Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

MITTWOCH, 29. JANUAR 2003 VOLKS BLATT 
WIRTSCHAFT SVESKAUF 
T 9 IN KÜRZE Mehr Schokolade im vergangenen Jahr verkauft KILCHBERG - Lindt & Sprüngii sowie die Chocolat Frey AG haben im vergange­ nen Jahr mehr Schokolade verkaufen kön-' jien. Bei Lindt & Sprüngii stieg der Jahre­ sumsatz um knapp sechs Prozent, beim BStriebsgewinn war die Steigerung noch höher. Die zum'Migros-Konzern gehörende Chocolat Frey steigerte den Umsatz um 4.5 Prozent. Im vergangenen Jahr konnten die Choco- ladetabriken Lindt & Sprüngii in Kilchberg (ZH) Schokolade im Wert von 1,681 Milli­ arden Franken verkaufen. Das organische WachstunT in Lokalwährungen betrug im Vorjahrcsverglcich 7.6 Prozent. 
Telekom verkauft Kabelnetze Für bis zu 2,1 Milliarden Euro an ein US-Konsortium BONN - Nach monatelangen Verhandlungen hat die Deut­ sche Telekom ihre verbliebenen sechs TV-Kabelnetze für bis zu 2,1 Mrd. Euro an ein US-Konsor­ tium verkauft. Oer Verkauf bedarf unter anderem noch der Zustimmung der EU-Kartell­ behörden. Der Kaufvertrag sei am Dienstag mit einem Konsortium aus den Finanzinvestoren Apax- Partners, Goldman Sachs Capital Partners und Providence Equity unterzeich­ net worden, teilten die Unterneh­ men mit. Vereinbart wurde dem­ nach ein Festpreis von 1,725 Mrd. 
Euro in bar für "die noch sechs bei dem Konzern verbliebenen Gesell­ schaften. Je .nach. Geschäftsentwicklung könne sich die Kaufsumme für Europas grössten Kabelnetzbetrei- ber um nochmals 375 Millionen Euro erhöhen. Zur Frage, wann die 375 Millionen Euro zusätzlich fal­ lig würden, wollte das Unterneh­ men nicht konkret werden. Der Verkauf soll Ende März abge­ schlossen werden. Mit bestenfalls 2,1 Milliarden Euro liegt der Preis unter den 2,3 Mrd. Euro, die sich die Telekom noch vor einigen Monaten beim Amtsantritt des 
neuen Konzernchefs Kai-Uwp Ricke erhoffte. Die Telekom hat die Milliarden aus dem Kabelver­ kauf fest für den Abbau ihres Schuldenberges von zuletzt rund 64 Mrd. Euro eingeplant. Er soll bis zum Jahresende auf 50 Mrd. Euro verringert werden. Vor gut drei Jahren hatte die Telekom mit dem Verkauf von.Tei- len ihres deutschlandweiten Kabel- TV-Netzes begonnen. Mit den nun veräusserten sechs Gesellschaften mit rund zehn Mio. Kunden, wird sich die Telekom vollständig aus dem operativen Kabel-Geschäft zurückziehen. 
Ursprünglich wollte der Konzern das verbliebene Kabelnetz für 5,5 Mrd. Euro an den US-Konzern Liberty Media verkaufen. Dies scheiterte Anfang vergangenen Jahres aber am Veto des deutschen Kartellamtes. Auch der neue Deal muss von den Kartellwächtern genehmigt werden. Dieses Mal ist wegen der Grösse der beteiligten Unternehmen allerdings Brüssel und nicht Bonn zuständig. Da als Käufer nun ein reines Finanzkon­ sortium und kein Medienunterneh­ men auftritt, schätzen Experten die Gefahr eines erneuten Verbotes als gering ein. AN/I K.i Gesetz vom 3. Mai 1996 über Inv.estmentunternehmen (IUG) Mitteilung an die Anteiiinhaber von UBS (Lux) Limited Rlsk Fund sowie dem Subfonds UBS (Lux) Limited Risk Fund - USA (USD) 90% In 
Liquidation Schlusszahlung (Valoren - Nr. 704 532) 1. UBS (Lux) Limited Rlsk Fund - USA (USD) 90% In Liquidation Schlusszahlung (Valoren - Nr. 704 532) Per 31. Dezember 2002 wurde der Subfonds UBS (Lux) Limited Risk Fund - USA (USD) 90% geschlossen. Der Liquidationserlös unter Berücksichtigung der Liquidationskosten beträgt pro Fondsanteil USD 82.53 und ist zur Auszahlung an die Anteilinhaber bereitgestellt. Der nicht eingeforderte Liquidationserlös wird'für einen.Zeitraum von 6 Monaten bei der Depotbank und nach Ablauf dieser Frist bei der «Caisse de Consigna- tion» in Luxemburg bis zum Ablauf der Verjährungsfrist hinterlegt. Zahlstelle in Liechtenstein ist die Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Städtle 44, 9490 Vaduz. 2. UBS (Lux) Limited Rlsk Fund Der Verwaltungsrat der UBS Limited Risk Fund Management Company S.A., Verwaltungsgesellschaft vom » Anlagefonds UBS (Lux) Limited Risk Fund, hat mit Zustimmung der Depotbank beschlossen, die Vertragsbe­ dingungen und den Verkaufsprospekt in einzelnen Punkten zu ändern. Neben einigen rein formellen Änderungen bzw. Präzisierungen wird dem Portfoliomanager gestattet, zukünf­ tig im Rahmen der Ausführung seines Mandates «Soft Commission Arrangements» einzugehen. Unbeschadet dessen, dass der Fonds eine untrennbare rechtliche Einheit bildet, wird neu jeder Subfonds als getrennt angesehen und die Vermögenswerte eines Subfonds haften nur für solche Verbindlichkeiten, die von dem betreffenden Subfonds eingegangen werden. , ' .Weiter wird die Definition von «Geschäftstag» präzisiert und die Möglichkeit aufgenommen, Tranchen aufzu­ legen sowie nach Beschluss der Auflösung eines Subfonds die Rücknahme von Anteilen bzw. die Konversion aus dem betroffenen Subfonds vorzunehmen. Die Bestimmungen betreffend "Geschäfte die mit einem ande­ ren Ziel als der Absicherung getätigt werden" werden präzisiert. Im Einzelnen präsentieren sich die Änderungen wie folgt: Vertragsbedingungen Artikel 1 - Der Fonds und die Subfonds Der dritte und vierte Satz des ersten Absatzes lauten neu: Der Fonds bildet eine untrennbare rechtliche Einheit. Unbeschadet dessen wird jedoch jeder Subfonds als getrennt angesehen und die Vermögenswerte eines Subfonds haften nur für solche Verbindlichkeiten, die von dem betreifenden Subfonds eingegangen werden. • • . Der letzte Absatz lautet neu: . • " Das Nettovermögen eines jeden Subfonds bzw. einer jeden Tranche und die Nettoinventarwerte der Anteile dieser Subfonds bzw. Tranchen werden in den von der Verwaltungsgesellschaft festgelegten Währungen aus­ gedrückt. Artikel 3 - Die Verwaltungsgesellschaft Der zweite Absatz lautet neu: Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt die einzelnen Subfonds bzw. Tranchen, die den Fonds darstellen, bestimmt deren Lancierung und, falls dies im Interesse der Anteilinhaber sinnvoll erscheint, deren Schliessung. Artikel 5 - Nettolnventarwert Im ersten Absatz lautet die Definition von «Geschäftstag» neu: Unter «Geschäftstag» versteht man in diesem Zusammenhang die üblichen Bankgeschäftstage (d.h. jeden Tag, an dem die Banken während der normalen Geschäftsstunden geöffnet sind) in Luxemburg "mit Ausnah­ me von einzelnen, nicht gesetzlichen Ruhetagen in Luxemburg und/Oder üblichen Feiertagen in Ländern, deren Börsen oder Märkte für die Bewertung von mehr als der Hälfte des Nettovermögens des Subfonds massgebend sind. Der erste Satz des vierten Absatzes lautet neu: Die Nettoinventarwerte der 
verschiedenen Tranchen innerhalb eines Subfonds können bedingt durch ihre spe­ zifischen Eigenschaften voneinander abweichen. Lit. d) des vierten Absatzes lautet neu: Wertpapiere und andere Anlagen, die auf eine ändere Währung als die Rechnungswährung des entspre­ chenden Subfonds lauten und welche nicht durch Devisentransaktionen abgesichert sind, werden zum Währungsmittelkurs zwischen Kauf- und Verkaufspreis, welcher von externen Kurslieferanten bezogen wird, bewertet. Lit. f) des vierten Absatzes lautet neu: Der Wert der Tauschgeschäfte wird von der Gegenpartei des Swaps berechnet, ausgehend vom aktuellen Wert (Net Present Value) von allen Cash-Flows, sowohl In- wie Outflows. Diese Bewertungsmethode.ist von der 
Verwaltungsgesellschaft anerkannt und vom Wirtschaftsprüfer geprüft. , Artikel 6 - Aussetzung der Berechnung des Nettolnventarwertes Der erste Satz und das erste Lemma des ersten Absatzes lauten neu: Die Verwaltungsgesellschaft 
ist ermächtigt, die Berechnung des Nettolnventarwertes sowie die Ausgabe, Rücknahme und Konversion der Anteile eines, mehrerer oder aller Subfonds bzw. Tranchen in folgenden Fäl­ len vorübergehend auszusetzen: • _ • - wenn eine oder mehrere Börsen oder andere Märkte, die für einen wesentlichen Teil des Nettovermögens die Bewertungsgrundlage 
darstellen, ausserhalb der üblichen Feiertage geschlossen sind oder der Handel ausgesetzt wird oder 
wenn diese Börsen und Märkte Einschränkungen oder kurzfristig beträchtlichen Kurs­ schwankungen unterworfen sind; Artikel 7 - Ausgabe, Rücknahme und Konversion von Anteilen Der letzte Satz des vierten Absatzes lautet neu: . ., . . „ -  UJ 1 Aul den Zertifikaten Ist vermerkt, welchem Subfonds bzw. welcher Tranche die Anteile zugehören. Der erste Satz des sechsten Absatzes lautet neu: Der Ausgabepreis basiert auf dem für jeden Subfonds bzw. jeder Tranche gemäss Artikel 5 errechneten Net- toinventarwert. Der achte Absatz lautet neu: . ^ ' « . -, Ä 
^  u 
„ . Es lieqt 
i m Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, die Ausgabe von Anteilen an einem oder mehreren Sub­ fonds bzw. Tranchen an bestimmte natürliche oder juristische Personen aus bestimmten Ländern oder Gegen­ den zeitweise auszusetzen, zu limitieren oder ganz einzustellen. Artikel 8-Veröffentlichungen Der erste Absatz lautet neu: Der Nettolnventarwert sowie der Ausgabe- und Rucknahmepreis der Anteile eines jeden Subfonds bzw. einer jeden Tranche werden an jedem Geschäftstag am Sitz der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank bekanntgegeben.  •  • 
Artikel 10 - 
Ausschüttungen . . Der erste Satz des dritten Absatzes lautet neu: Ansprüche auf Ausschüttungen und Zuteilungen, die nicht binnen 5 Jahren ab Fälligkeit geltend gemacht wer­ den, verjähren und fallen an den entsprechenden Subfonds bzw. die entsprechende Tranche zurück. Artikel 12 - 
Auflösung und Zusammenlegung des Fonds und seiner Subfonds Auflösung des Fonds und seiner Subfonds Der zweite Satz des zweiten Absatzes lautet neu: Vom Tage des Auflösungsbeschlusses an werden keine Anteile mehr ausgegeben und jede Konversion in den betroffenen Subfonds wird ausgesetzt. Die Rücknahme von Anteilen bzw. die Konversion aus dem betroffenen Subfonds wird auch nach diesem Beschluss möglich sein, solange die Gleichbehandlung der Anteilinhaber gewährleistet bleibt. Artikel 13 - 
Kosten des Fonds Der letzte Absatz lautet neu: Sämtliche Kosten, die den einzelnen Subfonds bzw. Tranchen genau zugeordnet werden können, werden die­ sen in Rechnung gestellt. Falls sich Kosten auf mehrere oder alle Subfonds bzw. Tranchen beziehen, werden diese Kosten den betroffenen Subfonds bzw. Tranchen proportional zu ihren Nettovermögen belastet. Diese Änderungen in den Vertragsbedingungen haben auch die entsprechenden Anpassungen im Ver­ kaufsprospekt, erfordert. Unabhängig davon wurden im Verkaufsprospekt zusätzlich noch die nachstehend auf­ geführten Änderungen vorgenommen: Verkaufsprospekt Portfoliomanager , Der zweite Absatz lautet neu: Im Rahmen der Ausführung seines Mandates ist dem Portfoliomanager gestattet.«Soft Commission Arrange­ ments» einzugehen, wobei der Portfoliomanager verschiedene geschäftsbezogene Dienstleistungen von Dritt- Parteien erhält, die vom Broker aus den Gebühren, die letzterer auf Grund von Transaktionen des Fonds erhält, bezahlt werden. Diese Transaktionen unterstehen jederzeit der Regel der «Best Execution». Diese «Soft Commission Arrangements» unterliegen folgenden Bedingungen: - Der Portfoliomanager muss jederzeit im besten Interesse der Anteilinhaber handeln;. - Die gelieferten Dienstleistungen müssen im direkten Verhältnis zu den Aktivitäten des Portfoliomanagers stehen; ' •' - Transaktionsgebühren für den Fonds werden vom Portfoliomanager direkt an den «Broker/Dealer», bei wel­ chen es sich um juristische und in keinem Fall um physische Personen handeln muss, gerichtet; - Der Portfoliomahager muss der Verwaltungsgesellsc.haft regelmässig Berichte zustellen über die Natur der über «Soft Commission Arrangements» erhaltenen Dienstleistungen. Beteiligung am UBS (Lux) Limited Rlsk Fund Nettolnventarwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis Der erste Satz des ersten Absatzes lautet neu: Der Nettoinventarwert (Nettövermögenswert) sowie Ausgabe- und Rücknahmepreis pro Anteil eines jeden Subfonds werden in den jeweiligen Rechnungswährungen, in welchen die unterschiedlichen Subfonds libel- liert sind, ausgedrückt und an jedem Geschäftstag ermittelt, indem das gesamte Nettovermögen pro Subfonds durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile dieses Subfonds geteilt wird. Ausgabe von Anteilen Der- siebte Äbsatz lautet neu: Es werden pro Anteilsklasse eines jeden Subfonds nur Inhaberanteilscheine in Stücken zu 1 oder mehr Antei­ len ausgegeben. Steuern und Kosten Steuerstatut Der erste Satz des vierten Absatzes lautet neu: Auf dem Nettovermögen jedes Subfonds wird jedoch die Abonnementsabgabe des Grossherzogtums Luxem­ burg («taxe d'abonnement») von 0,05% pro Jahr erhoben, zahlbar jeweils am Ende eines Quartals. Anlagegrundsätze 4 
Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere zum Gegenstand haben 4.2 
Termingeschäfte, Tauschgeschäfte und Optionen auf Finanzinstrumente Ziff. 4.2 
lit. c) "Geschäfte, die mit einem anderen Ziel als der Absicherung getätigt werden" lautet neu: Mit Ausnahme von Optionen auf Wertpapiere und Devisengeschäfte kann die Verwaltungsgesellschaft für jeden Subfonds Terminkontrakte und Optionen auf alle Arten von Finanzinstrumenten kaufen und verkaufen, wenn diese an einer Börse oder einem anderen geregelten Markt notiert bzw. gehandelt werden, oder mit erst­ klassigen Finanzinstituten, die auf diese Geschäfte spezialisiert sind, im Rahmen von freihändigen Geschäf­ ten getätigt werden, vorausgesetzt, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zusammen mit den Ver­ pflichtungen, die aus Tauschgeschäften sowie aus dem Verkauf von Call- und Put-Optionen auf Wertpapiere hervorgehen, das Nettovermögen des entsprechenden Subfonds nicht übersteigen. • In diesem Zusammenhang kann sie auf akzessorischer Basis Optionen auf Zins-Swaps (Swaptions) tätigen, wobei die Vertragspartei dieser Optionen und der zu Grunde liegenden Zirts-Swaps ein erstklassiges Finan­ zinstitut sein muss, welches auf diese Art von Geschäften spezialisiert ist. Diese Geschäfte dürfen aber zu kei­ nem Zeitpunkt getätigt werden, um die'Anlagepolltik des Fonds zu verändern. Verkäufe von Call-Optionen auf Wertpapiere, für die eine angemessene Absicherung besteht, werden für die Berechnung nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden die Verpflichtungen, die sich aus Geschäften ergeben, deren Gegenstand nicht Optionen auf Wertpapiere sind, wie folgt definiert: - die Verpflichtungen aus Terminkontrakten entsprechen dem Marktwert der Nettopositionen der Kontrakte (nach Aulrechnung der Kauf- und Verkaufspositionen), die sich auf identische Finanzinstrumente beziehen, ohne dass die jeweiligen Fälligkeiten berücksichtigt werden sollen, und - - die Verpflichtungen aus gekauften und verkauften Optionen entsprechen der Summe der Basispreise der Optionen, die die Nettoverkaufspositionen bilden und sich auf denselben zu Grunde lie­ genden Vermögenswert beziehen, ohne dass die jeweiligen Fälligkeiten berücksichtigt werden sollen. Des Weiteren kann dig Verwaltungsgesellschaft auf akzessorischer Basis Tauschgeschäfte (Swaps) tätigen, mit Ausnahme von Swaps auf Devisenwechselkursen. Hierbei muss die Vertragspartei ein erstklassiges Finanzinstitut sein, welches auf diese Art von Geschäften spezialisiert ist. Diese Tauschgeschäfte dürfen aber zu keinem Zeitpunkt getätigt werden, um die Anlagepolitik des Fonds zu verändern. Diese Vertragsbedingungen treten mit Veröffentlichung im Luxemburger Mömorial am 27. Januar 20Ö3 In Kraft. Die neuen Vertragsbedingungen sowie der neue Verkaufsprospekt von UBS (Lux) Limited Risk Fund können kostenlos bei UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., 291, Route d'Arlon, L-1150 Luxemburg sowie beim Ver­ treter in Liechtenstein angefordert werden. Luxemburg und Vaduz, 29. Januar 2003 UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. B.P. 91, L-2010 Luxemburg Vertreter und Zahlstelle In Liechtenstein Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft Städtle 44 9490 Vaduz
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.