MITTWOCH, 10. IVIÄRZ 2004 VOLKSI
IIV11 A IVI H GÜNSTIGER STANDORT BLATTI
IIMLMIMLF VERBESSERTER OPFERSCHUTZ Attraktiver, funktionierender und günstiger Wirtschaftsstandort VADUZ - Die liechtensteinische Fiskalquote beläuft sich auf rund 22 Prozent des Bruttoinlandspro duktes. Im internationalen Ver gleich nimmt Liechtenstein zwar keine Sonderstellung ein, der liechtensteinische Wert ist jedoch erfreulich tief. Regierungschef Ot mar Hasler betonte, dass dies da von zeugt, dass Liechtenstein ein ausgezeichneter und attraktiver Wirtschaftsstandort ist. »Peter Klndl e Regierungschef Otmar Haslcr erklärte ani gestrigen Meiliengesprlieii, dass die Fiskalquote für das Jahr 2000 - dies ist die neueste verfügbare Kenn ziffer aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung - im internationalen Vergleich sehr gut sei. «Das zeigt, dass Liechtenstein ein funktionieren der und günstiger Wirtschaftsstandort ist sowie über eine hohe Standortat traktivität verfügt.» Die Zahl werde sich in den kommenden Jahren - trotz wirtschaftlicher Entwicklung - nur marginal verändern. Das Bruttoinlandprodukl erfahre kein grosses Wachstum und die Fi- skaleinhahmen seien eher rückläufig. Setzt man diese Werte einander gegenüber, so werde die Quote keine grossen Abweichungen zum Stand aus dem Jahr 2000 aufweisen. Ebenso betonte der Regierungschef, dass der internationale Vergleich der Fiskalquoten repräsentativ ist. zumal
Liechtenstein weist eine niedrige Fiskalquote auf y % *1, •'Vfi'.i''" % ' , ,, F ''"i /"•
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tc > J '» >*& • < <*<1 »vW '"i.v i19%V MEX FL JAP USA CH OECD BRD EU Internationaler Vergleich der Fiskalquoten im Jahr 2000: Liechtensteins Quote ist im internationalen Umfeld sehr nie drig, was auf einen ausgezeichneten Wirtschaftsstandort schliessen lässt. Tiefer ist der Wert lediglich in Mexiko, der EU-Durchschnitt liegt bei 41 Prozent. alle OECD-Staaten nach identischen Kriterien gemessen werden. Steuerlich attraktiver Standort für Wirtschaft Ebenso zeigt der Wert der liechten steinischen Fiskalquote, dass Liech tenstein auch steuerlich ein attraktiver Wirtschaftsstandort ist. Die Fiskalquo te misst das Verhältnis der Fiskalein nahmen eines Landes zu seinem Brut toinlandsprodukt (BIP). Je tiefer die Fiskalquote ist, desto zurückhaltender belastet der Staat die Produktionsleistung
seiner Volkswirtschaft mit Steu ern und Sozialversicherungsabgaben. Im Jahr 2000 beliefen sich die Fis kaleinnahmen Liechtensteins gemäss der nun vorliegenden erstmaligen Be rechnung der Liechtensteinischen Steuerverwaltung auf 22,1 Prozent des BIP. Die Fiskalquote der Schweiz lag im selben Jahr bei 31,2 Prozent, jene von Österreich bei 43,3 Prozent. Für die Berechnung der liechtensteini schen Fiskalquote hat sich die Steuer verwaltung auf die Definition der Fis- kaleipnahmen gemäss OECD-Bestimmungen
sowie auf die aktuellste'BIP- Zahl des Amtes für Volkswirtschaft abgestützt. Vergleicht man die liechtensteini sche Quote mit den Fiskalquoten der OECD-Staaten, so liegt sie zwischen de.m Wert von Mexiko und jenem von Südkorea. Die OECD-Staaten wiesen im Jahr 2000 eine durchschnittliche Fiskalquote von 37,1 Prozent auf. Deutlich unter dem OECD-Durch schnitt Jagen Japan und die USA mit Fiskalquoten von 27,5 Prozent und 29,7 Prozent. Liechtenstein zählt mit
einem Wert von rund 22 Prozent "zum Kreis jener Industriestaaten, die eine besonders wirtschaftsfreundliche Fis kalbelastung aufweisen. Die gesam ten Fiskaleinnahmen Liechtensteins erreichten im Jahr 2000 den Betrag von CHF 959 Mio. Zu den betrags- mässig gewichtigsten Fiskaleinnah men zählten die Abgaben an die obli gatorischen Sozialversicherungen des Sektors Staat, die Mehrwertsteuern sowie die Kapital- und Ertragssteuern der juristischen Personen. Klammert man die Abgaben an die Sozialversicherungen aus der Betrach tung aus, beliefen sich die Steuerein nahmen Liechtensteins im Jahr 2000 auf 17,0 Prozent des BIP bzw. einen Betrag von 739 Mio. Franken. Die So zialversicherungsabgaben an die AHV, die IV, die Familienausgleichs kasse und die Arbeitslosenversiche rung erreichten 5,1 Prozent des BIP, was einem Betrag von 220 Mio. Fran ken entspricht. Tiefe Abgaben Zu der i(n internationalen Vergleich relativ bescheidenen Fiskalquote Liechtensteins tragen nicht nur die Steuern, sondern auch die vergleichs weise tiefen Abgaben an die obligato rischen Sozialversicherungen bei. Im internationalen Standortwettbewerb zählt die zurückhaltende Fiskalbclas- tung damit zu jenen Faktoren, die sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der . liechtensteinischen Volkswirt schaft auswirken. (Jugendliche) Opfer von Sexualdelikten besser schützen Regierung verabschiedet Vorlage zur Abänderung der Strafprozessordnung VADUZ - Die Regierung möchte künftig Opfer im Strafverfahren besser und umfassend schützen. Aus diesem Grund wurde ein ent sprechender Bericht und Antrag für eine Abänderung der Strafpro zessordnung (StPO) im Bereich Opferschütz zuhanden des Land tags verabschiedet. In der Ver nehmlassung, so Regierungschef- Stellvertreterin Rita Kleber-Beck, sei die Vorlage auf äusserst posi tive Resonanz gestossen. «Peter Klndle/pat l Die Regierungschef-Steil Vertreterin: «Ziel dieser Teilrevision ist die Ver besserung der Rechtsstellung der Op fer im Strafverfahren; insbesondere sollen die Interessen von jugendlichen Opfern und Opfern von Sexualdelik ten stärkere Berücksichtigung finden. Inhaltlich orientieren sich die vorge schlagenen Änderungen am österrei chischen Strafverfahrensrecht.» Auf Traumatisierungen Rücksicht nehmen Opfer von Straftaten sind häufig durch die an ihnen begangenen Delikte traumatisiert und daher besonders ver letzlich. Im nachfolgenden Gerichtsver fahren kommt ihnen dann als Zeugen bzw. Zeuginnen eine wichtige Aufgabe im Interesse der Strafverfolgung zu. «Es besteht die Gefahr, dass sie dabei neuerlich traumatisiert werden. Zwar kann man leider die bedauerliche Erfah rung, Opfer einer Straftat geworden zu sein, nicht ungeschehen inachen. Die verletzten Personen sollen aber zumin dest einen verfahrensrechtlichen An spruch auf respektvollen Umgang und grösstmügliche Schonung haben», hielt Rita Kieber-Beck zu den Beweggrün den der Gesetzesrevision lest.
Eine der wichtigsten Neuerungen der Regierungsvorlage, welche unter der Federführung des Rechtsd.ienstes vorbereitet wurde, ist die schonende Vernehmung. Dies bedeutet, dass be sonders schutzbedürftige Zeugen bzw. Zeuginnen räumlich getrennt vom Tä ter bzw. der Täterin vernommen wer den. Die Parteien und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen können die Ver nehmung mittels Videoübertragung verfolgen und ihr Fragerecht auf diese
Weise ausüben. Dadurch sojlen dem Opfer direkte Konfrontationen erspart und'zusätzlich belastende Spannungs- situationen vermieden werden. In Ver bindung mit den erweiterten Aussage verweigerungsrechten ist gewährleis tet, dass besonders schutzbedürftige Opfer in der Regel nur einmal vor Ge richt erscheinen müssen und so best möglich geschont werden. Weiters soll künftig die Befragung insbesondere von jugendlichen Zeugen
bzw. Zeuginnen Sachverständigen übertragen werden können. Sie sind Kraft ihrer Ausbildung und Berufser fahrung in der Lage, die Befragung durch altersgerechte Kommunikation so zu gestalten, dass die seelische Be lastung der Zeugen bzw. Zeuginnen möglichst gering gehalten wird. Weitere Neuerungen im Interesse des Opferschutzes betreffen die Ein führung des Zeugenbeistands, wo durch jedem Zeugen der Bezug einer
Vertrauensperson ermöglicht werden soll, den Schutz der Privatsphäre durch ausdrückliche Diskretionsvor schriften lind Veröffentlichungsverbo te, eine inhaltliche Präzisierung der behördlichen Anzeigepflicht sowie spezielle Fürsorge-, Belehrungs- und Informationspflichten, wie auch die Möglichkeit einer Benachrichtigung der Verletzten über eine Freilassung der Beschuldigten aus der Untersu chungshaft,, AN/.IiKÜ. Herzlich willkommen... ... beim Tag der offenen Tür im Sicherheitszentrum Landespolizei Ausländer- und Passamt Freie Besichtigung, Führungen und Fachinformationen zu den verschiedenen Bereichen Möglichkeit zum Umtausch der falsch gedruckten Pässe Kostenlose Überprüfung Ihres PW durch Experten der Motorfahr zeugkontrolle: Bremsen, Spur, Stossdämpfer, Licht
Samstag 13. März 04,9.00 Uhr -16.00 Uhr Sicherheitszentrum, Gewerbeweg 2-8,9490 Vaduz Verpflegungszelt mit Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr Vaduz
Eine Information der Regierung des Fürstentums Liechtenstein