DONNERSTAG, 15. APRIL 2004 WOLKSJ LA|\|[)TAG
STIPEIN,D,ENGE§ET Z LANDTAG IN KURZE LANDTAG IN KÜRZE Regelungskommission wurde vom Landtag neu gewählt VADUZ - Der Landtag hat die Regelungs kommission für die Mandatsperiode 2004 bis 2008 neu bestellt. Alle Mitglieder wur den einhellig gewählt: Präsidium: © Präsident Walter Kert, Landrichter (bis her); ® Vizepräsident Lothar Hagen, Landrich ter (bisher). ! Mitglieder: I ® Hansjakob Falk, Schaan (FBP/neu). | © Kuno Frick. Balzers (VU/neu, bisher Er- i satzmitglied); © Ingrid Kaufmann-Sele, Schaan (FL/bis- i her); , Ö Franz Marxer, Mauren (FBP/bisher). i Ersatzmitglieder: © Marianne Heeb-Kaiser, Tricsen (VU/ neu, bisher Mitglied); i @ Eric Marxer, Vaduz (FBP/bisher). Der Kommission obliegt die Durchfüh rung von Regelungsverfahren sowie die Ent scheidung und Wahrnehmung der ihr über tragenen Angelegenheiten der Bürgergenos- | senschaften. 1 Abänderung im Fernabsatz- ; gesetz einhellig gut geheissen i VADUZ - Liechtenstein hat «im Jahre 2002 eine EG-Richtlinie über den Verbraucher schutz bei Vertragsabschlüssen im Fernab satz umgesetzt. Gestern nun hat der Landtag einen Regierungsantrag betreffend Abände rung eines Artikels des Fernabsatzgesetzes I (FAG) einhellig gutgeheissen. Die EFTA- ! Überwachungsbehörde (ESA) hatte die Än- ! derung angeregt. | Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA), welche von den Mitgliedstaaten zu überneh mende EG-Richtlinien nach erfolgter Um setzung auf Ordnungsmässigkeit zu prüfen | hat, hatte die liechtensteinische Umsetzung l eines Artikels der 2002 implementierten i EG-Richtlinien betreffend Verbraucher schutz im Femabsatz bemängelt. | Lieferant muss zahlen ; Das liechtensteinische Fernabsatzgesetz 1 sah bisher /war wie die EG-Richtlinie vor, «dass ein Lieferer dem Verbraucher bei Nichterfüllung in Folge Unmöglichkeit eine i
qualitätsmässig gleichwertige Ware oder Dienstleistung erbringen kann, wenn diese Möglichkeit vor Vertragsabschluss oder in dem Vertrag vorgesehen wurde», wie es im Bericht und Antrag Regierung bezüglich Abänderung des Fernabsatzgesetzes heisst. Doch nach EG-Richtlinie hat ein Unterneh mer die Rücksendungskosten zu überneh men, wenn der Verbraucher das Widerrufs- rccht ausübt. Gemäss bisherigem liechten steinischen Fernabsatzgesetz hingegen war die Kostenpflicht für die Rückweisung einer Ware oder Dienstleistung beim Verbraucher. Verbraucher muss zahlen, wenn... Mit einhelligem Beschluss des Landtages wird (lie EG-Richtlinie sinngemäss wie folgt in\las geltende Fernabsatzgesetz, über nommen; «Der Verbraucher hat die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, dass der Unternehmer nicht die versprochene, sondern lediglich eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung erbracht hat.» (mr) Kann-Bestimmung im nationalen Recht übernommen Bei der Bestimmung, welche die ESA mit Verweis auf einen im liechtensteinischen Fernabsatzgesetz bereits implementierten Artikel einforderte, handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, welche nicht zwingend hätte in nationales Recht übernommen wer den müssen. Trotzdem hat nun Liechten stein durch den gestrigen Landtagsbeschluss der Beanstandung Folge geleistet und die fehlende Regelung in das nationale Recht übernommen. (
mr)
«Der duale Bildungsweg wird besser gestellt» Deutliche Zustimmung zur Neufassung des Stipendiengesetzes im Landtag VADUZ - Die von der Regierung vorgelegte Neufassung des Sti pendiengesetzes, die eine Stär kung
des dualen Bildungswe ges bringt, wurde gestern im Parlament sehr positiv aufge nommen. Eintreten auf die Vor lage war unbestritten. »Martin Frömmel t Der FBP-Abgeordnete Peter Lam- pert äusserte sich erfreut darüber, dass die Regierung sich nicht auf eine Teilrevision des Stipendienge setzes beschränkte, «sondern im Sinne einer zukunftsorientierten Bildungspolitik eine Gesamtrevi sion in Angriff nahm und ein neues Stipendiengesetz vorlegte». Postulat gut umgesetzt Wie Helmut Konrad (FBP) hin wies, war ein Postulat der FBP- Fraktion aus dein Jahre 2000 An- lass fiir diese Neufassung des Sti pendiengesetzes. Das Postulat ziel te
auf eine Gleichbehandlung von Berufsleuten und Studierenden im Bereich der Aus- und Weiterbil dung. Als einer der damaligen Pos- tulanten sprach Konrad der Regie rung seinen Dank für die nun vor liegende Gesetzesvorlage aus: «Aus meiner Sicht handelt es sich um eine ausgezeichnete Vorlage, dies deshalb, weil einerseits den im Postulat vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen, gleichzeitig aber auch Schwächen im bestehen den Gesetz behoben wurden.» Schwächen ausmerzen Als Beispiele für bestehende Schwächen, die nun ausgemerzt werden, nannte Konrad die Ver wendung überholter schweizeri scher Ausbildungskategorien, die Verwendung unterschiedlicher Be- rechnungs- und Auszahlungssyste me. je nach Ausbildungskategorie (zum Beispiel berufliche Weiterbil dung, Voll- und Teilzeit), nach Zi vilstand und anderen Voraussetzun gen, teilweise ausufernde Begriffe und Ausnahmebestimmungen so wie auch vorhandene Lücken im Verfahrensrecht. Positive Neuerungen Als positive Neuerungen in der Gesetzesvorlagc nannte Helmut Konrad insbesondere; «Die Schaf fung eines transparenten und ein heitlichen Systems der staatlichen Ausbildungsfördcrung für alle Aus bildungswege (Erst- und Zweitaus bildung, anerkannte Weiterbildung, in
Voll- oder Teilzeit, im
Berufsbil-Das
neue Stipendiengesetz war gestern Abend im Landtag grundsätzlich unbestritten: Im Bild die beiden FBP- Abgeordneten Helmut Konrad, links, und Marco Ospelt. dungs- oder Hochschulbereich), die stärkere finanzielle Entlastung von Eltern, deren Kinder sich in Ausbil dung befinden, vorgeschlagen wird, die Entlastung von allein er ziehenden Eltern in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sowie die Anpassung der Höchstsätze bei den
anrechenbaren Kosten an die heutigen Verhältnisse.» Laufende Behandlung Sinnvolle weitere Neuerungen sind laut Helmut Konrad «die eltern unabhängigen
Ausbildungsbeihil fen für Antragstellerinnen und -steller ab dem 25. Lebensjahr, eine effizientere Administration durch die laufende Behandlung der An träge und Vorauszahlung bei kor rekter und rechtzeitiger Antrags stellung sowie die generelle Kom bination der Ausbildungsbeihilfen (Stipendien und Darlehen) und eine altcrsunabhüngige allgemeine Höchstbczugsdauer (8 Jahre nach Abschluss der Sekundarstufe II).» Minderbemittelte profitieren Konrad sagte, man müsse sich bewusst sein, dass die Neufassung des Stipendiengesetzes «ein gross zügiges System der Ausbildungs beihilfe» schaffe. Helmut Konrad: «Aus meiner Sicht ist dies aber al lein
schon aufgrund des Stellen wertes, dem die Bildung und Aus bildung in unserem Land zukom men muss, gerechtfertigt. Ganz wichtig aber scheint mir, dass
durch ein solches Stipendiengesetz diese Bildungs- und Ausbildungs möglichkeiten für alle zugänglich und offen sind. Die vielen Fallbei spiele zeigen, dass hier vor allem Minderbemittelte, aber auch die Mittelschicht profitieren, insbeson dere auch Familien mit Kindern in Ausbildung.» Auch Lob seitens Opposition Auch seitens der Opposition gab es, wenn auch nicht uneinge schränktes, Lob für die Vorlage. Paul Vogt (FL) sagte, er finde die Vorlage «im Grossen und Ganzen gelungen». Walter Vogt (VU) mein te, eine Verbesserung sei nur teil weise gelungen, trotzdem sei das neue Stipendiengesetz «im Grossen und Ganzen gut ausgearbeitet». Kritische Anmerkungen Walter Vogt regte beispielsweise an, generell höhere Abzüge für Kinder zuzulassen. Besonders kriti sierte Vogt die geplante Verlage rung von Entscheidungskompeten zen und Aufgaben von der Stipen dienkommission hin zur Verwal tung. Dadurch, so Vogt, werden die Entscheidungen nicht mehr durch Leute aus verschiedenen Berufsgat tungen getroffen, sondern durch Beamte aus der Landesverwaltung. Dualen Bildungsweg stärken Nach Ansicht von Vogt wird der duale Bildungsweg mit dem neuen Gesetz schlechter gestellt. Bildungsministerin
Rita Kieber Hess diesen Vorwurf nicht gelten: «Ganz im Gegenteil! Der duale Bildungsweg wird besser gestellt.» Die Regierung habe sich gerade der Stärkung des dualen Bildungsweges verschrie ben, so die Bildungsministerin. Kontrolle und Strafe Walter Hartmann (VU) vermisst in der Vorlage eine Strafbestimmung sowie eine effiziente Kontrolle des Studienerfolges. Laut Rita Kieber- Bcck gibt es sehr wohl einen Kon- trollniechanismus. So müssten jähr lich Studiennachwiese abgeliefert werden. Strafbestimmungen sind nach Aussagen der Bildungsminis terin zwar nicht im Detail aufge führt, im Fall des Missbrauchs müs sen Stipendien und
Darlehen jedoch zurückgezahlt werden. Ausserdem werden Zahlungsrückstände bei Darlehen nach Zivilrecht geahndet. Für Ausland-Liechtensteiner? Als umstritten erwies sich bei der Lesung der Vorlage, dass auch im Ausland wohnhafte Liechtensteiner in den Genuss der Ausbildungsför derung kommen sollen. Nach An sicht von Rudolf Lampert (FBP) muss zumindest ein bestimmter Bezug zum Land gegeben sein. Auch verschiedene Abgeordnete seitens der Opposition unterstützen diese Ansicht und ermunterten die Regierung, diesbezüglich bis zur zweiten Lesung um eine gewisse Einschränkung bemüht zu sein. ANZEIGE Freut sich, dass die Aus- und Weiterbildung Im beruflichen Bereich nun spürbar besser gefördert werden soll: Peter Lampert (FBP).
«Verbesserung nur teilweise gelun gen»: Walter Vogt (VU).