Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

MONTAG, 22. DEZEMBER 2003 BLATT 
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Amtliche Kundmachungen lliliui 1R NZ.2003.128-C)N 4 Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos­ erklärung des nachstehenden Inhaberschuldbriefes eingeleitet: Inhaberschuldbrief über CHF 3 200 000.- im 1. Rang, vom 24.09.1997, UB. 714/012, Zins 10%, lastend auf dem Grundstück Sch. Hsb., Fol. 790, Wiese Kat. Nr. 109f/lla mit 451.5 Kl. Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten Be­ kanntmachung an, den Inhaberschuldbrief Vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung ausgesprochen wird. 3501.280 
Vaduz, 16. Dezember 2003 Fürstliches Landgericht 
SENN 
BPM AG www.senn-bpm.ch
	        

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