Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

DONNERSTAG, 15. APRIL 2004 
VOLKSI | 
AIMHTAO ABÄNDERUNG DES PGR BLATTI 
LMIM U I HV3 PERSONALVORSORGE 
4 , LANDTAG IN KÜRZE Verkehrsfähigkeit von Waren § VADUZ - Der Landtag hat gestern einhellig j der Abänderung des Gesetzes über die Ver- > kehrsfähigkeit von Waren zugestimmt. = Damit ist eine diesbezügliche EG-Richtli­ nie umgesetzt, welche eine ältere Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit neu \ fasst. Aufgrund der in der Zwischenzeit ge- | wonnenen Erfahrungen sowie aufgrund neu- >; er massgeblicher Entwicklungen auf "dem i Gebiet der Sicherheit von Verbrauchsgütern, 
f war eine dementsprechende Anpassung not- j wendig. Um ein einheitliches Schutzniveau ) gewährleisten zu können, sind beispiels- j weise die EG-Definitionen der relevanten ! Begriffe wie «Ware» v 
«gefährliche Ware», \ «Hersteller» etc. ins liechtensteinische Ge- \ setz integriert worden. Weiter wurden die \ konkreten Pflichten für die einzelnen mit \ der Herstellung und dem Vertrieb der Ware | befassten Personen definiert. In der Ver- j nehmlassung der nun vom Landtag be- \ schlossenen Gesetzesänderungen hatte die J Liechtensteinische Industrie- und Handels- } kammer (LIHK) die Änderung begrüsst, i weil dadurch einheitliche Sicherheitsstan- i dards für Waren festgelegt werden. (mr) ! «Notwendigkeit aus humanitärer Sicht» VADUZ - Der Landtag beschloss in der J gestrigen Sitzung einhellig die Abänderung > eines Artikels des Übereinkommens über j das Verbot oder die Beschränkung des Ein- { satzes bestimmter konventioneller Waffen. • die übermässige Leiden verursachen oder \ unterschiedslos wirken können. Die Abän- ) derungen haben bereits 22 Vertragsparteien, ; darunter auch die Schweiz und Österreich. | ratifiziert. Sie tritt am 18. Mai 2004 in Kraft. • Liechtenstein ist I990 dem Übereinkom- \ men beigetreten, welches den Einsatz be- 5 stiinmtcr konventioneller Waffen verbietet, insbesondere solche, die übennässige Lei- ( den verursachen oder unterschiedslos wir- \ ken. FBP-Lantagsabgeordneter Peter Lam- \ pert (Bild) sagte gestern im Landtag: «Es ist > daher folgerichtig, wenn wir auch der vor- : liegenden Änderung beziehungsweise einer \ Weiterentwicklung zustimmen.» " { Mit der Verabschiedung des geänderten f Artikels des Übereinkommens tut Liechten- j stein wie auch alle beteiligten Staaten einen i bedeutenden Schritt'zur Weiterentwicklung ] der Regeln für nicht internationale bewaff- 
i nete Konflikte. Er zeigt eine wachsende Be- ! reitschaft der Staaten, die bei internationa- > len bewaffneten Konflikten anerkannten Re- ] ' geln auch in internen Konflikten anzuwen- j den. «Täglich berichten uns die Medien über j eine Vielzahl von bewaffneten Konflikten, bei denen grausame Waffen eingesetzt wer- . den», sagte Peter Lamperl gestern im Land- ! tag. Er betonte, dass die Abänderung des Übereinkommens auch aus humanitärer Sicht eine absolute Notwendigkeit darstelle, da heute die Mehrheit der bewaffneten Kon­ flikte nicht internationaler Natur sind. Für VU-Abgeordnetc Dorothee Laternser bleibt auch nach der Ratifizierung der Abän­ derungen ein beklemmendes Gefühl, wie sie gestern im Landtag sagte, weil die meisten Artikel des Übereinkommens sich gegensei­ tig relativierten. Des weiteren hätten keine Staaten, in denen aktuell kriegerische Aus­ einandersetzungen stattfänden, das Überein­ kommen ratifiziert und die Souveränität ei­ nes Landes werde vom Übereinkommen ge­ schützt, auch wenn dieser Staat sich in inter­ nen kriegerischen Auseinandersetzungen nicht an das Übereinkommen halte. 
In minimaler Harmonie Liechtenstein passt PGR und Steuerrecht der EU zurückhaltend an VADUZ - Die EU will den Binnen­ markt für Finanzdienstleistun­ gen bis 2005 verwirklichen. Staaten und Wirtschaft sind aufgefordert, eine international gute Qualität der Jahresab­ schlüsse zu garantieren. Liech­ tenstein Ubernimmt die EU-Mi- nimalversion. • Kornella Pfeiffer Der Landtag beschloss ftn Dezem­ ber 2002, die International Finan­ cial Reporting Standards (IFRS) im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) zur Pflicht für börsenkotier- te Unternehmen zu machen. Am' Mittwoch folgte die erste Lesung für drei weitere EU-Richtlinicn, die Liechtenstein aufgrund des EWR- Abkommens übernehmen muss. Die Verbesserung der Qualität der Rechnungslegung in den europäi­ schen Wirtschaftsunternehnien ist ein wichtiger Teil des EU-Aktions­ plans. damit der EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen bis 2005 Wirklichkeit wird. Keine Tradition Zu befinden hatte der Landtag in erster Lesung über die so genannte «Fair Vaiue»-Richtlinie, 2001/65 EG. Sie gibt EWR-Mitgliedslaalen die Wahl, Finanzinstrumente über ihren Marktwert zu bewerten, statt über AnschalTungs- und Herstel­ lungskosten. wie sie in Liechten­ stein seit 1926 Pflicht sind. Die «Fair Value»-Richtlinie wäre aus Gründen der besseren Vergleich­ barkeil von Gesellschaften vorteil­ hafter. hat aber in Liechtenstein bislang keine Tradition. Die zweite Richtlinie. 2003/51 EG, soll einen Konflikt beseitigen zwischen EU-Rechnungslegungs­ richtlinien und den internationalen Standards des international Ac- counting Standards Board (1ASB). Dabei sollen alle internationalen Rechtslegungsstandards des IASB auch den Unternehmen zur Verfü­ gung stehen, die ihre Jahresab­ schlüsse weiterhin nach EU-Rech­ nungslegungsrichtlinien erstellen. 
Jürgen Zech (FBP): Kein steuerlicher Wettbewerbsnachteil durch Übernahme von EU-Richtlinien! Überdies sollen eben diese EU- Richtlinien modernisiert werden. Nur, was zwingend ist EWR-Länder haben so die Mög­ lichkeit, sich den internationalen Rechnungslegungsstandards des IASB anzunähern. Um die Wettbe­ werbsfähigkeit auch kleiner Unter­ nehmen nicht zu schwächen, hat sich die Regierung bei der Richtli­ nie 2003/51 EG jedoch entschie­ den, nur die zwingenden EU-Vor- schriften in das PGR aufzunehmen. Damit können Kleinbetriehe weiterhin bei ihrer einfachen Buch­ haltung bleiben. Die dritte Richtlinie. 2003/38 EG, erlaubt den EWR-Ländern. für kleine und mittlere Unternehmen die nationalen Schwellenwerte zu erhöhen. Die Regierung schlägt hier vor, die Schwellenwerte im 
grösstmöglichen Umfang anzuhe­ ben. Die waren übrigens im letzten Herbst bereits über die Gemeinden in die öffentliche Diskussion gera­ ten. weil die liechtensteinischen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge zum Teil extrem niedrig sind und so mancher Gemeindevor­ steher darin Nachteile für die hei­ mische Wirtschaft sah. Fachleute hatten aber vor hohen Schwellen­ werten gewarnt, weil dies den Markt abschotte und den Wettbe­ werb unterdrücke. Kein Wettbewerbsnachteil Wie der FBP-Abgeordnete Jür­ gen Zech in der Eintretensdebatte unterstrich, schlägt die Regierung gleichzeitig zu den Richtlinien vor, das Steuerrecht durch den neuen Artikel 77a über besondere Reclinungslegungsvorschrif'ten zu 
lockern, damit internationale Rechnungslegungsstandards keine steuerlichen Nachteile bringen. Unternehmen, die an der Börse kotiert sind, sollen keinen steuer­ lichen Wettbewerbsnachteil ge­ genüber Unternehmen haben, die ihret) Jahresabschluss weiterhin nach PGR machen können. Und umgekehrt. Am 31. Dezember 2000 waren die geltenden Rechnungslegungs- vorschriften des PGR in Kraft ge­ treten. Mit dieser vorläufig letzten Revision hat Liechtenstein bereits EU-Richtlinien über den Jahres­ abschluss von 1978, den Konzern- abschluss von 1983 und Teile der EU-Bankbilanzrichtlinie von 1986 sowie der EU-Versiche- rungsbilan/.riclulinie von 1991 in liechtensteinisches Recht über­ nommen. Gesetzeskonform, aber unfreundlich Parlament fordert rasche Korrekturen bei der betrieblichen Personalvorsorge VADUZ - In der Schweiz schwelt Ärger über das Splitting der zweiten Säule in «obligato­ risch» und «überobligatorisch». Der zweite Topf bringt weniger Rente und weniger Zinsen. In Liechtenstein sind beide Töpfe betroffen. Der Landtag will Kor­ rekturen. »Komella Pfeiffe r Mit dem «Splitting der beruflichen Vorsorge» in «obligatorisches» und «Uberobligatorisches» Geld aufzu­ hören, fordern viele Schweizer. Zu­ mindest ein «Splitting» und damit eine gleiche Behandlung bei der betrieblichen Personalvorsorge for­ dern viele Liechtensteiner. Lücken im liechtensteinischen Gesetz von 1987 Uber die betriebliehe Perso­ nalvorsorge waren am Mittwoch im liechtensteinischen Landtag un­ bestritten. Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende April Korrekturmöglichkei- ten entwickeln soll. Auch kleine Jahreseinkommen betroffen Ausgelöst durch die Verluste der 
letzten zwei Jahre an den Finanz­ märkten verzinsen Versicherungs­ gesellschaften bei Schweizer Versi­ cherten das Alterskapital im «über­ obligatorischen» Topf tiefer. Auch liegt der Rentenumwand­ lungssatz im zweiten Topf deutlich niedriger. Für Liechtensteiner, die ihre betriebliche Personalvorsorge mit der Winterthur Leben und an­ deren privaten Schweizer Versiche­ rungen abgeschlossen haben, fallen die Einbussen bei ihren Altersren­ ten noch gravierender aus: Sie müssen erhebliche Einschnitte im «obligatorischen» und im «überob- ligatorischen» Bereich ihrer Alters­ gutschriften hinnehmen. Jeder höhere Jahreslohn kann überobligatorisch oder freiwillig versichert werden. Die Schlcchter- stellung trifft damit auch kleine" und mittlere Jahreseinkommen. In der März-Sitzung des Landtags hatte die VU eine Interpellation eingereicht und gefordert, rasch ei­ ne Lösung dieses gegenüber den Schweizer Versicherten «ungerech­ ten Zustands» mit den Versiche­ rung zu suchen. Am Mittwoch mahnte die VU-Abgcordnete Ing­ rid Hassler-Gerner erneut, Fragen 
wie die eines gesetzlichen Min­ destzinssatzes für die Anlage der Altersguthaben und eines gesetz­ lich festgelegten Rentenumwand- lungssatzes aufzugreifen. FBP fordert faire Verteilung «In Liechtenstein gibt es keine gesetzliche Bestimmung, welche es der Regierung erlauben würde, den Mindestzinssatz und den Ren- tcnumwandlungssatz festzulegen», fasste der Fraktionssprecher der FBP, Markus Büchel, in einer von ihm initiierten Diskussion den ge­ setzlichen Ist-Zustand zusammen: «Dies hat die damals zur Erarbei­ tung des Gesetzes über die betrieb­ liche Personalvorsorge eingesetzte Landtagskommission neben ande­ ren Unterschieden zur Schweiz be- wusst vorgeschlagen. Das BPVG sollte ein Rahmenge­ setz für Mindestanforderungen sein. Der Mindestbeitragsatz sollte später erhöht werden, um das Ziel der Fortführung der gewohnten Le­ benshaltung zusammen mit der 1. Säule zu erreichen.» Dass Versi­ cherer - und nicht nur die Schwei­ zer - da ansetzten, wo per Gesetz möglich, sei fast zu erwarten gewe­sen. 
Lange schon hätten Versiche­ rer und Politik gewusst, dass die Umwandlungssätze aufgrund der demografischen Entwicklung nicht mehr realistisch waren. Erst mit den schlechten Börsenjahren hät­ ten die derzeit nicht zu realisieren­ den Mindestzinssätze und die zu hohen Umwandlungssätze zum Handeln gezwungen. Die Versiche­ rer hätten zwar durchaus gesetzes- konform gehandelt, jedoch nicht versichertenfreundlich. Korrekturgedanken Der FBP-Fraktionssprecher führ­ te den Korrekturgedanken über die Forderung nach Mindestzinssatz und gesetzlich vorgegebenen Um- wandlungssätzen hinaus und for­ derte im Namen der zukünftigen Generationen «professionell ge­ führte Anlagen, eine aktive Kon­ trolle und eine umfassende nach vollziehbare jährliche Information der Versicherten über die erwirt­ schafteten Renditen und die faire Verteilung der Erträge auf alle. Ak­ tive und Pensionisten». Und dazu brauche es «'dementsprechend aus­ gebildete kompetente und verant- wortungsbewusste Stiftungsrätc».
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.