Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DIENSTAG, 14. OKTOBER 2003 
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6 PERSÖNLICH Herzliche Glückwünsche unseren Jubilaren Das Volksblatt gratuliert recht herzlich zum Geburtstag und wünscht weiterhin alles Gute und Gottes Segen. Heute Dienstag Alfred WÜRGLER, St. Florinsgasse 16, Va­ duz, zum 89. Geburtstag Maria NIGG, St. Florinsgasse 16, Vaduz, zum 82. Geburtstag Berufserfolg Wir gratulieren Otto C. FROMMELT, MBA zur Wahl in den Verwaltungsrat des «Economic und Social Research Council» (ESRC). Der ESRC ist die führende Non Profit Institution zur Förderung und Finan­ zierung von wissenschaftlicher Forschung sowie Ausbildung in England. Die Organisa­ tion investiert ca: £ 120 Millionen (SFR 262 Millionen) im Jahr in Gebiete der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften und unterstützt 2000 Forscher in den akademi­ schen Anstalten und Instituten. 
\ Zum Gesundheitswesen Antworten auf die Fragen von William Gerner, Eschen, zu seinem Leserbrief ARZT IM DIENST Notfalldienst 18.00-8.00 Uhr Dr. Manfred Oehry, Triesenberg 262 99 55 F 125 Ed VOLKSBLATT 
1 Ereignisse der letzten 125 Jahre NÜCHTERNER BEGLEITER TRIESENBERG, 6. August 1931 - Wir können nicht umhin, ein sehr beachtenswer­ tes sportliches Ereignis der Öffentlichkeit nicht vorzuenthalten. Es muss wirklich von einem Sauglück gesprochen werden, dass sich letzthin auf der Landstrasse vom Büren nach Lavadina nicht ein Verkehrsunglück oder sonstige Verkehrsstörungen ereigneten. Einzig dem jedenfalls damals ausnahms­ weise um. die.mitternächtliche Stunde herr­ schenden schwachen Auto- und Fuhrwerk­ verkehr ist es zuzuschreiben, dass der Trans­ port eines offenbar vom Alkohol Gelähmten und Geschwächten, dessen Füsse den vollge- pfropiften Oberkörper nicht niehr zu tragen vermochten, unter Ausschluss einer Kolli­ sion und reibungslos vor sich gehen konnte. Wie Augenzeugen berichten, soll dem Heim- begleiter, der unverkennbar die Stärke des Weines nicht kannte, trotz Aufwendungen al­ ler verfügbaren Kräfte es fast unmöglich ge­ macht worden sein, den Transport bergwärts zu 
bewerkstelligen, da er mit der stets rück- und seitwärts ziehenden Naturmacht des ihm Anbefohlenen schwer zu kämpfen hatte. Dank der besonnen Nüchternheit des Beglei­ ters soll es aber dann doch noch nach müh­ samen Anstrengungen gelungen sein, gewis- sermässen noch glücklich in Lavadina zu landen. Morgen: Was dein ist, ist auch mein. IN KÜRZE Leben retten liegt mir im Blut TRIESENBERG - Ich hab einiges geerbt: Den Humor von meinem Vater, die Ausdauer von meiner Mutter, die Blutgruppe von bei­ den. Mit meinem Blut will ich besonders sinnvoll umgehen. Ich spende es, um Leben zu retten. Wir mächen es einfach! Tag für Tag werden Blutkonserven gebraucht. Für Un­ fallopfer, die ohne Bluttransfusion kaum Überlebenschancen hätten. Aber auch bei • komplizierten Operationen, wie z. B. Organ­ transplantationen, müssen die Patienten mit grossen Mengen Spenderblut versorgt wer­ den. RETTE LEBEN - SPENDE BLUT: Blutspende in Triesenberg: Montag, den 20. Oktober in Triesenberg, Dorfzentrum Trie­ senberg, von 17 bis 20.30 Uhr. 
VADUZ - Die Regierung möchte die Fragen von William Gerner ernst nehmen und beantwortet diese gerne ausführlich. Um welchen Betrag steigen im kommenden Jahr die Franchise und die Kostenbeteiligung für al­ le, die heute im Hausarztniodell versichert sind? Kinder und Jugendliche sind alle von der Kostenbeteiligung befreit im neuen System. Erwachsene ab dem 21. Alters­ jahr bis zur Erreichung des ordent­ lichen Rentenalters werden im neu­ en System eine Jahresfranchise von 200 Franken und einen Selbstbehalt von 10 Prozent für die darüber lie­ genden Kosten zu entrichten haben. Die maximale Höhe von Franchise und Selbstbchalt beträgt 800 Fran­ ken pro Jahr. Diese Maximalbclas- tung wird erst bei Jahreskosten ei­ nes Versicherten von 6200 Franken erreicht. Diese Kostenbeteiligung entspricht jener der heute im Sys­ tem der freien Arztwahl Versicher­ ten. Rentner werden inskünftig eine halbe Kostenbeteiligung in Höhe von 100 Franken für die Franchise und 10 Prozent Selbstbchalt bis maximal 300 Franken zu überneh­ men haben. Mit der Kostenbeteiligung soll das Kostenbewusstsein der Versi­ cherten gesteigert werden. Damit -soll die Mengenausweitung, der , grösste Kostensteigerungsfaktor im Gesundheitssystem, gebremst wer­ den. Die Mengenausweitung ist ei­ ner der Schlüsselfaktoren, den wir in den Griff bekommen müssen, um unser Ziel zu erreichen, näm­ lich ein qualitativ hoch stehendes aber auch ftnanzierbares Gesund­ heitssystem zu erhalten und weiter ausbauen zu können. Chronischkranke erfahren keine Änderung zur bisherigen Regelung. Wer übernimmt die zehn Prozent Prümiencrmässigung ab dem. 1. Januar 2005? Das Land oder die Versicherten? Diese Prämienermässigung über­ nimmt das Land. Diese Prämiener­ mässigung wurde eingeführt, um das Hausarzt-System attraktiv zu machen. Durch Einsparungen durch das HAS sollte diese Prämie in kurzer Zeit ausgeglichen und da­ mit unnötig werden, deshalb wurde dafür die Bezeichnung Startfinan­ zierung gewählt. Was ist passiert? - der für die Startfinanzierung benö­ tigte Betrag wurde von Jahr zu Jahr grösser und nicht kleiner. Dies zeigt, dass dieses System die er­ warteten Kosteneinsparungen nicht bringt. Der durch diese Prämienermässi­ gung entstehende Ertragsausfall bei den Krankenkassen beläuft'sich für das kommende Jahr auf ca. 5,3 Mio. Franken. Dieser Betrag wird im nächsten Jahr im Landesbeitrag enthalten sein und deckt somit die Prämienermässigung ab. Die fort­ laufende Kostensteigerung in unse­ rem 
Gesundheitswesen führt vor­ aussichtlich zu einer massiven Prä­ mienerhöhung für das Jahr 2004. Dies ist ausschliesslich das Resul­ tat des heute gültigen Systems und bestätigt die Notwendigkeit der Re­ form. Ab 2005 wird die Regierung nach Anhören einer Kosten- und Qualitätskommission, welche sich aus Mitgliedern der Ärztekammer und des Krankenkassenverbandes zusammensetzt, die Kostenziele für das kommende Jahr festlegen. Die daraus errechneten Landesbeiträge werden im Rahmen der 
Budgetde-fleglerungsrat 
Hansjörg Frick nimmt Stellung zu Fragen bezüglich der An­ passungen im Gesundheitswesen. battc dem Landtag zur Genehmi­ gung vorgelegt. Die Erreichung des Kostenzieles steht dann in direktem Zusammenhang mit der KK-Prä- mic. Bei zu starker Abweichung nach oben gibt diese KVG-Vorlage der Regierung die Möglichkeit, wirksame Massnahmen zu ergrei­ fen. Erhalten die Senioren im neuen System ebenfalls eine Prämien- riickvergUtung bis zu 50 Pro­ zent? Im bisherigen System gab es kei­ ne Prämienrückvergütung bis zu 50 Prozent für Senioren. Wenn mit dieser Frage die Beiträge an cin- kommensschwache Versichertc ge­ meint sind, dann kann hierzu fest­ gehalten werden, dass es diese so genannte Prämienverbilligung auch weiterhin geben wird, mit dem Unterschied, dass diese nicht mehr an die Bedingung geknüpft ist, dass die Anspruchsberechtigten im Hausarztsystem versichert sind. Neu ist es allen Versicherten mög­ lich, Prämienverbilligung zu erhal­ ten, sofern ein bestimmtes Maxi- maleinkommen nicht überschritten wird. , Bezahlen die chronisch Kranken nach neuem Gesetz auch Frah- chise und Kostenbeteiligung? Die chronisch Kranken erfahren aufgrund der vorliegenden Reform keine Änderungen. Sie sind, sofern die Krankheit in der erlassenen Lis­ te enthalten ist, von der Kostenbe­ teiligung (Franchise und Selbstbe­ halt) befreit. Können die Ärzte und Apotheken neu dann endlich die Medika­ mente billiger im EWR einkau­ fen? Bereits heute ist es nach den krankenversicherungsrechtlichen Bestimmungen (Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz), mög­ lich, Medikamente aus dem EU/EWR-Raum zu beziehen. An diesem Grundsatz werden aufgrund der vorliegenden Revision keine Änderungen angebracht. Werden durch die Reform die vergleichsweise sehr hohen La­ borkosten gesenkt? Es ist zu unterscheiden zwischen Laboranalysen, in Arztpi^en und 
denjenigen in externen Laborbe­ trieben. Mit der vorliegenden Re­ form wird die klare Grundlage da­ für geschaffen, dass für Analysen im Praxislabor des Arztes die in der Schweiz geltenden Bestimmungen (insbesondere hinsichtlich der Qua­ lität und der fachlichen Vorausset­ zungen für die Durchführung von Laboranalysen) übernommen wer­ den können. Die Kosten externer Labors wer­ den derzeit überprüft. Sollte dies­ bezüglich Handlungsbedarf festge­ stellt werden, wird die Regierung die erforderlichen Massnahmen, unabhängig dieser Reform, in die Wege leiten. Wie wird gesetzlich garantiert, dass die geplanten Reformen gleichmässig zulasten der Leis­ tungserbringer und Leisturigs- empfänger gehen? Mit der neuen Gesetzesvorlage hat die Regierung die Möglichkeit, für die obligatorische Krankenpfle­ geversicherung Kostenziele festzu­ legen unter Beachtung der Mass­ nahmen zur Sicherung der Qualität. Werden diese Kostenziele oder die Massnahmen zur Qualitätssiche­ rung nicht eingehalten, können zu Unrecht bezahlte Vergütungen zu­ rückgefordert werden. Die Leistungserbringer haben sich somit an die von der Regie­ rung festgelegten Kostenziele zu halten. Des Weiteren sieht die Re­ gierungsvorlage vor, dass die Re­ gierung die Tarifart sowie die Tarif­ struktur festlegen kann. Diese Be­ stimmung ermöglicht es beispiels­ weise, die ab 1. Januar 2004 in der Schweiz neu geltende Tarifstruktur «Tarmed» auch in Liechtenstein einzuführen. Damit werden sich die Gründe für Kostensteigerungen besser mit jenen in der Schweiz vergleichen lassen. Grundsätzlich ist nämlich nicht einzusehen, wa­ rum die Kostensteigerung in Liech­ tenstein stärker sein soll als in der Schweiz, was in den letzten Jahren der Fall war. Sind die Ärzte überhaupt freiwil­ lig bereit, ihren Beitrag zu leis­ ten, nachdem man sie bei der Erarbeitung des Gesetzes weitge­ hend ausgeschlossen hat? Wo sind die genauen gesetzlichen Formulierungen dazu? 
Es ist nicht richtig, dass die Ärz­ te bei der Erarbeitung der Vorlage weitgehend ausgeschlossen worden sind. Mitglieder des Ärztevereins haben in der Arbeitsgruppe, welche die Grundlage für diese Reform ge­ schaffen hat, intensiv mitgearbeitet. Auch 
später wurden sie vom zu­ ständigen Ressort der Regierung immer wieder beigezogen und über den Stand der Dinge laufend infor­ miert. Wer entscheidet nun in letzter In­ stanz, ob ein junger Liechtenstei­ ner als Arzt zugelassen ist oder eine Praxis eröffnen darf? Es ist grundsätzlich zu unter­ scheiden zwischen der Berufszu­ lassung und der Zulassung zur obli­ gatorischen Krankenversicherung. Die Berufszulassung erfolgt ge­ mäss Vorschlag der Regierung durch die neu zu schaffende Ärzte­ kammer. Jeder junge Liechtenstei­ ner Arzt/bzw. Ärztin wird die Be­ rufszulassung erhalten, sofern die fachlichen und qualitativen Voraus­ setzungen hierzu erfüllt sind. Mit dieser Zulassung kann er/sie eine Praxis eröffnen. Davon zu unterscheiden ist die Zulassung zur obligatorischen Krankenversicherung. Diese Zulas­ sung erfolgt im Rahmen einer Be­ darfsplanung durch die Ärztekam­ mer und den Krankenkassenver­ band. Verfügt ein Arzt über diese Zulassung, so kann dieser vollum- fänglich über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Aber auch Ärzten mit Berufszu­ lassung in Liechtenstein, welche je­ doch keine Zulassung zur obligato­ rischen Versicherung haben, wird die. Möglichkeit geboten, zu 50 Prozent über die obligatorische Versicherung abzurechnen. Die restlichen 50 Prozent gehen zu Las­ ten der Versicherten, welche wiede­ rum die Möglichkeit haben, hierfür eine Zusatzversicherung abzu- schliessen. Wie hoch schätzt man bei der Umstellung auf ein neues System die wiederum neu entstehenden Verwaltungskosten und wer be­ zahlt sie? Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltungskosten sinken werden, da die Unterscheidung von zwei Systemen (Hausarztsystem und System der Freien Arztwahl) aufge­ geben wird. Durch die Aufgabe des Hausarztsystems werden 
hohe Fix­ kosten (beispielsweise für Auswer­ tungen, welche von Extern zuge­ kauft werden mussten) wegfallen, was zu Einsparungen führen sollte. Wie kann der Regierungschef versprechen, dass es keine Prä­ mienerhöhung gibt, da doch die Krankenkassen bereits andere Signale aussenden? Die Aussage des Regierungs­ chefs bezog sich auf die Frage, ob aufgrund des neuen Systems Prä- mienerhöhurigen zu erwarten sind. Dies ist gemäss neuer Vorlage der Regierung zu verneinen. Durch die weitere Ausrichtung der bisherigen Startfinanzierung für das Hausarzt­ systems im Jahre 2004 können die Prämien auf dem heutigen 
Niveau eines Hausarztversicherten festge­ legt werden. • Davon unabhängig ist jedoch von einer allgemeinen Teuerung im Ge­ sundheitswesen auszugehen, wie oben bereits ausgeführt, welche nicht mit dem neuen System in Ver­ bindung steht. Diese Teuerung wird sich auf die Prämien auswirken. (pafl)
	        

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