Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

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- - - «- . .... ... , ... „ . _ „V DONNERSTAG, 18. MÄRZ 2004 VOLKS| 
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16 TIERSCHUTZGESETZ Änderungen im Tierschutz VADUZ - Das Tierschutzgesetz soll mittel­ fristig einer Totalrevision unterzogen werden. Kurzfristig besteht jedoch, vor allem was den Gesetzesvollzug angeht, grosser Handlungs­ bedarf. Deshalb hat die Regierung einen Ent­ wurf zur Abänderung des Tierschutzgesetzes beschlossen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Mai 2004 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regie­ rungskanzlei beziehen. Die geplante Abände­ rung des Tierschutzgesetzes umfasst im We­ sentlichen zwei Bereiche: Zum einen werden bisher bestehende Lücken im Bereich des Gesetzesvollzuges geschlossen. Zum ande­ ren wird die Institution der Tieranwaltschaft eingeführt. In einem ersten Punkt der Vorlage wird die gesetzliche Grundlage dafür ge­ schaffen, dass das Amt für Lebensniittelkon- trolle und Veterinärwesen als Vollzugsbehör­ de die ihm zugewiesenen Aufgaben auch zu erfüllen vermag. Was innerhalb des Lebens­ mittelgesetzes schon längst Rechtswirklich­ keit ist, dass nämlich die Vollzugsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Überprüfung auch Zutrittsrechte zu Einrichtungen haben muss, fehlt bisher im Tierschutzgesetz. Um den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auch in kritischen Situationen adäquat ge­ währleisten zu können, "muss diese Lücke dringend geschlossen werden. Seit der Ein­ führung der Gesetzesnovelle LGBL 2003 Nr. 155 sind Tiere nicht mehr einfach nur als Sa­ che zu betrachten. Als logische Folge soll zu­ künftig Tieren, die unter Missachtung der Tierschutzgesetzgebung zu leiden haben, in gerichtlichen Strafverfahren ein Beistand zur Seite gestellt werden. Dabei sollen diesem Beistand die nämlichen Rechte zugespro­ chen werden wie einem Privatbeteiligtenver­ treter. (pafl) 
Steuererklärung ausfüllen Infra-Seminar für Frauen ab Anfang April VADUZ - Dieser Tage liegen die Steuerformulare in den Brief­ kästen. Das Ausfüllen fällt leichter, wenn Sie richtig vorbe­ reitet sind und mit zielführen­ den Informationen können Sie auch noch Steuern sparen. Die Infra bietet in Zusammenarbeit mit dem Buchhaltungsbüro Soll + Haben Anstalt Anfang April Semi­ nare zum Thema an. Zur Auswahl stehen zwei Termine, an denen Frauen unter fachkundiger Anlei­ tung ihre Steuererklärung ausfüllen können. Der Ordner quillt über von unge­ ordneten Rechnungen, die Weglei­ tung des Stcueramtes hilft wenig, wenn der generelle Durchblick fehlt. Kommen Ihnen beim Gedan­ ken an die Steuerklärung ähnliche Szenen in den Sinn? Das muss nicht sein - gut vorbereitet und 
richtig informiert sparen Sie Zeit und Nerven und können erst noch von Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Wie ausfüllen? Die Infra organisiert deshalb die­ se Seminare, geleitet von den zwei Buchhalterinnen Andrea Kaiser- Kreuzer und Sybille Eberle. Das Ziel der Seminare ist es, dass Frau­ en unter fachlicher Anleitung ihre Steuerklärung ausfüllen und sich dabei das nötige Wissen aneignen, um die Steuerklärung künftig selb­ ständig erledigen zu können. Die beiden Buchhaltungs-Fachfrauen, Inhaberinnen des in Schaan ansäs­ sigen Buchhaltungsbüros Soll + Haben, gehen z.B. auf folgende Fragen ein: • Wie fülle ich eine Steuererklä­ rung aus? «STEUERERKLÄRUNG»-INFÖS 
Die beiden Buchhaltungsfachfrauen Andrea Kaiser-Kreuzer (links] und Sybille Eberle bieten praktische Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuer­ klärung. • Veranstalterinnen: Infra in Zu­ sammenarbeit mit Soll + Haben Anstalt 
1 Termine • Donnerstag, 1. April 04, von 8.30 bis 11.00 Uhr • Montag, 5. April 04, von 19.00 bis 21.30 Uhr . • Ort: Treffpunkt Ebenholz (Evang. Kirche), Vaduz • Unkostenbeitrag: CHF 40.-, in- fra-Mitglieder CHF 20.-• 
Anmeldeschluss: Donnerstag, 25. März 2004 Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs be­ rücksichtigt. Die Teilnehmerin­ nen erhalten eine schriftliche Rückmeldung mit den weiteren Details (mitzubringende Unterla­ gen etc.). Infra Informations- und Kon­ taktstelle für Frauen, Tel. 232 08 80, Fax 232 08 87 oder per E- Mail unter   info@infra.li 
• Was muss ich als Vermögen deklarieren? • Wie setzt sich der Erwerb gemäss liechtensteinischem Steuergesetz zusammen?. • Worauf ist in puncto Steuererklä­ rung bei Einzelpersonen, Ehepaa­ ren oder Geschiedenen zu achten? • Welche Abzugsmöglichkeiten habe ich? Wichtig ist den Kursleiterinnen, dass Frauen ihre persönlichen Steu­ erfragen klären können. Gearbeitet wird in Gruppen von maximal sie­ ben Personen, so dass auf persönli­che 
Anliegen eingegangen werden kann. Für die Teilnahme ist deswegen eine Voranmeldung erforderlich (Details siehe Kasten links). AN/ll(il. frau macht sich schlau. www.infra.li infra. Informations- und Kontaktstelle für Frauen. Tel +423 232 08 80 ANZEIGE Das Mobilnetz für Liechtenstein i \
	        

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