Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

ss&sössssa«^ FREITAG, 2. APRIL 2004 VOLKS| iiyii AlVin 
  NB U IIMUMIML/ NACHRICHTEN BLATT NACHRICHTEN Banken- und Versicherungs­ gesetz wird angepasst VADUZ-Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum ist Liech­ tenstein zur Umsetzung der Richtlinien über die Sanierung und Liquidation von Versi­ cherungsunternehmen und von Kreditinsti­ tuten verpflichtet. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsentwurf vorbereitet und Interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Vcrnehmlassungsfrist. dauert bis 28. Mai 2004. Der Vernehmlassungsent­ wurf kann von interessieren Personen in der Regicrungskanzlei bezogen werden. Die Richtlinien sehen Regelungen für grenz­ überschreitende Sanierungs- und Liquida­ tionsverfahren über Versicherungsunterneh- men oder Kreditinstitute vor. Grund dafür, ist die Tatsache, dass Banken und Versiche­ rungsunternehmen aufgrund einer einzigen Bewilligung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ihre Tätigkeiten ausüben dürfen und somit das jeweilige Unterneh­ men und seine Zweigstellen eine Einheit bil­ den. Durch die Richtlinien soll sichergestellt werden, dass Sanierungsmassnahmen und Liquidationsverfahren Uber die Landesgren­ zen hinaus wirksam sind. Dies bedeutet, dass es innerhalb des EWR nicht gleichzei­ tig mehrere Sanierungsmassnahmen oder Liquidationsverfahren parallel in mehreren Staaten geben wird, sondern für ein be­ stimmtes Versicherungsunternehmen oder ' 'Kreditinstitut nur ein einziges Verfahren in einem Staat. Das Verfahren findet in Liech­ tenstein statt, wenn der Bank oder dem Ver- sicherungsunternehmen in Liechtenstein die Bewilligung erteilt worden ist. Um den Gläubigern die Geltendmachung ihrer Rechte und Forderungen im Rahmen einer ausländischen Sanierungsmassnahme oder eines Liquidationsverfahrens zu erleichtern, werden Verständigungspflichten der Behör­ den vorgesehen, die Forderungsanmeldung geregelt und die Position der Gläubiger von Versicherungsforderungen gestärkt, (pafl) «Brendlehaus»: Studien können besichtigt werden SCHELLENBERG - Die Gemeinde Schellenberg hat einen Studienauftrag zur Erlangung von Entwürfen für eine denkmal­ gerechte Renovalion 
und Nutzung der Lie­ genschaft «Brendlehaus» vergeben. Dazu wurden vier Architekturbüros eingeladen. Der Gemeinderat schloss sich an seiner Sit­ zung vom 31. Mär/. 2004 einstimmig der Empfehlung des Beurteilungsgremiums an. Das Siegerprojekt stammt aus der Feder von Ulrike Mayer, Dipl. Arch. ETH aus Gam- prin. Die eingegangenen Studienaufträge können von allen Interessierten im Mehr­ zweckraum der Gemeinde Schellenberg eingesehen werden, und zwar am Freitag, den 2. April von 18-20 Uhr und am Sonn­ tag, den 4. April von 10-12 Uhr. (Eing.) 
Tatsächlich nur 5 Franken Mehrbelastung Regierung empfiehlt, den Staat von NBU-Subvention zu entlasten Wirtschafte- und Sozialminister Hansjörg Frick steht für die Abschaffung der NBU-Subventionlerung ein. Eine Abschaffung der NBU-Subvention ändere an den ausgezeichneten Sozialleistungen Liechtensteins gar nichts. VADUZ - Das Netz der sozialen Sicherheit ist in Liechtenstein sehr gut ausgebaut. Eine Ab­ schaffung der NBU-Subvention ändert an den ausgezeichneten Leistungen gar nichts. Und die Mehrbelastung beträgt nur we­ nige Franken pro Monat. Die Subvention der Freizeitversiche­ rung NBU dient auch keinem so­ zialen Ziel. Die Regierung empfiehlt, am Wo­ chenende der Abschaffung der NBU-Subvention zuzustimmen und damit die stark steigenden So­ zialausgaben um eine undifferen­ zierte Ausgabe zu entlasten. Nur knapp die Hälfte der Bevölkerung profitiert Einer Modellfamilie mit 4000 Franken Monatseinkommen wer­ den rund 20 Prozent Steuern und Sozialversicherungsabgaben abge­ zogen. Nach Berechnungen des Amtes für Soziale Dienste kann die 
Modellfamilie das Einkommen mit staatlichen Leistungen um rund 1000 Franken aufbessern, beispiels­ weise mit Kindergeld, Mietbeihilfe oder durch ,Verbilligung der Kran­ kenkassa-Prämien. Zusammen mit der Steuer-Rückvergütung stehen der Modellfamilie letztlich 4376 Franken im Monat zur Verfügung. 4 Millionen Franken Subvention ins Ausland Das Beispiel zeigt, dass das Sys­ tem der sozialen Sicherheit funktio­ niert. Eine soziale Sicherheit, die täglich - jeden einzelnen Tag im,Jahr 468 000 Franken beansprucht. Und die NBU? Die NBU betrifft weniger als die Hälfte der Bevölke­ rung, nämlich alle in Liechtenstein tätigen Arbeitnehmerinnen und Ar­ beitnehmer, aber keine Hausfrau­ en, Rentner oder andere Nicht-Er- werbstätige. Da die Prämie - sie ist lohnabhängig - mit einem Drittel subventioniert ist, profitieren hö­ here Einkommen stärker vom Lan- desbeitrag als 
niedrige. 
Von der NBU-Subvention profi­ tieren auch Grenzgänger-Zupendler mit etwa 4 Millionen Franken. Übrigens auch von weiteren Staats­ geldern in Millionenhöhe. Allein nach Österreich fiiessen beispiels­ weise mit den AHV- und IV-Leis- tungen jährlich ca. 9 Millionen Franken Staatsbeiträge. Nicht von der NBU-Subvention profitieren hingegen die Grenzgänger-Weg­ pendler. Wer in Liechtenstein wohnt, aber im Ausland arbeitet, erhält keine NBU-Subvention. Mögliche Prämienänderung erst ab 2007 Nachdem in den letzten Jahren die Erträge der Versicherungen aus der NBU deutlich höher lagen als die Unfallkosten, hat die Regierung auf Antrag der Versicherungsgesellschaf­ ten für 2004 bis 2006 eine Prämien­ senkung von etwa 30 Prozent geneh­ migt. Eine Prämienänderung könnte daher erst 2007 wieder anfallen. 
Die angebliche Mehrbelastung von 200-400 Franken bei Abschaf­ fung der Subvention ist falsch! Bei­ spiel Modellfamilie: Wer 4000 Franken verdient, dem sind letztes Jahr 47.35 Franken NBU-Prämie vom Lohn abgezogen worden. Zumutbare 4.15 Franken Mehrbelastung Bei Abschaffung der Subvention wären es jetzt 51.50 Franken NBU- Abzug, also zumutbare 4.15 Franken mehr. Die Abschaffung der NBU- Prämiensubvention ist daher eine so­ zialverträgliche 
Korrektur und die frei werdende Mittel können sinnvol­ ler Weise 
gezielt für die steigenden Sozialausgaben eingesetzt werden. FACTBOX NBU im Uberblick • Die Subventionierung der NBU ist nicht mehr zeitgemäss • Die NBU-Subvention wird undifferenziert ausgeschüttet • Die Schweiz hat die NBU- Subvention bereits 1967 abge­ schafft • Die NBU-Subvention ist un­ gerecht • Nur knapp die Hälfte der Be­ völkerung profitiert von der NBU-Subvention' 
 ! ' • Höhere' Einkommen profitie­ ren mehr als niedrige • Nicht Erwerbstätige wie Hausfrauen, Rentner, Studenten sind benachteiligt • Rund 4 Millionen Franken Subvention fiiessen jährlich ins Ausland • Die NBU-Subvention ent­ spricht nicht sozialen Zielset­ zungen ; , • Die monatliche Mehrbelastung von 5 Franken ist zumutbar • Ein Ja zur Abschaffung entlastet den Staat um mind. 7 Millionen Franken pro Jahr • Staatseinnahmen nehmen ab (2000-2004: - 11 Prozent) • Sozialausgaben pro Tag: 468 000 Franken : Gezielte Sozialpolitik statt Giesskannenprinzip NBU-Subventionierung ist nicht mehr zeitgemäss und unsozial VADUZ - Im Jahre 1967 schaff­ te die Schweiz die staatliche NBU-Subventionierung ab. Rund 40 Jahre später soll auch Liech­ tenstein diesen Schrift vollzie­ hen. Die Begründung ist ein­ deutig: Eine Freizeitversiche­ rung soll nicht staatlich sub­ ventioniert werden. »Pater Klndl e Die Regierung möchtc Subventio­ nen, die nach dem Giesskannen­ prinzip ausgeschüttet werden, ab­ schaffen. Dabei geht es nicht um einen Abbau von Sozialleistungen: Vielmehr soll Sozialpolitik gezielt eingesetzt werden. Die Abschaf­ fung des Landesbeitrages an die Prämien der NBU dient der langfristigen Sicherung des Sys­ tems der sozialen Sicherheit. Das Land Liechtenstein verfügt über ein hervorragendes Sozial­netz: 
Rund 171 Millionen Franken werden jährlich in diesem Bereich von staatlicher Seite ausgegeben. Scherenbewegung bremsen Die Regierung möchte mit der Abschaffung der NBU-Subvention zudem ihrer Verantwortung nach einer Sicherung des Sozialwerkes gerecht werden: In den vergange­ nen Jahren war festzustellen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Situ­ ation die Einnahmen des Staates rückläufig sind. Dennoch steigen die Sozialausgaben kontinuierlich. Weil die Subventionierung der NBU-Prämie den heutigen Anfor­ derungen nicht mehr gerecht wird, soll diese Giesskannensubvention abgeschafft werden. Unsozial Die Subventionierung der NBU- Prämien sind aus mehreren Ge­ sichtspunkten unsozial: einerseits 
profitiert nur rund die Hälfte der Bevölkerung von der staatlichen • Unterstützung: Nichterwerbstätige und Rentner sind ausgeschlossen. Andererseits fiiessen jährlich meh­ rere Millionen Franken an Grenz­ gängerinnen und Grenzgänger. Des Weiteren kommt dazu, dass Bes­ serverdienende von der NBU-Sub­ vention mehr profitieren als Schlechterverdienende. Diese Un­ gerechtigkeit möchte die Regie­ rung zusammen mit einer Mehrheit im Landtag beseitigen. Zumutbare Mehrbelastung Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) setzt sich als bedeutende Wirtschaftsver­ einigung ebenfalls für die Abschaf­ fung der NBU-Subventionierung ein. Bei Einführung der Subvention im Jahre 1932 sei diese berechtigt gewesen. Heute nach der wirt­ schaftlichen Entwicklung sei dieses 
Giesskannenprinzip überholt. Übri­ gens: Arbeitnehmer erwartet eine monatliche Mehrbelastung von le­ diglich wenigen Franken. FACTBOX 5 x Ja zur Abschaffung der NBU-Subvention: • Mehr als die Hälfte der Bevöl­ kerung erhält keine NBU-Sub­ vention • Reiche profitieren stärker als Einkommensschwache • Ein grosser Teil der Subven­ tion fliesst ins Ausland '' • Die NBU-Subvention ist nicht, mehr , zeitgemäss und wurde in der Schweiz schon 1967 abge­ schafft • Die Abschaffung trägt, zur langfristigen Sicherung der So­ zialsysteme bei (pk)
	        

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