Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 4. SEPTEMBER 2003 
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11 LESERMEINUNGEN Stellungnahme zum Leserbrief Marianne Frick Die Gemeinderäte der FBP'Balzcrs nehmen hiermit Stellung auf den Leserbrief von Frau Marianne Frick-Willi vom 28. August im Liecht. Volksblatt bezüglich der Kassieran­ stellung in der Gemeinde Balzers: Die Gemeinderatskanditaten der FBP Bal­ zers haben bereits im Vorfeld zu den Ge­ meinderatswahlen vom Februar 2003 klär zum Ausdruck gebracht, dass sie sich für ei­ ne klare Sqchpolitik, auch in Personalfragen, einsetzen werden. Die Gemeinderatsfraktion der FBP hat dieses Versprechen bei der Wahl des neuen Wassermeisters klar unter Beweis gestellt. Sowohl bei der Anstellung des Ge­ meindekassiers wie auch bei jener des Was­ sermeisters wurde ein neutraler Berater für die Bewerbungsgespräche und die Kandida­ tenbeurteilung beigezogen. Für beide Anstel­ lungen standen jeweils mehrere Kandidaten mit den geforderten Qualifikationen zur Aus­ wahl. Dennoch war es für den Berater mög­ lich, jeweils eine klare Empfehlung an den Gemeinderat abzugeben. Seitens unserer Fraktion gab es bei beiden Anstellungen kei­ ne Gründe, die Empfehlungen des Beraters nicht zu befolgen. In Bezug auf den bisheri­ gen Kassierstellvertreter, Mario Frick, wel­ cher seit mehr als dreissig Jahren im Dienste der Gemeinde Balzers tätig ist, gab es aus unserer Sicht nie Zweifel an seiner Fach­ kompetenz und seinem Arbeitseinsatz. Die Anstellung des Gemeindekassiers wie auch des Wassermeisters erfolgte in schrift­ licher Form. Aufgrund unseres Demokratie- versländnisses müssen wir einen Mehrheits- entscheid respektieren, auch wenn uns die Art und Weise missfällt, wie mit langjährigen, qualifizierten Mitarbeitern umgegangen wird. Es liegt uns deshalb am Herzen, Mario Frick, Welcher seit Anfang Februar aufgrund der Wahl von Anton Eberlc zum Gemeindevor­ steher die Kassaabteilung in gekonnter Ma­ nier leitete, zu danken. Ebenso gebührt dem Kassateam, welches seit längerer Zeit unter­ besetzt ist, unser Dank für den grossen Ein­ satz in den vergangenen Monaten. An dieser Stelle möchten wir es nicht .versäumen, dem .neugewählten Gemeindekassier, Michael Wymann, zu seiner Wahl zu gratulieren. Zu guter Letzt wünschen wir uns, dass bei zukünftigen Personalanstellungen in erster Li­ nie nach sachpolitischen Kriterien entschieden wird. Gemeinderatsfraktion FBP Balzers Anstellung des Gemeindekassiers in Balzers Mit der Anstellung des neuen Gemeindekas- . siers, Michael Wymann, Buchhalter mit eid­ genössischem Fachausweis, aufgewachsen in Balzers und mit einer Balzner Bürgerin ver­ heiratet, hat die Gemeinde Balzers einen aus­ gewiesenen Fachmann für die zu besetzende Stelle des Gemeindekassiers von Balzers er­ halten. Wir gratulieren ihm nachträglich zu seiner Wahl und sind überzeugt, dass er sein ganzes Fachwissen, verbunden mit persönli­ chem Engagement, zum Wohle aller Balzner Bürgerinnen und Bürger einbringen wird. Die Bestellung von Michael Wymann zum neuen Gemeindekassier ist übrigens in freier, geheimer Wahl, also schriftlich und nach de­ mokratischen Grundsätzen erfolgt. Es kommt immer wieder vor, dass bei Wahlen/Anstel­ lungen nicht alle mit dem-Ergebnis einver­ standen sind und eine andere Sichtweise ver­ treten, was legitim ist. Ebenso setzen wir aber auch voraus, dass Entscheidungen, ob sie nun einem passen oder nicht, auch akzeptiert wer­ den. Dass Marianne Frick-Willi, als Frau des Gemeindekassier-Stellvertreters, lieber ihren Mann als neuen Kassier gesehen hätte-, kön­ nen wir nachvollziehen. Im Übrigen halten wir, die VU-Gemeinde- räte von Balzers, an dieser Stelle klar fest, dass wir jetzt und auch zukünftig über Perso­ nalentscheidungen nicht in der Öffentlichkeit diskutieren 
werden. Es darf nicht sein, dass personenbezogene Daten und Eignungskrite­ rien nicht iavolvierten Personen zugänglich werden. Die Anstellung des Gemeindekas­ siers ist erfolgt-und weitere Kommentare werden wir dazu nicht mehr abgeben. Büchel Patrick, Bürzle Norbert, Vogt Al­ bert, Vogt Alex, Vogt Hanspeter, Vogt Jürgen, Wille Franz VU-Gemeinderäte Balzers 
FORUM Neufassung des Stipendiengesetzes Stellungnahme des Vereins Bildungsarbeit für Frauen zum Stipendiengesetz Der Verein Bildungsarbeit Frauen hat sich eingehend mit dem Ver- nehmlassungsbericht «Neufassung des Stipendiengesetzes» ausein­ andergesetzt. Grundsätzlich attes­ tiert der Vorstarid des Vereins Bil­ dungsarbeit für Frauen der Neufas­ sung des Stipendiengesetzes eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation. Für den Verein Bildungs­ arbeit für Frauen sind zwei Artikel der Neufassung des Stipendienge­ setzes dringet) zu überarbeiten, und damit der gesellschaftlichen Rea­ lität Rechnung zu tragen: Der Artikel 21 Absatz la) Massgebliche Eigenleistungen, sieht im Vernehmlassungsberitht- folgendes vor: Die massgeblichen Eigenleistungen ergeben sich aus: a) den Eigenleistungen beider El­ ternteile unabhängig vom Zivil­ stand, bis zum 25. Lebensjahr des Antragstellers. Der Vorstand des Vereins Bil­ dungsarbeit Frauen vertritt die Auf­ fassung, dass in diesem Punkt drin­ gend das Prinzip Gender Mainstrea­ ming angewendet werden muss. Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen 
gesellschaftlichen Vorhaben, die unterschiedlichen Lebenssitua­ tionen von Frauen und Männern von vornherein und regelmässig zu be- rücksichigen, da es keine ge- schlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Was bedeutet das für Artikel 21 Absatz la) Der Vernehmlassungsbericht spricht von den Eigenleistungen beider Elternteile unabhängig vom Zivilstand. Die derzeitige Praxis macht keinen Unterschied zwi­ schen verheirateten und im glei­ chen Haushalt lebenden Elternpaa-. ren und geschiedenen Paaren. Das heisst, dass die Einkommen beider Eltern als Bemessungsgrundlage für die Vergabe von Stipendien her­ angezogen wird. ~ . Eine Umsetzung unter dem Aspekt von Gender Mainstreaming berücksichtigt hingegen die gesell­ schaftliche Realität und nicht das Wunschdenken, nämlich, dass Vä­ ter adäquat ihres Einkommens zur Unterstützung ihrer Kinder heran­ gezogen werden müssen. Wenngleich wir nicht der Mei­ nung. sind, dass Väter einfach aus ihrer Verantwortung entlassen wer­ den können, müssen wir feststellen, dass die Konsequenzen in der Rea­ lität von den Frauen getragen 
wer- LESERMEINUNG Honoris et humoris causa Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr... Und das hat sich wahrhaft ge­ lohnt: Mit Orden, Titeln reich belohnt! Die Auswahl ist bei Gott nicht klein: «Darf's vielleicht ein Gross­ kreuz sein?» Wenn diesmal nicht, das nächste Mal: Mit Kreuz und Diamanten alle­ mal... Der Rucksackträger - sprich: die Schweiz verzichtet längst auf diesen Reiz und weiss nicht, was ihr da ent­ geht an Ehrfurcht und Ergebenheit... Martin Sommerlad Meierhofstrasse 116, Triesen 
den müssen und/oder von den Ju­ gendlichen, die kein Stipendium er­ halten, weil zwei Einkommen zu­ sammengeworfen werden, die nichts miteinander zu tun haben. Diese Vorgangsweise schafft ausserdem Untcbchiede zwischen Geschiedenen, wo der Vater in Liechtenstein lebt und jenen, wo der Vater in der Schweiz oder an­ derswo lebt, wo das Einkommen nicht eruierbar ist. Gehen wir da­ von aus, dass beide die gerichtlich vereinbarten Alimente bezahlen, verlangt die Vorlage von Müttern und Jugendlichen, sich mit dem Va­ ter in Liechtenstein anzulegen und möglicherweise gerichtlich gegen ihn vorzugehen, um den weitaus grösseren Betrag, der für ein Stu­ dium nötig wäre, zu verlangen. Orientierung an der gesellschaftlichen Realität Es wird immer Sache des Ju­ gendlichen bzw. seiner Mutter sein, diesen monatlichen Mehrbetrag einzuklagen. Die gesellschaftliche Realität ist heute so, dass kaum die vereinbarten Alimente regelmässig und ohne Streit bezählt werden. Man verschärft die Situation der Alleinerziehenden unnötig,- wenn ein Einkommen. als Bemessungs­ grundlage herangezogen wird, des­ sen. Höhe der geschiedenen Frau bis zur Ablehnung des Stipendiums absolut unbekannt ist. Beinahe je­des 
Gesetz tangiert andere Gesetze. Wenn nun das Steuerrecht oder das. Familienrecht bzw. das Schei- dungsgesetz so gestaltet sind, dass kaum Spielraum bleibt, dann soll­ ten Gesetze, die diese tangieren, sich an der gesellschaftlichen Rea­ lität orientieren. Der Einwand, dass sich verheira­ tete Paare dadurch als. ungerecht behandelt fühlen, ist nicht ange­ bracht. Denn die Lebenssituation von verheirateten Paaren ist, zu­ mindest wirtschaftlich gesehen, ge­ nerell einfacher zu handhaben, als dies für Alleinerzicherinnen der Fall ist. Der Vorstand des Vereins Bil­ dungsarbeit für Frauen hält daher diese Regelung in erster Linie als weitere Benachteiligung von allein- erziehenden Frauen, der höhere Abschreibungsposten vermag den Aufwand nicht auszugleichen, der . entsteht, weil nun Frauen unter Umständen an ihr Alterskapital ge­ hen oder Schulden machen, damit ihre Kinder studieren können. Der Vorstand schlägt daher vor, ' bei Geschiedenen auf die Zu­ sammenlegung beider Einkommen als Bemessungsgrundlage zu ver­ zichten und allenfalls analog zu den Alimenten Stipendien beim Vater auf staatlicher Ebene einzuklagen, damit auch Jugendliche von Allein­ erziehenden ähnlich konfliktfrei ihr Studium' absolvieren können, wie 
es bei Jugendlichen von Verheirate­ ten im Allgemeinen der Fall ist. Der' vorliegende' Vernehmlassungsbe­ richt zwingt junge Erwachsene, in einen offenen, Konflikt mit dem Va­ ter zu treten, um zu ihrem Recht zu kommen. Eine Konsequenz, die niemand ernsthaft befürworten kann. Abhängigkeiten werden manifestiert In Artikel 22 sieht der Vernehm­ lassungsbericht vor, dass für ver­ heiratete Frauen als Bemessungs- 'grundlage für ein Stipendium der Lohn des Mannes herangezogen wird. Das Stcuergesctz kennt keine getrennte Veranlagung; Die Aus- und Weiterbildung von verheirate­ ten Frauen ohne Verdienst wird • vom Mann abhängig gemacht. Um Familienfrauen eine optimale Unterstützung zukommen zu las­ sen, ist es notwendig, allein ihr per­ sönliches Einkommen als Bemes­ sungsgrundlage zur Vergabe eines Stipendiums heranzuziehen. . 
Der Verein Bildüngsarbcit Frau­ en setzt sich mit dieser Stellung­ nahme für eine gerechtere Welt ein und hofft, dass sowohl Regierung als auch die Landtagsabgeordneten die Argumentation.des Vereins auf­ nehmen und die Reform des Sti­ pendiengesetzes insbesondere in diesen Punkten aufnirrimt. Veirein Bildungsarbeit Frauen ANZtUGU Wer lässt sich schon gern übernehmen. Besonders dann, wenn es um das Mobilfunknetz geht. Wer jetzt zu FL1 wechselt'bleibt auch beim Tarif Liechtensteiner und zahlt bis zum Jahresende keine Grundgebühr. Mehr noch": Sogar die Sim- und Freischaltgebühr entfällt. Da bleibt man doch gerne in der Heimat. www.mobilkom.li oder 8oo 79 oo. Nokia 66io, ab CHF o,-* statt 498,— Das ergonomische Buslness-Hahdy Triband-Welttelefori, Termin- planer, MMS, Farbdisplay mit 4.086 Farben, Freisprecheinrichtung, Gewicht inkl. Akku: 84 g, uvm. CHF O-im PRO-Tjnf CHF 48,-im FUN Tarif 
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