Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

MONTAG, 27. JANUAR 2003 VOLKS 
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10 Lesermeinungen Eifersüchtiger Europarat? Heute Montagnachmittag überlegt man sich im «Vorhof» der Parlamentarischen Ver­ sammlung des Europarats, ob wir in Liech­ tenstein im Begriffe siruJ,-die Demokratie abzuschaffen, und ob man dem Hohen Rat empfehlen muss, uns «unterbelichtete Bür­ ger» vor einer «Machtergreifung» des Fürsten zu warnen. Es ist gut. dass dies in der Faschingszeit geschieht. Die Historiker wür­ den sonst in hundert Jahren annehmen, dass die heutigen EU-Staaten Angst vor einer • Musterdemokratie in Liechtenstein hatten, Denn die Bürger der demokratisch unterent­ wickelten EU-Staaten haben heute keine Möglichkeit, ihrem Präsidenten bzw. Monar­ chen ihr Misstrauen auszusprechen oder gar diese abzuschaffen, wie es in der Fürsten- initiative Artikel 13 und 113 vorgesehen ist. Und die juristische Gewalt ist in den EU-Staa­ ten mit der parteilichen Regierungsgewalt eng verbunden, wogegen in der Fürsteninitiative die beiden Gewalten getrennt sind. Aber es ist eben Fasching und man wird in hundert Jah­ ren über diese «nette» Episode vom Karneval in Venedig lachen. Beda Meier, Schaanwald Ansichten und Meinungen Die mannigfachen Argumente und Meinungen, die man derzeit zum Thema «Demokratie» lesen und hören kann, würden bald ein dickes Buch füllen. Ein-spezielles Kapital miisste dort den besonders originellen Argumenten gewid-. met werden, wie z. B. dem folgenden, das kürz­ lich in einem Leserbrief stand (von Victor Anevalo, seines Zeichens «Prof. Dr. jur.», in Bendem). Zitat: «Begegnet ein Volk als Kom­ ponente seiner Regierung einer Monarchie, deren Recht zu herrschen sich auf die Gnade Gottes beruft, handelt es demokratisch, wenn es dem . Vcrfassungsvorschlag (des Fürsten) zustimmt... usw., usw.» Zitatende, Kommentar überflüssig. Martin Sommcrlad, Tricsen 
«Licht und Schatten» musikalisch geboten Gemeinsames Konzert der Balzner Singjugend BALZERS - Der Balzner Mädchenchor, die Singbuben und der vonArte Chor (ehemals Jugendchor) luden am Samstag zum gemeinsamen traditionel­ len Jahreskonzert in den Gemeindesaai unter dem Motto «Licht und Schatten» ein. Orga­ nisiert wurde dieser Anlass von Beate Nipp, Präsidentin der Balzner Singjugend. • Eva Baum Das Interesse an dieser Jugendver­ anstaltung war sehr gross, was das zahlreiche Publikum . bezeugte. Dass sich bereits in frühen Jugendjahren Mädchen und Jun­ gen in Vereinen zusammentun, um- gemeinsam zu Singen, ist in der Gemeinde Balzers eine erfreuliche Entwicklung. Schon ab sieben Jahren können Buben und Mädchen in die Singschule cintrc- ; teil. Dort werden die kleineren Mädchen und Buben von Corinrie Grendelmeier auf das Singen im Mädchen- bzw. Bubenchor vorbe­ reitet. Dieses gemeinsame Singen widerspiegelt die Freude an der Musik und stärkt den Gemeinsinn.' Die Zuhörer konnten sich bei der Vorstellung überzeugen, mit wel­ chem Einsatz und mit. welcher Freude die kleinen und grossen Sänger dabei waren. Die Chöre boten ein reichhaltiges Repertoire mit einem Mix aus Songs und wurden von Stefan Frommelt am Klavier begleitet. Als erstes trat die Singschule mit den Titeln «Jimba, jimba», «Die Pepperbilies», «Ah, ah, ah, der Winter, der ist da», 
«Trampelpol-Am 
Samstag Abend war im Balzner Gemeindesaal ein Konzert der Slngjugerid von Balzers. ka» und «DracuJa-Rock» auf. Seit August letzten Jahres leitet Regu­ la Gschwend den Singbuben- Chor (hier wird Nachwuchs gesucht). Dieser.zeigte anschlies­ send. was im Laufe des Jahres erarbeitet wurde, und das mit Erfolg. «Der Schuhputzer» mit einem Solo von Abimael Nipp, «Schnurpsenklage», «Freiheit» und zum Schluss «Der Zirkus- Phantasie». wo jeder-tSänger ein kleines Solo singen durfte. Bevor es in die Pause ging, gab es ein gemeinsames Singen der beiden 
Chöre mit dem Stück «Singing all together». Sechs Songs hatte Corinne Gren­ delmeier mit dem Mädchenchor einstudiert. «Portsmouth», «Ron­ dodans», «Marmor, Stein und Eisen bricht», «Augustin - Quodli­ bet», «La Cucaracha» und «Let it •be». Eine gelungene Aufführung, die sehr gut beim Publikum ankam. Anschliessend kam der vonArte Chor, begleitet von der Ad-hoc- Band unter der Leitung von Stefan Frömmelt, Klavier, Mario Facciolo Bass, und Maximilian Näscher, 
Schlagzeug, auf die Bühne. Durch Verhinderung des Dirigenten Mark B. Lay gab Stefan Frömmelt den Sängern jeweils das Zeichen zum Einsatz. Dieser aus Jugendlichen ab 15 Jahren zusammengesetzte gemischte Chor begeisterte. Mass- geschncidertc Songs wie «Sky», «Pure & Simple», «How you remind me», «Got my mind set on you» und «Don't let go» gehörten zu ihrem Repertoire. Mit einem gemeinsamen Singen aller Chöre und, Zugaben ging ein fröhlicher und gelungener Abend zu Ende. AHV LIECHTENSTEINISCHE ALTERS- • UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG INVALIDENVERSICHERUNG FAK FAMIUENAUSGLEICHSKASSE Periodische Bekanntmachung über Leistungen der IV Stand I.Januar 2003 Die Liechtensteinische Invalidenversicherung (IV) finanziert sich durch Beiträge nehmer sowie der Arbeitgeberschaft und der selbständig erwerbenden Persom tie von 
maximal 50% der IV-Ausgaben. I.LEISTUNGEN Die IV richtet folgende Leistungen aus: >• Finanzierung von Eingliederungsmassnahmen . Invalidenrenten 1.1 Eingliederungsmassnahmen Hauptziel der IV ist die Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Personen ins Erwerbsleben. Es gilt grundsätzlich das Prinzip «Eingliederung vor Rente». Eingliederungsmassnahmen werden zugesprochen, soweit sie notwendig und geeignet sind, die Erwerbstätigkeit wieder herzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Es sind verschiedene Eingliederungsmassnahmen möglich, z.B.: >• medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen >• Berufsberatungs-, Ausbildungs- und Umschulungsmassnahmen, Arbeitsvermittlung, Kapitalhilfe zur Aufnah­ me einer selbständigen Tätigkeit >• Massnahmen für die Sonderschulung' *- Riegebeiträge für hilflose Minderjährige (ab dem 2. bis zum 18. Lebensjahr) >• Abgabe von Hilfsmitteln, z.B. Prothesen und Hörgeräte, Rollstühle und Invalidenfahrzeuge, Hilfsmittel zur Ar- beitspiatzanpassung, invaliditätsbedinflte bauliche Änderung am Arbeitsplatz und im Wohnbereich usw. Über die einzelnen Eingliederungsmassnahmen informieren die Merkblätter über die Leistungen der IV. 1.2 Renten Anspruch auf eine Invalidenrente hat eine versicherte Person, die während mindestens 12 Monaten Beiträge ge-. leistet hat. ' Der Anspruch entsteht nach mindestens 12-monatiger Arbeitsunfähigkeit, frühestens aber mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Er erlischt mit dem Wiedererlangen der Erwerbstätigkeit, spätestens aber mit dem Bezug einer Al­ tersrente. Die Rente wird nach der Höhe des Invaliditätsgrades abgestuft und nach den gleichen Grundsätzen berechnet wie dieAHV-Renten: Invaliditätsgrad Rente • 40% bis 50% Viertelsrente- 50% bis 662/3% halbe Rente; 
über 662/3% ganze Rente. - Viertelsrenten werden nicht in Staaten ausserhalb der Schweiz und des EWR ausgerichtet. 2. ARBEiTSVERSUCH/LOHNZUSCHUSS Als Abklärungsmassnahme sind befristete Arbeitsversuche für behinderte Personen auch in der Privatwirtschaft möglich. Die IV kann während des Arbeitsversuchs ein Taggeld ausrichten, so dass dem Unternehmen daraus kei­ ne Kosten erwachsen. Bei einem IV-Grad von wenigstens 40% ist auch ein Lohnzuschuss möglich. Der Lohnzuschuss wird an den Ar­ beitgeber ausgerichtet und ermöglicht es den entsprechenden Unternehmen, den betriebsüblichen, für eine be­ stimmte Stelle vorgesehenen Lohn auszuzahlen, auch wenn die behinderte Person nicht dieselbe Arbeitsleistung erbringen kann wie eine nicht behinderte Person. Zudem kann jemand auch auf die laufende IV-Rente ganz oder teilweise verzichten, um einen beruflichen Wieder­ einstieg zu versuchen. Scheitert der Versuch, kann die stillgelegte Rente sofort wieder ausgerichtet werden. 3. ANMELDUNG izug der IV hat auf einem besonderen Formular zu erfolgen, das bei den Ge­ ltung bezogen werden kann. Angehörige von Staaten des Europäischen Wirt­ in Liechtenstein können sich für den Bezug der Rente eines anderen Mitglied­ nischen IV anmelden. Diese übermittelt die notwendigen Unterlagen in die mensstaäFen. Dasselbe gilTäuch 
.für schweizerische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Liechtenstein. 4. AUSKÜNFTE Detaillierte Auskünfte können folgenden Merkblättern entnommen werden, welche bei der AHV-verwaltung oder bei den Gemeindekassen bezogen werden können. 1 Beiträge 2 Leistungen der AHV 3 Leistungen der IV 4 Leistungen der FAK 5 Ergänzungsleistungen 6 Hilllosenentschädigung 
1.1 Merkblatt über die AHV-IV-FAK-Beiträge • 1.2 Merkblatt über die freiwillige Versicherung für Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen im Ausland 2.1 Merkblatt über die Leistungen der AHV 2.2 Merkblatt über die 'Hilfsmittel an Altersrentner . 2.3 Merkblatt über die Betreuungsgutschriften 2.4 Merkblatt über die Berechnung der AHV- und IV-Renten 3.1 Merkblatt über die Leistungen'der IV 3.2 Merkblatt über die Vergütung der Reisekosten in der IV 3.3 Merkblatt über den Lohnzuschuss 4.1 Merkblatt über die Leistungen der FAK 5.1 Merkblatt über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 6.1 Merkblatt über die Hilflosenentschädigung Die Merkblätter und weitere Informationen können auch auf der Homepage der AHV/IV/FAK-Anstalten (www.ahv.li )  abgerufen werden. Ausserdem.finden regelmässig Sprechtage unter Beteiligung von Experten aus der Schweiz, Österreich und Deutschland statt. . AHV-IV-FAK-Anstalten, Gerberweg 2, FL-9490 Vaduz Telefon 238 1616-Telefax 238 16 00 — E-Mail: postmaster@ahv.li Liechtensteinische AHV-IV-FAK-Anstalten Lic. rer. pol. G. Biedermann Direktor
	        

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