Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

FREITAG, 12. MARZ 2004 VOLKS I BLATTI 
LANDTAG 
LÄRMSCHUTZ FERNABSATZGESETZ ARBEITSMARKT Arbeitslosenquote stabil bei 2,3 Prozent VADUZ - Mit per Saldo 10 zusätzlichen Arbeitslosen (677) gegenüber dem Vormo­ nat bleibt die Arbeitslosenquote im Februar auf 2,3 Prozent unverändert. Die 91 Neuzu­ gänge und 81 Abgänge zeigen aber weiter­ hin eine beachtliche Dynamik am Arbeits­ markt. Im Berichtsmonat konnten 49 arbeitslose Personen eine neue Arbeitsstelle antreten. Weitere 32 Abmeldungen wurden infolge Auslandsaufenthalt, Ausbildung, längerer Krankheit, Verzicht, Pensionierung, wegen so genannter Aussteuerung und auch Auf­ nahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit verzeichnet. Vier Personen waren von der Aussteuerung betroffen. Somit stehen 91 Neuzugängen bei den arbeitslosen Personen insgesamt 81 Abgänge entgegen. Der Vergleich mit den beiden Vorjahren zeigt, dass bei den Arbeitslosenzahlen eine Zunahme um 191 Personen gegenüber Feb­ ruar 2003 zu verzeichnen ist und gegenüber Februar 2002 sogar ein Anstieg um 318 Per­ sonen erfolgte. Bei den ALV-Anspruchsbe­ rechtigten ist eine Steigerung um 142 Perso­ nen gegenüber Februar 2003 bzw. um 262 Personen gegenüber Februar 2002 zu ver­ zeichnen. Von Arbeitgebern sind 29 offene Stellen per Ende Februar 2004 gemeldet, gegenüber 39 per Ende Januar 2003. Bei den Dauer­ stellen wurden 14 neue Stellen gemeldet, 18 Dauerstellen konnten erfreulicherweise im Berichtsmonat besetzt werden. Die Stellen­ meldungen erfolgen auf freiwilliger Basis. Im Temporärbereich sind insgesamt drei of­ fene Stellen gemeldet. Zur Zeit sind 6 Be­ rufspraktikumsstellen offen. Dabei handelt es sich um Stellen, welche speziell arbeits­ losen Lehr- und Studienabgängern und -ab- gängerinnen angeboten werden können. Für Arbeitgeber, die offene Stellen zu be­ setzen haben, gilt folgende Kontaktstelle beim Amt für Volkswirtschaft: Ansprech­ partner für Arbeitgeber ist Beat Schürte, er­ reichbar unter Telefon 236 69 42 oder,per E-Mail an  stellenmeldung@avw.Uv.li . Ziel des Amtes für Volkswirtschaft ist es, Uber eine möglichst hohe Anzahl offener Stellen informiert zu sein und den Arbeitgebern und Arbeitnehmern den besten Service zu bie­ ten. (pafl) 
Lärmschutzgesetz nötig Landtag stimmt Umsetzung von entsprechender EU-Richtlinie zu VERANSTALTUNGEN Gefüllte Laugenbrötli RUGGELL - Die Teilnehmenden backen Laugenbrötchen in verschiedenen Formen und füllen sie mit Schinken, Salami, Käse usw. Der Kurs 173 unter der Leitung von Ag- 
 { - nes Wolfinger beginnt am Montag, den 15. März um 14 Uhr in den Sportanlagen Widau in Ruggell im Jugendraum. Anmeldung und Auskunft bei der Erwachsenenbildung Stein- Egerta in Schaan, Telefon 232 48 22 oder per E-Mail  info@stein-egerta.li . (Eing.) Schminkkurs ESCHEN - Profitieren Sie von einer erfah­ renen Visagistin und Kosmetikerin - sie zeigt Ihnen, wie Sie Ihr persönliches Tages­ und Abend-Make-up ins rechte Licht setzen. Der Kurs 188 unter der Leitung von Beatrix Maier beginnt am Montag, den 22. März um 19 Uhr im Kosmetikinstitut Mabea in Eschen. Anmeldung und Auskunft bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta in Schaan, Telefon 232 48 22 oder per E-Mail info@stein-egerta.li .  (Eing.) Weidenkugeln SCHELLENBERG - Aus Weidenruten stellen wir ein Grundgerüst her. Anschlies­ send werden Ruten eingeflochten, bis eine schöne Kugel entsteht. Der Kurs 214 unter der Leitung von Ursula Vinzenz beginnt am Montag, den 22. März um 19.30 IJhr in der Primarschule in Schellenberg. Anmeldung und Auskunft bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta in Schaan, Telefon 232 48 22 oder per   E-Mail  info@stein-egerta.li .  (Eing.) 
VADUZ - «Als happige Angele 
: genheit» bezeichnete der FBP- Abgeordnete Helmut Bühler das, was auf Liechtenstein in Sachen Lärmschutz zukommt. Der Grund Ist die entsprechende EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Landtag gestern mit 21 Stimmen befürwortet hat. • Martin Frömmel t ,il , Liechtenstein hat es verpasst, aus eigenen Stücken ein griffiges Lärmschutzgesetz in Kraft zu set­ zen. Im September 1991 wurde ei­ ne Gesetzesvorlage wuchtig mit 80 Prozent Nein verworfen. Nun zwingt uns Europa, das Versäumnis nachzuholen. Rasche Umsetzung Die Lärmschutzrichtlinie müsste laut Vorgabe bis zum 18. Juli 2004 in innerstaatliches Recht umgesetzte werden. Dies sei eindeutig ein Ding der Unmöglichkeit, man werde der EU dann aber zumindest kommuni­ zieren können, dass die Arbeiten eingeleitet wurden, sagte Umwelt- minister Alois Ospelt. «Zurück zum Start» Ospelt. zeigte im Landtag aus­ führlich die bisherigen Bemühun­ gen in Liechtenstein auf. 20 Jahre ' nach Inangriffnahme der Lärm- schutz-Problematik auf politischer Ebene laute das Motto nun also «zurück zum Start». 1984 nämlich gab es ein Postulat, das die Ein­ dämmung von Lärm sowie entspre­ chende Schutzmassnahmen ver­ langt hatte. 1987 folgte gar eine Motion und im Mai 1991 schliess­ lich hat der Landtag eine entspre­ chende Gesetzesvorlage verab­ schiedet. Dieses sah im Sinne des Vcrursacherprinzips Verkehrsabga­ ben seitens der Verkehrsteilnehmer vor. Das Volk wollte davon damals allerdings nicht viel wissen. Nach einem Referendum kam es dann zum erwähnten wuchtigen Abstim- mungs-Nein. Im Landtag gab es daraufhin eine Minimalversion eines Lärmschutzgesetzes. Diese Variante war jedoch äusserst um­ stritten und wurde Mitte 1993 schliesslich verworfen. «Eine happige Angelegenheit» Wie Helmut Bühler (FBP) in sei­ nem Votum bemerkte, ist die Um­ setzung der EU-Richtlinie für ein Land 
mit gerade einmal 34 000 Ein­ wohnern «eine happige Angelegen­ heit». Gefordert ist nämlich eine 
Bezeichnet die Umsetzung der Lärmschutz-Richtlinie für Liechtenstein als «eine happige Angelegenheit»: Der FBP-Abgeordnete Helmut Bühler. Menge: Festlegung von Grenzwer­ ten, Erstellen von strategischen Lärmkarten, Ausarbeitung von Ak­ tionsplänen auf Grundlage der Lärmkarten zur Verminderung und Vermeidung von Lärm, Informa­ tion der Öffentlichkeit über die Lärmbelastung, Gewährleistung der Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der Aktions­ pläne sowie auch Festlegung von Lärmindizes zur Bewertung der Langzeitbelastung durch Umge­ bungslärm. Arbeiten auslagern Da mit der Umsetzung der Vorga­ ben ein grosser Arbeitsaufwand auf das Amt für Umweltschutz zu­ kommt, regte Helmut Bühler an, bestimmte Arbeiten an Ingenieur­ büros zu vergeben. Auf diese Weise könnte nach Ansicht von Bühler Personalaufstockung verhindert werden. Mehr als Minimum Umsätzen? Umweltminister Alois Ospelt stellte im Landtag die Frage in den Raum, ob Liechtenstein einfach das in der EU-Richtli'nie geforder­ te Minimum der Lärmschutzbe­ stimmungen umsetzen wolle oder allenfalls zu mehr bereit sei. Laut 
Ospelt bedinge dies allerdings auch jenen politischen Willen, der seinerzeit in Liechtenstein noch zu wenig vorhanden war. Alois Ospelt: «Die Vorlage braucht dann auch die Zustimmung der Bevölke­ rung und dann kann man unter Um­ ständen sehr wohl von einer happi­gen 
Angelegenheit sprechen.» Die VU-Abgeordnete Dorothee Latern- ser sprach sich dezidiert gegen eine Minimalvariante aus. Aus Sicht der Gesundheit der Bevölkerung sei es notwendig, nicht nur die Minimal­ variante umzusetzen, so die VU- Abgeordnete. Verlangt, dass Liechtenstein nicht nur das Minimum umsetzt: Dorothee Laternser (VU). Rücksendungskosten bezahlt Lieferant... Ländtag behandelte Abänderungsantrag bezüglich Fernabsatzgesetz (FAG) VADUZ - Liechtenstein hat im Jahre 2002 eine EG-Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fern­ absatz umgesetzt. Gestern nun hat der Landtag einen Antrag betreffend Abänderung eines Artikels des Fernabsatzgesetzes (FAG) In erster Lesung behan­ delt. Die EFTA-Oberwachungs- behörde (ESA) hat die Änderung angeregt. »Martin Rltc h Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA), welche von den Mitglied­ staaten zu übernehmende EG- Richtlinien nach erfolgter Umset­ zung auf Ordnungsmässigkeit zu 
prüfen hat, bemängelte die liech­ tensteinische Umsetzung eines Ar­ tikels der 2002 implementierten EG-Richtlinien betreffend Verbrau­ cherschutz im Fernabsatz. Wer muss zahlen? Das liechtensteinische Fernab­ satzgesetz sah bisher zwar wie die EG-Richtlinie vor, «dass ein Lie­ ferer dem Verbraucher bei Nicht­ erfüllung in Folge Unmöglichkeit eine qualitätsmässig gleichwertige Ware oder Dienstleistung erbrin­ gen kann, wenn diese Möglichkeit vor Vertragsabschluss oder in dem Vertrag vorgesehen wurde», wie es im Bericht und Antrag der Regie­ rung heisst. Doch nach EG-Richt­ linie hat ein Unternehmer die 
Rücksendungskosten zu überneh­ men, wenn der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt. Gemäss bisherigem liechtensteinischen Fernabsatzgesetz hingegen bliebe die Kostenpflicht für die Rückwei- sung einer Ware oder Dienstleis­ tung beim Verbraucher. Die Re­ gierung hat auf Grund der Forde­ rung der ESA, die genannte Richt­ linie sei zu übernehmen, dem Landtag den Antrag vorgelegt, den entsprechenden Artikel sinnge­ mäss in das geltende Fernabsatz­ gesetz wie folgt zu übernehmen: «Der Verbraucher hat- die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen, es sei denn, dass der Unter­ nehmer nicht die versprochene, sondern lediglich eine in Qualität 
und Preis gleichwertige Leistung erbracht hat.» Kann-Bestimmung Bei der Bestimmung, welche die ESA mit Verweis auf einen im liechtensteinischen Fernabsatzge­ setz bereits implementierten Arti­ kel einfordert, handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, welche nicht zwingend in nationales Recht übernommen werden müsste. Trotzdem leistet Liechtenstein der Beanstandung Folge und will nun die fehlende Regelung in das natio­ nale Recht übernehmen. Im gestrigen Landtag wurde der diesbezügliche Änderungsantrag diskussionslos in erster Lesung be­ handelt.
	        

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