Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

1 FREITAG, 19. SEPTEMBER 2003 VOLKS 
| I A IVinTAO UMWELTABKOMMEN LMNU I MO GRUNDBUCHFÜHRUNG 
BLATT EG-RICHTLINIE Bekämpfung von Zahlungsverzug VADUZ - Einhellig stimmte der Landtag gestern dem Antrag der Regierung zu, die EG-Richtlinien zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsbereich zu übernehmen. Die Regierung bezog sich In Ihrem Antrag auf den Beschluss des Gemeinsamen EVAIR-Ausschusses, der die Richtiinienübemahme in das E1AIR- Abkommen vorsieht. «Marlin Blic h Unternehmen, insbesondere Klein- und Mittelbetrieben, können durch Zahlungsver­ zug und übermässig lange Zahlungsfristen schwere Verwaltungs- und Finanzlasten ent­ stehen. EG-Richtlinien betreffend diesen Umstand sollen einen durchgreifenden Wan­ del bewirken. Die Abgeordneten unterstütz­ ten einhellig den Regierungsantrag, der die Zustimmung für den Beschluss des Gemein­ samen EWR-Ausschusses forderte. Die EG- Richtlinien werden demgemäss ins EWR- Abkommen übernommen. Mit der Vereinheitlichung der Zahiungsbe- stimmungen in den EU/EWR-Mitgliedstaa- ten soll auch der Binnenmarkthandel besser funktionieren. Kampf dem Verzug Die Richtlinien wollen den Zahlungsver­ zug 
1 im Geschäftsverkehr, das heisst zwi­ schen Unternehmern, bekämpfen. 
Ausdrück- Peter Lampert (FBP) sprach sich, aus eige­ ner Erfahrung als Unternehmer, für den Re- gleningsantrag aus. lieh wird in den Richtlinien die Rechtsbezie­ hung zwischen Unternehmern und Verbrau­ chern ausgenommen. Die Position der Gläu­ bigerpartei soll gestärkt werden. Den Kern der Richtlinien bilden die Bestimmungen über die Verzugszinsen. Dabei wird speziell darauf geachtet, dass die Gläubigerpartei nicht benachteiligt wird. Der. Abgeordnete Peter Lampert (FBP) sprach sich für den Antrag aus, da er aus ei­ gener Erfahrung wisse, «in welche Schwie­ rigkeiten die mangelnde Zahlungsmoral ei­ nen Kleinbetrieb bringen kann». Er nahm Deutschland und Österreich als gutes Bei­ spiel, wie sich die genannten EG.-Richtlinien positiv auf die Einhaltung der Zahlungsfris­ ten ausgewirkt hätten. So könne wohl nie­ mand etwas gegen die in der EU bereits seit dem Jahre 2000 angewendeten Richtlinien vorbringen. Kein Vorbehalt Vizepräsident Peter Wolff (VU) unterstütz­ te die Ausführungen des Abgeordneten Lam­ pert vorbehaltslos. Wolff nahm in seinem Vo­ tum Bezug 
auf den Regierungsbericht, wo er gewisse Punkte ansprach, die Unklarheiten enthielten. Er vertraue jedoch auf die weitere Arbeit der Regierung. Regierungschef-Stell­ vertreterin Rita Kieber stimmte dem Abge­ ordneten Wolff zu und wies darauf hin, dass durch die Absicht, möglichst viel und gute Information zu geben, sich im Regierungsbe­ richt gewisse materielle Fragen aufgezeigt hätten, die in der weiteren Bearbeitung sicherlich beantwortet würden. Bis zum 31. Dezember 2003 sind die er­ forderlichen Rechtsvorschriften in 
Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen. 
Höhere Umweltstandards Übereinkommen zur Eindämmung grenzüberschreitender Luftverunreinigung VADUZ - Jeweils einhellig und diskussionslos hat der Landtag gestern zwei internationale Protokolle betreffend das Über­ einkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftver­ unreinigung genehmigt. Damit bekundet Liechtenstein seinen Willen, die internationalen An­ strengungen zur Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt mitzutragen. •Martin frömmel t  ' Als Mitglied der Wirtschaftskom­ mission der Vereinten Nationen für Europa (UNO/ECE) hat Liechten­ stein das so genannte Genfer Über­ einkommen betreffend die weiträu­ mige grenzüberschreitende Luft­ verunreinigung 1983 ratifiziert. Zur Erfüllung der Zielsetzungen bedarf es der 
Konkretisierung durch Pro­ tokolle. Liechtenstein hat bereits fünf Protokolle ratifiziert. Der Landtag hat gestern grünes Licht zur Ratifikation von zwei weiteren Protokollen gegeben, nämlich jenes betreffend Verunreinigung durch Schwermetalle und jenes bezüglich persistenter organischer Schadstof­ fe (POP). Persistente Stoffe smd et­ wa biologisch aktive Stoffe 
mit'ei- ner hohen Toxizität (z.B.'Diojdne unef Pestizide) sowie Verbindun­ gen; die nur schwer abgebaut wer­ den und sich deshalb in der Umweh und der Nahrungskette anreichem. Liechtenstein erfüllt Vorgaben Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesen Protokollen, die Emissionen der Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber sowie persistenter organischer Schadstoffe gegenüber einem Refe­ renzjahr zwischen 1985 und 1995 zu verringern. Mit der Umsetzung, des Luftreinhaltegesetzes, der 
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Sachen Umweltschutz war man sich Im Landtag völlig einig (v.l.): Hugo Quaderer (VU), Markus Büchel (FBP) und Alois Beck (FBP). gehörigen Verordnung sowie der schweizerischen Stoffverordnung, die in Liechtenstein aufgrund des Zollvertrages anwendbar ist, hat Liechtenstein laut ersten Abschät­ zungen der Emissionssituation die geforderten Reduktionsverpflich­ tungen bereits erfüllt. Von grossem Interesse Die Protokolle sind jedoch für Liechtenstein insofern von grossem Interesse, als sich andere Staaten in gleicher 
Weise verpflichten, ihre verunreinigenden Emissionen zu reduzieren. Weil sich die erwähnten 
Schadstoffe in der Umwelt anrei-. ehern und durch die Luft Uber sehr weite Strecken transportiert wer­ den, sind deshalb auch Staaten, welche Schwermetalle in geringen Mengen ausstossen, von solchen Ablagerungen direkt betroffen. Ei­ ne Verbesserung der diesbezüg­ lichen Umweltbelastungen kann somit nur in internationaler Zu­ sammenarbeit erfolgen. Politisches Zeichen Mit dem Ja zur Ratifizierung setzt Liechtenstein ein politisches Zeichen für die Durchsetzung hö-' 
herer Umweltstandards. Ausserdem trägt Liechtenstein auch zum In­ Kraft-Treterl der Abkommen, am 90. Tag nach Hinterlegung der 16 Ratifikationsurkunden, bei. Dazu bedarf es nur noch einer (PÖP) res­ pektive zweier (Schwermetalle) Ratifikationen. Keine direkten Konsequenzen. Purch die Ratifizierungen erge­ ben sich für Liechtenstein keine di­ rekten personellen und finanziellen Konsequenzen. Es sind auch keine neuen Gesetzes oder Erlasse not­ wendig. Geduldiger als Papier Liechtenstein führt EDV-Grundbuch ein VADUZ - Die Zeit der schönen, aber unhandlichen Folianten ist im Liechtensteiner Grundbuch­ amt vorbei. Einstimmig be- schloss der Landtag am Don­ nerstag, das Sachenrecht von 1922 abzuändern und das EDV- Grundbuch einzuführen. »Koniella Pfeiffe r Mit der Hand fein säuberlich schreibt das Grundbuch- und Öf­ fentlichkeitsregisteramt seit 1809 Daten in Haupt- und Tagebücher. So mancher Foliant wirkt ziemlich abgegriffen und wer kann, 100 Jah­ re zurückgeblättert, noch die alte deutsche Schrift lesen? Im Zwei­ felsfall Pfarrer und Historiker. Die Nostalgie findet nun im Grund­ buchamt ein Ende. Der Landtag hat dem Antrag der Regierung zuge­ stimmt, im Sachenrecht von 1922 die Einführung des EDV-Grund­ buchs zu verankern. Tests in Eschen, Ruggell, Balzers Der Anschluss an die neuen Technplogien ist für Grundbuch­ fachleute ein epochaler Schritt in die Gegenwart. Weg vom Papier hin zur elektronischen Datenerfas­ sung sichere Effizienz und erhöhe Datensicherheit, beschleunige Ar­ beitsabläufe und sei benutzer­ freundlich. «Versuchsweise» hatte 
das Grundbuchamt die Grundbuch- Software «Terris» seit März 2002 ausprobiert und das Grundbuch für die Gemeinden Eschen, Ruggell und Balzers als EDV-Grundbuch geführt. Die Tests verliefen ein­ wandfrei. Die Regierung verspricht sich vom EDV-Grundbuch erhebliche Ein­ sparung von Kosten. Nach dem al­ ten Sachenrecht mussten das Tage­ buch und der Inhalt des Hauptbu­ ches immer auf Papier vorliegen. Weil aber Geometerbüros bei Neu- vermessungen des Landes elektro­ nische Daten lieferten, führte das zu erheblichen praktischen Problemen und zu einer Doppel-Führung auf Papier und mittels «Terris». Das EDV-Grundbuch spart also einer­ seits Personal und vermeidet Fehler wie widersprüchliche, unvollständi­ ge oder fehlerhafte Einträge. Hohe Datensicherheit Auch erleichtert das elektroni­ sche Grundbuch die Vernetzung der Daten innerhalb des Systems und im Austausch mit anderen Sys­ temen. Alle elektronisch gespei­ cherten Daten sind innerhalb eines halben Tages örtlich getrennt gela­ gert und redundant vorhanden. Die Datensicherheit ist hoch, das Risi­ ko, dass im Grundbuch Material bei einem Brand verloren ging, war wesentlich höher. Der Datenschutz 
richtet sich nach den Bestimmun­ gen des Datenschutzgesetzes. Das «Terris»-Modul erlaube, so die Re­ gierung, eine 
ganz individuelle Zu­ gangsregelung zu den Daten. Jeder befugte Nutzer erhalte nur im rechtlich zulässigen und notwen­ digen Mass Zugriff. Das bedeute, dass sich der Zugriff für Ingenieur- geometer als Vermessungsgeome- ter auf die Aufgabe der amtlichen Vermessung beschränkt. Zugriff nur mit berechUgtem Interesse Diese Beschränkung soll auch für Gemeinde- und Landesbehör­ den gelten. Ansonsten muss, wer elektronische Daten des Grund­ buch* und Öffentlichkeitsregister­ amtes einsehen will, ein berechtig­ tes Interesse glaubhaft machen. Behörden und Gerichte können Grundbuchauszüge per E-Mail er­ halten, wobei man sich auch in de­ ren Bereichen eine Senkung der Kosten erhofft. Die gesetzliche Grundlage zur elektronischen GrundbuchfUhrung, so die Zielset­ zung, ermögliche «dem Grund­ buch* und öffentlichkeitsregister- amt nicht nur die zur Verbücherung anstehenden Neuvermessungsope- rate innert vernünftiger Frist, ... sondern auch in Zukunft Grund­ buchdaten effizienter zu bearbei­ ten». Nicht nur der schlechte Zu­stand 
der alten Folianten und die Unübersichtlichkeit der Bücher, sondern auch die Anforderungen machten ein Grundbuch in zeitge- mässer Form erforderlich. Der Handlungsbedarf in Liech­ tenstein war insofern gross, als die Zahl'der, neu vermessenen Parzel­ len im Jahr 2002 allein in Mauren und Gamprin um rund 2000 stieg, die im Grundbuch eingetragen wer­ den mussten. Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht und Antrag zum Gesetz über die ; Änderung des Sachenrechtes vom 31. Dezember 1922 ausführte, wa­ ren in der Schweiz im Frühjahr < 2002 rund 30 Prozent der Grund- buchdaten elektronisch erfasst, wo-, bei kleinere Kantone wie Zug und Jura über eine flächendeckende Da-. tenersterfassung verfügen. Bis zum Jahr 2010 will die. Schweiz das Projekt «eGRIS» ab- schliessen. Ein gesamtschweizeri­ scher Zugriff auf die Grundbuch-' daten der Kantone wird geschaffen, womit Grundstücke und Eigentü- 
: mer eindeutig identifizierbar sind. Zugleich sollen die Grundbuchin­ formationen katastrophensicher aufbewahrt und für lange Zeit ar­ chiviert werden. Die Softwarelö­ sung «Terris» ist weit .verbreitet, wird für die Anforderungen des Schweizer Bundesamtes für Justiz , weiterentwickelt.
	        

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