Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

MITTWOCH, 10. DEZEMBER 2003 VOLKS BLATT 
INLAND INTERNATIONALER TAG DER MENSCHENRECHTE HINTERGRUND Arbeitsgruppen zur Förderung von Menschenrechten in FL VADUZ - Die Arbeitsgruppe für einen Ra­ tionalen Aktionsplan gegen Rassismus in Liechtenstein (NAP) wurde im Juni 2002 eingesetzt und hat den Auftrag, das Aktions­ programm gegen Rassismus, welches an der Weltkonferenz gegen Rassismus im Septem­ ber 2001 verabschiedet wurde, in Liechten­ stein umzusetzen. Die Arbeitsgruppe kon­ zentriert ihre Tätigkeit einerseits auf die Sen­ sibilisierung der liechtensteinischen Bevöl­ kerung für die verschiedenen Formen von Rassismus und deren Ursachen und verfolgt andererseits einen umfassenden Ansatz für die Integration von Ausländerinnen und Aus­ ländern in Liechtenstein. Die Arbeitsgruppe steht unter dem Vorsitz von Frau Christine Stehrenberger, Stellvertretende Leiterin des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten. Die Arbeitsgruppe zu Fragen gesellschaftlicher Benachteiligung wurde im Juli 2003 einge­ setzt und hat den Auftrag, die Benachteili­ gungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu prüfen und die Verbesserungs­ möglichkeiten in der Organisation und Koor­ dination dieser Fragen aufzuzeigen. Die Ar­ beitsgruppe wird von Regierungssekretär Norbert Hemmerle geleitet. Das Recht auf Leben Das Recht auf Leben ist das wohl funda­ mentalste Menschenrecht, dessen Gewährung dem 
Genuss aller anderen Menschenrechte zugrunde liegt. Aus ihm leiten feich weitere wichtige Menscherirechtsgarantien wie etwa das Verbot des'Völkermordes ab. Das Recht auf Leben gilt als unveräusserlich. Die in ei­ nigen Ländern noch praktizierte Todesstrafe allerdings steht im Widerspruch zum Recht auf Leben. Deswegen haben die Bemühun­ gen zur Einschränkung und Abschaffung der Todesstrafe in den letzten Jahren stark zuge­ nommen. Auch Liechtenstein setzt sich im Rahmen des Europarats und der UNO aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Die Todesstrafe ist in Liechtenstein abgeschafft. Das Folterverhot Das Recht, nicht gefoltert und keinen un­ menschlichen oder erniedrigenden Behand­ lungen und Strafen unterworfen zu werden, ist unverzichtbarer Bestandteil der menschlichen Würde. Darunter fällt insbesondere die An­ wendung von körperlicher und psychischer Gewalt gegen Personen, denen die Freiheit entzogen wurde. Liechtenstein hat das UNO- Übereinkommen gegen die Folter ratifiziert und gehört auch dem Europäischen Überein­ kommen zur Verhütung der Folter an. Das Eu­ ropäische Übereinkommen hat einen Aus- schuss geschaffen, der auch das liechtensteini­ sche Gefängnis besucht und sich vergewissert hat, dass die Behörden alle Massnahmen ge­ troffen haben, um Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu verhindern. Das Recht auf freie Meinungsäusserung, Gedanken- und Glaubensfreiheit Zum Recht auf freie Meinungsäusserung gehört es, Informationen, Meinungen oder Ideen zu empfangen und zu verbreiten, auch in künstlerischer Form. Das Recht ist Grund­ lage der demokratischen Gesellschaft und Teil ihres Pluralismus. In der öffentlichen Diskussion muss Kritik, selbst lebhafte, an den Behörden zugelassen werden/ Allein oder in Gemeinschaft mit anderen seine Überzeugungen und seinen Glauben öffent­ lich zu bekennen und auszuüben, gehört ebenfalls zu diesem Recht. Das Recht kann aber eingeschränkt werden, wenn es zur Ver­ breitung von rassistischen Ideologien miss­ braucht wird. Öffentlich geäusserter oder ver­ übter Rassismus ist in Liechtenstein strafbar. Jubiläen In der Geschichte 9 55 Jahre Menschenrechtserklärung • 10 Jahre seit der Weltkoriferenz für Men­ schenrechte in Wien 9 10 Jahre seit der Gründung des Hochkom­ missariats für Menschenrechte 9 10 Jahre Pariser Prinzipien über die Er­ richtung von nationalen Institutionen zur Förderung und zum Schutz von Menschen- . rechten 9 alle fünf Jahre: Vergabe des Menschen­ rechtspreises in New York. 
Schutz der Menschenwürde VADUZ - Der Schutz der Men­ schenrechte ist eine Priorität der liechtensteinischen Aussen- politik. Liechtenstein unterstützt aktiv die Bemühungen der Inter­ nationalen Gemeinschaft für die Menschenrechte und Ist Ver­ tragspartei aller wichtigen Menschenrechtsabkommen des Europarats und der UNO. Auch dadurch ist Liechtenstein ver­ pflichtet, die Menschenrechte innerhalb des Landes zu schützen und ihre Einhaltung zu überwa­ chen. Menschenrechte in Liechtenstein In Liechtenstein gibt es keine groben oder systematischen Men­ schenrechtsverletzungen. Der Schutz der Menschenwürde ist ein zentraler Grundsatz der Hechten-" steinischen Rechtsordnung. Die Europäische Kommission gegen Rassismus sowie die" UNO-Aus- schüsse, sehen in ihren Empfehlun­ gen an Liechtenstein jedoch noch: Verbesserungspotenzial in der Gleichbehandlung und Gleichbe­ rechtigung von Personen bei der Arbeit und der Wohnungssuche so­ wie der Integration von Ausländer­ innen und Ausländern. Gemäss den Ausschüssen könnten auch die Kenntnisse über die Menschen­ rechte in der Öffentlichkeit und die Datenlage noch allgemein verbes­ sert werden. In'diesem Zusammenhang hat die Regierung zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit Fragen der . Vermeidung von Diskriminierung sowie der Prävention von Ras­ sismus befassen! Die Arbeitsgrup­ pen haben bereits Aktivitäten im Bereich des Menschenrechtsschut-. zes in Angriff genommen, unter an­ derem die laufende Aktualisierung und Erweiterung des Themas auf der offiziellen Internetseite Liech­ tensteins  (www.liechtenstein.li ),  ei­ ne Vortragsreihe über Menschen­ rechte zur Schulung verschiedener Behörden sowie Vorarbeiten für ei­ ne 
Bestandesaufnahme über die liechtensteinische Situation in den Bereichen Integration und Diskri-- minierung. UNO-Expertentreffen in Malbun Innerhalb der UNO sind für alle ; 
Menschenrechtsübereinkommen 
Das liechtensteinische Engagement für die Menschenrechte Außenminister Emst Walch anlässlich eines Besuches bei UNO-Generalsekretär Kofi Annari. spezielle Ausschüsse geschaffen worden, welche mit einem Be-. richtssystem die Einhaltung der Menschenrechte - in den Vertrags­ staaten überprüfen. Auch Liechten­ stein ist. verpflichtet, regelmässig Berichte über die Menschenrechts­ situation 
einzureichen und vorzu­ stellen. So wurden unter der Feder­ führung des Amtes für Auswärtige, Angelegenheiten bereits je zwei- Berichte über die Rechte der Frau bzw. die Verhütung von Fojter er­ stellt und an die zuständigen Aus­ schüsse eingereicht. Jeweils ein Bericht wurde zu den Themen Kin­ derrechte und Rassismus sowie zu den so genannten bürgerlichen und politischen Rechten eingereicht. Derzeit sind der erste .Bericht über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der zwei­ te Bericht über die Kinderrechte in Ausarbeitung.' Die eingereichten Berichte können beim Amt für Aus­ wärtige Angelegenheiten angefor­ dert werden. Da das Berichterstattungssystem gerade für kleine Staaten wie Liechtenstein eine grosse Arbeits­ belastung bedeutet, setzt sich Liechtenstein in,der UNO aktiv für die Vereinfachung des Systems ein. Im 
Mai dieses Jahres fand unter 
dem Vorsitz von Christian We- naweser, dem liechtensteinischen • Botschafter bei der UNO in New York, in Malbun ein Expertentref­ fen zum Thema statt, welches . durch seine praxisbezogenen Er­ gebnisse den Anstoss für weitere Diskussionen leistete., Menschenrechte im Kampf gegen Terrorismus Liechtenstein setzt sich im Rah-' men der Arbeiten des Ausschusses gegen Terrorismus (CTC) 
sowie in der eigentlichen Menscherirechts- arbeit innerhalb der UNO dafür ein, dass die Balance zwischen Terro­ rismusbekämpfung und Menschen-^ rechten gewahrt und die im Völker­ recht dafür vorgesehenen Mecha­ nismen respektiert werden. Seit den Terrorangriffen, vom 11. September 2001 haben verschiedene Staaten, im Namen des Kampfs gegen den , Terrorismus Massnahmen getrof-; fen, welche aus der Perspektive der Menschenrechte fragwürdig sind. Die Bekämpfung von Terrorismus darf nicht dazu führen, dass grund­ legende Rechte von Menschen so­ wie gesellschaftliche Werte und Standards beeinträchtigt werden. Das Thema bildet einen Schwer­ punkt der liechtensteinischen Ar­ beit in der UNO. Spätestens die Anschläge auf das UNO-Haupt- quartier in Bagdad vom 19. August 2003 haben gezeigt, dass auch die Vereinten Nationen Ziel terroristi­ scher Anschläge werden können. Der Schutz des UNO- Personals ist daher ein aktuelles und zentrales Anliegen, welches von einem ad- hoc- Ausschuss der UNO unter der Leitung des liechtensteinischen Botschafters Christian Wenaweser behandelt wird. 
Unterstützung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofe Auf europäischer Ebene setzt sich Liechtenstein vor allem im Rahrhen des Europarats für den Menschenrechtsschutz ein. Ein be­ sonderes Anliegen bildet dabei die Aüfrechterhaltung und. Stärkung des weltweit einzigartigen Schutz­ systems, das vom Europäischen Gerichtshof.für Menschenrechte In Strassburg gewährleistet wird. Die­ ses System ermöglicht es Einzel­ personen, Klage gegen einen Mit­ gliedstaat des, Europarats zu erhe­ ben, wenn sie sich durch die Behör­ den in jenen Rechten verletzt füh­ len, welche durch die Europäische Menschenrechtskonvention garan­ tiert Werden, 
und sie den innerstaat­ lichen Beschwerdeweg erschöpft haben. Als Ausdruck der Bedeu­ tung, welche Liechtenstein dem Europäischen Gerichtshof für 
Men­ schenrechte beimisst, unterstützte die Regierung anlässlich der 25- jährigen Mitgliedschaft Liechten­ steins im Europarat im November 2003 die Bibliothek des Gerichts-- hofs, die von Menschenrechtsan­ wälten in ganz Europa benutzt wird, mit 50 000 Franken. Die Stärkung des Gerichtshofs stellte auch einen Schwerpunkt des liechtensteinischen Vorsitzes im Europarat im Jahr 2001 dar. Eben­ so setzte sich Liechtenstein wäh 
; rend des Vorsitzes im Ministerko- .mitee für die europaweite, vollstän­ dige Abschaffung der Todesstrafe ein. Auf der Ebene der Parlamenta­ rischen Versammlung engagiert sich die Leiterin der liechtensteini­ schen Delegation, Renate Wohl- wend, schon seit längerem für die­ ses Thema. (pafl) Christian Wenaweser, FL-Botschafter In New York, setzt sich auf Bot­ schafterebene für die Einhältung der Menschenrechte ein. 
FINANZEN Finanzielle Unterstützung von Menschenrechtsaktivitäten und -Institutionen • UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte 100 000 Franken • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 50 000 Franken • drei Projekte des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODHIR) zum Schutz und zur Förderung der Frau­ enrechte in der Kaukasusregion, 35 000 Franken • Internationale Tribunale für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR), 19 000 Franken • Sondervertreter des UNO-Generalsekretärs für Kinder in bewaffne­ ten Konflikten, 15 000 Franken • Weltorganisation gegen Folter (OMCT), 15 000 Franken • UNO-Fonds für Folteropfer, 10 000 Franken • Sondergericht für Sierra Leone, 7000 Frahken • Internationaler Strafgerichtshof (ICC), 4300 Franken.
	        

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