Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

DONNERSTAG, 4. MÄRZ 2004 VOLKS I 
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INVALIDENVERSICHERUNG Internal:  www.ahv.il   E-Mail:  postmasterQahv.il 
FAK FAMILIENAUSGLEICHSKASSE Internationaler Sprechtag Rentenberatung AHV-Gebäude, Gerberweg 2,9490 Vaduz Mittwoch, 10. März 2004, von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr Fachleute beraten Sie kostenlos über die liechtensteinische und schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die österreichische Pensionsversicherung sowie über die deutsche Angestelltenversicherung. Die Besucher des Sprechtages werden ersucht, bereits vorhandene Unterlagen, die den Gegenstand der Anfrage betreffen, mitzubringen. Aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung längerer Wartezeiten bitten wir um telefonische Voranmeldung unter 
Tel. 00423 238 16 47 oder 23816 48. AHV/IV-Anstalten G. Biedermann, Direktor 
Fürstentum Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen >1-373 Kpch 
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Einschreibung für den Eintritt in den Kindergarten Einschreibung für den Eintritt in die 1. Klasse Primarschule Einschreibung in die Einführungsklasse Einschreibung in die Vorschule  ' Die Einschreibung der Kinder für den Eintritt in den Kindergarten, die 1. Klasse Primar­ schule, die Einführungsklasse und die Vorschule zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 (Schuleintritt: Dienstag, 17. August 2004) findet am Mittwoch, 28. April 2004, von 13.00 - 15.00 Uhr, statt. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, zur Einschreibung die Kinder mitzubringen. Kindergarteneintritt: Kinder, welche am 30. Juni (Stichtag) das vierte Lebensjahr erfüllt haben, sind berechtigt, in den Kindergarten einzutreten. • Weiters gilt zusätzlich eine zweimonatige Frist, innert welcher die Erziehungsberechtigten nach vorgängiger Orientierung durch die Kindergärtnerin über einen Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten entscheiden können. Die Frist betrifft Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Juli bis 31. August 2000. Betreffend Vereinbarung eines Gesprächstermins ist noch vor der Einschreibung mit der Kindergärtnerin Kontakt aufzunehmen. Die Einschreibung in den Kindergarten wird durch die zuständige Kindergärtnerin vorge­ nommen und findet im nächst gelegenen Kindergarten statt. Primarschuleintritt: (1. Klasse, Einführungsklasse, Vorschule) . Es werden jene Kinder schulpflichtig, die bis 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet ha­ ben und ältere, die im Vorjahr vom Schulrat eine Bewilligung zum späteren Schuleintritt er­ halten haben. Kinder mit Geburtsdatum vom 1. Mai bis 31. August 1998 (flexible Zone) können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten bei entsprechender Schulfähigkeit in die 1. Klasse Primarschule eingeschult werden. Sie können aber auch ein weiteres Kindergartenjahr be­ suchen. Nicht vorgesehen ist für diese Kinder eine Einschulung in die Einführungsklasse oder Vorschule, sofern der Kindergarten nur ein Jahr besucht wurde. Die Einschreibung wird durch die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer der 1. Primarschulstufe, der Einführungsklasse bzw. der Vorschule vorgenom­ men. Sie findet in der Primarschule des entsprechenden Schulbezirkes statt. Die Einschrei­ bung in die Vorschule findet in der Primarschule Eschen statt. Vaduz, 1. März 2004 Schulamt des Fürstentums Liechtenstein Diesen Monat Total-Ausverkauf Gutscheine können bis Ende März eingelöst werden 
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