zur Völkerver­ ständigung wie «Jugend». Integra­ lionsarbeit wird zudem anhand von interkulturellen Begegnungen wie beim Wettbewerb «Vielfalt 2002/03», im Rahmen der Grün­ dung des Vereins für kulturelle Bil­ dung (ViB) oder auch mit der Her­ ausgabe der Broschüre «Willkom­ men im FL» geleistet, im Scliulbe- reich werden Integrationsinstru­ mente wie «Deutsch als Zweit- sprachc oder eine interkulturelle Biblio- und Mediothek angeboten. «Unser Ziel ist es, die Diskussion und Aktivitäten rund um Fragestel­ lungen der Integration zu intensi­ vieren», erklärt Regierungschef Ot­ mar Haslcr. 
(pafl) 2700 Unternehmen finanziell entlastet Wesentliche Änderungen im Tourismus-Gesetz VADUZ - 2700 Betriebe werden von der Tourismusumlage be­ freit. Dies sieht ein Bericht und Antrag 
der Regierung an den Landtag vor, welcher am Dienstag verabschiedet wurde. Ziel ist ein neues Finanzierungs­ modell für die Tourismus-Umla- gen sowie die Abänderung des Hotelmeldewesens. « Peter Klndl e Das neue Finanzierungsmodell für die Tourismus-Umlagen sieht vor, dass nur noch Betriebe abgabe­ pflichtig sein sollen, die in einem besonderen Masse von der Touris­ musförderung begünstigt sind. Durch eine Einteilung des Landes in drei Tourismus-Zonen werden die Abgaben jeweils der touristi­ schen Bedeutung angepasst. Diese geplante Änderung hat zur Folge, dass anstelle der bisher 2900 Ge­ werbebetriebe nur noch 200 Betrie­ be Umlagen zu entrichten haben. Bisher wurden die Tourismusum­ lagen so festgesetzt, dass unter Be­ rücksichtigung der übrigen Einnah­ men von Licchtensfein Tourismus, deren Kosten gedeckt werden konnten. Diese Umlagenpflicht wurde schon mehrfach bestritten. Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Novem­ber 
2003 den Artikel 15 des Tou- rismus-Gesetzes und die Touris­ musverordnung wegen Verfas­ sungswidrigkeit auf den 16. Juni 2004 aufgehoben. Aufgrund dieses Urteils muss nun für die Tou­ rismus-Umlagen eine neue Basis festgelegt werden. Die Höhe der Tourismusförde­ rungsabgabe ist neu vom mehr­ wertsteuerpflichtigen Umsatz und vom Standort eines Unternehmens abhängig und ist nach unten und oben begrenzt. Der Veranlagungs­satz 
beträgt maximal 2.5 Promille, wobei der Minimalbetrag 200 Fran­ ken und der Maximalbetrag 3000 Franken beträgt. Gemeinden finanzieren nicht Pikantes Detail an der neuen Re­ gelung: In der Vernehmlassungs- vorlage war neu zusätzlich ein Ge­ meindebeitrag vorgesehen, welcher sich nach der Anzahl Gastbetten und Gaststätten pro Gemeinde rich­ tet. Die geplante Einteilung des Landes in drei Zonen, die 
unter- Reglerungsrat Hansjörg Frlck zur Neugestaltung der Tourismusumlage: «2700 Betriebe werden entlastet.» 
schiedlich vom Tourismus betroffen sind, hätte auch hier entsprechende Berücksichtigung gefunden. Nach­ dem der Einbezug der Gemeinden bei den meisten Gemeinden auf Ab­ lehnung gestossen ist (mit den Ge­ meinden Vaduz und Triesenberg be­ stehen bereits heute Kooperations­ verträge), wird derzeit auf eine Be­ teiligung der Gemeinden verzichtet. Hotel-Meldepflicht: Griffiges Sanktionsinstrument Gleichzeitig mit den Änderungen über die Tourismus-Umlagen bein­ haltet die Vorlage Änderungen be­ treffend das Hotelmeldewesen. Ziel des Vorschlags zur Gesetzesabän- derung ist die Verlagerung der Zu­ ständigkeit für die Bestrafung von Beherbergen!, die vorsätzlich ge­ gen die Meldepflicht an die Lan­ despolizei Verstössen, 
vom Land­ gericht zur Verwaltung hin. Der Vollzug des Hotelmeldewe- sens bereitete Probleme seit diese Pflicht 1971 im Fremdenverkehrs­ gesetz festgeschrieben wurde. Die landespolizeilichen Meldezettel werden oft gar nicht ausgefüllt oder fehlerhaft und verspätet an die Lan­ despolizei übermittelt. Dies führte dazu, dass das für die polizeiliche Fahndung wertvolle Hotclmelde- wesen in der Praxis nie richtig um­ gesetzt wurde.
	        

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