DIENSTAG, 17. JUNI 2003 VOLKS II
AMHTAP EINREISE VERSCHÄRFUNG DER USA BLATT I LHIMU I MU
EINFÜHRUNG DER NEUEN VERFASSUNG
5 KLEINE ANFRAGEN Neue Verfassung noch nicht in Kraft VADUZ - Peter Sprenger (VU) wollte von der Regierung wissen, ob die Fürstennovclle der Verfassung schon in Kraft getreten sei und warum das Richterbestellungsgesetz nicht in 1. Lesung in diesem Landtag in Be ratung gezogen worden sei. Regierungschef Otmar Hasler: «Die Abän derung der Verfassung gemäss der Initiative des Fürstenhauses ist noch nicht in Kraft ge treten. Zur Umsetzung verschiedener, neuer Verfassungsbestimmungen sind auch eine Reihe von Gesetzesanpassungen sowie der Erlass eines Richterbestellungsgesetzes er forderlich. Die- Regierung hat dem Landes fürsten deshalb vorgeschlagen, mit der Unterzeichnung der Verfassungsänderung noch zuzuwarten, bis die mit der Verfas sungsrevision verbundenen Gesetzesände rungen ausgearbeitet sind. Nach Auffassung der Regierung ist es sinnvoll, wenn die Pu blikation der-Verfassungsänderung und die Publikation der Anpassungen auf Gesetzes ebene in einem relativ engen zeitlichen Zu sammenhang stehen. Mit der Publikation und dem Inkrafttreten der Verfassungsände rung ist nach der Sommerpause zu rechncn. Die Regierung hat die Öffentlichkeit bereits am 21. Mai 2003 mit einer Pressemitteilung über diesen Sachverhalt informiert. Die Verfassungsrevision erfordert, wie ausgeführt, nicht nur ein neues Richterbe stellungsgesetz, sondern eine Reihe unter schiedlicher, gesetzlicher Anpassungen. Die Regierung wird dem Landtag ein Gesamtpa ket zukommen lassen, welches alle Gesetz- esvorlagcn jm Zusammenhang mit der Ver fassungsänderung umfasst. Zu diesem Ge samtpaket wird insbesondere auch eine um fassende Revision des Staatsgerichtshofge- setzes zählen. Um dieses Gesamtpaket zu er arbeiten, mussten umfangreiche, zeitintensi ve Abklärungen durchgeführt werden. Diese Abklärungen sind nun weitgehend abge schlossen. Die Regierung beabsichtigt, dem Landtag'das Gesetzespaket für die Beratung im September dieses Jahres zuzuleiten. Vor her ist noch beabsichtigt, bei den von den Gesetzesanpassungen betroffenen Gerichten eine kurze Vernehmlassung durchzuführen.» Praktikanten in der Landwirtschaft VADUZ — Eine weitere kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Sprenger befasste sich mit Praktikanten in der Landwirtschaft. Er wollte wissen, wer diese betreut und weshalb noch kein Konzept der Vereinigung Bäuer licher Organisationen vorliege. Regierungsrat Alois Ospelt: «Anfangs der neunziger Jahre wurde auf Privatinitiative das Projekt «Brasilianische Praktikanten» lan ciert, das jungen Brasilianern ermöglicht, ein landwirtschaftliches Praktikum im Fürsten tum Liechtenstein zu absolvieren. Aufgrund verschiedener Probleme hat die Regierung am 29. Januar 2002 eine Neuorganisation be schlossen und die Weiterführung dieses Pro jektes der Vereinigung Bäuerlicher Organisa tionen (VBO) übertragen. Zudem wurde die VBO beauftragt, zusammen mit dem Auslän der* und Passamt (APA) ein Konzept zu erar beiten, welches eine geregelte Projektdurch führung sicherstellt. In enger Zusammenar beit zwischen der VBO und dem Ausländer und Passamt wurde das Projekt neu ausge richtet und eine klare Projektorganisation festgelegt, durch welche Zweck, Ziele, Prak tikumstypen, Anforderungsprofile, Dauer, Rekrutierung, Betreuung und Zuständigkei ten bestimmt werden. Im Zuge der Neuorga nisation wurde ebenfalls eine Bedarfsabklä rung sowohl |)ei den Praktikanten wie auch bei den Praktikumsbetrieben durchgeführt und deren Bedürfnisse wurden im Rahmen der ge setzlichen Möglichkeiten im Konzept berük- ksichtigt. Seit der Übernahme des Projektes durch die VBO wurde dieses nach den im Konzeptentwurf festgelegten Grundsätzen durchgeführt. In dieser Zeit haben bereits über 40 Praktikanten aus Brasilien, Polen, der Slo wakei und der Ukraine ihr Praktikum erfolg reich absolviert. Wie dem Ressort versichert wurde, läuft das Projekt in geordneten Bahnen und in gutem Einvernehmen zwischen Prakti kanten, Praktikumsbetrieben und der VBO.
Fingerabdruck im Pass? Kleine Anfrage zu verschärften Einreisebestimmungen der USA VADUZ - Die visumfreie Einreise in die USA ist voraussichtlich ab Oktober 2004 nur noch mit ei' nem Pass möglich, der biome trische Daten enthält. Alexan der Marxer (VU) wollte von Re gierungschef Otmar Hasler wis sen, ob dies Konsequenzen für Liechtenstein habe. Otmar Hasler erklärte, dass die USA zwar in einem Schreiben Liechtenstein ebenso wie andere Staaten informiert hätte, dass ab 26. Oktober 2004 die visumsfreie Ein reise in die USA nur noch für Per sonen möglich sein soll, deren Pass biometrische Daten beinhalte. Bei diesen biometrischen Daten könne es sich um Fingerabdrücke, um Merkmale des Auges oder um an- . dere Gesichtsmerkmale handeln. Bislang sei eine der Voraussetzun gen für die Visumsbefreiung die Maschinenlesbarkeit der Pässe ge wesen; mit der Einführung der neu en Reisepässe im Jahr 2000 sei Liechtenstein diesem Erfordernis nachgekommen. Aus Datenschutzgriinden umstritten «Bis heute haben die.USA keine weiteren Angaben über ihre Ab sicht gemacht, als Voraussetzung für die visumsbefreite Einreise bio-'
metrische Daten zu verlangen, und es ist derzeit ungewiss, ob die USA am Zeitplan beziehungsweise am Miteinbezug von biometrischen Daten festhalten werden», so Ot mar Hasler weiter. Der Einbezug von biometrischen Daten in den Reisepass selbst sei umstritten: Mehrere europäische Staaten wür den biometrische Daten insbeson dere aus Datenschutzgründen noch gänzlich ablehnen, ferner sei man sich nicht einig, welcher Art diese biometrischen Daten sein sollten.
Auch über die technische Um- setzbarkeit hätten die USA noch keinerlei Aussage gemacht, wes halb es zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht möglich wäre, diesbe zügliche Anpassungen der liechten steinischen Reisepässe zu planen. Entwicklung weiterverfolgen «Die Regierung wird in dieser Frage die Entwicklung in anderen europäischen Ländern und insbe sondere auch in der Schweiz weiterverfolgen. Dem_ Vernehmen
I nach sind die meisten kontaktierten Staaten gegen einen Einbezug von biometrischen Daten in den Reise pass, solange grundsätzliche. Fra gen nicht geklärt sind», fasste Ot mar Hasler zusammen. «Es ist heute also auch nicht möglich, eine verlässliche Aussa ge darüber zu machen, ob künftig, für die Einreise in die USA für liechtensteinische Passinhaber ge nerell wieder ein Visum erforder lich sein wird oder nicht», so Ot mar Hasler. (dorn) Fast ohne Behinderungen Landesmuseum ist behindertengerecht geplant VADUZ - Helmut Bühler (FBP) wollte von Regierungschef Ot mar Hasler wissen, weshalb im Landesmuseum nachträglich Türschwellen eingebaut wur den und ob diese einem behin dertengerechten Ausbau ent sprechen würden. Regierungschef Otmar Hasler ant wortete wie folgt: «Das ehemalige Landcsmuseum und das Verweser haus sind Denkmalschutzobjekte. Der hangseitige Erweiterungsbau wurde als Neubau nach den Plänen des Architekturbüros Brunhart Brunner Kranz, Balzers errichtet. Grundsätzlich sind alle drei Bautei le - Erweiterungsbau, Landesmu seum und Verweserhaus - horizon tal wie vertikal invalidengerecht er schlossen. Die Invalidengerechtig keit wurde anhand der Pläne mit dem Zuständigen des Liechtenstei nischen Invalidenverbandes bera ten und vor Ort zwischen den be auftragten Planem und dem Beauf tragten des Behindertenverbandes
Das Landesmuseum soll auch für Rollstuhlfahrer zugänglich sein. besichtigt und als rollstuhlgängig eingestuft. Die Eingangstüren sind nicht elektrifiziert. Schwellen wegen Schräglage In den beiden Altbauten Verwe serhaus und Landesmuseum sind Türschwellen eingebaut. Die Tür schwellen, welche zwischen den
Räumen jeweils als aufgesetzte Schwelle eingebaut sind, helfen mit, die Abkippung der Gebäude von Ost nach West von 7 - 10 cm aufzu fangen. Die Schräglage der beiden Altbauten ist auf die damalige Bau grube zur Erstellung der Landes bank zurückzuführen. Die Schrägla ge wurde unter anderem auch mittels der Schwellen ausgeglichen. Ohne Ausgleich der Schräglage wä ren die Fensterbrüstungen an der Westfassade zu niedrig geworden. Entgegen der Darstellung in der Fragestellung des Abgeordneten Bühler ist daher anzumerken, dass sich die Türschwellen als behinder tengerecht erweisen. Schwellen sind für den Rollstuhlfahrer zwar ein Er schwernis, jedoch keinesfalls als nicht behindertengerecht einzustu- fen.Deshalb bleibt unter Einbezug aller Parameter festzuhalten, dass eine Schwelle für Rollstuhlfahrer si cherlich unangenehm ist, dieselbe jedoch als rollstuhlgängig betrachtet werdyr'daif.»
REVISION VADUZ - «Wie weit ist die angekündigte Sorgfalts- pflichtgesetzes-Novellie- rung?», wollte Peter Spren ger (VU) von Regierungschef Otmar Hasler wissen. Regierungschef Otmar Has ler: «Gegenwärtig wird eine Ar beitsgruppe gebildet, die unter Einbezug der Verbände einen Vorschlag zur Revision des Sorg faltspflichtgesetzes und der Sorg faltspflichtverordnung ausarbei ten soll. Es ist geplant, dass diese Arbeitsgruppe im August 2003 erstmals zusammentreten wird, um auf der Grundlage eines ers ten Gesetzesentwurfes, welcher von der Stabsstelle für Sorgfalts pflichten verfasst wird, die Revi sionsarbeiten weiter voranzutrei ben. Gemäss dem sehr ehrgeizig ausgestalteten Zeitplan soll be reits im November 2003 das Ver- nehmlassungsverfahren begin nen. Es ist vorgesehen, dem Landtag das zu revidierende Sorgfaltspflichtgesetz im April 2004 zur Beratung vorzulegen. ~T Keine Zugeständnisse Kleine Anfrage von Paul Vogt (FL) VADUZ - Zwischen der Regie rung und Vertretern der Frach ter sowie der Gewerbe- und Wirtschaftskammer hat im Mai ein Gespräch über die Aufhe bung des Durchfahrverbots für Lastwagen stattgefunden. Paul Vogt (FL) wollte von Verkehrs- ministerin Rita Kleber-Beck wissen, welche Haltung die Re gierung diesbezüglich einnimmt Rita Kieber-Beck: «Ein Schreiben der GWK betreffend die Beantra gung einer teilweisen Aufhebung des Fahrverbotes am Zollamt in Schaanwald ist am 3. Juni 2003 im Ressort eingetroffen. Anlässlich ei ner ersten Diskussion mit der GWK am 28. Mai 2003 wurde seitens des Ressorts Verkehr und Kommunika tion dargelegt, dass kein Spielraum
für eine Öffnung des Zollamtes Schaanwald nach einer ersten, rudi mentären Beurteilung vorhanden ist. Es sei festgestellt, dass ein Entscheid des Staatsgerichtshofes aus dem Jahr 2000 die praktizierte Handhabung betreffend Öffnungs- und Abferti- guhgszeiten stützt. Grundsätzlich hält das Ressort Verkehr und Kom munikation an dieser Rechtssicher heit fest. So wurde festgestellt, dass das verfassungsmässige Recht der Handels- und Gewerbefreiheit durch die derzeitige Handhabung nicht verletzt werde. Anlässlich des Tref fens wurde den Vertretern der GWK selbstverständlich keinerlei Zuge ständnisse gemacht. Das Anliegen der GWK wird derzeit geprüft und später allfällige Konsequenzen be leuchtet werden.
Affront gegen Landtag? Kleine Anfrage von Paul Vogt (FL) VADUZ - Paul Vogt (FL) sah in der Broschüre über die Gesund heitsreform einen Affront ge genüber dem Landtag. Seiner Meinung nach hätte man die Reaktionen des Landtages ab warten müssen und wollte von der Regierung wissen, wieso das nicht der Fall gewesen sei. Regierungsrat Hansjörg Frick: «Be reits anlässlich der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens wurden verschiedentlich Beiträge über die geplante Gesundheitsre form veröffentlicht. Diese Beiträge entsprachen nicht immer dem tat sächlichen Vorschlag der Regierung und
stellten teilweise ein verfälsch tes Bild der Reform dar. Es erschien dem zuständigen Ressort daher sinnvoll und notwendig, die Bevölkerung
eingehend und objektiv über den Vorschlag der Regierung zu in formieren. Bevölkerung sensibilisieren Mit dieser Broschüre soll die Be völkerung, zudem für die Problem stellung im Gesundheitswesen, welche ausschlaggebend für den Reformvorschlag der Regierung war, sensibilisiert werden, sodass es der Bevölkerung möglich ist, objek tiv informiert die Landtagsdebatte mitzuverfolgen. Schliesslich ist an dieser Stelle auszuführen, dass es keineswegs unüblich ist, dass die Bevölkerung über einen Regie rungsvorschlag vor der Behandlung im Landtag informiert wird. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach so gehandhabt.»