Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

i^®eaa38(ssss»ffia(Äj«s :. DONNERSTAG, 1. APRIL 2004 VOLKS! IIV II A IVI f\ LESERMEINUNGEN BLATT 
INLAND NACHRICHTEN EINKÄUFSLAND LIECHTENSTEIN LESERMEINUNGEN Franziska Merkli Triesen «Ich kaufe gerne in Liechtenstein ein weil es nah ist. Man muss zum Einkaufen nicht aus­ wärts fahren.» ANZEIGE 
ALPENVEREIN Skitour Oberalpstock am Sonntag 4. 4.2004 Das Tourenziel am kommenden Sonntag wird der weithin bekannte Oberalpstock (3327 m) bei Disentis sein. Dieser grossarti­ ge Skigipfel, mit weitgedehnter Aussicht, wurde bereits im Jahre 1896 als erster Drei­ tausender überhaupt mit Ski bestiegen. Da­ mals ein Abenteuer sondergleichen, wird heutzutage dieser stolze Gipfel zwar etwas konditioneilen Einsatz, aber sonst keinerlei alpinisfische Glanzleistungen abverlangen. Nach allen Richtungen sind lange, grosszü­ gige Abfahrten möglich. Von Sedrun ,(1440 m) steigt man südwärts ins hingezo­ gene Val Strem, um nach 4 Gehstunden Stu­ fe um Stufe die 3132 m hohe Fuorcla da Strem Sura zu erreichen. Von hier steilt sich ein kurzer letzter Gipfclhang auf und bei entsprechenden VerhiilWissen hindert nichts mehr, die leichten Gipfelfelsen zu erreichen. Gute Kondition für diesen mehrstündigen Aufstieg ist nötig. Die 1800 Höhenmeter-Abfahrt hinunter ins. Tal zählt zu den Eindrücklichsten des ganzen Bündner Oberlandes. Abfahrt Sonntag, 4. 4. urh 6 Uhr beim Schwimmbad Mühleholz und um 6.15 Uhr bei der Rheinbrücke Balzers. Normale Ski­ tourenausrüstung genügt. Harschcisen nicht vergessen. Auskunft erteilt Tourenleiter Friedo Pel- ger am Samstagabend 3. 4. ab 19 Uhr Aus­ kunft unter der Tel: 392 19 31. . Liechtensteiner Alpenverein Die geplante Erweiterung des Sicherheits­ zentrums ist eine durchdachte Lösung. 18 Varianten wurden geprüft und die Kosten von 50 Mio. CHF auf 31.5 Mio. CHF gesenkt. Damit beantwortet das Sicherheitszentrum sämtliche Anliegen der Referendumswerber. Daher ein klares Ja zur Erweiterung des Sicherheitszentrums. 
An den VSV Ob das liechtensteinische Volk und der Landesfürst ihre Partnerschaft auflösen oder weiterführen, ent­ scheidet das Volk oder der Landes­ fürst. Das entscheiden weder die Regierung, noch der Landtag, noch der Europarat, noch Juristen, noch sonst wer. Das ist mein demokrati­ sches Verfassungsverständnis. Dr. Wolfgang Bayer, Gamprin Durchlaucht! Würde mich freuen, wenn der Dr. Bayer aus Gamprin bald einen fürstlichen Orden erhielte. Als fürstlicher Verfassungs-Experte so­ wie seit neuestem auch als VU-Kri- tiker sollte dieser Ehre nichts mehr im Wege stehen. Im Gegensatz zu Traudl von Vladar könnte er sich vielleicht einen Tätigkeitsbericht ersparen. Harry Quaderer, Schaan Sehr geehrter Herr Lan- desphysikus Dr. Ospelt In Ihrem Leserbrief vom 10. März bezeichneten Sie die von mir ge­ machte Aussage wegen Ihrem Ver­ gleich «Mobilfunk und Fussball» als unwahr. Dem ist nicht so. Herrn Dr. Ospelt, ich versichere Ihnen mein Mitgefühl, noch nicht alt und schon so vergesslich! Doch machen Sie sich keine zu grossen Sorgen, denn es könnte schlimmer sein. Das neue.Aushän­ geschild der Mobilfunklobby, Herr 
Dr. Reinold Berz, wusste schon nach wenigen Tagen nicht mehr, was er gesagt hat. Max Heidegger, Triesen Unverständliche Finanzpolitik Da lese ich in der Zeitung über Kreditüberschreitungen des Lan­ des von 54,3 Millionen Franken für das Jahr 2003 (Jahr der Behinder­ ten) und von Grossprojekten in Millionenhöhe. Hingegen fehlt das Geld für den vergleichsweise lä­ cherlichen Betrag von 0,35 Millio­ nen Franken an das Heilpädagogi­ sche Zentrum! Ein Kommentar ist wohl überflüssig. Carol Ritter, Fcldstrasse 9, Vaduz Philosophische Verwunderung Die Begründung des Schuld­ spruchs und Stattgebens einer Kla­ ge eines Steuersünders gegen Prof. Herbert Batliner auf Schadener­ satz, weil dieser ihn nicht rechtzei­ tig von der drohenden Strafe ge­ warnt habe, wundert mich sehr. Wenn das Oberste Gericht diese Begründung auf Schadenersatz an­ nehmen wollte, könnte von nun an jeder Bandit seine Mitwisser auf Schadenersatz klagen, wenn diese ihm nicht sofort mitteilten, dass be­ lastendes Material gegen ihn ge­ funden worden sei, weil sie ihm da­ mit die Chance auf Selbstanzeige oder Flucht nähmen. Das würde zu 
einem Chaos absonderlichster Pro­ zesse führen. Zweitens kann eine gerechte Strafe niemals zurecht als Schaden gewertet werden. Vielmehr ver­ wirklicht sich durch sie ein Teil des Rechts im Staat, ist sie also etwas Gutes und deshalb niemals'ein Übel, vor dem man zu warnen sei. Wenn eine Strafe gerecht ist, zeigt schon Piaton, dient sie dem Gut der Person. Daher ist eine Gleichset­ zung von verdienter Strafe mit Schaden absolut unhaltbar. Drittens besteht aus diesen Grün­ den keinerlei von einer Gesell­ schaft anzuerkennender Rechtsan­ spruch einer Person, vor einer dro­ henden und gerechten Strafe ge­ warnt zu werden, als wäre diese ei­ nem ungerechten Angriff auf Gut und Leben gleichzusetzen, vor dem man betroffene Personen zu war­ nen verpflichtet ist. Es besteht ganz im Gegenteil rechtlich gesehen ei­ ne Pflicht dagegen, nämlich die Pflicht zur Anzeige krimineller Handlungen. Herbert Batliner war zwar wegen der Schweigepflicht eines Anwalts von der ansonsten bestehenden Pflicht zur Anzeige der Steuerhinterziehung befreit, so­ lange er in der professionellen Be­ ziehung des Vermögensverwalters zu dem Klienten stand. Sobald aber diese Information gegen seinen Willen durch den seinerseits krimi­ nellen Akt seines früheren Ange­ stellten aus seinem juridischen Ver­ antwortungsbereich entz.ogen wor­ den war, und solange die betroffene Person Herbert Batliner nicht als Anwalt zu ihrer Verteidigung be­stellt 
hatte, was womöglich eine Schutzpflicht gegen eine gerechte Strafe zur Folge gehabt hätte, kann man keinesfalls behaupten, Batli­ ner hätte eine Pflicht zur rechtzeiti­ gen Warnung des Kriminellen vor gerechter Strafe gehabt oder es hät­ te gar noch dessen Rechtsanspruch auf eine solche bestanden. Ein sol­ cher Akt der Warnung müsste als Versuch gewertet werden, einen kriminellen bei der Landesflucht zu unterstützen oder ihn durch Bei­ hilfe bei einer unaufrichtigen Selbstanzeige der gerechten Strafe zu entziehen. Wie kann man eine Pflicht zur Anzeige kriminellen Verhaltens anerkennen, wenn man zugleich eine Pflicht zur Warnung vor drohender gerechter Strafe pos­ tuliert? Das ist ein logischer Wider­ spruch! Einer Schadenersatzklage eines Steuersünders stattzugeben, weil Herbert Batliner ihm nicht recht­ zeitig die kriminelle (und mit Er­ pressungsversuchen verbundene) Entwendung von Akten durch ei­ nen früheren Angestellten und de­ ren ebenfalls kriminelle Übergabe an das Magazin «Der Spiegel» mit­ geteilt habe, so dass der einer kri­ minellen Tat Schuldige das Land verlassen oder Selbstanzeige hätte erstatten und sich auf diese Weise der gerechten Strafe hätte entzie­ hen können, ist philosophisch ge­ sehen äusserst bedenklich. Wenn dies zur Rechtspraxis erhoben' wird, hat dies schlimme, wider­ spruchsvolle und subversive Fol­ gen für die Rechtsordnung. Josef Seifert, Triesenberg Kein Aprilscherz! Bis 3-mal schneller im Internet! Lie-Comtel bietet attraktive Angebote Auf dem schnellen, zuverlässi­ gen und breitbandigen CATV- Netz der Lie-Comtel sind nebst den kompletten Radio- und Fernsehprogrammen auch hohe Datenübertragungen ins Inter­ net möglich. Die Vorteile, welche die Lie-Com­ tel mit ihrer hochmodernen Daten­ autobahn, sprich dem Fernsehka­ belnetz, dank modernster Infra­ struktur und verwendeter Techno­ logien hat, gibt die Lie-Comtel durch neu gestaltete Produkte und Preise an ihre Kunden und Neukun­ den weiter. Ab 1. April profitieren alle Ka­ belinternetkunden, und diejenigen, die es noch werden wollen, von we­ sentlich höheren Surfgeschwindig­ keiten bei gleichen oder tieferen Preisen. Ein besonderes Augen­ merkgilt dem Powersurf advanced- Paket: Für nur CHF 59.- pro Monat surfen Sie mit 1000 kbit/s im Inter­ net. Als Lie-Comtel-Kabelinternet- kunde ist jeder bestens für zukünf­ tige Services, die das Internet zu bieten hat, vorbereitet. Von der Geschwindigtoeitsanpassung profi­ tieren nebst efen Neukunden natür­ lich auch alle bestehenden Lie- Comtel-Powersurf-Kabelinternet- kunden. Das Lie-Comtel-Kabelinternet- Produktportfolio stellt sich neu wie folgt zusammen: • Powersurf start: 100 MB Daten­ volumen, 400/200 kbit/s, für Fr. 19 pro Monat - optimal für jeden Ge­ legenheitssurfer, der mit Breitband- Internet beginnen möchte. • Powersurf basic: fair use, 2 GB Datenvolumen, 700/200 kbit/s, Fr. 39 pro Monat - schnell und fair! • Powersurf advanced: unlimitier­ tes Datenvolumen, 1000/300 kbit/s; 
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