Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

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34 Nichtberufsunfall- Versicherung (NBU) Markus Büchel ist für die Abschaffung der NBU Prämien- subventionierung Am 28. November 2003 hat der Liechtensteinische Land­ tag die Abänderung des Ge­ setzes über die obligatorische Unfallversicherung betref­ fend die Aufhebung des Lan­ desbeitrages an die Prämien der Nichtberufsunfall-Versi- cherung (NBU) beschlossen. Dagegen hat der Liechten­ steinische Arbeitnehmerver­ band (LANV) das Referen­ dum ergriffen. Markus Büchel nimmt Stellung: Warum bist Du dafür, dass der Staat die Subvention der NBU- Prämien aufhebt? Im Zuge der steigenden Ein­ nahmen in den 90er Jahren ist auch die Aufwandkatego­ rie "Beiträge und Subventio­ nen" überproportional ange­ stiegen. Die Leistungen im 
Sozialbereich wurden in den Jahren vor 2000 grosszügig ausgebaut. Seit 2001 entwic­ keln sich die Staatseinnah­ men aufgrund der konjunk­ turellen Probleme, insbeson­ dere auch im Finanzdienst­ leistungsbereich, stark zurück. Die logische Konsequenz da­ raus ist, dass der Staat sparen muss, damit sich die Schere zwischen Aufwand und Er­ trag nicht weiter öffnet. . Und warum soll der Staat ausge­ rechnet im Sozialbereich sparen? Es gilt, alle Aufwandkate- gorien nach Sparmöglichkei­ ten zu überprüfen, allerdings mit unterschiedlicher Ge­ wichtung. Man muss auch wissen, dass die Sozialausga­ ben im Verhältnis zu anderen Aufwendungen am meisten 
angestiegen sind. Seit 2000 sind die Ausgaben im Sozial­ bereich um 46% angestiegen, während die Gesamteinnah­ men 
um 11% zurückgegan­ gen sind. Dieser und ver­ schiedene andere Gründe sprechen dafür, dass die Sub­ ventionierung der NBU-Prä- mien abgeschafft werden soll. Welche weiteren Gründe sind das? Wir haben in Liechtenstein ein Sozialsystem auf sehr hohem Niveau. Damit dieses auch in Zukunft erhalten bleibt, müssen Beiträge, die nach dem Giesskannenprin- zip 
verteilt werden, zurück­ genommen werden, um damit auch durch mehr Sen­ sibilisierung der Eigenverant­ wortung Kosten zu vermeiden. Nach dem Giesskannenprinzip? Ja, die Ausschüttung des Lan­ desbeitrag an die NBU-Prä- mien ist nicht nur undiffe­ renziert sondern auch unge­ recht-unsozial. Wie begründen Sie das? Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob im Inland oder im Ausland wohnhaft, kommen in den Genuss der Subvention. Diese beträgt ein Drittel der Prämie von 1,287% des Lohnes. Höhere Einkom­ men profitieren demnach mehr als niedrigere Einkom­ men, obwohl diese über­ haupt nicht darauf angewie­ sen sind. Das nenne ich undifferenziert und unsozial. 
Weiters erhalten die über l'OOO wegpendelnden Personen, die übrigens noch höhere NBU-Prämien bezahlen (CH: 2,08%) keine Subventionen. Grenzgänger, also Zupendler, werden auch subventioniert? So istes.Weitüber40%der Sub­ ventionen fliessen ins Ausland. Und wie verhält es sich bei­ spielsweise mit Hausfrauen, Rentnern oder Selbständiger­ werbenden? All jene Menschen, die nicht in einem Arbeitnehmerver­ hältnis stehen, müssen die Prämien für die Nichtberufs- unfallversicherung über die Krankenkassenprämie selbst bezahlen. Es ist also - wie gesagt - nur ein Teil unserer Bevölkerung, die in den Genuss dieser Subvention kommt. Hingegen leisten die­ se Personen über die Steuer einen Beitrag von 45% an die Subvention. Das bedeutet, dass die Subvention für die im Land Wohnhaften ein Nullsummenspiel ist. Jene, die davon 
profitieren sind etwa gleich viele wie jene, die nichts' erhalten. Und darunter sind prozentual wiederum viel mehr, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Wie wollen Sie die Eigenver­ antwortung der Versicherten stärken? Unfälle werden ja nicht absichtlich verursacht? Das ist schon richtig, aber es gibt Freizeit- und Sportakti- •H 
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