Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2003)

DONNERSTAG, 26. JUNI 2003 
VOLKS I 
IIVII A IVIN STIPENDIENGESETZ BLATT I IIMLMIMU STEUERN IN SCHAAN 
4 PERSÖNLICH Herzliche Glückwünsche unseren Jubilaren Das Volksblatt gratuliert recht herzlich zum Geburtstag und wünscht weiterhin alles Gute und Gottes Segen. Heute Donnerstag Egon BECK, Rotenboden 124, Triesenberg, zum 81. Geburtstag Lorenz WALSER, In derSpecki 33, Schaan, zum 91. Geburtstag Hedwig EBERLE, Wangerberg 217, Trie­ senberg, zum 84. Geburtstag ARZT IM DIENST Notfalldienst 18.00 - 8.00 Uhr Dr. Margit Stoll, Mauren 373 40 30 IN KÜRZE Spezialisierung zum Facharzt SCHAAN - Dr. med. dent. Andreas MEIER aus Schaan wurde an der Generalversamm­ lung der Schweizerischen Gesellschaft für Parodontologie nach Absolvierung einer dreijährigen Spezialisten-Ausbildung an der Klinik für Parodontologie und Kronen- Brückenprothetik an den Zahnmcdizinischen Kliniken der Universität Bern unter der Lei­ tung von Prof. Dr. N. P. Lang und nach Be­ stehen der Prüfung der Spezialisierungskom­ mission zum Spezialist für Parodontologie SSOernannt. Dr. med. dent. Andreas Meier ist damit der erste Spezialist für Parodontologie SSO in Liechtenstein. Er arbeitet zusammen mit sei­ nem Vater Dr. Heinz Meier und seinem Bru­ der Dr. Philipp Meier in einer Praxisgemein­ schaft in Schaan. KORRIGENDA Frühpensionierung SCHAAN - In unserem gestrigen Frontarli- kel mit dem Titel «Frtihpensionsboom» ha­ ben sich drei Fehler eingeschlichen, die wir nachstehend berichtigen und für die wir uns entschuldigen: •Nicht richtig ist, dass wer beispielsweise zwei Jahre vor dem offiziellen Rentenalter mit 62 in Pension geht, eine Rentenkürzung von 4 Prozent in Kauf nehmen muss. Viel­ mehr beträgt die Rentenkürzung in diesem Fall nicht 4, sondern 7 Prozent. Ebenfalls nicht korrekt wiedergegeben wurde die Aussage über das Splitting: Dass in Liechtenstein Ehepaare eine Rente von 200 Prozent erhalten ist nicht das Splitting, sondern Aufhebung der Plafonierung bei der Maximalrente für Ehepaare. Splitting heisst Aufteilung der Einkommen während der Ehezeit, in welcher beide Ehepartner in Liechtenstein versichert waren. Nicht 15 Prozent der Rentenempfänger gehen derzeit vor 64 in Pension, sondern 65 Prozent. Aber 15 Prozent des derzeitigen Rentenbestandes sind Vorbezüger und Vor­ bezügerinnen. Die Redaktion VOLKSBLATT Probleme mit der Frühzustellung? Kon taktieren Sie bitte unsere Hotline Tel. +4181/255 55 10 (Bürozeiten) Auch für Tagesanzeiger und NZZ 
Bildung besser fördern Regierung schickt neues Stipendiengesetz in die Vernehmlassung VADUZ - Künftig sollen Studie­ rende und Berufsleute beim Be­ zug von staatlichen Ausbil­ dungsbeihilfen gleichgestellt werden. Bildungsministerin Rita Kieber-Beck hat gestern die entsprechende Vernehmlas- sungsvorlage zum Stipendien­ gesetz vorgestellt. 1 Marti n Frömmelt Die Förderung der Ausbildung sei ein zentrales Anliegen der Regie­ rung, deshalb habe man sich be­ müht, das Stipendiengesetz im Sinn einer nachhaltigen Bildungspolitik zu überarbeiten, sagte Rita Kieber- Beck. Mit der neuen Vorlage wird ein von der FBP im Jahre 2000 ein­ gereichtes Postulat umgesetzt, wel­ ches die Gleichstellung der Erst­ und Zweitweg-Ausbildung zum Ziel hatte. «Neu wird die Weiterbil­ dung im Sinn des lebenslangen Lernens umfassender gefördert», so Rita Kieber-Beck. Einheitliches System Im Zentrum der Vorlage steht die Schaffung eines einheitlichen und transparenten Systems der Ausbil­ dungsförderung für allgemein- und berufsbildende 
Ausbildungswege. Neu sollen inskünftig elternunab­ hängige Stipendien für Antragsstel- ler ab dem 25. Altersjahr möglich sein. Eine Anspruchsberechtigung soll nur noch bei Wohnsitz in Liechten­ stein bestehen, wobei eine minimal dreijährige Wohnsitznahme nötig sein soll. Bis anhin werden Ausbil­ dungsbeihilfen lediglich quartals- mässig genehmigt, neu soll es eine laufende Genehmigung geben, was den Studierenden entgegenkom­ men und eine Effizienzsteigerung möglich machen soll. Ausserdem soll die Stipendienkommission künftig als Fachgremium besetzt sein. Höchstbezugsdauer acht Jahre Die neu vorgesehene Begrenzung der Höchstbezugsdauer auf maxi­ mal acht Jahre soll die Eigenverant­ wortung der Stipendienbezüger fördern. Werden Stipendien bislang unabhängig vom Ausbildungser­ folg gewährt, so soll es künftig eine kontinuierliche Gewährung nur bei 
«Neu wird die Weiterbildung im Sinn des lebenslangen Lernens umfassender gefördert«: Reglerungschef-Stell- vertreterin Rita Kieber-Beck zur Überarbeitung des Stipendiengesetzes. Nachweis des Ausbildungserfolges geben. Neu soll geprüft werden, ob der Antragssteiler für die gewählte Ausbildung geeignet ist; eine sol­ che Eignungsprüfung gibt es bisher nicht. Stipendium und Dariehen Bisher stand die Form der Aüs- bildungsbeihilfe in Abhängigkeit zur Ausbildung, neu sind einheitli­ che Ausbildungsbeihilfen, beste­ hend aus Stipendium und Darlehen, vorgesehen. Die Verschuldungsmöglichkeit bei bezogenen Darlehen soll neu begrenzt werden (maximal 100 000 Franken). 
Im Mittel sollen Stipendien und Darlehen jeweils rund 50 Prozent ausmachen, wobei die Regierung auf eine gewisse Verlagerung von Stipendien zu Darlehen setzt. Die Grundregel: Je höher das Einkom­ men, desto mehr geht es bei der Ausbildungsbeihilfe in Richtung Darlehen. Entlastung für Eltern Grosser Wert wurde bei der Vor­ läge darauf gelegt, dass Eltern, de­ ren Kinder in Ausbildung sind, fi­ nanziell stärker entlastet werden können. Alleinerziehende sollen durch situative Freibeträge besser unterstützt werden. 
Budgetneutral Die staatlichen Ausbildungsbei­ hilfen sollten ziemlich budgetneu­ tral sein. Letztes Jahr sei sogar eine Million Franken mehr zurückge­ kommen, als der Staat hier ausge­ geben habe, so Rita Kieber-Beck. Bis 12. September Die Vernehmlassung dauert bis am 12. September. Interessierte können den Bericht bei der Regie­ rungskanzlei beziehen. Regie­ rungschef-Stellvertreterin Rita Kie­ ber-Beck 
hofft, dass die Vorlage noch Ende dieses Jahres im Land­ tag in erster Lesung behandelt wer­ den kann. Steuererhöhung in Schaan Gemeindesteuerzuschlag wird von 160 auf 170 Prozent erhöht SCHAAN - Während die Ge­ meinde Vaduz den Gemeinde­ steuerzuschlag von 170 auf 160 Prozent gesenkt hat, geht die Gemeinde Schaan in die ent­ gegengesetzte Richtung: Der Gemeinderat hat den Zu­ schlagssatz für das Streueijahr 2002 einstimmig von 160 auf 170 Prozent erhöht. «Martin Frommel t Ein wesentlicher Faktor für die Festlegung des Gemeindesteuerzu­ schlages ist gemäss dem Berech­ nungs-System das Ergebnis der Vorjahresrechnung. Die Gemein­ dekasse hat die provisorisch vorlie­ genden Zahlen der Jahresrechnung 2002 
im Berechnungs-System be­ rücksichtigt und die notwendigen Anpassungen der Durchschnitts­ werte vorgenommen. Die Anwen­ dung dieses Bonus-/Malus-Sys- tems ergibt für das Steuerjahr 2002 einen Gemeindesteuerzuschlag von 165 Prozent. Es ist im Berech­nungs-System 
nicht explizit er­ wähnt, inwieweit eine Auf- oder Abrundung dieses Durchschnittsat­zes 
auf Zehnerschritte stattfinden soll, was bisher sowohl bei der Ge­ meinde 
Schaan aber auch bei den In der Gemeinde Schaan müssen wieder mehr Steuern bezahlt werden. 
übrigen Gemeinden üblich war. Die Erstellung des Voranschlages für das Jahr 2003 erfolgte mit 170 Prozent. Eine Festsetzung des Ge­ meindesteuerzuschlages mit 165 Prozent würde geschätzte Minder­ einnahmen von rund 700 000 Fran­ ken ergeben. Für den einzelnen Steuerpflichtigen ergibt eine even­ tuelle Erhöhung des Gemeindezu­ schlages von 165 auf 170 Prozent ei­ ne durchschnittliche Mehrbelastung von 1,8 Prozent Gegenüber dem Vorjahr (Gemeindesteuerzuschlag 160 Prozent) würde die Mehrbelas­ tung 3,6 Prozent betragen. Die Zuschlagssätze für das Steu­ erjahr 2002 der Gemeinden im Ver­ gleich: Vaduz 160 Prozent, Balzers 180 Prozent, Mauren 190 Prozent und übrige Gemeinden 200 Pro­ zent. In Schaan kamen in der Ver­ gangenheit folgende Zuschläge zur Anwendung: 200 Prozent im 
Steu- eijahr 1988, 170 Prozent in den Steuerjahren 1989 - 1997 und 1998 - 2000 sowie 160 Prozent für das Steueijahr 2001.
	        

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