Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

MITTWOCH, 14. JANUAR 2004 VOLKS IIMQCDATC 
  DI 
EWERBEPLATTFORM BLATT 
IIIMOCRM I U FÜR LIECHTENSTEIN 
19 Fürstentum Liechtenstein Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. f und Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 80 Abs. 1, Art, 94 Abs. 1 und Art. 97 der Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i.d.g.F., werden folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkungen erlassen: Eschen Rheinstrasse prov. Ba ustellenzufahrt Sportpark Eschen-Mauren - Sig. Nr. 2.30 «Höchstgeschwindigkeit» 50 km/h - Sig. Nr. 2.53.1 «Ende der Höchstgeschwindigkeit» 50 km/h - Sig. Nr. 3.02 «Kein Vortritt» - Baustellensignalisation ausserorts Grund: Antrag Gemeinden Eschen-Mauren Dauer: bis 26. Mai 2005 Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen Be­ schwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. 1001 -180 
Vaduz, 14. Januar 2004 Tiefbauamt 
gez. Dipl. Ing. Johann Ott 
Amtliche Kundmachungen Verkehrsa nordn u ng Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. f und Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 197-8 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 80 Abs. 1, Art. 94 Abs. 1 und Art. 97 der Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i.d.g.F., werden folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkungen erlassen: Vaduz Alvierweg - Sig. Nr. 2.01 «Allgemeines Fahrverbot» in beiden Richtungen mit Zusatz «Zubringer­ dienst gestattet» - Sig. Nr. 2.61 «Fussweg» - Sig. Nr. 5.07 «Richtungstafel» - Baustellensignalisation innerorts Grund: Baustelle Dauer: bis 24. Juli 2004 . Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen Be­ schwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. 1002.480 
Vaduz, 14. Januar 2004 Tiefbauamt 
gez. Dipl. Ing. Johann Ott VOLKS I BLATT 
I GLÄUBIGERAUFRUFE BNP Paribas Trust Anstalt, Vaduz Laut Beschluss der Inhaberin der Gründerrechte vom 5...Januar 2004 ist die Gesellschaft in Liquidation ge­ treten. • Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Vaduz, 5. Januar 2004 Der Liquidator Gibi Anstalt, Vaduz Anlässlich der ausserordentlichen Versammlung der Inhaber der Griin- derrechte vom 12. Januar 2004 wur­ de die Auflösung und Liquidation der Anstalt mit sofortiger Wirkung be­ schlossen. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich anzumelden. Die Liquidatoren Pilton Anstalt, Vaduz Anlässlich der ausserordentlichen Sitzung des Verwaltungsrates vom 8. Januar 2004 wurde die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung beschlossen. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche umgehend an­ zumelden. Der Liquidator Der Verwaltungsrat der Ocamar Anstalt, Vaduz hat am 16. Dezember 2003 die Auf­ lösung und Liquidation der Anstalt mit sofortiger Wirkung beschlossen. , Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich anzumelden., Der Liquidator 
Resthots Holdings Establishment, Vaduz Laut Beschluss des Inhabers der Grün­ derrechte vom 15. Dezember 2003 ist unsere Firma in Liquidation getreten. Der Uquidationsbeschluss ist im Öffent­ lichkeitsregister eingetragen worden. Allfällige Gläubiger werden hiermit er­ sucht, ihre Ansprüche unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Vaduz, im Dezember 2003 Der Liquidator P.V.P. Anstalt, Vaduz Aufgrund des Beschlusses vom 9. Januar 2004 ist unsere Firma in Li­ quidation getreten. Der Uquidationsbe­ schluss ist im öffentlichkeitsregister eingetragen. Allfällige Gläubiger des Unternehmens werden hiermit aufgefordert, ihre An­ sprüche beim Liquidator anzumelden. Vaduz, 9. Januar 2004 Der Liquidator 
Kranit Establishment, Vaduz Gemäss Beschluss des Verwal­ tungsrates der Kranit Establishment vom 22. Dezember 2003 ist die Ge­ sellschaft in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich beim Repräsentanten der Gesell­ schaftanzumelden. Der Liquidator 
Mit Beschluss vom 7. Januar 2004 ist die Interperuana Anstalt, Vaduz in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche unver­ züglich beim Liquidator anzumelden. Der Liquidator Baiinka Anstalt, Vaduz Laut Beschluss der Gründerin vom 8. Januar 2004 ist die Gesellschaft In Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden ersucht, ihre Ansprüche unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Vaduz, 8. Januar 2004 Der Liquidator 
Die Firma Jobi Anstalt, Vaduz ist mit Beschluss vom 8. Januar 2004 in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche beim Liquidator anzumelden. Der Liquidator All Wood C.C.Aktien- . gesellschaft, Triesen Laut Beschluss der ausserordent­ lichen Generalversammlung vom 12. Januar 2004 ist unsere Gesell­ schaft in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden ersucht, ihre Ansprüche unverzüglich anzu­ melden. Vaduz, 12. Januar 2004 Der Liquidator Die Firma Melanit Anstalt, Vaduz ist mit Beschluss vom 5. Januar 2004 in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche beim Liquidator anzumelden. Der Liquidator Umbrella Real Estate Establishment, Vaduz Gemäss Protokoll vom 23. Dezem­ ber 2003 ist unsere Firma in Liquida­ tion getreten. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich anzumelden. Der Liquidator Etablissement Luxalp, Vaduz Mit Ftotokoll vom 19. Dezember 2003 wurde die Auflösung und Liqui­ dation der Etablissement Luxalp, Vaduz, mit sofortiger Wirkung be­ schlossen. Allfälllge Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich anzumelden. Der Liquidator 
Elmanix Establishment Laut Beschluss der Gründerin vom 12. Januar 2004 ist die Gesellschaft in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden ersucht, ihre Ansprüche unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Vaduz, 12. Januar 2004 ' Der Liquidator Pella Stiftung, FL-9490 Vaduz Laut Beschluss der Inhaberin der Gründerrechte vom 9. Januar 2004 ist die Firma in Liquidation getreten. >' Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre eventuellen Forde­ rungen unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Der Liquidator. Nimrotrade Establishment, FL-9490 Vaduz Laut Beschluss der Inhaberin der Gründerrechte vom 9. Januar 2004 ist die Firma in Liquidation getreten. Allfällige Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre eventuellen Forde­ rungen unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Der Liquidator Laut Beschluss vom 23. Dezember 2003 tritt die Firma Ramtrax Anstalt, Vaduz mit sofortiger Wirkung in Liquidation. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Forderungen binnen Mo­ natsfrist beim Liquidator anzumel­ den. Der Liquidator 
' Dhosaka Anstalt Laut Beschluss der Inhaberin der Gründerrechte vom 12. Januar 2004 ist die Gesellschaft in Liquidation ge­ treten. Allfällige Gläubiger werden ersucht, ihre Ansprüche unverzüglich beim Liquidator anzumelden. Vaduz, 12. Januar 2004 Der Liquidator HSM Managementberatung Aktiengesellschaft Durch Beschluss der ao. General­ versammlung vom 30. Dezember 2003 ist unsere Firma in eine Anstalt mit dem Namen HSM Management­ beratung Anstalt umgewandelt und gleichzeitig der Site von Vaduz nach Schaan verlegt worden. Allfällige Gläubiger werden aufgefor­ dert, ihre Ansprüche unverzüglich beim Verwaltungsrat und Geschäfts-: führer anzumelden. Der Verwaltungsrat und Geschäftsführer Admintrust Services AG, Vaduz Gemäss Beschluss des Inhabers der Treugeberrechte vom 15; Dezember 2003 ist die Umwandlung des Treu- untemehmens in eine Aktiengesell­ schaft beschlossen worden. Die Schulden des Treuuntemehmens gehen auf die umgewandelte Gesell- schaft über. Die Gläubiger des Treuuntemeh-. mens stimmen der Umwandlung zu, sofern sie nicht binnen 60 Tagen aus­ drücklich Widerspruch erheben. Allfällige Forderungen sind anzumel­ den. Admintrust Services AG DIE TAGESZEITUNG FÜR LIECHTENSTEIN §
	        

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