Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

DONNERSTAG, 22. APRIL 2004 VOLKSI BMI AlVin WOHNBAUFÖRDERUNG BLATTl 
I IM LMIV U FEUERWEHRWESEN 
5 Machrichten EU-Ministerratstreffen zur Wettbewerbsfähigkeit VADUZ - Die irische EU-Präsidentschaft veranstaltet vom 25. bis 27. April in Dromo- < land Castle, Irland, ein informelles EU-Mi- \ nisterratstreffen, welches sich dem Thema ' «Innovationen für ein wettbewerbsfähiges i Europas widmet. Die Gespräche werden sich ; auf die Frage konzentrieren, wie Europa im l Umfeld eines globalen Marktes wettbe- i werbsfahig bleiben und sein Innovationspo- i tenzial unisetzen kann. Liechtenstein, wel- } ches im ersten Halbjahr 2004 den Vorsitz im 
 ! Ständigen Ausschuss der EFTA/EWR-Län- • der wahrnimmt, wird an diesem Minister- ratstreffen durch Regierungsrat Hansjörg ' Frick und Hubert Büchel, Leiter des Amtes für Volkswirtschaft, vertreten sein. (pafl) Separatsammlung von Sonderabfällen VADUZ - Die nächste Separatsammlung  ; I von Sonderabfällen aus Haushalten wird am 27. und 28. April durchgeführt. Die Pro­ blemstoffe können wie folgt abgegeben werden: Dienstag, 27. April 2004 Balzers: 9 bis II Uhr Deponie/Altneugut 
 : Schaan: 14 bis 16.30 Uhr Werkhof/Altstoff- ; Sammelstelle ; Eschen: 9 bis 11 Uhr Mehrzweckgebäude, : ! Essanestrasse ' • j Gamprin/Bendern: 14 bis 14.30 Uhr Alt- . | stoffsammelstelleAVerkhof ! Schellenberg: 15 bis 15.30 Uhr Gemeinde- . werkhof Platte Ruggell: 16 bis 17 Uhr Deponie Limseneck Mittwoch, 28. April 2004 Triesen: 9 bis 11.30 Uhr Werkhof Altstoff- { Sammelstelle Vaduz: 13.30 bis 15.30 Uhr Entsorgungs- Zentrum 
Haberfeld Planken: 08.30 bis 9 Uhr Parkplatz Drei- • schwestern ; Mauren: 9.45 bis 11.30 Uhr Deponie Alt- j stoffsammelstelle Triesenberg: 14 bis 15.30 Uhr Gemeinde- 
 s. werkhof Obergufer | Es können folgende Problemstoffe abge- ? geben werden: Abbeizmittel, Autopflege- ' • mittel, Chemikalien aller Art, Desinfek- f - tionsinittel, Düngemittel. Farben und Lacke, i; Fotochemikalien. Frostschutzmittel, Im- r prägnierungsmittel, Klebstoffe, Laugen. J Medikamente, Nitroverdünner, Pflanzen- \ Schutzmittel. 
Reinigungsmittel, Rostschutz- [ mittel, Säuren, Schmiermittel. Thermome- ' ter, Unterbodenschutz usw. (pafl) ; Heute abendliche Katechese mit Erzbischof Wolfgang Haas \ SCHAAN - Heute, Donnerstag 22. April ist | die erste abendliche Katechese (Glaubens- < Vertiefung) 
mit Erzbischof Wolfgang Haas. \ Sie beginnt um 19 Uhr mit der hl. Messe in J der Pfarrkirche Schaan. Uin 20 Uhr hält der j Erzbischof einen Vortrag im Pfarreizentrum j Schaan. Weitere Katechesen sind vorgese- 'j hen am 27. Mai, 24. Juni, 26. August, 23. f September, 21. Oktober, 18. November und 2 16. Dezember. Alle Interessierten sind herz-  : lieh eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht |j erforderlich. Erzbistum > ANZEIG E ^!\Yii Feiern - Geniessen - Tagen W/WÄ ^ 
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Weniger Wohnbauvorschriften Neues Wohnbauförderungsgesetz setzt verstärkt auf Darlehen VADUZ - «Die Kontrollvorschrif­ ten werden wesentlich redu­ ziert. Es gibt keine Gestaltungs­ vorschriften mehr, die kontrol­ liert werden müssten. Wir spa­ ren damit konkret eine Stelle ein»: Das sagte Regierungschef Otmar Hasler gestern bei der Vorstellung des neuen Wohn- bauförderungsgesetzes. «Martin Frömmel t Das Oesetz zur Wohnbauförderung befindet sich seit einigen Jahren in einer Phase der Neuausrichtung. Bereits 1992 hat die damalige Re­ gierung dem Landtag eine Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Förderung des preiswerten Wohnungsbaus unterbreitet. Nach intensiver Behandlung durch die Landtagskommission, die zu rund 30 Sitzungen zusammenkam, ge­ langte dieses Gesetz im Februar 2000 zur Volksabstimmung, wo es mit 66 Prozent Nein-Stimmen deutlich verworfen wurde. Einbezug der Kräfte In der Folge hat die nunmehrige Regierung im Februar 2002 eine Arbeitsgruppe bestellt. Getreu dem Gedanken des Einbezugs der Kräf­ te wurde auch das ehemalige Refe- rendumskomitee einbezogen, so­ wie die Liechtensteinische Inge­ nieur- und Architektenvereinigung, die Banken sowie die Revisionsge- sellschaft. Unter Berücksichtigung des Abstimmungsresultates wurden die Grundsätze für eine künftige Wohnbauförderung festgelegt. Die nun von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedete Abän­ derung des «Gesetzes zur Förde­ rung des Wohnungsbaues» beruht auf diesen Arbeiten und geht auf den im Februar 2000 ausgedrück­ ten Volkswillen ein. Die Neuregelung Die Neuregelung des Wohnbau- förderungsgesetzes sieht keine An- lagekostenbegrenzung vor, sondern überlässt die Frage der Finanzierung der Eigenverantwortung der Förde- rungsnehmer und der kreditgeben­ den Bank. Weiterhin begrenzt wird aber die Grösse des geförderten Ob­ jektes sowie das höchstzulässige 
Einkommen (90000 Franken plus allenfalls pro Kind je 5000 Franken) und Vermögen der Antragssteiler. Eigentumsförderung Das Gesetz zielt laut Regierungs­ chef Hasler auf «die Eigentumsför­derung» 
ab. Möglichst viele Perso­ nen sollen in Liechtenstein die Möglichkeit für einen Wohnbau ha­ ben. Dabei wird verstärkt auf Dar­ lehen gesetzt. Bei einer minimalen Nettowohnfläche von 60 m2 gibt es ein zinsloses Darlehen von 60 000 
Franken, bei einer maximalen Net­ towohnfläche von 150 m 
2 soll das Darlehen 150 000 Franken betra­ gen. Waium untere Grenze? Warum soll es eine untere Grenze von 60 m2 geben? Otmar Hasler: «Man muss sich vor Augen halten, dass es hier um die Eigentumsbil­ dung im Bereich der Familie geht, und hier macht eine minimale Grös­ se Sinn. 60 m2 entsprechen einer 2'/:-Zimmer-Wohnung. Es scheint uns nicht sinnvoll, staatliche För­ dermittel unter dieser Minimalgrös- se einzusetzen.» Darlehen statt Subvention Bisher wird für verdichtetes Bau­ en eine Subvention von maximal 47 400 Franken gewährt. Neu soll in diesem Fall ein zinsloses Darle­ hen von 50000 Franken gewährt werden. 
iDiElwiCHnniGsten Änderungen • Die Kontrollvorschriften wer­ den auf das unbedingt.Notwendi- ge beschränkt und die Eigenver­ antwortung der Förderungsneh- mer und der Banken gestärkt. Durch die Reduktion des Verwal­ tungsaufwands kann beim Amt für Wohnungswesen künftig eine Stelle eingespart 
werden. • Die Anlagekostenbegrenzung wird abgeschafft. • Die Kommission für Wohnbau­ förderung wird abgeschafft. Künftig entscheidet direkt das 
Amt für Wohnungswesen. • Das Kubikmeter- wird durch ein Quadratmetersystem ersetzt. • Neu wird eine minimale (60 m2) und eine maximale (150 m2)Netto- wohnfläche festgelegt. • Die Subvention für verdichtetes Bauen wird durch ein erhöhtes Darlehen ersetzt. • Beschwerden gegen Entscheide werden nicht mehr von der Re­ gierung, sondern von der Be­ schwerdekommission für Verwal­ tungsangelegenheiten bearbeitet. Zusammenarbeit im Feuerwehrbereich Regierung und Feuerwehrverband unterzeichnen Vereinbarung VADUZ - In ihrer Sitzung vom 6. April 2004 genehmigte die Re­ gierung zwei Vereinbarungen, welche die Zusammenarbeit des Landes mit dem Liechten­ steinischen Feuerwehrverband (LFV) und den Feuerwehrin- struktoren Liechtensteins (FIL) regeln. Am Freitag, 16. April 2004, wurden diese Vereinba­ rungen durch die Vertreter der Partner unterzeichnet. Gemäss Gesetz beaufsichtigt das Land das Feuerwehrwesen in allen Gemeinden und ist zuständig für die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr an Kursen. Die mit diesen Aufgaben betreute Stelle ist das Amt für Zivilschutz und Lan­ desversorgung. In zwei Vereinbarungen wurde jetzt die Zusammenarbeit des Am­ tes riiit dem Liechtensteinischen Feuerwehrvprband als Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren einer­ seits und mit den eigenständigen Feuerwehrinstruktoren Liechten­ steins andererseits umfassend gere­gelt. 
Jeweils beide Seiten gehen zum Nutzen der Feuerwehren und zum Wohle der ganzen Bevölke­ rung Verpflichtungen ein, die das Miteinander dokumentieren und aufzeigen. Die vereinbarte Zusammenarbeit umfasst die Organisation des Kurs­wesens 
und damit die Förderung der Ausbildung der Feuerwehrleu­ te, die Förderung des Feuerwehr- Nachwuchses, mittel- und langfris­ tige Projektplanüngen im Feuer­ wehrbereich, die Zusammenarbeit und die Kontaktpflege mit auslän­ dischen Partnern die 
Öffentlich- Vertragsunterzelchnung am 16. April im Feuerwehrdepot Eschen. Von links: Matthäus Hoop (LFV), Alfred Vogt (AZSLV) und Felix Büchel (FIL). 
keitsarbeit für das Feuerwehrwesen sowie die Aufsichtspflicht des Lan­ des. In den Vereinbarungen wird festgehalten, welche Verpflichtun­ gen die Partner eingehen und in welchem Umfang sie ihre Arbeit, ihr Wissen und ihr Können einbrin­ gen respektive welche Gegenleis­ tung sie in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht erwarten können. Unterzeichnung Am 16. April 2004 wurden die beiden Vereinbarungen im Feuer­ wehrdepot Eschen unterzeichnet. Im Namen des Liechtensteinischen Feuerwehrverbandes hat Matthäus Hoop, im Namen der Feuerwehrin­ struktoren Liechtensteins Felix Bü­ chel und 
im Auftrag der Regierung Alfred Vogt vom Amt für Zivil­ schutz und Landesversorgung die Vereinbarungen unterschrieben. Mit diesen Vereinbarungen wurde ein wichtiger Meilenstein für die erfolgreiche Zusammenarbeit im liechtensteinischen Feuerwehrwe­ sen gesetzt. (pafl)
	        

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