DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2004
VOLKS I I AIVINTA /2 VERFASSUNG BLATTI UMIMU I MV3
RICHTERAUSWAHLGREMIUM LANDTAG IN KÜRZE Ab 2005 «Dialog» mit dem Europarat? VADUZ - Landtagspräsident Klaus Wanger ist vor geraumer Zeit mit dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Peter Schieder, zu einem per sönlichen Gedankenaustausch zusammen getroffen. Der FL-Abgeordnete Paul Vogt beantragte deshalb gestern dazu ein Zusatz- traktandum, um nähere Einzelheiten zu er fahren. Dieses Ansinnen wurde vom Land tag jedoch' mit 13:12 Stimmen abgelehnt. Grund: Schieder und Wanger hatten Vertrau lichkeit über ihre Unterredung vereinbart. Landtagspräsident Klaus Wanger sagte, er habe Schieder zugesagt, dass er den Landtag in vertraulichem Rahmen im nichtöffent lichen Landtag informieren werde, und dar an werde er sich auch halten. Wie Wanger weiter ausführte, sei es lediglich ein Gedan kenaustausch gewesen, ohne dass das Ge spräch jedoch zu irgendwelchen Entschei dungen geführt habe. Paul Vogt wollte wissen, Wanger und Schieder hätten sich darauf verständigt, dass der vom Europarat nach der Verfassungsab stimmung gewünschte «Dialog» im Jahre 2005 aufgenommen werden soll. (M. F.) Missbräuchlicher Hanf anbau besser nachweisbar VADUZ - Künftig ist eine einfachere und effizientere Hanfkontrolle möglich. Der Landtag stimmte gestern einer Gesetzesvor lage zu, welche klar definiert, ab wann Hanf als Betäubungsmittel gilt. Der Anbau, die Herstellung und. das Inver kehrbringen von Hanfkraut wird durch das Betäubungsmittelgesetz nur dann verboten, wenn dies zur Betäubungsmittelgewinnung dient. Hanf anbauen durfte bisher grund sätzlich also jeder, wenn der Anbau nicht zur Haschischgewinnung diente. Das Prob lem dabei: Eine mit vertretbarem Aufwand durchführbare Kontrolle zur Einhaltung des Illegaler Hanfanbau kann dank abgeänder tem Betäubungsmittelgesetz einfacher nachgewiesen werden. Verbots der illegalen Betäubungsmittelge winnung aus Hanfkraut war bisher nicht möglich, da der Nachweis des Missbrauchs von den Behörden zu erbringen ist. Zwei eindeutige Kriterien Mit der gestern im Landtag mit 15 Stim men angenommenen Gesetzesvorlage wird nun klar definiert, wann Hanfkraut als Be täubungsmittel gilt und wann es sich um ei ne legale landwirtschaftliche Nutzpflanze handelt. Mit den beiden Kriterien THC-Ge- halt (Wirkstoff Tetrahydrocannabinol) und dem Schweizer Sortenkatalog des Bundes amtes für Landwirtschaft könne zukünftig Missbrauch beim Hanfanbau einfacher nachgewiesen werden. Angebaut werden dürfen neu nur noch Hanfpflanzen mit ei nem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent. Eben falls für einen legalen Anbau von Hanf pflanzen zwingend ist, dass das verwendete Saatgut im Sortenkatalog des Bundesamtes für Landwirtschaft aufgelistet ist. Wenn ei nes der beiden Kriterien jedoch nicht erfüllt ist, wird das Hanfkraut von Gesetzes wegen den Betäubungsmitteln zugeordnet. Damit ist eine klare Differenzierung zwischen «Drogen-Hanf» und «Landwirtschaftshanf» möglich und das Anbaumotiv eines Produ zenten von den Behörden effizient zu be stimmen. (M- R.)
«Massivste Verunglimpfung» Warum die Wogen im Landtag gestern wieder einmal hoch gingen VADUZ - Mit einer Erklärung solle der Landtag ein Zeichen der Versöhnung setzen, wünschten sieben Petenten, darunter auch der Abgeordnete Peter Sprenger (VU). Dass die ser seine politischen Gegner unlängst indirekt als «Lumpen» bezeichnete, Hess die Wogen im Landtag zuvor hoch gehen. «Martin FrommBl t FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel sagte, es sei für ihn nicht sehr glaubwürdig, wenn Exponen ten, die den Appell und die Petition an den Landtag mitunterzeichnet haben, die Verfassungsbefürworter fast zeitgleich in der Publikation «Liechtenstein 2003» beleidigen. Markus Büchel: «Peter Sprenger, bis vor kurzem Fraktionssprecher der VU, bezeichnet in der Publika tion die Regierung und weitere FBP-Exponenten über die Verwen dung eines Zitates indirekt als <Lumpen>. In der gleichen Publika tion greift der Vorstandssprecher der Freien Liste bösartig und mit Unterstellungen die Regierung an. So zum Beispiel, dass sich die Re gierung nur für die Interessen des Fürstenhauses einsetze. Oder er unterstellt vorauseilenden Gehor sam und vergleicht die gelebte
Ver-Verwahrte
sich dagegen, von Peter Sprenger Indirekt als «Lump» be zeichnet zu werden: der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser. fassungswirklichkeit mit einem klebrigen Topf Honig.» «Massivste Verunglimpfung» Auch der FBP-Abgeordnete Jo hannes Kaiser brachte seine Empörung
zum Ausdruck: «Lumpen, Herr Sprenger, diese ihre massivste Verunglimpfung, nolabene aus dem Munde eines Volksvertreters, der 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und
mich als Abgeordneten-Kollegen als <Lumpen> bezeichnet, ist trau rig, zerstört tatsächlich den inneren Frieden des Landes, zerstört auch die demokratischen Grundwerte und ist auf der ganzen Linie zu tiefst verletzend.» «Kleinliches Hick-Hack?» Landtagsvizepräsident Peter Wolff (VU) versuchte die Wogen zu glät ten, indem er meinte, man solle sich «nicht dazu verleiten lassen, in ein kleinliches Hickhack über irgend welche Äusserungen eines Unter zeichners abzugleiten». Johannes Kaiser wiederum empörte sich, dass WolfT die Aussagen von Sprenger bagatellisiere. Sprenger selbst wollte sich für seine Entgleisung nicht ent schuldigen. Er relativierte einzig, dass er dieses Statement schon vor längerer Zeit abgegeben habe und zu seiner Aussage stehe. Im Ton massigen Regierungschef Otmar Hasler brachte es schliesslich treffend auf den Punkt: «Wenn wir von Versöh nung sprechen, dann müssen wir immer wieder aufeinander zuge hen. Das ist viel mehr wert als lan ge Ausführungen. Unabhängig von der Verfassungsabstimmung ist es täglich notwendig, dass man sich im Ton mässigt.» DIE ERKLÄRUNG DES LANDTAGES IM WORTLAUT Nachstehend der Wortlaut der Er klärung, auf, die sich die Fraktio nen gestern im Sinne eines «Kom promisses» geeinigt haben und die schliesslich mit 21 Stimmen verabschiedet wurde: Erklärung des Landtages Im Rückblick auf die Diskussion um die Verfassungsänderung, die die Bevölkerung emotional be wegt hat, und im Hinblick auf die künftige Wahrnehmung der demo kratischen Rechte im Fürstentum
Liechtenstein gibt der Landtag folgende Erklärung ab: . Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein ruft die Bürgerinnen und Bürger des Fürstentums Liechtenstein auf, ihre ihnen von der Verfassung und in den Geset zen eingeräumten demokratischen Rechte wahrzunehmen und sich für den Staat und die Gemein schaft zu engagieren. Bürgerinnen und Bürger, die sich mit öffent lichen Fragen auseinander setzen, leisten einen wertvollen Beitrag
für die in der Verfassung angeleg te demokratische Ordnung. Der Landtag verurteilt jede Art der Ausgrenzung,ider Beleidigung und Verunglimpfung von Perso nen und Institutionen, die in Aus übung ihrer demokratischen Rechte und Pflichten sich enga gieren und ihre Meinung öffent lich kundtun. Die Respektierung anderer Mei nungen, die Fairness im persön lichen Umgang sowie die Ge währleistung der Meinungsäusse-rungsfreiheit
sind Voraussetzung für den politischen Dialog und die freie Meinungsbildung. Damit sind sie auch die Grundlage jeder demok?aßschen Rechtsordnung. Ebenso? gehört die Akzeptanz ei ner, demokratisch zustande ge kommenen Entscheidung dazu. In der Gemeinsamkeit seiner Bürgerinnen und Bürger, seiner Einwohnerinnen und Einwohner liegen die besten Zukunftschan cen für das Fürstentum Liechten stein. Auch vehemente Kritiker an Bord Peter Sprenger und Paul Vogt im Richterauswahlgremium VADUZ - Der Landtag hat ges tern Markus Büchel (FBP) ein stimmig, Peter Sprenger (VU) mit 19 Stimmen und Paul Vogt (FL) mit 22 Stimmen in das neue Richterauswahlgremium gewählt. »Martin Frommel t Bemerkenswert die Wahl der bei den letztgenannten Abgeordneten: Beiden hatten sich vehement gegen diese Verfassungsänderung und die Zusammensetzung dieses Gremiums
ausgesprochen. Gemäss Arti kel 96 der abgeänderten Verfassung bedienen sich Landtag und Lan desfürst für die Auswahl von Rich tern eines gemeinsamen Gremi ums. Der Landtag hat dafür von je der im Landtag vertretenen Wäh lergruppe einen Abgeordneten zu entsenden. Drei Landtagsvertreter Die FBP portierte ihren Frak tionssprecher Markus Büchel, die VU ihren früheren Fraktionsspre cher Peter Sprenger und die FL ihren
einzigen Abgeordneten Paul Vogt. «Sprenger nicht wählbar» Rudolf Lantpert (FBP) verlangte Einzelabstimmung Uber die drei Kandidaten, damit er die Möglich keit habe, Peter Sprenger nicht zu wählen. Als Grund nannte Rudolf Lantpert die Entgleisung von Peter Sprenger im Heft «Liechtenstein 2003», in dem er auch ihn als «Lump» bezeichnet habe. Aus dem Munde von Peter Sprenger sei am Vormittag im
Landtag kein Wort der Entschuldi gung gekommen, Im Gegenteil, er habe noch bestätigt, dass er an sei ner Aussage festhalte, bedauerte Rudolf Lampert. Dieses Gremium stehe direkt im Zusammenhang mit den Äusserungen Sprengers, des halb sei er für ihn nicht wählbar, be merkte der FBP-Abgeordnete Ru dolf Lampert. ANZEIGE Markus Büchel (FBP). Peter Sprenger (VU). Paul Vogt (FL).
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