Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

FREITAG, 27. FEBRUAR 2004 
VOLKS 
111\|CCD ATE DIE WERBEPLATTFORM INOtnM I E FÜR LIECHTENSTEIN 
BLATT 
18 Fürstentum Liechtenstein . <• fm&Ji 
Besohl üs 
$ m Das Fürstliche Landgericht in Vaduz fasst in der Konkurssache über das Vermögen der Ferdinand Frick AG'für Bau- u. Möbelschreinerei, Zollstrasse 22, 9494 Schaan, folgenden Beschluss: 
 v 1. Dr. Robert Neudorfer und Dr. Roland Müller werden vom Amt des Massever­ walters bzw. Masseverwalter-Stellvertreters enthoben. 2. Zum Masseverwalter wird Dr. Peter Wolff, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, Pflug­ strasse 10, zum Masseverwalter-Stellvertreter Mag. iur. Stefan Ritter, Rechts­ anwalt, 9490 Vaduz, Pflugstrasse 10, und Mag. iur. Christoph Bruckschweiger, 9490 Vaduz, Pflugstrasse 10, bestellt. 2029 280 
Vaduz, 26. Februar 2004 Fürstliches Landgericht Am 27. Februar 2004 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter Nr. 67 Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Nr. 68 Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . ausgegeben. gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef 1089,410 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein . ;iVerKenKanprdnun&fM..^v . 1088 480 
Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. 'f des Gesetzes über die Abänderung des Strassenverkehrsge- setzes vom 15. November 1988 (LGBI. 1988/54 SVG) sowie Art. 94 Abs. 1 und Art. 
97 der Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Strassensignalisation vom 3. Januar 1989 (LGBI. 1989/10 SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung erlassen: Triesen Einfahrt Tiefgarage Gemeindezentrum und Musikschule Sig. Nr. 2.30 «Höchstgeschwindigkeit» 10 km/h Grund: Antrag Gemeinde und Hochbauamt (Verkehrssicherheit) . 1 1  1 — —- a' 
 1 Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnei/TOvragen Be­ schwerde bei der Verwaltungsbeschwerdeinstanz des Fürstentums Liechten­ stein erhoben werden. . Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. Vaduz, 27. Februar 2004 Regierung des Fürstentums Liechtenstein Gemäss Gesetz vom 19.06.1998, über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienst­ leistungsaufträge, LGBI. 1998/135, werden folgende Aufträge unterhalb der Schwellen­ werte ausgeschrieben. 
Amtliche Kundmachungen Dtsivcm 
Bekanntmachung >4'«-s, 
ju!,* v» ^ 09 K0.2004.144 - ON 16 
,^J®SSPw rs 1R NZ.2004.14-QN 3 Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos­ erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet: Inhaberschuldbrief über CHF 140000-vom 29.12.1967, im 1. Rang, Zins4%, UB 399/200, lastend auf der Schaaner Parzelle Nr. 673, Plan 2, Pardiel, (alt: Hsb. Fol. 742).  '  ' Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be­ kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ausgesprochen wird.' Vaduz, 19. Februar 2004 2027 280 
Fürstliches Landgericht täätlichi 
s Ausbildung! 
ibeihilfen MCs'Cii'-hr i/'rlityfftt aiiÄteÄÄiil Vom 
1. bis 18. März 2004 findet die Frühjahrsausschreibung für die Einreichung der An­ träge auf Ausrichtung von Ausbildungsbeihilfen statt. Die Anträge können für folgende Ausbildungsjahre eingereicht werden: • Frühjahr 2003 - Frühjahr 2004 • Herbst 2003 - Herbst 2004 • Frühjahr 2004 - Frühjahr 2005 Anträge für den Besuch von Kursen von beschränkter Dauer, welche im Verlaufe eines Jah­ res stattfinden, sollen im Nachhinein gestellt werden. Ziehen sich Kurse über mehrere Jahre hin, muss der Antrag jeweils nach Abschluss eines Ausbildungsjahres gestellt werden und nicht nach Abschluss der gesamten Ausbildung. 
Anträge, welche sich auf die Zeit vor Frühjahr 2003 beziehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Für Sprachkurse in Europa ist eine Mindestdauer von 2 Monaten, ausserhalb von Europa von 3 Monaten vorgeschrieben. Bezugsort der Antragsformulare: ' Bei jeder Gemeindeverwaltung oder bei der Stipendienkommission, Austrasse 79 «Europark», 9490 Vaduz. Für.Auskünfte steht über Telefon 236 67 78 die Sachbearbeiterin der Stipendienkommis-si- on zur Verfügung. Anträge, die nach dem 18. März 2004 (Poststempel) eingereicht werden, können erst bei der nächsten Ausschreibung 2004 behandelt werden. Der Präsident der Stipendienkommission Stipendienkommission Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. f und Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 30. Juni 1978 (SVG), LGBI. 1978 Nr. 18, i.d.g.F., sowie Art. 80 Abs. 1, Art. 94 Abs. 1 und Art. 97 der Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), LGBI. 1980 Nr. 65, i.d.g.F., werden folgende vorübergehende Verkehrsbeschränkungen eillassen: Schaan Fürst-Johannes-Strasse Auftraggeber: Name Adresse PLZ/Ort 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein Städtle 49 9490 Vaduz Gegenstand des Auftrages: 
Projekt Auftrag 
Schutzraumneubau B. Kindle Lüftungsanlage Schutzraumabschlüsse Schutzraumeinrichtung Verfahrensart: Offenes Verfahren Offertbezug: Name Adresse PLZ/Ort Tel. Fax E-Mail 
Amt für Zivilschutz und Landesversorgung Messinastrasse 5 9495 Triesen . • . 00423/236 69 16 00423/236 69 24  t 
  Alois.Hoop@AZSLV.LLV.Li . Eingabe: Ort Amt für Zivilschutz und Landesversorgung Messinastrasse 5, 9495 Triesen Datum Freitag, 12. März 2004 Kennzeichnung Die Offerten sind verschlossen, versehen mit der farbigen und beschrifteten Etikette, mit Absender, einzureichen. Ort/Datum: 
Triesen, 27. Februar 2004 
- Sig. Nr. 2.01 «Allgemeines Fahrverbot» in beiden Richtungen mit Zusatz «ausgenommen Zubringer Baustelle gestattet» - Sig. Nr. 2.42/2.43 «Abbiegen nach rechts und links verboten» - Sig. Nr. 4.09 «Sackgasse» mit div. Zusätzen - Sig. Nr. 2.61 «Fussweg» - Sig, Nr. 5.07 «Richtungstafel» - Baustellensignalisation innerorts Grund: Baustelle in drei Etappen Dauer: vom 29. März bis 17. Dezember 2004 Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 96 der SSV binnen 14 Tagen Be­ schwerde bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, Städtle 49, 9490 Vaduz, erhoben werden. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. 1087.480 
Vaduz, 27. Februar 2004 Tiefbauamt 
gez. Dipl. Ing, Johann Ott r. 
•§• Samariter, FE) 
1 1083.510 
Beauftragter des Auftraggebers: Amt für Zivilschutz und Landesversorgung Amt für Zivilschutz und Landesversorgung 
Samariter helfen mit Herz, Kopf und Hand.
	        

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