Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

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\ asasm FREITAG, 2. APRIL 2004 
VOLKS BLATT 
INSERATE DIE WERBEPLATTFORM FÜR LIECHTENSTEIN 
22 Mitteilung an die Anteilsinhaber - AFM Global First Selection Fund Die AFM Advanced Fund Management AG, Vaduz, als Fondsleitung und die Liechtensteinische Landesbank AG, Vaduz, als Depotbank haben den Prospekt mit Anlagereglement des AFM Global Ri'st Selection Fund geändert, und zwar wurde der AFM Global First Selection Fund in ein segmentiertes Investmentunternehmen umgewandelt. Das Amt für Finanzdienstleistungen hat diese Änderungen am 15. März 2004 bewilligt. Der Prospekt mit Anlagereglement wurde in bezug auf Fakten und Daten den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Prospekt Ziff. 1.1 Allgemeine Angaben zum Anlagefonds Der erste Satz von Ziff. 1.1 lautet wie folgt «Der AFM Global First Selection Fund ist ein segmentiertes Investmentunternehmen für andere Werte (der «Anlagefonds») liechtensteinischen Rechts gemäss dem Gesetz vom 3. Mai 1996 ilber Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 1996 Nr. 89.» Folgende Absätze werden der Ziff. 1.1 hinzugefügt «Die Vermögenswerte des Anlagefonds werden als separate Segmente von der Fondsleitung im Interesse und für Rechnung der Anteilsinhaber verwaltet und sind vom Vermögen der Fondsleitung getrennt. Der Anlagefonds legt im gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Segmente zur Zeichnung auf: AFM Global Rrst Selection AFM Global First Selection Fund (EUR) Gemäss Anlagereglement kann die Fondsleitung jederzeit eine weitere Hinzufügung von Segmenten beschliessen, voraus­ gesetzt ihre Anlagepolitik entspricht derjenigen der anderen Segmente. Sie gibt dies den Anteilsinhabern bekannt und passt den Prospekt an. Die spezifischen Gegebenheiten der nachträglich aufgelegten Segmente wie zum Beispiel die Anlagepolitik können auch in einer Zusatzerklärung pro Segment geregelt werden, welche nicht ohne diesen Prospekt verwendet werden darf. Die Fondsleitung kann jederzeit bestehende Segmente auflösen oder vereinigen. Im Falle einer Auflösung werden die Ver­ mögenswerte eines Segmentes realisiert die Verpflichtungen eingelöst und der Nettoerlös der Realisation an die Anleger im Verhältnis ihrer Beteiligung am Segment verteilt.» Ziff. 5.1 Nützliche Hinweise Der erste Absatz wird ersetzt durch: 
5.4 Verkaufsrestriktionen Der 1. Absatz erhält folgenden neuen Wortlaut: «Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds erfolgt ausschliesslich im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz.» 
- Anlagereglement 51 ^ Ziff. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut: «Unter der Bezeichnung AFM Global First Selection Fund (der «Anlagefonds»') besteht ein Investmentunternehmen für an­ dere Werte im Sinne von Art. 2 Abs. 5 lit. a des Gesetzes vom 3. Mai 1996 über Investmentunternehmen (IUG), LGBI. 1996 Nr. 89, das in folgende Segmente unterteilt ist: ' AFM Global First Selection Fund CHF. AFM Global First Selection Fund EUR» 57 «Valorennummer: 1 548 748 für AFM Global First Selectio 1 651091 für AFM Global First Selectiq Der fünfte Absatz wird ersetzt durch: «Rechnungseinheit der Segmente: 
AFM Global First Selection Fi AFM Global First Selection 
Fund (CHF) Fund (EUR)» CHF EURO» 
des Fondsvermögens des jeweiligen Segmentes in Beteiligungspapiere und Ziff. 5.2.1. Nettoinventarwert Der letzte Satz des Absatzes 2 wird durch folgenden ersetzt: «Das Nettovermögen eines jeden Segmentes entspricht der Differenz zwischen der Summe der Guthaben des Segmentes und der Summe der Verpflichtungen des Segmentes.» Ziff. 5 wird durch eine weitere Ziffer ergänzt, und zwar. Ziff. 5.2.5. Konversion «Anteilsinhaber eines jeden Segmentes sind berechtigt, ihre gesamten oder einen Teil ihrer Anteile in solche eines anderen zur Zeichnung aufgelegten Segmentes umzuwandeln und zwar an jedem Tag, an dem der Nettovermögenswert der Seg­ mente berechnet wird. Voraussetzung ist ein entsprechender Konversionsantrag über mindestens 10 Anteile eines Seg­ mentes an die Fondsleitung, einschliesslich der entsprechenden Informationen. Die Fondsleitung kann für Rechnung des Anlagefonds eine Kommission für die Konversion von 0,5 % des Nettoinventarwer- tes pro Anteil des ursprünglichen Segmentes beziehen. Sofern diese Kommission belastet wird, ist sie auf alle Konversionen anwendbar, die am gleichen Bewertungstag gemacht werden. Die Fondsleitung wird die Anzahl der Anteile festlegen, in wel­ che ein Anteilsinhaber seine vorhandenen Anteile umwandeln möchte, und zwar entsprechend der folgenden Formel: *A = [((BxC)j-0)/EI x F' 
-'V. J'""'; \ 
 : "T ( . , • • A Anzahl dar Anteile an dam neuen Segment die auszugeben sind, abgerundet auf die nächste ganze Zahl B Anzahl der Anteile an dem ursprünglichen Segment C Rücknahmepreis pro Anteil des ursprünglichen Segmentes D Die an den Anlagefonds zu zahlende'Umwandlungsgebühr E Nettoinventarwert pro Anteil des neuen Segmentes F Am Tag der Konversion massgebender Umrechnungskurs zwischen den Währungen der beiden Segmente Entstehen bei der Berechnung der Anzahl neuer Anteile Anteilsbruchteile, so vergütet die Fondsleitung diese dem Anleger auf der Basis des Rücknahmepreises. Die Fondsleitung wird dem Anteilsinhaber Einzelheiten bezüglich der Umwandlung übermitteln.» . 
Ziff. 4. erhält folgenden neuen Wortlaut: «Die Fondsleitung investiert mindestens 67 ' -rechte weltweit tätiger Unternehmen.» Ziff. 5. erhält folgenden neuen Wortlaut: «Es dürfen maximal 33 % des Fondsvermögens in flüssige Mittel oder Geldmarktinstrumente des jeweiligen Segmentes investiert werden.» 513 Ziff. 1. erhält folgenden neuen Wortlaut: «Es dürfen bis höchstens 20 % des Fondsvermögens des jeweiligen Segmentes in Wertpapiere und Wertrechte gemäss S 7 Ziffer 3 desselben Emittenten angelegt werden.» Ziff. 2. erhält folgenden neuen Wortlaut: «Das Fondsvermögen des jeweiligen Segmentes muss mindestens Wertschriften von 10 verschiedenen Emittenten gemäss § 7 Ziffer 3 enthalten, wobei die zwei grössten Positionen zusammen nicht mehr als 35% und die vier grössten Positionen zu­ sammen nicht mehr als 60% des Fondsvermögens ausmachen dürfen. Die maximale Anzahl verschiedener Emittenten be­ trägt 30.» 516 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ziff. 4. erhält folgenden neuen Wortlaut: «Die Ausgabe-und Rücknahmepreise werden im CHF-Anteil auf 5 Rappen gerundet. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden im EUR-Anteif auf 5 Cents gerundet.» 517 Vergütungen Der 1. und 2. Absatz der Ziff. 1. erhalten folgenden neuen Wortlaut: «Für die Leitung und Verwaltung des Anlagefonds sowie für die Kosten der Depotbank stellt die Fondsleitung zu Lasten des jeweiligen Segmentes eine jährliche Verwaltungsgebühr / Depotbankentschädigung von CHF 130*000.- plus höchstens 1,6% des durchschnittlichen Nettofondsvermögens in Rechnung, die pro rata temporis jeweils am Quartalsendo erhoben werden. Die Fondsleitung belastet dem jeweiligen Segment eine allfällige Outperformance Fee im Umfang von höchstens 20% ge­ genüber dem MSCI Weltindex (reinvestiert) in CHF resp. in Euro. Die Belastung einer allfälligen Performance Fee erfolgt pro rata tomporis an jedem Tag, an dem gemäss 5 15 das Vermögen des jeweiligen Segmentes berechnet wird. Eine allfällige Underperformance wird vorgetragen.» 518 Ziff. 3. orhält folgenden neuen Wortlaut: «Die Reijjinungseinheiten der einzelnen Segmente sind: •' AFM Global First Selection Fund (CHF): Schweizer Frenken AFM Global First Selection Fund (EUR): Euro» i^Ziff. 4. Wird neu hinzugefügt und lautet wie folgt: '«Innerhalb von vier Monaterynach Ablauf eines Geschäftsjahres veröffentlicht die Fondsleitung einen Geschäftsbericht des Anlagefonds.» Ziff. 4. entspricht neu der Ziff. 5. Ziff. 5. entspricht;heu der Ziff. 6. Ziff. 6. entspricht neu der Ziff. 7. Ziff 8. wird neu aufgenommen und lautet wie folgt: «Für die einzelnen Segmente werden separate Rechnungen erstellt. Das Total der Segmente ergibt- nach der Umrechnung . in die Fondswährung, CHF, das Fondsvermögen. Sofern im Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres Verpflichtungen aus Optionen, Futures, Termingeschäften oder Ausleihungen bestehen, sind diese im Rechenschaftsbericht ausdrücklich zu erwähnen, d.h. der Ausübungspreis der laufenden Optionen, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Termingeschäften und Futuresgeschäften auf Finanzinstrumenten, der Wert der Ausleihungen, der Umfang der Kauf und Verkauf Repos sowie die Verpflichtung aus Devisentermingeschäften sind für jede einzelne Art dieser Geschäfte gesamthaft zu erwähnen.» Vaduz, im März 2004 Vit t 
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