Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

SAMSTAG, 20. MÄRZ 2004 VOLKS I I 
*11 AlVin STIPENDIEN BLATTI IIVLMIVL/ NEUE VOLKSBLATT-RUBRIK 
5 NATUR Blütenpflanzen: Ab heute neue Volksblatt-Rubrik SCHAAN - Die herrlichen Temperaturen • dieser Tage wecken Frühlingsgefühle und lassen in der Natur wieder die Blüten spries- sen. Aber Hand auf's Herz: Wer kennt schon die Namen der ganzen Blütenpracht, die uns in Liechtenstein an Wegrändern und auf Wiesen erfreut? Unsere neue Rubrik «was jetzt blüht» will hier Abhilfe schaffen. Das Volksblatt konnte den Biologen und Präsi­ denten der Botanisch-Zoologischen Gesell­ schaft Liechtenstein-Sargans-Werdcnberg (BZG), Josef Biedermann (Bild), gewinnen, unserer Leserschaft bis im Sommer jeweils einmal pro Woche eine in dieser Zeit gerade blühende Pflan/.enart vorzustellen. Zum Auftakt unserer samstäglichen Rubrik «was jetzt blüht» bringt uns Josef Biedermann un­ ten das «Rüfiblüanili» näher. (MF) WAS JETZT BLÜHT Diese Woche: Huflattich (Röfiblüamli) 
«Bildung schafft Zukunft» Bildungsministerin Rita Kieber-Beck über das neue Stipendiengesetz SCHAAN- Nach dem Schmelzen des Schnees fallen auf Spaziergängen und Wan­ derungen an Wegrändern, Bachufern, Schutt­ halden und Kiesgruben die gelben Farbtup- fer des Huflattichs ,(1\issilago farfara) auf. Bei VVärmeeinbrüchen im Winter erscheinen Vdie goldgelben Korbblüten. Die schuppigen, filzig behaarten Stängel tragen ein 
Blüten- i köpfeten mit gelben Zungen- und Röhren- : Wüten. Die grundständigen lang gestielten uncl herzförmigen dunkelgrünen Blätter er­ scheinen, erst nach dem Verblühen. .C'lii Liechtenstein ist der Huflattich bis in die Alpen . verbreitet. Als Rohbodenpionier- ' pflanze, wächst die Korbblütlern« (Familie Asteraceae) auf Kies-, Lehm und Sandböden. Der Huflattich ist eine altbekannte Heil­ pflanze, deren Wirkstoffe den Husten lin­ dern. Daher kommt auch der lateinische Na­ men «Ttossilago» (tussis bedeutet Husten). Der zweite Teil «farfara» (Mehl tragen) geht vermutlich auf den filzigen, hellen Belag der, Blattunterseite zurück. • Auch heute noch finden wir Huflattich- Extrakte in vielen Hustenpräparaten. Heisser Huflattich-Tee 
mit einem Löffel getrockne­ ter Blüten und Blätter zu gleichen Teilen ge­ mischt (eine halbe Minute ziehen lassen und mit Honig gesüsst) wirkt schleimlösend,und entzündungshemmend. 
, , (BZG) Diese Volksblatt-Rubrik wird von Josef Biedermann Im Namen der Botanisch-Zoologischen 'Gesellschaft • Llechtensteln-Sargans-Werdcnberß (BZG) betreut. Kontakt:  joscf.btcdermann@LG-vaduz.li .  > 
Bildungsministerin Rita Kleber-Beck: Das neue Stipendiengesetz'sieht zahlreiche wichtige Änderungen vor. Zunächst schaffen wir ein einheitliches System, das Studierende und Berufsleute gleichberechtigt behandelt. Es wird künftig nicht mehr zu Ungleichheiten kommen. VADUZ - Die Regierung hat ver­ gangenen Dienstag ein neues Stipendiengesetz verabschie­ det, das die staatlichen Ausbil­ dungsbeihilfen ausweitet und zugleich auf die Eigenverant­ wortung der Bezüger setzt. Mit dem neuen Entwurf wird ge­ mäss Regierungschef-Stellver- treterin Rita Kieber-Beck das Stipendiengesetz an heutige Anforderungen angepasst und auf Chancengleichheit ausge­ richtet. » Peter Klndl e Volksblatt: Frau Regierungschef- Stellvertreterin Kieber-Beck, wa­ rum braucht Liechtenstein ein neues Stipendiengesetz? Genügt das heutige Gesetz plötzlich nicht mehr? Rita Kieber-Ikck: Ein Klein­ staat wie Liechtenstein ist auf ein fortschrittliches Bildungssystem angewiesen. Dies wiederum erfor­ dert eine zukunftsorientierte staatli­ che Ausbildungsförderung. Das heutige Gesetz genügt den Ansprüchen nicht mehr Das heutige Stipendiengesetz, das im Wesentlichen aus dem Jahre 1972 stammt, genügt diesen An­ sprüchen nicht mehr und muss an die veränderten Lebensumstände und neue Lern-Karrieren angepasst werden. Mit der ausgearbeiteten Gesetzes vorläge, die im Übrigen auf einem FBP-Postulat aus dem Jahr 2000 beruht, legen wir den Grundstein dafür, dass die Einwoh­ nerinnen und Einwohner Liechten­ steins in ihrer Ausbildung auch weiterhin optimal durch den Staat unterstützt werden. Weiches sind die wesentlichen Neuerungen des Stipendiehgeset- zes? Das neue Gesetz sieht zahlreiche wichtige Änderungen vor. Zunächst gilt es zu erwähnen, dass wir mit dem neuen Stipendiengesetz ein 
einheitliches System schaffen, das Studierende und Berufsleute gleichberechtigt behandelt. Es wird künftig nicht mehr zu Ungleichhei­ ten zwischen allgemein- und be­ rufsbildenden Ausbildungswegen kommen. Ein einheitliches System schaffen Jeder Antrag' wird zudem nach transparenten Kriterien geprüft, es herrschen klare Regelungen und Entscheidungen sind für jeden nachvollziehbar. Eine weitere Neuerung ist, dass einerseits Eltern mit Kindern, die in Ausbildung sind, und andererseits Alleinerziehende mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten künftig stärker entlastet werden. Eltern und Alleinerziehende entlasten Ebenfalls neu ist, dass die Höchstsätze.bei den anerkennbaren Kosten an die heutigen Verhältnisse angepasst werden. Zudem werden gemäss dem neuen Gesetz die Aus­ bildungsbeihilfen für Antragsteller ab dem 25. Lebensjahr unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern festgelegt. Welchc grundsätzlichen Ziele werden mit der Gesetzesände­ rung verfolgt? Umfassende Gleichbehandlung Das neue Stipendiengesetz führt zu einer umfassenden Gleichbe­ handlung, die in dieser Form bisher nicht gegeben war. Eine Schwäche des geltenden Gesetzes besteht bei­ spielsweise darin, dass je 
nach Aus­ bildungskategorie, Zivilstand und dergleichen unterschiedliche Be­ rechnungssysteme zur Anwendung 
gelangen. Der Gesetzesentwurf der Regierung beseitigt diese Mängel und stellt die soziale Komponente der Chancengleichheit ins Zentrum. Im neuen Stipendiengesetz wird darüber hinaus grosses Augenmerk auf die Eigenverantwortung der Be­ züger gelegt. Die Ausbildungsbei­ hilfen werden nach dem neuen Ge­ setz jeweils eine flexible Kombina­ tion aus Stipendien und Darlehen sein. Zusätzlich werden die Bezü­ ger durch eine allgemeine Höchst- bezugsdauer zu einem raschen Aus- bildüngsabschluss motiviert. Mehr Eigenverantwortung Wie wirkt sich das neue Stipen­ diengesetz in finanzieller Hin­ sicht aus? Erwachsen dem Stallt hieraus Mehrkosten? Sind derar­ tige Mehrkosten in der heutigen Zeit noch zu verantworten? Die Regierung rechnet damit, dass die Mittel für die Ausbil­ dungsbeihilfen durch das neue Ge­ setz um rund 15 Prozent steigen werden. Dualer Bildungsweg wird gestärkt Wenn man aber bedenkt, welch hohes Gut.Bildung in Liechtenstein ist, zeigt sich, dass diese zusätz­ lichen Mittel mehr als gerechtfertigt sind. Künftig wird der duale Bil­ dungsweg wesentlich verbessert ge­ fördert werden. Ein zentraler Stand­ ortfaktor unserer Wirtschaft ist das hohe Ausbildungsniveau und die Lembereitschaft der Menschen. Das Geld, das der Staat in die Ausbi ldung seiner Einwohnerinnen und Einwohner investiert, kommt ihm letztlich wieder zugute. Durch Bildung legen wir nämlich den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft - gerade auch in wirt­ schaftlicher Hinsicht. Das neue Gesetz sieht gemäss Re­ gierung eine Profcssionalisierung des Verfahrens vor. Was heisst das? 
Verschiedene Faktoren tragen dazu bei, dass das künftige Sys­ tem effizienter und professioneller sein wird. Die Beihilfen werden nach dem neuen Gesetz bereits im Voraus ausgerichtet, der Antrag­ steller muss hierzu die anfallen­ den Kosten glaubhaft mächen. Die Verfahren können dadurch we­ sentlich rascher abgewickelt wer­ den. Unterstützung im Voraus Dieser laufende Vollzug mit Vor­ auszahlung macht es erforderlich, dass die Anträge von einer Fach­ kommission geprüft werden. Mit einer Laienkommission wäre dies nicht mehr zu bewerkstelligen. Es kommt folglich zu einer Professio- nalisierung des Vollzugs. FACTBOX Fakten zum neuen Stipendiengesetz • Gleichbehandlung von Be­ rufsleuten und Studierenden durch ein gemeinsames System • Stärkere Förderung von Zweitaüsbiidungeri,/ Weiterbil- dungskürsen und Sprachaufent­ halten - : ' • • Mehr Eigenverantwortung dureti zeitliche Begrenzung   
tder Beihilfe • Flexible Kombination aus Sti­ pendien und Darlehen , • Höchstsätze werden an heuti­ ge Bedürfnisse angepasst • Stärkere Entlastung von El­ tern mit Kindern in Ausbildung und Alleinerziehenden mit be­ schränkten Mitteln • Elternunabhängige Prüfung ab dem 25. Altörsjahr der An­ tragsteller • Laufende Behandlung der An­ träge mit Vorauszahlung • Effizientere Administration • Transparentes und einheitli­ ches 
1 System für alle Ausbil­ dungswege
	        

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