Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2004)

FREITAG, 20. FEBRUAR 2004 BLATT 
UNLAND ÄR&M,E 
N 5 FORUM NBU: Bitte keine Zahlenmanipulation: Sehr geehrter Herr Hubert Büchel! Sie werfen sich ja ganz schön ins Zeug, um Zahlen, die in falschem Zusammenhang zi­ tiert wurden, mit amtlichen Zahlenbeispie­ len zu untermauern. Der FBP-Landes vorstand wurde gemäss Volksblatt-Bericht vom 6. Februar davon Uberzeugt, den NBU-Landesbeitrag abzu­ schaffen, indem u.a. argumentiert wurde, ein verbessertes Subventionierungsmodell lohne sich aus Administrativgründen nicht, da es lediglich um 5 bis 8 Franken gehe. Wer sich aufgrund dieses Arguments zu einer Befürwortung der Beitragsabschaffung hin- reissen Hess, ist leider einem Propaganda­ gag auf den Leim gegangen. Nochmal 5 Franken Wie Sie in Ihrer Bestätigung des 5-Fran- ken-Arguments im Volksblau vom 11. Fe­ bruar richtig schreiben, handelt es sich dabei um die Differenz zwischen der letztjährigen Prämie abzüglich Landesbeitrag (1/3 der Prämie) und der momentanen, unrknapp 30 Prozent reduzierten Prämie ohne Landesbei­ trag. Es handelt sich also um eine Differenz, keinesfalls aber, wie dem Landesvorstand weisgemacht wurde, um den Landesbeitrag an die Prämie. Dieser beträgt nicht 5 bis 8 Franken, sondern 18 bis 30 Franken monat­ lich. Dass Sie sich dazu verleiten Hessen, anhand oben genannter Differenz das 5- Franken-Märchen zu untermauern, erstaunt uns doch sehr. ' Herr Büchel, wir bitten Sie, Zahlenbei­ spiele nicht mit Zahlenbeispielen, sondern innerhalb der Zusammenhänge- zu überprü­ fen, in denen sie genannt wurden. 20:4 = 5 ist noch keine Bestätigung für das 5-Fran- ken-Argument. Doch lassen wir die Zahlenspielereien und kehren zurück zu den Fakten Wir haben drei Jahre lang zuviel Prämie., einbezahlt. Die Versicherungen korrigieren dies in Form einer grosszügigen Prämienre­ duktion. Der versicherte Kleinverdiener (unter 4000 Franken Lohn) zahlt in den nächsten drei Jahren monatlich 14 Franken weniger, auch der Staat spart und steuert 7 Franken weniger bei als bisher. Die Regierung wittert jedoch die zusätzli­ che Chance, die Prämienreduktion zu nut­ zen, um den Landesbeitrag abzuschaffen, da dies nur im Zuge der Prämienreduktion sozialverträglich erscheint. Nachdem die ursprünglichen Argumente einer Überprü­ fung nicht standhalten, wird das Schwarz- wäldertorten-Argument entworfen: der Staat spart 7 Millionen Franken, den Ar­ beitnehmerkostet es lächerliche 5 Franken mehr. Es wird wohlweislich verschwiegen, dass der Kleinverdiener aufgrund der Prämienre­ duktion monatlich 14 Franken einsparen würde; in Anbetracht der Konjunkturlage ein willkommenes Geschenk. Stattdessen setzt das Land den Sparhebel beim Arbeit­ nehmer an und verbrummt ihn zu zusätz­ lichen 5 Franken monatlich. Die Differenz beträgt 19 Franken monatlich oder 230 Franken jährlich, die der Haushaltskasse des Kleinverdieners durch die Abschaffung des Landesbeitrags fehlen. Zuletzt noch ein paar Worte zu Ihrem Vorwurf an Herrn Walter Marxer in Ihrem Leserbrief vom Schmutzigen Donnerstag: sie belehrten Herrn Marxer, dass ein An- stieg der Nichtbetriebsunfälle in der Schweiz nicht mit der Situation in Liech­ tenstein verglichen werden kann, womit Sie möglicherweise suggerieren wollen, dass die im Vergleich zur Schweiz sehr tie­ fe Prämie Bestand haben wird. Herr Bü­ chel, wie interpretieren Sie das Argument der Regierung im Vernehmlassungsbericht wie auch im Bericht und Antrag an den Landtag, dass mit der Mehrbelastung für die Versicherten deren Eigenverantwortung verstärkt zum Tragen kommen solle, insbe­ sondere im Hinblick auf die «...starke Zu­ nahme der Anzahl Unfälle in den vergange­ nen Jahren ...?» - Liechtensteiner Arbeitnehrnerverband, Triesen 
Wer bestimmt NBU-Prämiert? Amt für Volkswirtschaft zeigt den Prozess der Prämienfestlegung auf VADUZ - Im Zuge der Diskussion um die Abschaffung der NBU- Prämien-Subvention ist eine der zentralen Fragen, wer die Prä­ mien der Nichtberufsunfalluer- sicherung (NBU) auf welcher Basis festlegt. Weiters ist von Interesse, welche Entwicklung die Prämienhöhe im Vergleich zum Schadensverlauf nimmt. Entgegen der weit verbrei­ teten Meinung, die Regierung lege den Prämiensatz im Alleingang fest, erfolgt die Prämienfestlegung in einem kontrollierten und gesetz­ lich vorgegebenen Verfahren. Wie wurde die NBU-Prämie per 1.1.2004 festgelegt? Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden alle drei Jahre überprüft. Aufgrund der Überprüfung erfolgt eine Neufest- lcgung, je nach Prämieneinnahmen einerseits und Schadenverlauf an­ dererseits. Die neuen Prämien gel­ ten dann für die Dauer von drei Jahren. Die Unfallversicherer ha­ ben bis Ende Februar des einer neu­ en Tarifperiode vorangehenden Rechnungsjahres einen Tarifantrag an das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde zu unterbreiten. Nachdem der Prämientarif 200 i- 2003 Ende des vergangenen Jahres auslief, beantragten die Unfallver­ sicherer im Februar 2003 einen neuen Prämientarif für die Tarifpe­ riode 2004-2006. Auf Grund der vorhergehenden Entwicklung der Unfallkosten und, Prämieneinnah­ men wurde eine um 32 % niedrige­ re NBU-Prämie vorgeschlagen. Für die Berechnung der neuen NBU- Prämie haben die Versicherungen die Schaderiverläufe der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Früher wurde der Prämienbedarf aufgrund der Nachkalkulation für die letzte dreijährige Tarifbemessungsperio­ de ermittelt. Schon im Jahr 2002 haben die Versicherungen und die Aufsichtsbehörde den Übergang von einer dreijährigen auf eine zehnjährige Bemessungsperiode festgelegt. Das Abstellen auf die letzten drei Jahre in der Vergangen­ heit hatte aufgrund der kleinen Be­ stände immer wieder zu hohen Zu­ fallsschwankungen geführt. Das Amt für Volkswirtschaft hat den Tarifantrag der Unfallversiche­ rer vom Februar 2003 durch einen externen Versicherungsmathemati­ ker Uberprüfen lassen. Dieser er­ achtete die beantragten Prämien­ senkungen als begründet. Gestützt auf sein Expertengutachten hat das Amt für Volkswirtschaft am 21. August 2003 die NBU-Prämie ab 2004 genau so festgelegt, wie es von den Unfallversicherern bean­ tragt wurde. Anschliessend hat die Regierung die Tariffestlegung des Amtes für Volkswirtschaft geneh­ migt, also unverändert gemäss An­ trag der Versicherungsgesellschaf­ ten. Warum wurde die NBU-Prämie auf 2004 gesenkt? Für den Tarif ab 2004 stützten 
«Entgegen der weit verbreiteten Meinung, die Regierung lege den Prämiensatz Im Alleingang fest, erfolgt die Prämienfestlegung In einem kontrollierten und gesetzlich vorgegebenen Verfahren», so Hubert Büchel. sich die Unfallversicherer bei der Ermittlung des Schadenbedarfes erstmals auf das zehnjährige Mittel 1992-2001 ab. Mit der Umstellung auf einen längeren Zeitraum gegenüber früher nur drei Jahren können die kurzfristigen und vo­ rübergehenden Unterschiede beim Schadengeschehen besser aufge­ fangen werden. Damit kommt es auch bei der Festlegung des Prä-. mientarifs zu weniger Schwankun­ gen. Wie die Risikostatistik über den Schadenbedarf in der NBU zeigt, kommt es in Liechtenstein auf­ grund des kleinen Versichertenbe­ standes häufig zu grossen Schwan­ kungen (siehe Grafik «NBU-Un- fallkosten und -Prämieneinnahmen»). Der Tarif 2001-2003 sah eine Er­ höhung um über 50 Prozent gegen­ über dem Prämientarif 1998-2000 vor. Als Basis wurden dabei die Jahre 1997-1999 zugrunde gelegt. Wie sich aufgrund der weiteren Entwicklung dann bei der Tarifbe­ rechnung 2004 herausstellte, war diese Tariferhöhung höher als er­ forderlich. Die enormen Schadens­ schwankungen hielten auch in den Folgejahren an. Auf der Basis der zehnjährigen Bemessungsperiode ergab die Tarifkalkulation der Un­ fallversicherer für 2004-2006, dass die NBU-Prämie um 32 Prozent ge­ senkt werden kann. Das letzte Abschlussjahr bei der 
jüngsten Tariffestlegung war das Jahr 2001, 
1 das mit einem Über- schuss von CHF 11,4 Mio. ab- schloss. In der Zwischenzeit ist auch die Jahresrechnung für 2002 bekannt: Trotz starker Zunahme der Versicherungsleistungen (der Scha­ densanstieg 2002 gegenüber 2001 betrug +70,1 Prozent) konnte im­ mer noch ein .positives Ergebnis von CHF 3 Mio. ausgewiesen wer­ den. Wie wird sich die NBU-Prämie entwickeln? Wie sich die NBU-Prämie in den nächsten Jahren entwickeln wird, kann nicht vorausgesagt werden. Die NBU betrifft nur die Arbeit­ nehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der kleinen liechtensteinischen Versichertenzahl spielt der Zufall eine besondere Rolle und entspre­ chend sind - wie die Grafik zeigt - immer wieder starke Schwankun­ gen möglich. Bei der NBU, der Nichtberufsun- fallversicherüng, sind Unfälle ausserhalb der Arbeit abgedeckt, also gemeinhin Freizeitunfälle. Diese unterliegen wie alle Unfälle dem Zufallsprinzip. Dabei ist je­ doch wertiger die Zahl als der Schweregrad der Unfälle entschei­ dend. Ein paar wenige Unfälle kön­ nen beim relativ geringen Versiche­ rungsbestand grosse Schwankun­ gen verursachen. 
Die Grafik mit der Darstellung der Prämiensätze zeigt die Tarifent­ wicklung seit 1992. Für die Tarif­ periode 1998 bis 2000 wurden die Prämien offensichtlich zu stark ge­ senkt und für die anschliessende Tärifperiode2001 bis 2003 zu stark wieder erhöht. Die Prämiensen­ kung für 2004 bis 2006 ist darum sicherlich gerechtfertigt. Auch zeigt sich in der Grafik, dass die neue, derzeitige Prämienhöhe wie­ der auf einem üblichen Niveau frü­ herer Tarifperioden liegt. Genau wissen kann man es aber erst im Nachhinein. Mit dem Abstellen auf eine langjährige Bemessungsperio­ de (zehn statt drei Jahre) werden sich jedenfalls künftige Schwan­ kungen bei den NBU-Unfallkosten voraussichtlich nicht mehr so gra­ vierend auf allfdllige Prämienan­ passungen auswirken. Die NBU-Prämien> für 2004 bis 2006 wurden also nicht von der Re­ gierung berechnet und vorgeschla­ gen, sondern in einem gemeinsa­ men Antrag aller zehn Unfallversi­ cherungen. Die Regierung hat diesen Antrag unverändert genehmigt. Entgegen der oft gehörten Meinufig legt die Regierung die NBU-Prämien also nicht im Alleingang fest. sondem auf Antrag der Versicherungsge­ sellschaften in einem kontrollierten und gesetzlich vorgegebenen Ver­ fahren. (pafl) NBU-Unfallkosten und-Prämieneinnahmen 1992-2002 -Unfallkosten -Prämieneinnahmen 1992 ; 1994 1996 1998 2000 2002 M Jahr 
Prämiensätze NBU 1992-2006 j," t 
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